{"id":38,"date":"2005-01-01T12:00:42","date_gmt":"2005-01-01T10:00:42","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/aufruf-gegen-vorratsdatenspeicherung-an-europaparlament\/"},"modified":"2015-09-21T09:54:43","modified_gmt":"2015-09-21T07:54:43","slug":"aufruf-gegen-vorratsdatenspeicherung-an-europaparlament","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/aufruf-gegen-vorratsdatenspeicherung-an-europaparlament\/","title":{"rendered":"Aufruf gegen Vorratsdatenspeicherung an Europaparlament"},"content":{"rendered":"<p>Offener Brief vom 20.01.2005:<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>Aufruf gegen EU-Pl&#228;ne zur Einf&#252;hrung einer generellen Verkehrsdatenspeicherung<\/strong><\/p>\n<p align=\"center\"><strong>B&#252;rgerrechtler fordern: Keine generelle und verdachtslose     Aufzeichnung des Kommunikations- und Bewegungsverhaltens der Bev&#246;lkerung<\/strong><\/p>\n<p align=\"left\">Der am 20.01.2005 an die Mitglieder des zust&#228;ndigen     Ausschusses des Europ&#228;ischen Parlaments versandte Aufruf lautet im Wortlaut wie folgt:<\/p>\n<table bgcolor=\"#ffffff\">\n<tr>\n<td>Sehr geehrte&#8230; <em>(Name der\/des Abgeordneten)<\/em>,dem Europ&#228;ischen Parlament liegt derzeit ein Ratsvorschlag zur Beratung vor, der die Einf&#252;hrung einer generellen Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten vorsieht (<a href=\"http:\/\/register.consilium.eu.int\/pdf\/de\/04\/st08\/st08958.de04.pdf\">Ratsdokument Nr. 8958\/2004<\/a>, federf&#252;hrend ist der Ausschuss f&#252;r b&#252;rgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres). S&#228;mtliche Verbindungs-, Nutzungs- und Positionsdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen oder Internet-Surfen anfallen, sollen f&#252;r Zwecke der Strafverfolgung aufgezeichnet und gespeichert werden.<\/p>\n<p>Wegen vielf&#228;ltiger Umgehungsm&#246;glichkeiten f&#252;r ernsthafte Kriminelle (z.B. durch Nutzung vorausbezahlter Mobilfunkkarten, die auf den Namen einer anderen Person registriert sind) sind Auswirkungen einer solchen Verkehrsdaten-Speicherungspflicht auf die Kriminalit&#228;tsrate jedoch nicht zu erwarten. Auch EU-Staaten, in denen eine Verkehrsdaten-Speicherungspflicht gegenw&#228;rtig existiert, haben derartiges nicht zu berichten. Dass eine Vorratsspeicherung gar terroristische Anschl&#228;ge verhindern k&#246;nnte, kann nicht ernstlich erwartet werden. Selbst in den USA gibt es daher weder eine Verkehrsdaten-Speicherungspflicht noch Pl&#228;ne zu deren Einf&#252;hrung.<\/p>\n<p>Der M&#246;glichkeit, in Einzelf&#228;llen Ermittlungserfolge erzielen zu k&#246;nnen, st&#252;nde die l&#252;ckenlose Aufzeichnung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bev&#246;lkerung (einschlie&#223;lich der Bewegungen von Handybesitzern sowie der Aktivit&#228;ten von Internetnutzern) gegen&#252;ber. Au&#223;erdem drohen der Industrie Kosten in dreistelliger Millionenh&#246;he alleine in Deutschland. Dementsprechend wird eine Verkehrsdaten-Speicherungspflicht fast geschlossen abgelehnt:<\/p>\n<ul>\n<li>In einem <a href=\"http:\/\/www.privacyinternational.org\/issues\/terrorism\/rpt\/responsetoretention.html\">Aufruf<\/a> von 90 europ&#228;ischen B&#252;rgerrechtsorganisationen wird eine Verkehrsdaten-Speicherungspflicht als unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ige Einschr&#228;nkung der Grund- und Menschenrechte, insbesondere von <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/MRK\/8.html\" title=\"Art. 8 MRK: Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens\">Artikel 8<\/a> der Europ&#228;ischen Menschenrechtskonvention, bezeichnet. Ebenso eine <a href=\"http:\/\/europa.eu.int\/comm\/justice_home\/fsj\/privacy\/docs\/wpdocs\/2002\/wp64_de.pdf\">gemeinsame Erkl&#228;rung der Europ&#228;ischen Datenschutzbeauftragten<\/a> und eine <a href=\"http:\/\/europa.eu.int\/comm\/justice_home\/fsj\/privacy\/docs\/wpdocs\/2004\/wp99_de.pdf\">Erkl&#228;rung der Artikel 29-Gruppe<\/a>.