{"id":3561,"date":"2011-10-01T12:46:40","date_gmt":"2011-10-01T10:46:40","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=3561"},"modified":"2014-09-16T12:41:07","modified_gmt":"2014-09-16T10:41:07","slug":"datenschutzbeauftragte-einbindungen-in-deutsche-websites-weithin-unzulaessig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/datenschutzbeauftragte-einbindungen-in-deutsche-websites-weithin-unzulaessig\/","title":{"rendered":"Datenschutzbeauftragte: Einbindungen in deutsche Websites weithin unzul&#228;ssig [erg&#228;nzt am 10.12.2011]"},"content":{"rendered":"<p>Schon 2009 stellten die Datenschutz-Aufsichtsbeh&#246;rden <a href=\"http:\/\/daten-speicherung.de\/index.php\/datenschutzbeauftragte-protokollierung-von-ip-adressen-ist-unzulaessig\/\">klar<\/a>, dass Anbieter von Internetportalen und -diensten die IP-Adresse ihrer Nutzer nicht unverk&#252;rzt speichern d&#252;rfen. In einer <a href=\"http:\/\/www.bfdi.bund.de\/SharedDocs\/Publikationen\/Entschliessungssammlung\/DSBundLaender\/82DSK_SozialeNetzwerke.pdf?__blob=publicationFile\">Entschlie&#223;ung<\/a> vom 28.\/29.09.2011 zu sozialen Netzwerken machen die Datenschutzbeauftragten nun deutlich, dass Anbieter auch Dritten eine unverk&#252;rzte Speicherung von IP-Adressen nicht erm&#246;glichen d&#252;rfen, indem sie deren Code in das eigene Portal einbinden:<\/p>\n<blockquote><p>Die aktuelle von Social-Plugin-Anbietern vorgesehene Funktionsweise ist unzul&#228;ssig, wenn bereits durch den Besuch einer Webseite und auch ohne Klick auf beispielsweise den \u201eGef&#228;llt-mir\u201c-Knopf eine &#220;bermittlung von Nutzendendaten in die USA ausgel&#246;st wird, auch wenn die Nutzenden gar nicht bei der entsprechenden Plattform registriert sind. [\u2026] Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der L&#228;nder fordern daher alle &#246;ffentlichen Stellen auf, von der Nutzung von Social-Plugins abzusehen, die den geltenden Standards nicht gen&#252;gen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Obwohl die Datenschutzkonferenz nur f&#252;r &#246;ffentliche Stellen zust&#228;ndig ist, gilt f&#252;r Privatpersonen und Unternehmen nichts anderes. Besonders der schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte hat darauf aufmerksam <a href=\"https:\/\/www.datenschutzzentrum.de\/facebook\/index.html\">gemacht<\/a>, dass die Verantwortung f&#252;r die Zul&#228;ssigkeit von Einbindungen bei dem einbindenden Portalbetreiber <a href=\"https:\/\/www.datenschutzzentrum.de\/facebook\/facebook-verantwortlichkeit.html\">liegt<\/a> (sog. Auftragsdatenverarbeitung) und nicht bei Facebook und Co. Bei unzul&#228;ssigen Einbindungen drohen deutschen Betreibern Geldbu&#223;en bis zu 50.000 Euro (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TMG\/16.html\" title=\"&sect; 16 TMG: (weggefallen)\">\u00a7 16 TMG<\/a>).<\/p>\n<p>F&#252;r diese Rechtslage gibt es sehr gute Gr&#252;nde: Durch direkte Einbindungen erm&#246;glichen es deutsche Anbieter Facebook, Twitter, Google und Co., jedem ihrer Nutzer beim Surfen &#252;ber die Schulter schauen und personenbeziehbare Surfprotokolle z.B. in den USA anzulegen und unkontrollierbar weiterzuverwenden und weiterzuverkaufen, selbst wenn der Nutzer den externen Inhalt gar nicht nutzen m&#246;chte. Solange sich der Nutzer damit nicht einverstanden erkl&#228;rt hat (z.B. durch Klick auf einen externen Link), ist eine solche personenbeziehbare Surfprotokollierung unzul&#228;ssig. &#220;brigens <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/umfrage-buerger-fordern-besseren-datenschutz-im-internet\/\">sehen<\/a> es 62% der deutschen Internetnutzer kritisch, dass ihr Verhalten im Internet (z.B. beim Surfen) erfasst wird.<\/p>\n<p><strong>Rechtslage<\/strong><\/p>\n<p>Das Telemediengesetz verpflichtet Anbieter von Internetportalen unter Bu&#223;geldandrohung dazu, &#8222;durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass [&#8230;] die anfallenden personenbezogenen Daten &#252;ber den Ablauf des Zugriffs oder der sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gel&#246;scht [&#8230;] werden&#8220; (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TMG\/13.html\" title=\"&sect; 13 TMG: (weggefallen)\">\u00a7 13 TMG<\/a>). Dieses Verbot einer personenbeziehbaren Surfprotokollierung gilt nicht nur f&#252;r den eigenen Server der Anbieter bzw. den Server des von ihnen genutzten Hosters.