{"id":3447,"date":"2011-09-15T09:31:47","date_gmt":"2011-09-15T07:31:47","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=3447"},"modified":"2011-09-15T09:49:56","modified_gmt":"2011-09-15T07:49:56","slug":"koalition-plant-verhandlungen-ueber-neuerliche-verdachtslose-vorratsdatenspeicherung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/koalition-plant-verhandlungen-ueber-neuerliche-verdachtslose-vorratsdatenspeicherung\/","title":{"rendered":"Koalition plant Verhandlungen &#252;ber neuerliche verdachtslose Vorratsdatenspeicherung"},"content":{"rendered":"<p>Die schwarz-gelbe Koalition will in K&#252;rze &#252;ber eine neuerliche verdachtslose Vorratsspeicherung unserer Verbindungsdaten beraten. Dies geht aus einem Schreiben des FDP-Bundestagsabgeordneten und Berichterstatters in Sachen Vorratsdatenspeicherung Christian Ahrendt vom 12.09.2011 hervor. Mit diesem Schreiben antwortet Herr Ahrendt f&#252;r alle FDP-Abgeordneten auf einen Offenen Brief von vierzehn Personen aus Zivilgesellschaft, \u201eNetzgemeinde\u201c,  Journalismus, Recht und Wissenschaft mit dem Titel &#8222;<a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=3205\">Intelligente Strategien f&#252;r ein sicheres Netz \u2013 IP-Vorratsdatenspeicherung stoppen!<\/a>&#8222;.<\/p>\n<p>Christian Ahrendt verteidigt in seiner Antwort die FDP-Bef&#252;rwortung einer Vorratsspeicherung aller Internet-Verbindungsdaten, die er nun &#8222;Mindestspeicherfrist&#8220; nennt. Gleichzeitig spricht er sich gegen eine Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zum jetzigen Zeitpunkt aus. Allerdings st&#252;nden &#8222;Verhandlungen um die Vorratsdatenspeicherung&#8220; an.<\/p>\n<p>Hier das Schreiben im Wortlaut:<\/p>\n<blockquote><p>ich danke Ihnen und den weiteren Verfassern f&#252;r Ihr ausf&#252;hrliches <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=3205\">Schreiben<\/a> vom 10. Juni und vom 20. Juli 2011. Ihre Ausf&#252;hrungen habe ich mit Interesse zur Kenntnis genommen. Als Berichterstatter ist es mir daher auch ein pers&#246;nliches Anliegen Ihnen im Namen der FDP-Bundestagsfraktion zu antworten.<\/p>\n<p>Sie sprechen ein Thema an, das uns seit geraumer Zeit besch&#228;ftigt. Dabei kritisieren Sie die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums vom Januar 2011 und den Diskussionsentwurf vom Juni 2011.<br \/>\nZun&#228;chst ist anzumerken, dass gerade auf nationaler Ebene bei der Umsetzung europ&#228;ischen Rechts genau gepr&#252;ft werden muss, in welchem Rahmen die Vorratsdatenspeicherung &#252;berhaupt m&#246;glich sein kann, ohne das Grundgesetz zu verletzen. Hier muss &#252;ber die Erhebung und Speicherung ebenso wie &#252;ber die Frage der Nutzung wof&#252;r und durch wen genau beraten werden. Auch muss die Sicherheit von Daten, sofern diese &#252;berhaupt erhoben werden, gew&#228;hrleistet sein; dies hat das Bundesverfassungsgericht deutlich klargestellt. Der Umgang mit anlasslos gespeicherten Telekommunikationsdaten wurde erfreulicherweise vom Bundesverfassungsgericht engst begrenzt und strikten verfassungsrechtlichen Anforderungen unterworfen. Insbesondere darf eine Datenverwendung zum Zwecke der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr nur f&#252;r &#252;berragend wichtige Aufgaben des Rechtsg&#252;terschutzes, wie z. B. Terrorismusbek&#228;mpfung, erfolgen.<\/p>\n<p>Wie notwendig die Umsetzung auch ist, hat der Bewertungsbericht der Europ&#228;ischen Kommission zur Richtlinie &#252;ber die Vorratsdatenspeicherung gezeigt, der viele Schw&#228;chen der Richtlinie und eine uneinheitliche Umsetzung in der EU aufgezeigt hat. Der Bewertungsbericht wird jetzt eine Rolle bei m&#246;glichen Entscheidungen zur &#196;nderung der Richtlinie spielen, bei der ernsthaft alle Optionen, einschlie&#223;lich der M&#246;glichkeit der Aufhebung der Richtlinie gepr&#252;ft werden.