{"id":391,"date":"2008-10-07T11:00:02","date_gmt":"2008-10-07T09:00:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=391"},"modified":"2015-09-21T09:46:27","modified_gmt":"2015-09-21T07:46:27","slug":"brandenburg-will-verfassungswidrige-und-unnoetige-ueberwachungsermaechtigungen-verlaengern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/brandenburg-will-verfassungswidrige-und-unnoetige-ueberwachungsermaechtigungen-verlaengern\/","title":{"rendered":"Brandenburg will verfassungswidrige und unn&#246;tige &#220;berwachungserm&#228;chtigungen verl&#228;ngern [2. Erg&#228;nzung]"},"content":{"rendered":"<p>Aus einer E-Mail zur aktuell <a href=\"http:\/\/www.niederlausitz-aktuell.de\/artikel_6_2889.php?PHPSESSID=59d6b1683c030803f21eed75095b2d1f\">geplanten<\/a> Verl&#228;ngerung des Kfz-Massenabgleichs in Brandenburg:<\/p>\n<blockquote><p>F&#252;r ein &#8222;Auslaufenlassen&#8220; der Regelung lassen sich die folgenden Argumente anf&#252;hren:<\/p>\n<ul>\n<li>Es ist zweifelhaft, ob eine verfassungskonforme L&#246;sung gefunden werden kann. Eine Neuregelung oder Verl&#228;ngerung ist mit dem Risiko einer Verfassungsbeschwerde und Nichtigerkl&#228;rung verbunden. In der Zwischenzeit ist auch gegen die entsprechenden Regelungen in Niedersachsen und Bayern Klage <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/109078\">eingereicht<\/a> worden.<\/li>\n<li>Es ist zweifelhaft, ob der Ertrag den Aufwand und die Eingriffsintensit&#228;t rechtfertigt. Hat das Kfz-Massenscanning in Brandenburg konkret eine schwere Gefahr abgewendet oder eine schwere Straftat verhindert? Solange hierf&#252;r keine konkreten Beispiele bekannt sind, d&#252;rfte die Einsch&#228;tzung der L&#228;ndermehrheit zutreffen, wonach der Ertrag dieses Instruments den Aufwand und auch die Eingriffsintensit&#228;t nicht rechtfertigt.<\/li>\n<li>Schleswig-Holstein hat bewusst auf das Instrument verzichtet. Der Innenminister argumentiert, dass der Ertrag den Aufwand aus polizeilicher Sicht nicht <a href=\"http:\/\/snipurl.com\/22v5f\">rechtfertigt<\/a>.<\/li>\n<li>Am 6.6.08 hat nun auch Bremen mit einer breiten Mehrheit aus SPD, Gr&#252;ne, FDP und Linke seine entsprechende Regelung aufgehoben mit der Begr&#252;ndung, ein entsprechender Bedarf bestehe <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/Bremen-streicht-Kfz-Kennzeichen-Scanning--\/meldung\/109189\">nicht<\/a>.<\/li>\n<li>Berlin, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und der Bund hatten noch nie eine entsprechende Regelung eingef&#252;hrt oder geplant. Weitere L&#228;nder wie Rheinland-Pfalz haben das Instrument trotz entsprechender Erm&#228;chtigungen nie eingesetzt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wenn trotz dieser Umst&#228;nde die Regelung Ihres Landes beibehalten und verfassungskonform umgestaltet werden soll, w&#228;ren aus meiner Sicht die folgenden &#196;nderungen erforderlich:<\/p>\n<ol>\n<li>Es w&#228;re pr&#228;zise zu regeln, welche Daten erhoben werden d&#252;rfen. Dies sollte ausschlie&#223;lich die Zeichenfolge des Kfz-Kennzeichens, Fahrtrichtung, Ort und Zeit sein, nicht aber eine Bildaufnahme, insbesondere nicht des Fahrzeuginnenraums.<\/li>\n<li>Es w&#228;re pr&#228;zise zu regeln, ob und ggf. in welchen der F&#228;lle Ihrer Regelung die &#8222;Treffer&#8220; gespeichert werden d&#252;rfen, etwa zum Zweck der polizeilichen Beobachtung und zur Erstellung von Bewegungsprofilen. Materiell ist dies nur unter hohen Voraussetzungen zul&#228;ssig. Zudem w&#228;re die Dauer der weiteren Speicherung, die Verwendungsm&#246;glichkeiten der gespeicherten Bewegungsdaten (Zweckbindung) und ihre L&#246;schung pr&#228;zise zu regeln.