{"id":429,"date":"2008-10-18T10:57:21","date_gmt":"2008-10-18T08:57:21","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=429"},"modified":"2010-07-18T11:53:18","modified_gmt":"2010-07-18T09:53:18","slug":"innenministerium-kein-schutz-vor-ausweiszwang-fuer-onlineangebote","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/innenministerium-kein-schutz-vor-ausweiszwang-fuer-onlineangebote\/","title":{"rendered":"Innenministerium: Kein Schutz vor Ausweiszwang f&#252;r Onlineangebote"},"content":{"rendered":"<p>E-Mail an das Bundesinnenministerium vom 10.07.2008:<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n<p>ich m&#246;chte anregen, dass Sie bei der Einf&#252;hrung der Projekte  &#8222;elektronischer Personalausweis&#8220; und &#8222;B&#252;rgerportale&#8220; zum Schutz der  Nutzer die folgenden Punkte implementieren:<\/p>\n<ol>\n<li>Es darf <strong>kein faktischer Zwang<\/strong> zur Beantragung von Personalausweis  oder zertifiziertem Postfach geschaffen werden.<\/li>\n<li>Gesetzliches <strong>Koppelungsverbot<\/strong>: Staatliche und privatwirtschaftliche  Angebote inner- und au&#223;erhalb des Internet d&#252;rfen nicht von einer  Identifizierung per elektronischem Personalausweis oder von der Nutzung  eines zertifizierten Postfachs abh&#228;ngig gemacht werden.<\/li>\n<li>Obligatorische <strong>Ausweichm&#246;glichkeit<\/strong>: Eine anonyme Nutzungsm&#246;glichkeit  muss gleichberechtigt angeboten werden, wo immer das m&#246;glich ist.<\/li>\n<li><strong>Offenheit<\/strong>: Nichtstaatliche Signatur- und Verschl&#252;sselungssysteme  m&#252;ssen gleichberechtigt zu den staatlichen Systemen eingesetzt werden  k&#246;nnen.<\/li>\n<li>Das Verbot der Verwendung von Personalausweisnummern als  <strong>Personenkennziffer <\/strong>muss auch f&#252;r den elektronischen Personalausweis gelten.<\/li>\n<li><strong>Zertifizierte E-Mail-Postf&#228;cher <\/strong>m&#252;ssen auch mit nicht-zertifizierten  Postf&#228;chern kommunizieren k&#246;nnen.<\/li>\n<li>Zertifizierte Postf&#228;cher d&#252;rfen nur die unbedingt erforderlichen  Daten speichern und m&#252;ssen nicht (mehr) erforderliche <strong>Daten sogleich  l&#246;schen<\/strong>.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Eine kritische Begr&#252;ndung dieser Vorschl&#228;ge finden Sie auf  <a class=\"moz-txt-link-freetext\" href=\"..\/index.php?p=92\">http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php?p=92<\/a> .<\/p>\n<p>Mit freundlichem Gru&#223;,<\/p><\/blockquote>\n<p>Antwort des Bundesinnenministeriums vom 15.08.2008:<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrter Herr [&#8230;],<\/p>\n<p>wir haben uns mit Ihren Punkten\/Fragen intensiv auseinandergesetzt. Ich darf Ihnen unsere &#220;berlegungen dazu nachfolgend mitteilen.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<br \/>\n[&#8230;]<\/p>\n<p><strong>1. Es darf kein faktischer Zwang zur Beantragung von Personalausweis oder zertifiziertem Postfach geschaffen werden.