<br \/>\nDie liberale Bundesjustizministerin wird sich daher auf europ&#228;ischer Ebene weiter f&#252;r eine &#196;nderung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einsetzen. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesrepublik Deutschland mit ihrem erweiterten &#8222;Quick-Freeze&#8220;-Konzept der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bereits einen ganzheitlichen Vorschlag einer Regelung unterbreitet, der die Ziele der Richtlinie in Bezug auf die Strafverfolgung erreicht, jedoch weniger intensiv in die Privatsph&#228;re eingreift. Danach soll es in F&#228;llen, in denen Strafverfolgungsbeh&#246;rden Ermittlungen im Internet f&#252;hren, m&#246;glich sein, die Telekommunikationsprovider zu verpflichten, f&#252;r einen bestimmten Zeitraum bestimmte und nach klaren Kriterien eng begrenzte Telekommunikationsverbindungsdaten mit Personenbezug unversehrt und kurzfristig zu speichern. Der Zugriff auf die eingefrorenen Daten und deren Nutzung soll bei Bedarf aufgrund eines richterlichen Beschlusses erlaubt werden. Damit k&#246;nnen in F&#228;llen, in denen im Internet z.B. wegen Missbrauchsdarstellungen, Organisierter Kriminalit&#228;t, Wirtschaftsdelikten oder Terrorismus ermittelt wird, wichtige Ermittlungsans&#228;tze erlangt und genutzt werden, ohne anlasslos alle Telekommunikationsverbindungsdaten f&#252;r sechs Monate zu speichern und damit alle B&#252;rgerinnen und B&#252;rger unter einen Generalverdacht zu stellen. Wir pr&#228;ferieren daher das \u201eQuick-Freeze\u201c-Verfahren, weil es die grundrechtsschonende Alternative zur anlasslosen Speicherung der Daten auf Vorrat ist.<\/p>\n<p>Solange jedoch nicht klar ist, welche Vorgaben das EU-Recht k&#252;nftig f&#252;r die Vorratsdatenspeicherung &#252;berhaupt machen wird, besteht ein hohes Risiko, dass ein neues Umsetzungsgesetz schon bald wieder ge&#228;ndert werden m&#252;sste. Denn im Falle einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung muss im Blick behalten werden, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung weitreichende Vorgaben f&#252;r die Datensicherheit aufgestellt hat, die im Falle einer Umsetzung f&#252;r die betroffenen Unternehmen voraussichtlich noch erheblich h&#246;here Kosten als bisher schon mit sich bringen w&#252;rden. Eine &#252;bereilte Neuregelung, die m&#246;glicherweise schon bald durch ge&#228;ndertes EU-Recht &#252;berholt oder aber durch das Bundesverfassungsgericht abermals aufgehoben werden k&#246;nnte, kann und darf den Telekommunikationsunternehmen nicht zugemutet werden.<\/p>\n<p>Gegen die baldige Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens spricht zudem, dass der Europ&#228;ische Gerichtshof in n&#228;chster Zeit eine Entscheidung dar&#252;ber zu treffen hat, ob die Vorratsdatenspeicherung- Richtlinie mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist. Diese Entscheidung sollte ebenfalls abgewartet werden. In Anbetracht dessen und der damit verbundenen Unklarheit, inwieweit die RL k&#252;nftig Bestand haben wird, ist derzeit auch nicht damit zu rechnen, dass die Europ&#228;ische Kommission gegen Deutschland wegen der Nichtumsetzung ein Vertragsverletzungsverfahren betreiben wird. Auch kann der gesetzgeberische Handlungsbedarf derzeit nicht eingesch&#228;tzt werden, da es an konkreten Tatsachengrundlagen zu etwaigen Schutzl&#252;cken durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung fehlt.