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Diese Einsch&#228;tzung best&#228;tigt eine neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Thema Video&#252;berwachung, derzufolge eine allgemeine und verdachtslose Verhaltens&#252;berwachung und -aufzeichnung unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig ist (<a href=\"http:\/\/juris.bundesarbeitsgericht.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bag&amp;Art=en&amp;sid=a0567acc60cba74266a861f3494e1e8c&amp;nr=10023&amp;pos=0&amp;anz=1\">BAG, 1 ABR 21\/03 vom 29.06.2004<\/a>).<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Im Rahmen der Beratung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) letztes Jahr haben sich alle Bundestagsfraktionen geschlossen gegen die Einf&#252;hrung einer Verkehrsdaten-Speicherungspflicht ausgesprochen.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Schlie&#223;lich hat auch das Europaparlament wiederholt die Unvereinbarkeit einer generellen Verkehrsdaten-Speicherungspflicht mit den Menschenrechten hervorgehoben (<a href=\"http:\/\/www.europarl.europa.eu\/sides\/getDoc.do?pubRef=-\/\/EP\/\/TEXT+TA+P5-TA-2001-0453+0+DOC+XML+V0\/\/DE\">Empfehlung vom 06.09.2001, Dokument Nr. T5-0452\/2001<\/a> sowie <a href=\"http:\/\/www.europarl.europa.eu\/sides\/getDoc.do?pubRef=-\/\/EP\/\/TEXT+TA+P5-TA-2004-0141+0+DOC+XML+V0\/\/DE\">Entschlie&#223;ung vom 09.03.2004, Dokument Nr. T5-0104\/2004<\/a>, Ziff. 18).<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Bef&#252;rwortet werden die Pl&#228;ne zur Einf&#252;hrung einer Verkehrsdaten-Speicherungspflicht einzig von den Innen- und Justizministerien.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Es darf nicht sein, dass der auf demokratischem Weg in Deutschland gefundene Konsens, keine Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten einzuf&#252;hren, durch einen hinter verschlossenen T&#252;ren gefassten Exekutivbeschluss des EU-Rates umgangen wird.<\/p>\n<p><strong>Ich appelliere daher an Sie, in dem aktuellen Beratungsverfahren auf einen Parlamentsbeschluss hinzuwirken, der den Ministerrat klar und vorbehaltslos auffordert, von der Einf&#252;hrung einer Verkehrsdaten-Speicherungspflicht abzusehen.<\/strong><\/p>\n<p>Ein klares Votum des Europaparlaments kann entscheidend dazu beitragen, die generelle Aufzeichnung des Telekommunikations- und Bewegungsverhaltens von Millionen unschuldiger B&#252;rgerinnen und B&#252;rger zu verhindern.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en,<br \/>\nPatrick Breyer<\/p>\n<p><strong>Dieser Position haben sich angeschlossen:<\/strong><\/p>\n<p>Chaos Computer Club e.V., Hamburg (<a href=\"http:\/\/www.ccc.de\/\">www.ccc.de<\/a>)<\/p>\n<p>dergrossebruder.org, M&#252;nchen (<a href=\"http:\/\/www.dergrossebruder.org\/\">www.dergrossebruder.org<\/a>)<\/p>\n<p>Deutsche Vereinigung f&#252;r Datenschutz (DVD) e.V., Bonn (<a href=\"http:\/\/www.datenschutzverein.de\/\">www.datenschutzverein.de<\/a>)<\/p>\n<p>Forum InformatikerInnen f&#252;r Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e.V. (<a href=\"http:\/\/www.fiff.de\/\">www.fiff.de<\/a>), vertreten