<\/strong><\/p>\n<p>Es besteht bereits heute Ausweispflicht f&#252;r Deutsche ab 16 Jahren mit Hauptwohnsitz im Inland und damit ein rechtlicher Zwang einen Ausweis zu beantragen soweit keine der Ausnahmen vorliegt (insb. Besitz eines Passes). Es besteht keine Absicht dies zu &#228;ndern. Sollte Ihre Frage auf den elektronischen Identit&#228;tsnachweis abzielen besteht jedoch keine solche Pflicht. Sowohl hinsichtlich ihrer generellen Einschaltung als auch hinsichtlich ihrer Verwendung im Einzelfall ist diese Funktion f&#252;r die B&#252;rgerinnen und B&#252;rger optional. Ein faktischer Zwang zur Nutzung k&#246;nnte lediglich dann entstehen, wenn elektronische Verfahren (einschlie&#223;lich des elektronischen Identit&#228;tsnachweises) herk&#246;mmliche Verfahren nicht erg&#228;nzen, sondern g&#228;nzlich abl&#246;sen w&#252;rden. Angesichts der derzeitigen Internetdurchdringung der Gesellschaft d&#252;rfte eine g&#228;nzliche Abl&#246;sung schon aus faktischen Gr&#252;nden in den n&#228;chsten Jahren nicht umsetzbar sein. Die Beantragung eines zertifizierten B&#252;rgerportals und des damit enthaltenen zertifizierten elektronischen Postfachs erfolgt durch den Nutzer ohnehin immer freiwillig.<\/p>\n<p><strong>2. Gesetzliches Koppelungsverbot: Staatliche und privatwirtschaftliche Angebote inner- und au&#223;erhalb des Internet d&#252;rfen nicht von einer Identifizierung per elektronischem Personalausweis oder von der Nutzung eines zertifizierten Postfachs abh&#228;ngig gemacht werden.<\/strong><\/p>\n<p>Angebote, die heute auf einer Identifizierung beruhen und nunmehr mittels des elektronischen Identit&#228;tsnachweises auch auf elektronischem Wege angeboten werden sollen, werden auch in Zukunft nicht ohne Identifizierung auskommen. Es wird deshalb Onlineangebote geben, die nur auf diesem Wege elektronisch durchgef&#252;hrt werden k&#246;nnen. Das Angebot einer Diensteerbringung auf herk&#246;mmlichen Wege (siehe Frage 1) bleibt davon aber unber&#252;hrt. Die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit einer Datenerhebung zur Identit&#228;tspr&#252;fung wird aber im Vergabeverfahren f&#252;r Berechtigungen \/ Berechtigungszertifikate f&#252;r den elektronischen Identit&#228;tsnachweis gepr&#252;ft, so dass dem ungehemmten Einsatz desselben f&#252;r alle denkbaren Angebote jenseits der Erforderlichkeit aktiv entgegengewirkt wird. Diese Methode ist nach hiesiger Ansicht im Einzelfall effektiver, als ein allgemeines gesetzliches Kopplungsverbot, wie es z.B. heute im Telemedienrecht besteht. Eine Abh&#228;ngigkeit der Nutzung von B&#252;rgerportalen entsteht nicht, da die Nutzung eines zertifizierten B&#252;rgerportals nur eine zus&#228;tzliche M&#246;glichkeit zu den schon vorhandenen elektronischen Kommunikationsm&#246;glichkeiten darstellt.<\/p>\n<p><strong>3. Obligatorische Ausweichm&#246;glichkeit: Eine anonyme Nutzungsm&#246;glichkeit muss gleichberechtigt angeboten werden, wo immer das m&#246;glich ist.