<\/p>\n<p>Der FDP-Bundestagsfraktion ist die richtige Balance von Freiheit und Sicherheit ein zentrales Anliegen. Selbstverst&#228;ndlich muss der Rechtsstaat Recht und Gesetz durchsetzen und Gefahren abwehren, um so die Rechte der Menschen zu sichern. Strafverfolgung und Gefahrenabwehr sind zentrale Aufgaben des Staates, die ein friedliches Miteinander erst erm&#246;glichen. Daher setzt sich die FDP-Bundestagsfraktion stets daf&#252;r ein, dass die Sicherheitsbeh&#246;rden auch &#252;ber eine angemessene personelle und sachliche Ausstattung verf&#252;gen, um ihren gesetzlichen Aufgaben nachzukommen, wobei regelm&#228;&#223;ig eine gr&#252;ndliche Abw&#228;gung stattfinden muss, inwiefern eine Ma&#223;nahme, die mit Eingriffen in die Freiheitsrechte der Menschen verbunden ist, notwendig und angemessen ist. Dies trifft insbesondere auf die Vorratsdatenspeicherung zu, denn eine freie und offene Kommunikation ist ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft und mit effektiver Strafverfolgung in Einklang zu bringen.<\/p>\n<p>Daher ist in Bezug auf die Diskussion einer kurzfristigen Speicherung von Bestandsdaten durch die Internetserviceprovider klarzustellen, dass die unter engen Voraussetzungen gestellte Herausgabe dieser Daten an die entsprechenden Beh&#246;rden eine Erstellung von Nutzerprofilen\/ Nutzungsprofilen mangels Zugriff auf Verkehrsdaten nicht erm&#246;glicht. Auch werden keinerlei Daten zu aufgerufenen Webseiten von dieser Speicherung erfasst.<br \/>\nDer Zugriff auf die Daten soll unter den engen Voraussetzungen des Anfangsverdachts stehen, sodass der Zugriff und die Verwendung niemals ohne Anlass erfolgt.<br \/>\nAuch halten wir die Verwendung des Begriffs \u201eVorratsdatenspeicherung\u201c in dem Sachzusammenhang f&#252;r missverst&#228;ndlich. Wir er&#246;rtern vielmehr die Regulierung von Mindestspeicherfristen f&#252;r Bestandsdaten der Provider. Denn zur Kriminalit&#228;tsbek&#228;mpfung sind somit auch ohne eine Totalprotokollierung jeder Benutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet gen&#252;gend Verbindungsdaten zur effektiven Strafverfolgung und Gefahrenabwehr verf&#252;gbar. Eine Daten\uf027speicherung auf Vorrat bei den Sicherheitsbeh&#246;rden findet nicht statt und wird auch nicht er&#246;rtert.<\/p>\n<p>Ihre Besorgnis, dass die derzeitigen Schutzmechanismen des Telemediengesetzes nicht greifen bzw. dass ohne Richtervorbehalt Nutzungsdaten bei \u201eInternetanbietern\u201c wie Google u.a. angefordert und mit Hilfe dieser Daten und der IP-Adresse Kommunikationsinhalte aufgedeckt werden k&#246;nnen, geht jedoch an der tats&#228;chlichen rechtlichen Lage vorbei.<\/p>\n<p>Der <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TMG\/15.html\" title=\"&sect; 15 TMG: (weggefallen)\">\u00a7 15 Abs. 5<\/a> des Telemediengesetzes (TMG) erlaubt grunds&#228;tzlich die &#220;bermittlung von Abrechnungsdaten an Dritte zur Ermittlung des Entgelts und zur Abrechnung mit dem Nutzer. Der Satz 4 l&#228;sst <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TMG\/14.html\" title=\"&sect; 14 TMG: (weggefallen)\">\u00a7 14 Abs. 2 TMG<\/a> entsprechend gelten, welcher die Bestandsdatenauskunft erlaubt, so dass infolge dieses Verweises der Provider Beh&#246;rden auch Auskunft zu Zwecken der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr, aber auch zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums geben darf.