<\/li>\n<li>Es w&#228;re pr&#228;zise zu regeln, ob die Suche anhand unvollst&#228;ndiger Zeichenfolgen (&#8222;Jokersuche&#8220;, z.B. &#8222;B-A 1???&#8220;) zugelassen oder ausgeschlossen werden soll. Materiell ist eine solche Suche nur unter erh&#246;hten Anforderungen zul&#228;ssig.<\/li>\n<li>Meiner &#220;berzeugung nach &#8211; insoweit noch nicht vom Verfassungsgericht entschieden &#8211; muss vorgeschrieben werden, dass die Betroffenen durch Hinweisschilder vor oder hinter der Kontrollstelle &#252;ber den Abgleich in Kenntnis gesetzt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Einige dieser Punkte hat die hessische FDP aufgegriffen und auf der Grundlage Ihrer Regelung eine &#252;berarbeitete Fassung <a href=\"http:\/\/starweb.hessen.de\/cache\/DRS\/17\/3\/00133.pdf\">erstellt<\/a>. Diese Fassung ist besser, gen&#252;gt aber noch immer nicht allen genannten Erfordernissen.<\/p>\n<p>Ohnehin stellt sich die Frage, ob man in der genannten Weise bis an die Grenze der Verfassung gehen m&#246;chte. Wenn das Instrument &#252;berhaupt beibehalten werden soll, sollte es schon aus Effizienzgr&#252;nden auf die gezielte Suche nach bestimmten Kennzeichen zur Abwendung einer gegenw&#228;rtigen Gefahr f&#252;r Leib, Leben oder Freiheit beschr&#228;nkt werden.<\/p><\/blockquote>\n<p><a name=\"kommentar\"><\/a>Aus einer weiteren E-Mail zum <a href=\"http:\/\/www.niederlausitz-aktuell.de\/artikel_6_2889.php?PHPSESSID=59d6b1683c030803f21eed75095b2d1f\">Evaluierungsbericht<\/a> des Brandenburgischen Innenministeriums &#252;ber die derzeit bis 2008 befristeten Regelungen:<\/p>\n<blockquote><p>1. Von den verdeckten Befugnissen wurde kein oder kaum Gebrauch gemacht. Schon daraus ergibt sich f&#252;r mich, dass sie verzichtbar sind, wie auch die erfolgreiche polizeiliche Aufgabenwahrnehmung vor ihrer Einf&#252;hrung zeigt.<\/p>\n<p>2. Das Argument, die geringe Relevanz zeige eine &#8222;verantwortungsvolle Anwendung&#8220;, geht fehl. Nach dieser Argumentation k&#246;nnte man jegliche Beschr&#228;nkungen aufheben mit der Begr&#252;ndung, von den M&#246;glichkeiten w&#252;rde schon nur &#8222;verantwortungsvoll&#8220; Gebrauch gemacht. F&#252;r zuk&#252;nftige Regierungen kann man dies keineswegs als sicher voraus setzen. Die damalige Befristung der Befugnisse macht nur Sinn, wenn man vorhatte, sie bei fehlender Relevanz wieder aufzuheben.<\/p>\n<p><strong>Zum Kfz-Scanning: <\/strong><\/p>\n<p>3. Die drei Anwendungsf&#228;lle hatten allesamt nicht die Abwehr einer gegenw&#228;rtigen Gefahr zum Gegenstand, wie es gesetzlich voraus gesetzt ist. Die Polizei war nur allgemein der Meinung, dass es zu Gefahren kommen k&#246;nnte. Die auf blo&#223;e Erfahrungss&#228;tze und Wahrscheinlichkeiten gest&#252;tzte Annahme, Personen k&#246;nnten gewaltt&#228;tig werden, ersetzt nicht konkrete, einzelfallbezogene Anhaltspunkte f&#252;r das Bestehen einer gegenw&#228;rtigen Gefahr, die von bestimmten Personen ausgeht. Gegenw&#228;rtige Gefahr ist nur eine solche, deren Realisierung unmittelbar bevor steht.<\/p>\n<p>4. In keinem der drei Anwendungsf&#228;lle erfolgte eine gezielte Suche nach einem (tats&#228;chlichen und bekannten) St&#246;rer. Es erfolgte vielmehr ein allgemeiner Abgleich mit polizeilichen Dateien. Das steht mit dem Gesetz nicht in Einklang. Die &#8222;zur Abwehr der Gefahr gespeicherten Daten&#8220; d&#252;rfen nur Kfz-Kennzeichen von Personen sein, von denen tats&#228;chlich eine im Einzelfall bestehende Gefahr ausgeht.