durch Werner H&#252;lsmann, Vorstandsmitglied<\/p>\n<p>Institut f&#252;r B&#252;rgerrechte &amp; &#246;ffentliche Sicherheit e.V. (<a href=\"http:\/\/www.cilip.de\/\">www.cilip.de<\/a>), vertreten durch Martina Kant, Vorstandsmitglied<\/p>\n<p>STOP1984 (<a href=\"http:\/\/www.stop1984.com\/\">www.stop1984.com<\/a>)<\/p>\n<p><strong>Erg&#228;nzende Informationen:<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20090323025406\/http:\/\/retention.breyers.de\/\">Untersuchung der Vereinbarkeit einer Vorratsdatenspeicherung mit der Europ&#228;ischen Menschenrechtskonvention<\/a> (englisch)<\/td>\n<\/tr>\n<\/table>\n<p><strong>Reaktionen auf den Aufruf:<\/strong><\/p>\n<p>26.01.2005: Wir haben eine Email vom Europaabgeordneten Herrn Alvaro (FDP) erhalten. Die Email lautet im Wortlaut wie folgt:<\/p>\n<table bgcolor=\"#ffffff\">\n<tr>\n<td>\n<p align=\"right\">Br&#252;ssel, 26. Januar 2005<\/p>\n<p>Ihr Schreiben vom 20.01.2005<\/p>\n<p>Sehr geehrter Herr Breyer,<\/p>\n<p>vielen Dank f&#252;r Ihr Schreiben vom 20.01.2005, in dem Sie sich zum Thema Vorratsdatenspeicherung &#228;u&#223;ern. Als Koordinator des Ausschusses f&#252;r b&#252;rgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und Berichterstatter des Europ&#228;ischen Parlaments zum Ratsentwurf eines Rahmenbeschlusses &#252;ber die Vorratsspeicherung von Daten, die in Verbindung mit der Bereitstellung &#246;ffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste verarbeitet und aufbewahrt werden, <!--font color=\"#000000\" face=\"Verdana,sans-serif\" size=\"2\"-->m&#246;chte ich Ihnen nachstehend auch im Namen meiner deutschen FDP-Abgeordnetenkollegen wie folgt antworten:<\/p>\n<p><!--font-->Im April 2004 legte der Rat f&#252;r Justiz und Inneres auf Initiative Frankreichs, Gro&#223;britanniens, Irlands und Schwedens sowie unter Ber&#252;cksichtigung einer gemeinsamen Erkl&#228;rung aus M&#228;rz 2004 zum Kampf gegen den Terrorismus einen Entwurf f&#252;r eine Rahmenregelung zur Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten vor.<\/p>\n<p>Ziel des Vorschlages ist die Erleichterung der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen durch Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten &#252;ber die Vorratsdatenspeicherung von Daten, die durch Provider eines &#246;ffentlich zug&#228;nglichen elektronischen Kommunikationsdienstes verarbeitet und gespeichert werden, zwecks Vorbeugung, Untersuchung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten, einschlie&#223;lich Terrorismus.<\/p>\n<p>Dabei sollen unter anderem die Telefonie, teilweise SMS-Kurzmitteilungen sowie Internetprotokolle einschlie&#223;lich des E-Mail-Verkehrs erfasst werden. Inhalte der Kommunikation sind davon ausgenommen. Die Datenspeicherung soll je nach Art der Daten mindestens 12 und maximal 36 Monate betragen. Schlie&#223;lich sollen die Mitgliedstaaten im Rahmen von Rechtshilfeersuchen auf die in den anderen EU-Staaten vorhandenen Vorratsdaten zugreifen k&#246;nnen.<\/p>\n<p>Die gemeinsame Bek&#228;mpfung der organisierten Kriminalit&#228;t und des Terrorismus stellt eine der wesentlichen Aufgaben und Herausforderungen der EU dar. Verbrechen, die unter Einsatz moderner elektronischer Kommunikationssysteme verabredet, vorbereitet und begangen werden, m&#252;ssen effiziente M&#246;glichkeiten gegen&#252;berstehen, die die Koordinierung von Ermittlungen zur Vorbeugung und Aufkl&#228;rung erleichtern. Demgegen&#252;ber muss der Schutz der Rechte auf informationelle Selbstbestimmung und Vertraulichkeit der eigenen Daten gew&#228;hrleistet sowie der Grundsatz der Datensparsamkeit beachtet werden. Hier bestehen meines Erachtens erhebliche Zweifel.