<\/p>\n<p>Klarzustellen ist dabei jedoch, dass in jedem Fall nur Abrechnungsdaten &#252;bermittelt werden d&#252;rfen. Dies sind nur diejenigen Nutzungsdaten, die f&#252;r Zwecke der Abrechnung mit dem Nutzer erforderlich sind, d.h. personenbezogene Daten eines Nutzers, die erforderlich sind, um die Inanspruchnahme des Telemediums zu erm&#246;glichen und abzurechnen.<\/p>\n<p>Inhaltsdaten, also besuchte Webseiten, Suchauftr&#228;ge, ver&#246;ffentlichte Beitr&#228;ge u.a. sind regelm&#228;&#223;ig f&#252;r Abrechnungszwecke nicht relevant und d&#252;rfen daher nicht &#252;bermittelt werden. Bereits 2007 hat das Landgericht Berlin klargestellt, dass nach <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TMG\/15.html\" title=\"&sect; 15 TMG: (weggefallen)\">\u00a7 15 Abs. 1, Abs. 4 TMG<\/a> eine Speicherung nur zur Erm&#246;glichung der Inanspruchnahme und zu Zwecken der Abrechnung zul&#228;ssig ist.<br \/>\nIm Hinblick auf das TKG hat das Bundesverfassungsgericht 2010 auch entschieden, dass Verkehrsdaten &#252;ber das Ende der Verbindung hinaus nur verwendet werden d&#252;rfen, wenn dies zum Aufbau weiterer Verbindungen oder f&#252;r die in <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TKG\/97.html\" title=\"&sect; 97 TKG: Zuteilung zur gemeinsamen Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf\">\u00a7\u00a7 97<\/a>, <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TKG\/99.html\" title=\"&sect; 99 TKG: Bestandteile der Frequenzzuteilung\">99<\/a>, <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TKG\/100.html\" title=\"&sect; 100 TKG: Vergabeverfahren\">100<\/a> und <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TKG\/101.html\" title=\"&sect; 101 TKG: Flexibilisierung der Frequenznutzung\">101 TKG<\/a> genannten Zwecke, d.h. zur Abrechnung, St&#246;rungsbeseitigung und Missbrauchsbek&#228;mpfung, erforderlich sind. Im &#220;brigen sind die Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverz&#252;glich zu l&#246;schen. Nach geltendem Recht kann daher f&#252;r die Herausgabe von Nutzungsdaten bzw. Verkehrsdaten nach dem TMG, die nicht der Abrechnung von oder mit Dritten dienen (also Inhaltsdaten wie besuchte Webseiten, Suchauftr&#228;ge, ver&#246;ffentliche Beitr&#228;ge etc.) nichts anderes gelten, als dass sie auch nicht zul&#228;ssig ist.<\/p>\n<p>Ich kann Ihnen zusichern, dass die FDP-Bundestagsfraktion im Rahmen der anstehenden Beratungen um die Vorratsdatenspeicherung die von Ihnen vorgetragenen Probleme nicht au&#223;er Acht lassen wird.<\/p>\n<p>F&#252;r weitere Anmerkungen oder Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verf&#252;gung.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<br \/>\nChristian Ahrendt, MdB<\/p><\/blockquote>\n<p>Aus meiner Antwort vom heutigen Tag:<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrter Herr Ahrendt,<\/p>\n<p>ich danke Ihnen f&#252;r Ihre Antwort im Namen der FDP-Bundestagsfraktion auf unseren <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=3205\">Brief zur IP-Vorratsdatenspeicherung<\/a> und f&#252;r die Darlegung Ihrer Position.<\/p>\n<p><strong>1. Mangelnder Nutzen<\/strong><\/p>\n<p>Sie begr&#252;nden inhaltlich nicht, weshalb es neben dem vorgeschlagenen Quick-Freeze-Verfahren einer verdachtslosen Vorratsspeicherung jeder Internetverbindung bed&#252;rfen soll, so dass Ihre Position in diesem Punkt leider nicht nachvollziehbar ist. Sie bestreiten nicht unsere Argumente, wonach kein entsprechender Bedarf besteht und vielmehr ganz andere Defizite bei dem Schutz von Kindern und im Bereich der Internetkriminalit&#228;t existieren.