<\/p>\n<p>5. In keinem der F&#228;lle hat der Kfz-Kennzeichenabgleich offenbar zur Abwehr einer gegenw&#228;rtigen Gefahr gef&#252;hrt. Die allgemeine Angabe im Bericht, gewaltt&#228;tige Auseinandersetzungen h&#228;tten verhindert werden k&#246;nnen, ist nicht n&#228;her begr&#252;ndet und daher nicht nachvollziehbar.<\/p>\n<p>6. Ein Einsatz des Kfz-Massenscanning zur blo&#223;en Unterst&#252;tzung von Kontrollen ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts unzul&#228;ssig. Es hat die schleswig-holsteinische Erm&#228;chtigung, die derartiges vorsah, verworfen. Zu der Kontrolle muss stets eine gegenw&#228;rtige Gefahr hinzu kommen, und der Abgleich muss gezielt zur Suche nach dem St&#246;rer erfolgen.<\/p>\n<p>7. Bei Einhaltung der gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen h&#228;tte sich kein Anwendungsfall des Kfz-Massenscanning ergeben, so dass die Ma&#223;nahme verzichtbar ist.<\/p>\n<p>8. Im Fall von Finsterwalde wurden offensichtlich alle Kfz-Kennzeichen der Besucher einer grundrechtlich gesch&#252;tzten Demonstration erfasst und gespeichert, um die Herkunft der Demonstrationsteilnehmer zu erfahren. Das verst&#246;&#223;t sowohl gegen das Gesetz wie auch gegen <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/8.html\" title=\"Art. 8 GG\">Artikel 8<\/a> Grundgesetz. Das Gesetz erlaubt einen Abgleich mit &#8222;Kennzeichenfragmenten&#8220; keinesfalls; ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass diese Frage gesetzlich geregelt werden m&#252;sste, wenn die Erm&#228;chtigung nicht aufgehoben w&#252;rde. Auch erlaubt das Gesetz nur die Abwehr gegenw&#228;rtiger Gefahren, keinesfalls die Aufdeckung der Herkunft von Demonstrationsteilnehmern. Darin liegt ein schwerer Versto&#223; gegen <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/8.html\" title=\"Art. 8 GG\">Art. 8 GG<\/a>. Ich frage mich, was die Landesdatenschutzbeauftragte dazu gesagt hat. Es w&#252;rde mich freuen, wenn Sie ihr den Bericht zukommen lassen k&#246;nnten.<\/p>\n<p><strong>Video&#252;berwachung gef&#228;hrdeter Objekte <\/strong><\/p>\n<p>9. Die Praxis belegt weder Erfolge noch einen Bedarf nach dieser Befugnis.<\/p>\n<p><strong>Video&#252;berwachung &#246;ffentlicher Pl&#228;tze <\/strong><\/p>\n<p>10. Die berichtete Kriminalit&#228;tsentwicklung in video&#252;berwachten Bereichen l&#228;sst keinen R&#252;ckschluss auf eine Wirksamkeit von Video&#252;berwachung zu, weil<br \/>\na) ein Vergleich mit &#228;hnlichen Pl&#228;tzen ohne Video&#252;berwachung fehlt (die Kriminalit&#228;t ist wohl allgemein zur&#252;ck gegangen) und<br \/>\nb) nicht &#252;berpr&#252;ft wird, ob ein etwaiger R&#252;ckgang nicht ausschlie&#223;lich auf Begleitma&#223;nahmen der Video&#252;berwachung (z.B. verbesserte Beleuchtung oder bauliche Ma&#223;nahmen, verst&#228;rkte Polizeipr&#228;senz) zur&#252;ckzuf&#252;hren ist.<\/p>\n<p>Eine aussagekr&#228;ftige Untersuchung k&#246;nnte nur von unabh&#228;ngiger Seite vorgenommen werden. In Gro&#223;britannien wurde eine derartige, gro&#223; angelegte Studie im Auftrag des Innenministeriums durchgef&#252;hrt mit dem Ergebnis, dass nicht nachzuweisen ist, dass Video&#252;berwachungsanlagen einen signifikanten Einfluss auf die Kriminalit&#228;tsentwicklung in den &#252;berwachten Bereichen haben. Die Studie finden Sie auf <a class=\"moz-txt-link-freetext\" href=\"http:\/\/www.homeoffice.gov.uk\/rds\/pdfs05\/hors292.pdf\">http:\/\/www.homeoffice.gov.uk\/rds\/pdfs05\/hors292.pdf<\/a> .