{"id":3928,"date":"2011-12-12T22:33:48","date_gmt":"2011-12-12T20:33:48","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=3928"},"modified":"2011-12-12T22:33:48","modified_gmt":"2011-12-12T20:33:48","slug":"csu-landesgruppenvorsitzende-gerda-hasselfeldt-will-vorratsdatenspeicherung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/csu-landesgruppenvorsitzende-gerda-hasselfeldt-will-vorratsdatenspeicherung\/","title":{"rendered":"CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt will Vorratsdatenspeicherung"},"content":{"rendered":"<p>Die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag\u00a0Gerda Hasselfeldt schrieb mir heute:<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrte[&#8230;],<\/p>\n<p>vielen Dank f&#252;r Ihre Nachricht vom 22. November 2011 zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland.<\/p>\n<p>Ihrem Schreiben kann ich entnehmen, dass Sie sich immer noch nicht der Position der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag zur Wiedereinf&#252;hrung einer verfassungs- und europarechtskonformen Mindestspeicherung von Verbindungsdaten angeschlossen haben. Dies ist bedauerlich. Schlie&#223;lich belegen die Ermittlungen im Fall der \u201eZwickauer Zelle\u201c einmal mehr die Vorteile einer Mindestspeicherung von Verbindungsdaten. Aufgrund der fehlenden Umsetzung der Richtlinie konnten eine Vielzahl von Gespr&#228;chspartnern der Gruppe bisher nicht ausfindig gemacht werden.<\/p>\n<p>Der Fall ist eine weitere Best&#228;tigung daf&#252;r, dass die anlasslose Erhebung und Speicherung von Kommunikationsdaten ein wichtiges Instrument zur Aufkl&#228;rung terroristischer und anderer schwerer Straftaten ist. Die Mindestspeicherung von Verbindungsdaten stellt zudem aus unserer Sicht ein milderes Mittel als die vollst&#228;ndige &#220;berwachung von Kommunikationsinhalten dar. Zu dieser Einsch&#228;tzung war auch bereits das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung gekommen, vgl. Randzeile 208:<\/p>\n<p><em>\u201eDer Gesetzgeber darf eine sechsmonatige Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten auch als erforderlich beurteilen. Weniger einschneidende Mittel, die ebenso weitreichende Aufkl&#228;rungsma&#223;nahmen erm&#246;glichen, sind nicht ersichtlich. Eine vergleichbar effektive Aufkl&#228;rungsm&#246;glichkeit liegt insbesondere nicht im so genannten Quick-Freezing-Verfahren, bei dem an die Stelle der anlasslos-generellen Speicherung der Telekommunikationsdaten eine Speicherung nur im Einzelfall und erst zu dem Zeitpunkt angeordnet wird, zu dem dazu etwa wegen eines bestimmten Tatverdachts konkreter Anlass besteht. Ein solches Verfahren, das Daten aus der Zeit vor der Anordnung ihrer Speicherung nur erfassen kann, soweit sie noch vorhanden sind, ist nicht ebenso wirksam wie eine kontinuierliche Speicherung, die das Vorhandensein eines vollst&#228;ndigen Datenbestandes f&#252;r die letzten sechs Monate gew&#228;hrleistet.\u201c <\/em><\/p>\n<p>Der vom Bundesministerium der Justiz Anfang Juni dieses Jahres vorgelegte Diskussionsentwurf widerspricht damit unmittelbar der Aussage des Bundesverfassungsgerichts.<\/p>\n<p>Aufgrund des eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission ist ein weiteres Zuwarten aus unserer Sicht daher nicht mehr vertretbar. Diese Einsch&#228;tzung teilen im &#220;brigen auch das Bundeskriminalamt, der Bund Deutscher Kriminalbeamter sowie der Deutsche Richterbund.<\/p>\n<p>Ich hoffe, Sie k&#246;nnen nun nachvollziehen, warum sich die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag weiterhin f&#252;r die Wiedereinf&#252;hrung einer anlasslosen Mindest-speicherdauer f&#252;r Verbindungsdaten einsetzen wird.