<\/p>\n<p>Neben dem Problem der Feststellung der einschl&#228;gigen Rechtsgrundlage m&#252;ssen &#220;berlegungen dahingehend angestellt werden, ob die in Frage stehenden Ma&#223;nahmen verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig sind. Schlie&#223;lich stellen sich die Fragen nach der Vereinbarkeit mit h&#246;herrangigem Recht und dem tats&#228;chlichen Bedarf der vorgesehenen Vorratsdatenspeicherung. Lassen Sie mich im Folgenden meine Position zu den angesprochenen Bereichen erl&#228;utern.<\/p>\n<p>Nach Ansicht des Rates handelt es sich bei dem vorliegenden Rahmenbeschluss um eine Ma&#223;nahme, die der dritten S&#228;ule der Union zuzuordnen ist. Meiner Ansicht nach teilt sich der Vorschlag in Ma&#223;nahmen, die der ersten S&#228;ule (z.B. Fristen und zu speichernde Daten) und solche, die der dritten S&#228;ule zuzuordnen sind (z.B. verst&#228;rkte justizielle Zusammenarbeit). Dementsprechend sollte der Ratsvorschlag den jeweiligen S&#228;ulen entsprechend aufgeteilt werden, so dass zwei Dokumente beraten werden k&#246;nnen, deren Rechtsgrundlage unzweifelhaft ist.<\/p>\n<p>Der Grundsatz der Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit ist ein fundamentales Prinzip der Europ&#228;ischen Union. Es bestehen keine Zweifel daran, dass dem Entwurf ein legitimer Zweck und ein legitimes Mittel zugrunde liegen. Dar&#252;ber hinaus m&#252;ssen die vorgesehenen Ma&#223;nahmen aber auch in einer angemessenen Zweck-Mittel-Relation stehen, die nur dann gegeben ist, wenn die Regelungen geeignet und erforderlich sind und keine unzumutbare H&#228;rte der Betroffenen darstellen. Bei dem zu speichernden Datenvolumen, insbesondere im Bereich des Internets, ist fraglich, ob eine zielf&#252;hrende Auswertung der Daten &#252;berhaupt m&#246;glich ist. Die Geeignetheit einer Vorratsdatenspeicherung muss im Vorfeld durch aussagekr&#228;ftige Untersuchungen und Statistiken gepr&#252;ft werden. In welchem Umfang Ermittlungen durch das Fehlen solcher Daten behindert werden, ist bisher nicht ver&#246;ffentlicht worden. Insbesondere fehlen Angaben dar&#252;ber, ob und in welchem Umfang die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Rahmen der Kriminalit&#228;tsbek&#228;mpfung tats&#228;chlich beeintr&#228;chtigt wurde. Teilnehmer aus dem Umfeld der organisierten Kriminalit&#228;t und des Terrorismus werden aufgrund neuerer technischer Mittel die Verfolgbarkeit ihrer Daten leicht zu verhindern wissen.<\/p>\n<p>Zudem k&#246;nnte das Mittel der anlassbezogenen Speicherung sowohl gleich geeignet als auch milder sein. Dadurch w&#252;rden nicht gewaltige Datenmengen gespeichert und ausgewertet werden m&#252;ssen, sondern lediglich die Daten bestimmter verd&#228;chtiger Personen k&#246;nnten mit deutlich geringerem Aufwand gespeichert und den Ermittlungsbeh&#246;rden zur Verf&#252;gung gestellt werden. Zu diesem Punkt wird im Vorschlag lediglich festgestellt, dass die anlassbezogene Speicherung von Daten &#8222;keinen Beitrag zur &#220;berpr&#252;fung von Personen leisten kann, die noch nicht verd&#228;chtigt werden, einer kriminellen oder terroristischen Organisation anzugeh&#246;ren [&#8230;] Sie kann daher nicht den Bedarf der Sicherheits-, Geheimdienst- und Strafverfolgungsstellen im Hinblick auf die Bek&#228;mpfung heutiger Straft&#228;ter, zu denen auch Terroristen geh&#246;ren, decken&#8220;. Es dr&#228;ngt sich auf, dass das Prinzip der Unschuldsvermutung au&#223;er Kraft gesetzt werden soll.