<\/p>\n<p>11. Es ist nicht nachvollziehbar, wie die Polizei pr&#252;ft, ob auf einem Platz tats&#228;chlich &#8222;vermehrt&#8220; Straftaten begangen werden. Eine Auswertung anderer Pl&#228;tze wird offenbar nicht vorgenommen.<\/p>\n<p><strong>&#220;berwachung von Wohnungen <\/strong><\/p>\n<p>12. Die Praxis belegt weder Erfolge noch einen Bedarf nach dieser Befugnis.<\/p>\n<p><strong>Abh&#246;ren von Telefongespr&#228;chen <\/strong><\/p>\n<p>13. Den berichteten Ergebnissen (Seite 8 ) ist nicht zu entnehmen, dass die Telekommunikations&#252;berwachungen auch nur in einem Fall zur Abwehr einer gegenw&#228;rtigen Gefahr von Leib oder Leben gef&#252;hrt h&#228;tten.<\/p>\n<p>14. Was den Fall der Vollstreckung eines Haftbefehls anbelangt, so ist insoweit ausschlie&#223;lich die Strafprozessordnung einschl&#228;gig und ausreichend.<\/p>\n<p>15. Die Ermittlung einer Person, die in der Vergangenheit auf Sportereignissen gewaltt&#228;tig geworden ist, stellt keine Abwehr einer gegenw&#228;rtigen Gefahr f&#252;r Leib oder Leben dar. Die auf blo&#223;e Erfahrungss&#228;tze und Wahrscheinlichkeiten gest&#252;tzte Annahme, die Person k&#246;nne erneut gewaltt&#228;tig werden, ersetzt nicht konkrete, einzelfallbezogene Anhaltspunkte f&#252;r das Bestehen einer gegenw&#228;rtigen Gefahr. Gegenw&#228;rtige Gefahr ist nur eine solche, deren Realisierung unmittelbar bevor steht.<\/p>\n<p><strong>IMSI-Catcher <\/strong><\/p>\n<p>16. Ein konkreter Nutzen des ohnehin seltenen Einsatzes von IMSI-Catchern wird nicht mitgeteilt. Ergebnisse der Eins&#228;tze werden nicht mitgeteilt.<\/p>\n<p>17. Falls eine Person sich das Leben nehmen k&#246;nnte (&#8222;Suizidgefahr&#8220;), begr&#252;ndet das noch keine Gefahr, die polizeiliche Ma&#223;nahmen rechtfertigen w&#252;rde, solange die Person in freier Entscheidung handelt. Jede geistig gesunde Person hat das Recht, sich unbehelligt das Leben zu nehmen.<\/p>\n<p>18. Wenn der Aufenthalt einer erwachsenen Person nicht bekannt ist (&#8222;vermisst&#8220;), begr&#252;ndet das noch keine Gefahr, die polizeiliche Ma&#223;nahmen rechtfertigen k&#246;nnte. Jeder hat das Recht, unbehelligt zu &#8222;verschwinden&#8220;.<\/p>\n<p>19. In dem Fall, in dem der Verdacht einer Kindesentziehung bestand, war die Strafprozessordnung einschl&#228;gig und ausreichend.<\/p>\n<p><strong>Unterbrechung und Verhinderung der Telekommunikation <\/strong><\/p>\n<p>20. Hierzu wird weder ein Erfolg, noch ein Bedarf nach dieser Ma&#223;nahme dargelegt.<\/p>\n<p><strong>Auskunft &#252;ber Telekommunikationsverbindungs- und -standortdaten <\/strong><\/p>\n<p>21. Ein konkreter Nutzen der Aufdeckung des Telekommunikations- und Bewegungsverhaltens wird nicht mitgeteilt. Ergebnisse der Ma&#223;nahmen werden nicht mitgeteilt.<\/p>\n<p>22. Die brandenburgische Erm&#228;chtigung halte ich f&#252;r verfassungswidrig, soweit sie keine richterliche Anordnung oder (im Eilfall) wenigstens Best&#228;tigung voraus setzt. Diese Anforderung ist aus <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/10.html\" title=\"Art. 10 GG\">Artikel 10 GG<\/a> abzuleiten.<\/p>\n<p>Ich hoffe, diese Anmerkungen sind Ihnen bei der Bewertung des Berichts von Nutzen. Wenn der Landtag wirklich eine aussagekr&#228;ftige Wirksamkeitsanalyse wollte, m&#252;sste er dies sicherlich extern bei einer unabh&#228;ngigen Forschungseinrichtung in Auftrag geben.