<\/p>\n<p><strong>2. Tragweite des Grundrechtseingriffs<\/strong><\/p>\n<p>Soweit Sie schreiben, eine IP-Vorratsdatenspeicherung erm&#246;gliche keine Erstellung von Nutzerprofilen\/Nutzungsprofilen mangels Zugriff auf Verkehrsdaten, trifft dies nicht zu. Zwar ist es richtig, dass das Telemediengesetz die Speicherung von Nutzungsdaten nur zur Bereitstellung und Abrechnung der Dienste erlaubt. Wie bereits in unserem Brief ausgef&#252;hrt, trifft die Annahme des Bundesverfassungsgerichts, das Telemediengesetz verhindere grunds&#228;tzlich die Rekonstruierbarkeit der Internetnutzung, in der Praxis bei den meisten deutschen und bei fast allen internationalen Internetdiensten jedoch nicht zu. Anbieter von Internetdiensten wie dem T-Online-Portal, dem Marktplatz eBay oder dem E-Mail-Dienst web.de protokollieren regelm&#228;&#223;ig unter Versto&#223; gegen <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TMG\/15.html\" title=\"&sect; 15 TMG: (weggefallen)\">\u00a7 15 TMG<\/a> oder au&#223;erhalb dessen territorialen Anwendungsbereichs jede Eingabe und jeden Klick im Internet mitsamt der Internetkennung des jeweiligen Nutzers. Die Anonymit&#228;t der Internetkennung entscheidet deshalb regelm&#228;&#223;ig dar&#252;ber, ob Strafverfolgungsbeh&#246;rden, Gefahrenabwehrbeh&#246;rden, Nachrichtendienste und Urheberrechtsinhaber die Internetnutzung einer Person rekonstruieren und zum Anlass f&#252;r Abmahnungen, Ermittlungen (z.B. Hausdurchsuchung) und sonstige Eingriffe nehmen k&#246;nnen, welche schwere Nachteile auch f&#252;r unschuldig Verd&#228;chtigte nach sich ziehen k&#246;nnen. Die Anonymit&#228;t der Internetadresse als Schl&#252;ssel zu Internet-Nutzungsprotokollen h&#228;ngt davon ab, ob es Internet-Zugangsanbietern erlaubt oder gar vorgeschrieben ist, jede Internetverbindung samt der dem Teilnehmer zur Internetnutzung zugewiesenen Kennung zu protokollieren.<\/p>\n<p>Eine generelle und undifferenzierte Vorratsspeicherung unserer Identit&#228;t im Internet w&#252;rde die Erstellung aussagekr&#228;ftiger Pers&#246;nlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch jeden B&#252;rgers in noch h&#246;herem Ma&#223;e als mit Telefon-Verbindungsdaten erm&#246;glichen: Die Kenntnis der Identit&#228;t eines Internetnutzers macht in Verbindung mit &#8222;Logfiles&#8220; der Internet-Diensteanbieter nicht nur nachvollziehbar, mit wem wir Kontakt hatten, sondern sogar die Inhalte, f&#252;r die wir uns im Netz interessiert haben (gelesene Internetseiten, eingegebene Suchbegriffe usw.). Aus der Summe der von uns im Internet gelesenen und geschriebenen Informationen kann ein aussagekr&#228;ftiges Interessen- und Pers&#246;nlichkeitsprofil erstellt werden, das beispielsweise unsere politische Meinung, unsere Religion, unsere Krankheiten oder unser Sexualleben offenbaren kann.<\/p>\n<p>Ist ein Pseudonym (z.B. Benutzerkonto, Cookie) &#252;ber die IP-Adresse des Nutzers erst einmal identifiziert, erm&#246;glichen Nutzungsdaten des Anbieters oft die R&#252;ckverfolgung jedes Klicks und jeder Eingabe des Inhabers &#252;ber Tage, Wochen oder Monate hinweg. Daneben wird in die meisten E-Mails die IP-Adresse des Absenders aufgenommen, so dass auch unter Pseudonym registrierte E-Mail-Konten k&#252;nftig zugeordnet werden k&#246;nnten. Aus der IP-Adresse l&#228;sst sich &#252;berdies der ungef&#228;hre Aufenthaltsort des Nutzers ableiten &#8211; nach neuen Forschungsergebnissen sogar, ob sich der Nutzer zuhause, auf der Arbeit oder unterwegs befindet.