<\/p>\n<p>Auch Code von Drittanbietern darf nur dann in die eigene Website eingebunden werden, wenn sichergestellt ist, dass diese Drittanbieter die IP-Adressen der Nutzer oder personenbeziehbare Cookies nicht unverk&#252;rzt protokollieren. Selbst bei deutschen Drittanbietern wie Sevenload ist dies oft nicht gew&#228;hrleistet. Erst recht kann bei ausl&#228;ndischen Firmen nicht davon ausgegangen werden, dass diese deutsches Datenschutzrecht beachten.<\/p>\n<p>Das Einbindungsverbot gilt nicht nur f&#252;r die von den Datenschutzbeauftragten jetzt angesprochenen Social Plugins etwa von Twitter und Facebook. Unzul&#228;ssig ist auch die Einbindung externer Bilder (z.B. von Flickr) und Videos (z.B. von Youtube) von Servern, die unzul&#228;ssig speichern. Bisher ist mir leider noch keine Foto- oder Videoplattform bekannt, die eine anonymisierte Einbindung erm&#246;glichte. &#220;brigens: Der auf daten-speicherung.de eingebundene Server vorratsdatenspeicherung.de speichert Ihre IP-Adresse nicht.<\/p>\n<p><strong>L&#246;sungsm&#246;glichkeiten f&#252;r Anbieter<\/strong><\/p>\n<p>Betreibern von Internetplattformen stehen verschiedene M&#246;glichkeiten zur Ersetzung rechtswidriger Einbindungen zur Verf&#252;gung:<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Verschieben<\/strong>: Externe Inhalte k&#246;nnen auf den eigenen Server verschoben werden. Bei Bildern ist dies leicht m&#246;glich. Auch Videos kann man auf dem eigenen Server hosten, indem man einen kostenlosen Flash Video Player installiert (Auswahl <a href=\"http:\/\/www.greepit.com\/2009\/02\/best-open-source-free-flv-players\/\">hier<\/a>). Wirspeichernnicht.de <a href=\"http:\/\/www.wirspeichernnicht.de\/content\/view\/40\/24\/\">verlinkt<\/a> zudem auf einige M&#246;glichkeiten, wie man die Buttons von Facebook, Twitter und Google+ &#252;ber den eigenen Server einbinden kann.<\/li>\n<li><strong>Anonymisierung<\/strong>: Ein auf dem eigenen Server installiertes <a href=\"http:\/\/www.wirspeichernnicht.de\/content\/view\/35\/24\/\">Proxyskript<\/a> oder ein externer Anonymisierungsdienst wie <a href=\"http:\/\/anonymouse.org\/anonwww_de.html\">Anonymouse<\/a> kann eine anonymisierte Einbindung externer Inhalte erm&#246;glichen.<\/li>\n<li><strong>Links<\/strong>: Einbindungen k&#246;nnen durch externe Links ersetzt werden. Jeder Nutzer kann dann selbst entscheiden, ob er dem Anbieter vertraut oder nicht. Bei Videos kann z.B. ein Vorschaubild auf den eigenen Server gelegt und mit dem Videohoster verlinkt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Sicherlich erfordern diese L&#246;sungsm&#246;glichkeiten eine Umgew&#246;hnung. Aber nur indem Deutschland die Einbindung von Anbietern verbietet, die jeden unserer Klicks personenbeziehbar aufzeichnen, k&#246;nnen diese dazu gezwungen werden, diese Praxis abzustellen. Schon gelungen ist dies beispielsweise bei Google Analytics, welches dazu gezwungen werden <a href=\"http:\/\/www.datenschutz-hamburg.de\/news\/detail\/article\/beanstandungsfreier-betrieb-von-google-analytics-ab-sofort-moeglich.html?tx_ttnews[backPid]=1&amp;cHash=1f795fd22e8f472680d834ed9699fc70\">konnte<\/a>, eine M&#246;glichkeit zur datenschutzkonformen Einbindung ohne IP-Logging anzubieten.<\/p>\n<p><strong>Marktl&#252;cke Einbindungen<\/strong><\/p>\n<p>Bis die Branchengr&#246;&#223;en einlenken, werden findige Programmierer und Anbieter gebraucht, die die Marktl&#252;cke f&#252;r legale Einbindungen in Deutschland schlie&#223;en:<\/p>\n<ul>\n<li>So gibt es meines Wissens noch keinen Videohoster, der auf das Speichern von IP-Adressen verzichtete. Nur eine speicherfreie Videosuche wird schon angeboten (von <a href=\"https:\/\/ixquick.com\/deu\/\">Ixquick<\/a> und <a href=\"https:\/\/startpage.com\/\">Startpage<\/a>).<\/li>\n<li>Die f&#252;r Social Plugins entwickelte L&#246;sung, externe Inhalte erst nach einem Klick zu laden, muss auch f&#252;r die Einbettung von Videos (z.B. von Youtube) entwickelt werden.