{"id":4260,"date":"2012-03-22T10:05:24","date_gmt":"2012-03-22T09:05:24","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=4260"},"modified":"2014-01-04T18:37:47","modified_gmt":"2014-01-04T17:37:47","slug":"klage-gegen-us-zugriff-auf-deutsche-fingerabdrucke-und-dna","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/klage-gegen-us-zugriff-auf-deutsche-fingerabdrucke-und-dna\/","title":{"rendered":"Klage gegen US-Zugriff auf deutsche Fingerabdr&#252;cke und DNA [erg&#228;nzt am 04.01.2014]"},"content":{"rendered":"<p>Ein Deutscher aus Bayern hat bei dem Europ&#228;ischen Menschenrechtsgerichtshof Beschwerde gegen ein deutsch-amerikanisches Abkommen eingereicht, welches einer ungenannten Zahl US-amerikanischer Beh&#246;rden (darunter US-Strafverfolger, US-Grenzbeh&#246;rden und US-Geheimdienste) einen direkten Online-Abgleich von Fingerabdr&#252;cken und DNA-K&#246;rperproben mit deutschen Datenbanken erm&#246;glichen soll. Der Gerichtshof hat den Eingang der Beschwerde best&#228;tigt (Beschwerdenummer 5095\/12).<\/p>\n<p>Das von Wolfgang Sch&#228;uble (CDU) und Brigitte Zypries (SPD) 2008 unterzeichnete &#8222;<a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/content\/view\/253\/1\/lang,de\/\">Abkommen<\/a> &#252;ber die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bek&#228;mpfung schwerwiegender Kriminalit&#228;t&#8220; erlaubt den USA erstmals den verdachtslosen Abgleich der Fingerabdr&#252;cke beliebiger Personen mit BKA-Dateien in Echtzeit. &#220;ber 3 Mio. Menschen sind zurzeit in der Fingerabdruckdatei des Bundeskriminalamts gespeichert. Das Abkommen ist 2011 in Kraft getreten, ein Datenaustausch findet jedoch noch nicht statt, weil &#252;ber die technische Ausgestaltung noch verhandelt wird.<\/p>\n<p>Der Beschwerdef&#252;hrer musste im Zusammenhang mit einer Protestveranstaltung gegen den NPD-Bundesparteitag in Bamberg seine Fingerabdr&#252;cke und DNA abgeben und einspeichern lassen. Er bef&#252;rchtet, im Fall einer Einreise in die Vereinigten Staaten Nachteile infolge eines positiven Fingerabdruckabgleichs zu erleiden, etwa festgenommen zu werden. Dar&#252;ber hinaus drohe ihm die Aufnahme in Terrorverdachtslisten, Flugverbotslisten, Finanzsperrlisten oder auch &#220;berwachungsma&#223;nahmen (z.B. SWIFT-Daten, ECHELON-Telekommunikations&#252;berwachung), ohne dass er jemals davon erfahre. Ein Recht, unabh&#228;ngige Gerichte anzurufen, um sich gegen irrt&#252;mliche oder illegale Ma&#223;nahmen der US-Beh&#246;rden zu wehren, sieht das Abkommen nicht vor. Der Beschwerdef&#252;hrer sieht unter anderem sein Grundrechte auf Achtung seiner Privatsph&#228;re verletzt, so seine heute im Internet ver&#246;ffentlichte <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/data\/Beschwerdeschrift_D-USA-Abkommen_EGMR_anon.pdf\">Beschwerde<\/a>.<\/p>\n<p>Bundestag und Bundesrat haben dem Abkommen 2009 zugestimmt, obwohl der Bundesrat seinerzeit feststellte: &#8222;In der derzeitigen Fassung gen&#252;gt das Abkommen nicht den Anforderungen, die an einen grundrechtskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten zu stellen sind.&#8220; Der Hamburger Justizsenator Dr. Till Steffen kritisierte 2009: &#8222;Denn das Abkommen in seiner jetzigen Form &#246;ffnet willk&#252;rlichen Verd&#228;chtigungen und unkontrollierter Datenweitergabe T&#252;r und Tor. Die Sammelwut von Informationen &#252;ber Gesundheit, Sexualleben oder Gewerkschaftszugeh&#246;rigkeit verhindert keine terroristischen Straftaten. Das Abkommen produziert kein Plus an Sicherheit, sondern ein Plus an Unsicherheit&#8220;. Ge&#228;ndert hat sich seither nichts. Der Beschwerdef&#252;hrer bef&#252;rchtet, der Datenaustausch k&#246;nne jederzeit aufgenommen werden.