<\/strong><\/p>\n<p>F&#252;r den Bereich der Telemedien ist dies bereits heute in <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TMG\/13.html\" title=\"&sect; 13 TMG: (weggefallen)\">\u00a7 13 Abs. 6 S. 1<\/a> Telemediengesetz vorgegeben. Dar&#252;ber hinaus wird die Umsetzung durch die datenschutzrechtliche Erforderlichkeitspr&#252;fung bei der Vergabe der Berechtigungen \/ Berechtigungszertifikate unterst&#252;tzt: Wenn anonyme oder pseudonyme Nutzung m&#246;glich ist, besteht regelm&#228;&#223;ig keine Erforderlichkeit personenbezogene Daten zu erheben. Die im Entwurf des Personalausweisgesetzes vorgesehene M&#246;glichkeit der &#220;bermittlung eines dienste- und kartenspezifischen Kennzeichens unterst&#252;tzt die pseudonyme Nutzung von Diensten aktiv. Das Kennzeichen verf&#252;gt dar&#252;ber hinaus &#252;ber Mechanismen, die eine Aufl&#246;sung des Pseudonyms erheblich erschweren. Ein dienste&#252;bergreifendes Tracking von Pseudonymen wird durch die Ausgestaltung unterbunden.<\/p>\n<p><strong>4. Offenheit: Nichtstaatliche Signatur- und Verschl&#252;sselungssysteme m&#252;ssen gleichberechtigt zu den staatlichen Systemen eingesetzt werden k&#246;nnen.<\/strong><\/p>\n<p>Der elektronische Identit&#228;tsnachweis begibt sich als staatlich angebotene Infrastrukturl&#246;sung in den Markt der elektronischen Identifizierungsm&#246;glichkeiten. Die Bundesregierung h&#228;lt ihn sowohl aufgrund seiner datenschutzkonformen Ausgestaltung als auch im Hinblick auf seinen technisch-organisatorischen Sicherheitsstandard f&#252;r ein sehr konkurrenzf&#228;higes Produkt und wird deshalb bei seinen eigenen Angeboten auf diese L&#246;sung setzen. &#220;ber die Verwendung dar&#252;ber hinaus wird der Markt entscheiden.<\/p>\n<p><strong>5. Das Verbot der Verwendung von Personalausweisnummern als Personenkennziffer muss auch f&#252;r den elektronischen Personalausweis gelten.<\/strong><\/p>\n<p>Der aktuelle Entwurf des Personalausweisgesetzes sieht f&#252;r die Personalausweisnummer das gleiche rechtliche Schutzniveau vor, wie im geltenden Gesetz. Es wurde dar&#252;ber hinaus auf neue, als eindeutige Kennzeichen verwendbare Zeichenfolgen ausgedehnt.<\/p>\n<p><strong>6. Zertifizierte E-Mail-Postf&#228;cher m&#252;ssen auch mit nicht-zertifizierten Postf&#228;chern kommunizieren k&#246;nnen.<\/strong><\/p>\n<p>Die Kommunikation zwischen zertifizierten Postf&#228;chern eines B&#252;rgerportals und nicht-zertifizierten Postf&#228;chern (z. B. eines normalen E-mail-Anbieters) ist m&#246;glich und in der Konzeption der B&#252;rgerportale auch vorgesehen.<\/p>\n<p><strong>7. Zertifizierte Postf&#228;cher d&#252;rfen nur die unbedingt erforderlichen Daten speichern und m&#252;ssen nicht (mehr) erforderliche Daten sogleich l&#246;schen.<\/strong><\/p>\n<p>Nach der Konzeption der B&#252;rgerportale  ist gew&#228;hrleistet, dass nur die unbedingt erforderlichen Daten des Nutzers eines B&#252;rgerportals gespeichert werden und nicht (mehr) erforderliche Daten gel&#246;scht werden. Im Rahmen der Zertifizierung der B&#252;rgerportale stellt der Datenschutz einen eigenen Teilbereich dar.<\/p><\/blockquote>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>E-Mail an das Bundesinnenministerium vom 10.07.2008: Sehr geehrte Damen und Herren, ich m&#246;chte anregen, dass Sie bei der Einf&#252;hrung der Projekte &#8222;elektronischer Personalausweis&#8220; und &#8222;B&#252;rgerportale&#8220; zum Schutz der Nutzer die folgenden Punkte implementieren: Es darf kein faktischer Zwang zur Beantragung von Personalausweis oder zertifiziertem Postfach geschaffen werden. 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