<\/p>\n<p>Daneben sind enorme Belastungen f&#252;r die europ&#228;ische Telekommunikationsindustrie sowie kleinere und mittlere Telekommunikationsunternehmen zu bef&#252;rchten. Alleine bei gr&#246;&#223;eren Festnetz- und Mobilfunkunternehmen im Bereich der klassischen leitungsvermittelnden Telefonie ist zu erwarten, dass pro Jahr um die f&#252;nfhundert Milliarden (500.000.000.000) zus&#228;tzlich zu speichernde Datens&#228;tze mit einem Datenvolumen von ca. 8 Terabyte (1 Terabyte = 1 Mio. Megabytes) entstehen. Der erforderliche Investitionsaufwand im Bereich der klassischen leitungsvermittelten Telefonie liegt nach Sch&#228;tzungen verschiedenster gr&#246;&#223;erer Unternehmen innerhalb der Mitgliedstaaten bei 180 Mio. Euro im Jahr pro Unternehmen. Die j&#228;hrlichen Betriebskosten k&#246;nnten damit bis zu 50 Mio. Euro betragen. F&#252;r kleinere und mittlere Unternehmen w&#228;re hierdurch der Gesch&#228;ftsbetrieb sicher gef&#228;hrdet. Der sich j&#228;hrlich verdoppelnde Internetverkehr lie&#223;e das zu speichernde Datenvolumen exponentiell ansteigen. Eine Regelung zur Verteilung der Kostenlast ist europaweit nicht vorgesehen.<\/p>\n<p>Es fehlt &#252;berdies eine Auseinandersetzung mit <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/MRK\/8.html\" title=\"Art. 8 MRK: Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens\">Artikel 8<\/a> der Europ&#228;ischen Menschenrechtskonvention (EMRK) (Recht auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz), der den garantierten Schutz personenbezogener Daten festschreibt. In ihrer Empfehlung <a href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=2\/99\" title=\"2\/99 (3 zugeordnete Entscheidungen)\">2\/99<\/a> vom 3. Mai 1999 zur Achtung der Privatsph&#228;re bei der &#220;berwachung des Fernmeldeverkehrs definierte die Datenschutzgruppe Art.29 die &#220;berwachung des Fernmeldeverkehrs als die Kenntnisnahme von Inhalt von und\/ oder Daten im Zusammenhang mit privaten Telekommunikationsverbindungen zwischen zwei oder mehreren Teilnehmern durch einen Dritten, insbesondere der mit der Telekommunikationsnutzung verbundenen Verkehrsdaten. Daraus folgt, dass &#220;berwachungen abzulehnen sind, sofern sie nicht drei grundlegende Kriterien erf&#252;llen, die sich aus der Auslegung von <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/MRK\/8.html\" title=\"Art. 8 MRK: Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens\">Artikel 8 Absatz 2 der EMRK<\/a> durch den Europ&#228;ischen Gerichtshof f&#252;r Menschenrechte ergeben: Sie m&#252;ssen gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sein und einem der in der Konvention aufgef&#252;hrten legitimen Ziele dienen. Nach Auffassung der Datenschutzgruppe gelten dieselben grundlegenden Erfordernisse f&#252;r die Speicherung von Verkehrsdaten, soweit sie &#252;ber das f&#252;r die Erbringung der Kommunikationsdienstleistungen und andere legitime Gesch&#228;ftszwecke Notwendige hinausgehen, sowie f&#252;r jeden anschlie&#223;enden Zugriff auf diese Daten f&#252;r Strafverfolgungszwecke. Die Erf&#252;llung aller notwendigen Kriterien im Rahmen des vorliegenden Ratsdokumentes sind zumindest fraglich.