<\/p>\n<p><strong>3. Mangelnder Datenschutz bei Telemedien<\/strong><\/p>\n<p>Polizei und Geheimdienste k&#246;nnen gegenw&#228;rtig ohne richterliche Genehmigung Internet-Nutzungsdaten wie Logfiles herausverlangen, etwa auf der Grundlage von <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/94.html\" title=\"&sect; 94 StPO: Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenst&auml;nden zu Beweiszwecken\">\u00a7 94 StPO<\/a>, <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BKAG\/20m.html\" title=\"&sect; 20m BKAG: Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten\">\u00a7 20m BKA-G<\/a> oder \u00a7 8a BVerfSchG. Nach diesen Normen k&#246;nnen keineswegs nur im Einklang mit dem TMG gespeicherte, sondern s&#228;mtliche vorhandenen, auch illegal gespeicherten Nutzungsdaten heraus verlangt werden. Von einer Beschr&#228;nkung auf Abrechnungsdaten oder legal gespeicherte Daten ist weder in <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TMG\/15.html\" title=\"&sect; 15 TMG: (weggefallen)\">\u00a7 15 Abs. 5 S. 4 TMG<\/a> noch in einschl&#228;gigen Kommentaren dazu die Rede; im &#220;brigen halten die Anbieter ihre Speicherpraxis selbstverst&#228;ndlich stets f&#252;r legal und es erfolgt keine richterliche &#220;berpr&#252;fung. Nur wenn der Diensteanbieter die Herausgabe der Logfiles in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren verweigert, ist gegenw&#228;rtig ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erforderlich; jedoch weigern sich die Diensteanbieter nur in den seltensten F&#228;llen, weil sie dann mit einem Strafverfahren wegen Strafvereitelung bedroht werden.<\/p>\n<p>Der AK Vorrat fordert vor diesem Hintergrund eine &#196;nderung der <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TMG\/14.html\" title=\"&sect; 14 TMG: (weggefallen)\">\u00a7\u00a7 14<\/a>, <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TMG\/15.html\" title=\"&sect; 15 TMG: (weggefallen)\">15 TMG<\/a> dahin, dass Beh&#246;rden Ausk&#252;nfte &#252;ber Nutzer von Internetdiensten und ihre Internetnutzung k&#252;nftig nur noch unter den Voraussetzungen verlangen d&#252;rfen, die f&#252;r Ausk&#252;nfte &#252;ber Nutzer von Telekommunikationsdiensten und deren Verbindungen gelten (nur mit richterlicher Anordnung, nur zur Verfolgung schwerer Straftaten oder zur Abwehr schwerer Gefahren). Dazu sollte ein &#8222;Telemediennutzungsgeheimnis&#8220; analog dem Fernmeldegeheimnis eingef&#252;hrt werden (siehe anliegende <a href=\"https:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/images\/Stellungnahme_TKG-Novelle.pdf\">Stellungnahme<\/a>). Einen konkreten Formulierungsvorschlag finden Sie in den anliegenden <a href=\"\/data\/Forderungen_Telemedienrecht_26-02-2009_publ.pdf\">Forderungen zum Telemediengesetz<\/a>.<\/p>\n<p>Eine Initiative zur Verbesserung des Datenschutzes bei Telemedien ist &#252;berf&#228;llig. Es w&#252;rde mich freuen, wenn die FDP-Fraktion dies in Angriff nehmen k&#246;nnte. Gerade wenn Sie f&#252;r die fatale IP-Vorratsdatenspeicherung eintreten, ist zur Begrenzung deren katastrophaler Auswirkungen auf die Gesellschaft die Einf&#252;hrung eines Telemediennutzungsgeheimnisses unabdingbar.<\/p>\n<p><strong>4. IP-Vorratsdatenspeicherung<\/strong><\/p>\n<p>Juristisch falsch ist es, von einer &#8222;kurzfristigen Speicherung von Bestandsdaten&#8220; zu sprechen. Die dem TK-Anbieter bei seiner T&#228;tigkeit bekannt gewordene Information, wer wann unter welcher IP-Adresse mit dem Internet verbunden ist oder war, ist als TK-Verkehrsdatum einzuordnen (BGH <a href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=MMR%202011,%20Seite%20341\" title=\"BGH, 13.01.2011 - III ZR 146\/10: Speicherung dynamischer IP-Adressen\">MMR 2011, Seite 341<\/a>, Rdnr.\u200828). Es handelt sich zugleich um einen n&#228;heren Umstand der Telekommunikation, der den Schutz des verfassungsrechtlichen (Art.