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<\/p>\n<p>Gerda Hasselfeldt<\/p><\/blockquote>\n<p>Ich habe das Schreiben leicht korrigiert:<\/p>\n<blockquote><p>Sehr <ins>geehrte Frau Hasselfeldt,<\/ins><\/p>\n<p>vielen Dank f&#252;r Ihre Nachricht vom <del><\/del><ins>12. Dezember<\/ins> 2011 <ins>zu<\/ins> der <del><\/del><ins>CSU-Forderung nach einer verdachtslosen Sammlung aller Verbindungsdaten<\/ins> in Deutschland.<\/p>\n<p>Ihrem Schreiben kann ich entnehmen, dass Sie sich immer noch nicht der Position<ins> von zwei Dritteln<\/ins> der <del><\/del><ins>Bev&#246;lkerung und auch der Mehrheit der CSU-W&#228;hler<\/ins> zur\u00a0<del><\/del><ins>Ablehnung<\/ins> einer <del><\/del><ins>neuerlichen grundrechtswidrigen verdachtslosen<\/ins> Mindestspeicherung von Verbindungsdaten angeschlossen haben. Dies ist bedauerlich. Schlie&#223;lich belegen die<ins> erfolgreichen<\/ins> Ermittlungen im Fall der \u201eZwickauer Zelle\u201c einmal mehr die\u00a0<del><\/del><ins>&#220;berfl&#252;ssigkeit<\/ins> einer Mindestspeicherung von Verbindungsdaten. <ins>Es besteht kein Anhaltspunkt f&#252;r die Annahme, dass<\/ins> eine <ins>Vorratsdatenspeicherung die Ermittlungsbeh&#246;rden weiter gef&#252;hrt h&#228;tte. Demgegen&#252;ber schadet eine Vorratsdatenspeicherung<\/ins> der <del><\/del><ins>Strafverfolgung durch die damit verbundene Eliminierung der M&#246;glichkeit anonymer elektronischer Strafanzeigen und indem sie Straft&#228;ter veranlasst, auf selbst im Verdachtsfall<\/ins> nicht <del><\/del><ins>mehr &#252;berwachbare Kommunikationskan&#228;le auszuweichen, wo heute Ermittlungen noch m&#246;glich sind.<\/ins><\/p>\n<p>Der Fall<ins> der \u201eZwickauer Zelle\u201c<\/ins> ist<ins> dementsprechend<\/ins> eine weitere Best&#228;tigung daf&#252;r, dass die anlasslose Erhebung und Speicherung von Kommunikationsdaten <ins>kein erforderliches<\/ins> Instrument zur Aufkl&#228;rung terroristischer und anderer schwerer Straftaten ist. <ins>Eine verdachtslose Sammlung s&#228;mtlicher Kontakte und Bewegungen der gesamten Bev&#246;lkerung<\/ins> stellt <del><\/del><ins>laut Bundesverfassungsgericht demgegen&#252;ber \u201eeinen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie<\/ins> die\u00a0<del><\/del><ins>Rechtsordnung bisher nicht kennt\u201c, dar:<\/ins> <del><\/del><\/p>\n<p><del><\/del><ins>\u201eErfasst werden &#252;ber den gesamten Zeitraum von sechs Monaten praktisch s&#228;mtliche Telekommunikationsverkehrsdaten aller B&#252;rger ohne Ankn&#252;pfung an ein zurechenbar vorwerfbares Verhalten,<\/ins> eine <del><\/del><ins>\u2013<\/ins> auch\u00a0<del><\/del><ins>nur abstrakte \u2013 Gef&#228;hrlichkeit oder sonst eine qualifizierte Situation. Die Speicherung bezieht sich dabei auf Alltagshandeln, das<\/ins> im <ins>t&#228;glichen Miteinander elementar und f&#252;r<\/ins> die <ins>Teilnahme am sozialen Leben in<\/ins> der <del><\/del><ins>modernen Welt nicht mehr verzichtbar ist. [\u2026] Die Aussagekraft dieser Daten ist weitreichend. Je nach Nutzung von Telekommunikationsdiensten seitens<\/ins> der <del><\/del><ins>Betroffenen lassen sich schon aus den Daten selbst \u2013<\/ins> und erst <ins>recht, wenn diese als Ankn&#252;pfungspunkte f&#252;r weitere Ermittlungen dienen \u2013 tiefe Einblicke in<\/ins> das <ins>soziale Umfeld und die individuellen Aktivit&#228;ten eines jeden B&#252;rgers gewinnen. Zwar werden mit einer Telekommunikationsverkehrsdatenspeicherung, wie in <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TKG\/113a.html\">\u00a7 113a TKG<\/a> vorgesehen, nur die Verbindungsdaten (Zeitpunkt, Dauer, beteiligte Anschl&#252;sse sowie \u2013 bei<\/ins> der\u00a0<del><\/del><ins>Mobiltelefonie \u2013<\/ins> der <del><\/del><ins>Standort) festgehalten, nicht aber auch der Inhalt der Kommunikation. Auch aus diesen Daten lassen sich jedoch bei umfassender und automatisierter