<\/p><\/blockquote>\n<p>Der Evaluierungsbericht ist bisher nicht &#246;ffentlich zug&#228;nglich. Es m&#252;sste aber m&#246;glich sein, einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu stellen.<\/p>\n<p><strong>Erg&#228;nzung vom 06.12.2008:<\/strong><\/p>\n<p>Die SPD hat einer Verl&#228;ngerung der befristeten Regelungen zu Handy-Ortung, Kfz-Kennzeichen-Scanning und Handy-Unterbrechung zugestimmt. Sie hat nur eine Zusage gefordert, dass die Befugnisse bis 2011 unabh&#228;ngig und wissenschaftlich evaluiert werden. Dies w&#228;re zwar eine wichtige Errungenschaft. Die Evaluierung h&#228;tte aber schon w&#228;hrend der ersten Befristung durchgef&#252;hrt werden m&#252;ssen. Au&#223;erdem ist mit keinem Wort im neuen Gesetz festgehalten, dass eine solche Evaluierung durchzuf&#252;hren ist. Dies findet sich nur in einer unverbindlichen Entschlie&#223;ung des Landtages. Die Landesregierung wird dazu also nicht verpflichtet. Auf Freiwilligkeit kann man bei einem CDU-gef&#252;hrten Innenministerium, das jede Evaluierung f&#252;r &#252;berfl&#252;ssig h&#228;lt, nicht z&#228;hlen. Es wird daher aller Voraussicht nach weiterhin keine unabh&#228;ngige und wissenschaftliche Evaluierung geben.<\/p>\n<p>Siehe n&#228;her:<\/p>\n<p>Heise Online: <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/Gruenes-Licht-fuer-Verlaengerung-umstrittener-Polizeibefugnisse-in-Brandenburg--\/meldung\/120002\">Gr&#252;nes Licht f&#252;r Verl&#228;ngerung umstrittener Polizeibefugnisse in Brandenburg<\/a> (05.12.2008)<\/p>\n<p><strong>Erg&#228;nzung vom 08.01.2009:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/data\/bericht_ueberwachung_brandenburg_2007-12-21.pdf\">Bericht &#252;ber &#220;berwachungsma&#223;nahmen in Brandenburg im Volltext<\/a><\/li>\n<li><a title=\"Evaluierung von &#220;berwachungsbefugnissen in Brandenburg\" href=\"..\/index.php\/evaluierung-von-ueberwachungsbefugnissen-in-brandenburg\/\">Evaluierung von &#220;berwachungsbefugnissen in Brandenburg<\/a> (8.1.2009)<\/li>\n<\/ul>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aus einer E-Mail zur aktuell geplanten Verl&#228;ngerung des Kfz-Massenabgleichs in Brandenburg: F&#252;r ein &#8222;Auslaufenlassen&#8220; der Regelung lassen sich die folgenden Argumente anf&#252;hren: Es ist zweifelhaft, ob eine verfassungskonforme L&#246;sung gefunden werden kann. Eine Neuregelung oder Verl&#228;ngerung ist mit dem Risiko einer Verfassungsbeschwerde und Nichtigerkl&#228;rung verbunden. In der Zwischenzeit ist auch gegen die entsprechenden Regelungen in [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[5,16,15,14,13,12],"tags":[83],"class_list":["post-391","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-datenschutz-im-staat","category-fruehwarnsystem","category-juristisches","category-kfz-kennzeichenscanning","category-metaowl-watchblog","category-sicherheitspolitik","tag-brandenburg"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/391","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=391"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/391\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5516,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/391\/revisions\/5516"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=391"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=391"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=391"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}