\u200810 GG) und des einfachgesetzlichen (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TKG\/88.html\" title=\"&sect; 88 TKG: Aufgaben\">\u00a7 88 TKG<\/a>) Fernmeldegeheimnisses genie&#223;t (BGH <a href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=MMR%202011,%20Seite%20341\" title=\"BGH, 13.01.2011 - III ZR 146\/10: Speicherung dynamischer IP-Adressen\">MMR 2011, Seite 341<\/a>, Rdnr.\u200832). Die Diskriminierung und Verharmlosung von Internet-Verbindungsdaten gegen&#252;ber Telefon-Verbindungsdaten ist sachlich nicht zu rechtfertigen.<\/p>\n<p>Es entt&#228;uscht mich, dass Sie auf den Taschenspielertrick der Union eingehen und sich den Euphemismus &#8222;Mindestspeicherfrist&#8220; zueigen machen. Gl&#252;cklicherweise ist dies in der &#246;ffentlichen Darstellung bereits gescheitert, wo man weiterhin den zutreffenden Begriff der Vorratsdatenspeicherung verwendet.<\/p>\n<p>Ihren Argumenten gegen eine Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung kann ich nur zustimmen. Weitere Argumente finden Sie in meinem anliegenden Aufsatz &#8222;Keine europarechtliche Pflicht zur Wiedereinf&#252;hrung einer Vorratsdatenspeicherung&#8220;. Diese Argumente sprechen jedoch gerade gegen die vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene und von Ihnen verteidigte IP-Vorratsdatenspeicherung.<\/p>\n<p>Dass die Sorge um einen Dammbruch durch erstmalige Erfassung des Verhaltens beliebiger B&#252;rger ohne jeden Anlass durchaus berechtigt ist, zeigen &#196;u&#223;erungen von Unionspolitikern, die den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur IP-Vorratsdatenspeicherung mit den Worten begr&#252;&#223;t haben, die FDP erkenne damit endlich an, dass eine anlasslose Vorratshaltung von Daten erforderlich sei, und dass man jetzt nur noch &#252;ber Art und Dauer der zu erfassenden Daten zu einer Einigung kommen m&#252;sse. Eine IP-Vorratsdatenspeicherung w&#228;re der entscheidende Einstieg in eine Verhaltensprotokollierung ohne jeden Anlass, die im Rahmen der jetzigen Verhandlungen oder in Zukunft immer weiter ausgedeht und auf andere Gebiete ausgeweitet werden w&#252;rde.<\/p>\n<p><strong>5. Politische Folgen<\/strong><\/p>\n<p>Da Sie nicht willens sind, eine anlasslose Vorratsspeicherung von Internet-Verbindungsdaten strikt abzulehnen, k&#246;nnen wir Ihre Position leider nicht unterst&#252;tzen, sondern m&#252;ssen sie weiterhin bek&#228;mpfen. Dies ist sehr bedauerlich, weil wir unsere Aktivit&#228;ten gegen Vorratsdatenspeicherung lieber auf die Union konzentrieren w&#252;rden.<\/p>\n<p>Die von Ihnen bef&#252;rwortete IP-Vorratsdatenspeicherung richtet sowohl f&#252;r die betroffenen B&#252;rger wie auch politisch f&#252;r Sie als FDP-Abgeordnete weit mehr Schaden an als Nutzen. Dass Sie nunmehr in Abkehr von allem, wof&#252;r die FDP bis 2010 gestanden hat, eine Erfassung s&#228;mtlicher Internetverbindungen Deutschlands auf Vorrat ohne jeden Verdacht und Anlass bef&#252;rworten, widerspricht den eigenen Grunds&#228;tzen der FDP und bedeutet den endg&#252;ltigen Verlust des Vertrauens der Netzgemeinde. Nicht zuletzt spiegelt sich dies in den aktuellen FDP-Wahlergebnissen wider.<\/p>\n<p>Nach aktuellen Umfragen ist die gro&#223;e Mehrheit der Bev&#246;lkerung gegen jede Vorratsdatenspeicherung &#8211; auch von Internetverbindungen. Eine entsprechende Petition wurde innerhalb von drei Wochen von &#252;ber 50.000 Menschen unterzeichnet. Es w&#228;re f&#252;r die FDP-Bundestagsabgeordneten politisch sehr viel kl&#252;ger und konsequenter, sich den Willen des Volkes zueigen zu machen und jede Vorratsdatenspeicherung abzulehnen.