Auswertung bis in die Intimsph&#228;re hineinreichende inhaltliche R&#252;ckschl&#252;sse ziehen. Adressaten (deren Zugeh&#246;rigkeit zu bestimmten Berufsgruppen, Institutionen oder Interessenverb&#228;nden oder die von ihnen angebotenen Leistungen), Daten, Uhrzeit und Ort von Telefongespr&#228;chen erlauben, wenn sie &#252;ber einen l&#228;ngeren Zeitraum beobachtet werden, in<\/ins> ihrer<ins> Kombination detaillierte Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen Zugeh&#246;rigkeiten sowie pers&#246;nlichen Vorlieben, Neigungen und Schw&#228;chen derjenigen, deren Verbindungsdaten ausgewertet werden. Einen Vertraulichkeitsschutz gibt es insoweit nicht. Je nach Nutzung der Telekommunikation und k&#252;nftig in zunehmender Dichte kann eine solche<\/ins> Speicherung <del><\/del><ins>die Erstellung aussagekr&#228;ftiger Pers&#246;nlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch jeden B&#252;rgers erm&#246;glichen. Bezogen auf Gruppen und Verb&#228;nde erlauben die Daten &#252;berdies unter Umst&#228;nden die Aufdeckung von internen Einflussstrukturen und Entscheidungsabl&#228;ufen. [\u2026] Hierdurch<\/ins> ist die<ins> anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet, ein diffus bedrohliches Gef&#252;hl des Beobachtetseins hervorzurufen,<\/ins> das <del><\/del><ins>eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeintr&#228;chtigen kann.\u201c<\/ins> <del><\/del><\/p>\n<p><del><\/del><ins>Die<\/ins> vom Bundesministerium der Justiz Anfang Juni dieses Jahres <del><\/del><ins>vorgeschlagene anlassbezogene Speicherung tats&#228;chlich ben&#246;tigter Daten entspricht<\/ins> damit <del><\/del><ins>einzig dem Geist<\/ins> des <del><\/del><ins>Grundgesetzes, wobei wir die ebenfalls vorgeschlagene IP-Vorratsdatenspeicherung scharf kritisieren.<\/ins><\/p>\n<p>Aufgrund des eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission ist ein weiteres Zuwarten<ins> auch<\/ins> aus unserer Sicht<del><\/del> nicht mehr vertretbar. <del><\/del><ins>64.704 B&#252;rgerinnen und B&#252;rgern haben im Oktober von der Bundesregierung in einer Petition gefordert, endlich die \u201eAbweichung Deutschlands von der EU-Richtlinie 2006\/24 zur Vorratsdatenspeicherung genehmigen zu lassen (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/AEUV\/114.html\" title=\"Art. 114 AEUV: (ex-Artikel 95 EGV)\">Art. 114 Abs. 4 AEUV<\/a>) und n&#246;tigenfalls die Genehmigung einzuklagen.\u201c <\/ins><\/p>\n<p><ins>Die Ablehnung einer Vorratsdatenspeicherung<\/ins> teilen im &#220;brigen <del><\/del><ins>48 B&#252;rgerrechts-, Datenschutz- und Menschenrechtsorganisationen ebenso wie Telefonseelsorge- und Notrufvereine, Berufsverb&#228;nde etwa von Journalisten, &#196;rzten und Juristen wie Neue Richtervereinigung und Deutscher Anwaltsverein, Gewerkschaften wie ver.di,<\/ins> der<del><\/del><ins> Verbraucherzentrale-Bundesverband und<\/ins> der <del><\/del><ins>Wirtschaftsverband eco.<\/ins><\/p>\n<p>Ich hoffe, Sie k&#246;nnen nun nachvollziehen, warum sich die <del><\/del><ins>gro&#223;e Mehrheit der B&#252;rger<\/ins> weiterhin <ins>gegen Ihre Pl&#228;ne zur<\/ins> Wiedereinf&#252;hrung einer anlasslosen <del><\/del><ins>Mindestspeicherdauer<\/ins> f&#252;r Verbindungsdaten einsetzen wird.<ins> Es freut mich, dass auch CSU-Politiker wie Dorothee B&#228;r, Peter Ramsauer oder Peter Gauweiler beginnen, sich von der von der Bev&#246;lkerung abgelehnten verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung zu distanzieren.<\/ins><\/p><\/blockquote>\n<p>Diesen Text habe ich als Antwort abgeschickt.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag\u00a0Gerda Hasselfeldt schrieb mir heute: Sehr geehrte[&#8230;], vielen Dank f&#252;r Ihre Nachricht vom 22. 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