<\/li>\n<li>F&#252;r technisch unbedarfte Anbieter und solche ohne Serverzugriff sollte auch eine installationsfreie\u00a0L&#246;sung zur Klick-Einbindung externer Inhalte angeboten werden. Man k&#246;nnte dazu einen Dienst bereit stellen, der den Einbindungscode z.B. von Youtube in einen Einbindungscode umwandelt, welcher zun&#228;chst ausschlie&#223;lich Inhalte l&#228;dt, die auf einem IP-speicherfreien deutschen Server liegen. Erst nach einem Klick werden dann die externen Inhalte geladen.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Weitere Informationen f&#252;r Diensteanbieter<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"http:\/\/www.wirspeichernnicht.de\/content\/view\/4\/21\/\">Was spricht gegen eine Protokollierung?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.wirspeichernnicht.de\/content\/view\/4\/21\/\">Anhand einer IP-Adresse k&#246;nnen Anbieter den Nutzer doch ohnehin nicht identifizieren?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.wirspeichernnicht.de\/content\/view\/4\/21\/\">Was habe ich als Anbieter davon, wenn ich die Protokollierung deaktiviere?<\/a><\/li>\n<li>Netzwerk \u201e<a href=\"http:\/\/www.wirspeichernnicht.de\/\">Wir speichern nicht!<\/a>\u201c<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Schutzm&#246;glichkeiten f&#252;r Nutzer<\/strong><\/p>\n<p>Als Nutzer kann man Browser-Plugins wie <a href=\"https:\/\/addons.mozilla.org\/de\/firefox\/addon\/requestpolicy\/\">RequestPolicy<\/a>, <a href=\"https:\/\/addons.mozilla.org\/de\/firefox\/addon\/disconnect\/\">Disconnect<\/a> oder <a href=\"https:\/\/addons.mozilla.org\/de\/firefox\/addon\/adblock-plus\/\">Adblock<\/a> (in Verbindung mit einer <a href=\"http:\/\/adblockplus.org\/de\/subscriptions\">Privacy-Blocklist<\/a>) nutzen, um zu verhindern, dass Facebook und Co. beim Surfen &#252;ber die Schulter schauen.<\/p>\n<p><strong>Erg&#228;nzung vom 10.12.2011:<\/strong><\/p>\n<p>Nun hat auch der f&#252;r private Stellen zust&#228;ndige D&#252;sseldorfer Kreis der Aufsichtsbeh&#246;rden in einem <a href=\"https:\/\/www.bfdi.bund.de\/SharedDocs\/Publikationen\/Entschliessungssammlung\/DuesseldorferKreis\/08122011DSInSozialenNetzwerken.pdf;jsessionid=68B713B586C48B5A98F71AF615F28915.1_cid136?__blob=publicationFile\">Beschluss<\/a> vom 08. Dezember 2011 klargestellt:<\/p>\n<blockquote><p>Das direkte Einbinden von Social Plugins, beispielsweise von Facebook, Google+ oder Twitter, in Websites deutscher Anbieter, wodurch eine Daten&#252;bertragungan den jeweiligen Anbieter des Social Plugins ausgel&#246;st wird, ist ohne hinreichende Information der Internetnutzerinnen und -nutzer und ohne ihnen die M&#246;glichkeit zu geben, die Daten&#252;bertragung zu unterbinden, unzul&#228;ssig. [&#8230;]<\/p>\n<p>In Deutschland ans&#228;ssige Unternehmen, die durch das Einbinden von Social Plugins eines Netzwerkes auf sich aufmerksam machen wollen oder sich mit Fanpages in einem Netzwerk pr&#228;sentieren, haben eine eigene Verantwortung hinsichtlich der Daten von Nutzerinnen und Nutzern ihres Angebots. Es m&#252;ssen zuvor Erkl&#228;rungen eingeholt werden, die eine Verarbeitung von Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer durch den Betreiber des sozialen Netzwerkes rechtfertigen k&#246;nnen. Die Erkl&#228;rungen sind nur dann rechtswirksam, wenn verl&#228;ssliche Informationen &#252;ber die dem Netzwerkbetreiber zur Verf&#252;gung gestellten Daten und den Zweck der Erhebung der Daten durch den Netzwerkbetreiber gegeben werden k&#246;nnen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Im Klartext: Deutsche Anbieter d&#252;rfen Social Plugins und Fanpages nur mit Einwilligung des Nutzers verwenden. In dem blo&#223;en Aufruf einer Seite liegt keine Einwilligung in eine Verarbeitung der eigenen Daten &#252;ber die Dauer des Nutzungsvorgangs hinaus.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schon 2009 stellten die Datenschutz-Aufsichtsbeh&#246;rden klar, dass Anbieter von Internetportalen und -diensten die IP-Adresse ihrer Nutzer nicht unverk&#252;rzt speichern d&#252;rfen. 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