<\/p>\n<p>Die gegenw&#228;rtige Unterst&#252;tzung einer IP-Vorratsdatenspeicherung durch die FDP-Fraktion und die Bereitschaft zu Verhandlungen &#252;ber die Unionsforderungen nach einer noch viel weiter reichenden Vorratsdatenspeicherung ist demgegen&#252;ber politisch fatal. Die FDP ist auf keine Einigung mit der Union angewiesen, sie muss einer Vorratsdatenspeicherung nicht zustimmen. Laut Koalitionsvertrag sind wechselnde Mehrheiten ausgeschlossen und darf die Union im Bundestag keinem SPD-Gesetzentwurf gegen den Willen der FDP zustimmen. Dass es eine gro&#223;e Koalition in Sachen Vorratsdatenspeicherung gibt, ist seit 2007 nichts neues, ist aber auch keine Entschuldigung f&#252;r ein Einknicken der FDP, die im Wahlkampf gerade angetreten ist, um die von der gro&#223;en Koalition beschlossene Vorratsdatenspeicherung zu stoppen.<\/p>\n<p><strong>6. Empfehlung<\/strong><\/p>\n<p>Welche Ma&#223;nahmen die Strafverfolgung im Internet tats&#228;chlich verbessern k&#246;nnten, haben wir Ihnen in unserem <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=3205\">Schreiben<\/a> im Einzelnen aufgezeigt. Politisch w&#252;rde ich Ihnen empfehlen, mit diesen sinnvollen Vorschl&#228;gen zum Schutz von Kindern und vor Internetkriminalit&#228;t in die Offensive zu gehen, statt den dauernden Forderungen nach Vorratsdatenspeicherung weiterhin nur die Alternative eines Quick-Freeze-Verfahrens und einer IP-Vorratsdatenspeicherung entgegen setzen zu k&#246;nnen. Dadurch h&#228;tten Sie Verhandlungsmasse f&#252;r die anstehenden &#8222;Beratungen um die Vorratsdatenspeicherung&#8220;, zu denen Sie sich offenbar bereit erkl&#228;rt haben.<\/p>\n<p>Zu einem pers&#246;nlichen Gespr&#228;ch bin ich weiterhin gerne bereit.<\/p>\n<p>Mit freundlichem Gru&#223;,<\/p><\/blockquote>\n<p>Siehe auch:<\/p>\n<p><a title=\"Intelligente Strategien f&#252;r ein sicheres Netz - IP-Vorratsdatenspeicherung stoppen! [aktualisiert am 08.09.2011]\" href=\"\/index.php\/intelligente-strategien-fuer-ein-sicheres-netz-ip-vorratsdatenspeicherung-stoppen\/\">Intelligente Strategien f&#252;r ein sicheres Netz \u2013 IP-Vorratsdatenspeicherung stoppen!<\/a> (17.7.2011)<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die schwarz-gelbe Koalition will in K&#252;rze &#252;ber eine neuerliche verdachtslose Vorratsspeicherung unserer Verbindungsdaten beraten. Dies geht aus einem Schreiben des FDP-Bundestagsabgeordneten und Berichterstatters in Sachen Vorratsdatenspeicherung Christian Ahrendt vom 12.09.2011 hervor. Mit diesem Schreiben antwortet Herr Ahrendt f&#252;r alle FDP-Abgeordneten auf einen Offenen Brief von vierzehn Personen aus Zivilgesellschaft, \u201eNetzgemeinde\u201c, Journalismus, Recht und Wissenschaft mit [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[5,15,13,6],"tags":[80],"class_list":["post-3447","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-datenschutz-im-staat","category-juristisches","category-metaowl-watchblog","category-vorratsdatenspeicherung","tag-ip-vorratsdatenspeicherung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3447","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3447"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3447\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3457,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3447\/revisions\/3457"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3447"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3447"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3447"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}