<\/p>\n<p>Der Europ&#228;ische Gerichtshof f&#252;r Menschenrechte hat zwar die Befugnis der Vertragsstaaten anerkannt, in Ausnahmef&#228;llen und unter besonderen Umst&#228;nden die Korrespondenz und Telekommunikation von Personen auch heimlich zu &#252;berwachen. Er hat aber hinzugef&#252;gt, &#8222;\u2026 dies bedeutet nicht, dass die Vertragsstaaten ein unbeschr&#228;nktes Ermessen haben, Personen in ihrem Hoheitsgebiet einer heimlichen &#220;berwachung zu unterwerfen. Angesichts der Tatsache, dass entsprechende Befugnisse mit der Begr&#252;ndung, die Demokratie verteidigen zu wollen, diese gerade zu unterminieren oder zu zerst&#246;ren drohen, betont der Gerichtshof, dass die Vertragsstaaten zur Bek&#228;mpfung der Spionage oder des Terrorismus nicht jede Ma&#223;nahme beschlie&#223;en d&#252;rfen, die sie f&#252;r angemessen halten&#8220;.<\/p>\n<p>Auch Artikel 15 der europ&#228;ischen Datenschutzrichtlinie sieht nicht vor, dass unter den aufgef&#252;hrten M&#246;glichkeiten eine europaweit verbindlich vorgeschriebene Vorratsdatenspeicherung in Erw&#228;gung gezogen werden kann. Die besagte Richtlinie im Gegensatz dazu vor, dass &#8222;die Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften erlassen k&#246;nnen&#8220;, die die Aufbewahrung von Daten f&#252;r einen begrenzten Zeitraum regeln.<\/p>\n<p>Dar&#252;ber hinaus ist ungekl&#228;rt, wem die Beweislast im Falle einer nicht zutreffenden Analyse der Daten durch staatliche Beh&#246;rden, die Informationspflicht gegen&#252;ber dem Betroffenen B&#252;rger im Falle einer unbegr&#252;ndeten Datenabfrage oder den Auskunftsanspruch des B&#252;rgers bez&#252;glich seiner gespeicherten Daten zuf&#228;llt. Ferner ist es unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten fraglich, ob vorliegender Artikel 2 Absatz 4 dem Bestimmtheitsgrundsatz der Norm Rechnung tr&#228;gt.<\/p>\n<p>Die Vereinigten Staaten von Amerika, die infolge der Anschl&#228;ge vom 11. September 2001 die Sicherheitsregeln in vielen Bereichen erheblich versch&#228;rft haben, scheinen eine anlassbezogene Datenspeicherung f&#252;r ausreichend und angemessen zu halten. Hinzu kommt, dass Untersuchungen europ&#228;ischer Telefongesellschaften gezeigt haben, dass das Gros der von Strafverfolgungsbeh&#246;rden abgerufenen Daten nicht &#228;lter als sechs Monate war. L&#228;ngere Aufbewahrungsfristen w&#228;ren daher unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig.<\/p>\n<p><!--font color=\"#000000\"-->Mit freundlichen Gr&#252;ssen<\/p>\n<p>Alexander Alvaro, MdEP<\/td>\n<\/tr>\n<\/table>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Offener Brief vom 20.01.2005: Aufruf gegen EU-Pl&#228;ne zur Einf&#252;hrung einer generellen Verkehrsdatenspeicherung B&#252;rgerrechtler fordern: Keine generelle und verdachtslose Aufzeichnung des Kommunikations- und Bewegungsverhaltens der Bev&#246;lkerung Der am 20.01.2005 an die Mitglieder des zust&#228;ndigen Ausschusses des Europ&#228;ischen Parlaments versandte Aufruf lautet im Wortlaut wie folgt: Sehr geehrte&#8230; (Name der\/des Abgeordneten),dem Europ&#228;ischen Parlament liegt derzeit ein Ratsvorschlag [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[5,6],"tags":[],"class_list":["post-38","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-datenschutz-im-staat","category-vorratsdatenspeicherung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/38","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=38"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/38\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5534,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/38\/revisions\/5534"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=38"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=38"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=38"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}