<\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Verfassungsbeschwerde im vergangenen Jahr aus formalen Gr&#252;nden nicht zur Entscheidung an. Weil der Paketdienst die Verfassungsbeschwerde irrt&#252;mlich falsch abgeliefert hatte, war die Beschwerdefrist um einen Tag vers&#228;umt, als die Sendung das Bundesverfassungsgericht erreichte.<\/p>\n<p>Weitgehend unbemerkt von der &#214;ffentlichkeit haben die USA seit 2008 mit den meisten EU-Staaten &#228;hnliche Datenaustauschabkommen ausgehandelt (genannt &#8222;Preventing and Combating Serious Crime&#8220; oder &#8222;PCSC&#8220;), oft verbunden mit der Drohung, deren B&#252;rgern die visumsfreie Einreise zu verweigern. Zuletzt ratifizierte &#214;sterreich ein Datenzugangsabkommen, betonte aber, &#8222;aus datenschutzrechtlicher Sicht ein weitaus g&#252;nstigeres Ergebnis&#8220; bei den Verhandlungen als Deutschland erzielt zu haben.<\/p>\n<p>Die EU-Kommission verhandelt mit den USA gegenw&#228;rtig &#252;ber ein Datenschutz&#252;bereinkommen, das den grundlegenden M&#228;ngen der Biometrieabkommen aber nicht abhelfen w&#252;rde. Es bliebe bei dem Fehlen effektiven Rechtsschutzes in den USA, dem Fehlen einer unabh&#228;ngigen Datenschutzaufsicht in den USA und dem allgemein ungen&#252;genden Grundrechtsschutzniveau in den USA, die bis heute systematisch und ohne gerichtliche Kontrolle Methoden wie gezielte T&#246;tungen (z.B. Bin Laden), Ausnahmegerichte (&#8222;Military Commissions&#8220;) und zeitlich unbegrenzte Inhaftierung von Menschen ohne Anklage (z.B. in Guant\u00e1namo und Bagram) anwenden.<\/p>\n<p>&#8222;Bis zur Entscheidung des Menschenrechtsgerichtshofs warne ich Europa davor, einer Informationsauslieferung an die USA zuzustimmen&#8220;, erkl&#228;rt der Jurist und B&#252;rgerrechtler Patrick Breyer. &#8222;Solange die USA nicht der Amerikanischen Menschenrechtskonvention beitreten und ihre Vorbehalte gegen den Internationalen Pakt &#252;ber b&#252;rgerliche und politische Rechte fallen lassen, bringt jede systematische Zusammenarbeit mit ihnen Menschen in die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen und verst&#246;&#223;t gegen das Grundgesetz. Die Bundesregierung muss das Abkommen zur Datenauslieferung an die USA deshalb sofort k&#252;ndigen. Die von der Bundesjustizministerin angestrebten Ausf&#252;hrungsbestimmungen k&#246;nnen die grundlegenden Gefahren einer systematischen Zusammenarbeit mit den USA nicht beseitigen.&#8220;<\/p>\n<p>Erg&#228;nzung vom 04.01.2014:<\/p>\n<p>Der Europ&#228;ische Menschenrechtsgerichtshof hat es ohne n&#228;here Begr&#252;ndung abgelehnt, die Beschwerde zur Entscheidung anzunehmen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Deutscher aus Bayern hat bei dem Europ&#228;ischen Menschenrechtsgerichtshof Beschwerde gegen ein deutsch-amerikanisches Abkommen eingereicht, welches einer ungenannten Zahl US-amerikanischer Beh&#246;rden (darunter US-Strafverfolger, US-Grenzbeh&#246;rden und US-Geheimdienste) einen direkten Online-Abgleich von Fingerabdr&#252;cken und DNA-K&#246;rperproben mit deutschen Datenbanken erm&#246;glichen soll. Der Gerichtshof hat den Eingang der Beschwerde best&#228;tigt (Beschwerdenummer 5095\/12). 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