{"id":4063,"date":"2012-02-03T13:26:16","date_gmt":"2012-02-03T12:26:16","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=4063"},"modified":"2013-07-07T09:30:40","modified_gmt":"2013-07-07T07:30:40","slug":"internetmarke-post-vorratsspeichert-seriennummern-aller-marken-bis-zum-sankt-nimmerleinstag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/internetmarke-post-vorratsspeichert-seriennummern-aller-marken-bis-zum-sankt-nimmerleinstag\/","title":{"rendered":"\u201eInternetmarke\u201c: Post vorratsspeichert Seriennummern aller Marken bis zum Sankt-Nimmerleinstag"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" src=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/wp-content\/uploads\/Internetmarke-Postgeh.jpg\" alt=\"Post\" \/><\/p>\n<p>Aus <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/wp-content\/uploads\/Internetmarke.pdf\">Briefen<\/a> des betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Deutschen Post geht hervor, dass der Dienst \u201eInternetmarke\u201c offenbar unter eklatanten Datenschutzm&#228;ngeln leidet. Demnach werden die eindeutigen Seriennummern, mit denen alle Marken versehen sind und die auch im digitalen Barcode enthalten sind, von der Post <strong>unbefristet auf Vorrat gespeichert<\/strong> \u2013 angeblich zur Betrugsverhinderung. Das gilt auch nach Entwertung jeder Marke, wobei dieser Vorgang gleichfalls unbefristet gespeichert wird. Auch wenn die Empf&#228;nger-Adressen jedenfalls bei Internetmarken f&#252;r Briefe nicht zum Portokauf eingetippt werden m&#252;ssen und wohl auch danach nicht erfasst und gespeichert werden, erstellt die Post doch im &#220;brigen <strong>umfassende Kauf- und Versandprofile<\/strong> des Internetmarke-Kunden. Damit r&#252;ckt der gl&#228;serne Postkunde n&#228;her und die Post h&#246;hlt, weil auch die Entwertung und damit Versandvorg&#228;nge gespeichert werden, das Postgeheimnis teilweise aus. Denn diesem unterliegt nicht nur der Inhalt von Sendungen, sondern schon der Versandvorgang als solcher (<a href=\"http:\/\/www.servat.unibe.ch\/dfr\/bv085386.html\">BVerfGE 85, 386<\/a>). Es handelt sich bei den gespeicherten Informationen auch ohne Weiteres um personenbezogene Daten, da sich die Seriennummern problemlos auf den Account und somit auf die Person des angemeldeten K&#228;ufers zur&#252;ckf&#252;hren lassen, wie die mitver&#246;ffentlichte Selbstauskunft eines Kunden (siehe oben) zeigt. Eine anonyme Anmeldung und Bezahlung hat die Post bei der Internetmarke, wie bei s&#228;mtlichen Internetleistungen der Post &#252;blich, nicht vorgesehen. Dabei gibt es solche M&#246;glichkeiten, etwa <a href=\"http:\/\/www.paysafecard.com\/\">Paysafecard <\/a>oder <a href=\"http:\/\/www.ukash.com\/\">Ukash<\/a>.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" src=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/wp-content\/uploads\/Internetmarke-Symb.jpg\" alt=\"Internetmarke Foto\" align=\"right\" \/>Ein Mitarbeiter des <strong>Bundesbeauftragten f&#252;r Datenschutz und Informationsfreiheit<\/strong> teilte auf eine Beschwerde hin mit, er wolle gegen die unbefristete Vorratsspeicherung der Post nichts unternehmen. Als Begr&#252;ndung f&#252;hrt er in rechtlich abenteuerlicher Weise neben angeblichen Betrugsf&#228;llen an, dass der Dienst erst seit zwei Jahren bestehe und es der Post in dieser Zeit nicht zugemutet werden k&#246;nne, sich tiefere Gedanken zum Datenschutz zu machen. Au&#223;erdem fehle es am Personenbezug der Markennummern, weil ja theoretisch denkbar sei, dass der Kunde die Internetmarke verschenkt habe [sic!]. Mit demselben Argument k&#246;nnte man freilich auch eine unbefristete Vorratsdatenspeicherung aller Telefondaten legitimieren.<\/p>\n<p>Das Betrugsargument &#252;berzeugt weder rechtlich (Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit) noch sonst. Es ist einer der grundlegendsten Gedanken des Datenschutzrechts &#252;berhaupt, dass selbstverst&#228;ndlich nicht alle Daten gespeichert werden d&#252;rfen, die potenziell irgendwann einmal von Bedeutung sein k&#246;nnten. Das l&#228;sst sich bei keinem Datum ausschlie&#223;en, so dass alles auf Vorrat gespeichert werden k&#246;nnte und das Datenschutzrecht obsolet w&#228;re. Dasselbe gilt, wenn man, wie anscheinend die Post, die eigenen Kunden standardm&#228;&#223;ig f&#252;r Straft&#228;ter h&#228;lt. Die Post k&#246;nnte nach Entwertung der Marken die Seriennummern einfach l&#246;schen, so dass bei einer erneuten Verwendung der Marke die Bef&#246;rderung abgelehnt werden kann und der Post kein Schaden entsteht. Wenn in einem solchen Fall die Absenderangabe fehlt, kann die Post mit ihrer Datenspeicherung ohnehin maximal den ehrlichen K&#228;ufer der Marke ermitteln, der nicht mit dem vermeintlichen Betr&#252;ger, dem Absender, identisch sein muss. Beispielsweise kommt man auch als Postempf&#228;nger an fremde Internetmarken. Bei manipulierten, erfundenen oder wegen schlechten Drucks nicht lesbaren Seriennummern und Barcodes, im &#220;brigen auch bei herk&#246;mmlichen Briefmarken, die die Post nicht in ihrer Datenbank gespeichert hat, bleibt ihr ohnehin nichts anderes &#252;brig. Es ist &#252;berzogen, dass die Post den Datenschutz s&#228;mtlicher Kunden opfert, weil sie f&#228;lschlich meint, ein Recht auf l&#252;ckenlose Aufkl&#228;rung einzelner Betrugsf&#228;lle zu haben, von denen nicht einmal die statistische Signifikanz bekannt ist.<\/p>\n<p>Datenschutzbewussten B&#252;rgern bleibt somit nur, sich auch weiterhin in unterbesetzten Postagenturen oder an Briefmarkenautomaten gew&#246;hnliche Briefmarken zu kaufen. Bei Briefmarkenautomaten ist allerdings auch zu beachten, dass Geldkarten jedenfalls dann nicht anonym sind, wenn sie, wie fast immer, mit einer personenbezogenen Maestro- oder &#228;hnlichen Karte verbunden sind.<\/p>\n<p>Jonas<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aus Briefen des betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Deutschen Post geht hervor, dass der Dienst \u201eInternetmarke\u201c offenbar unter eklatanten Datenschutzm&#228;ngeln leidet. 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