{"id":44,"date":"2005-07-31T12:00:38","date_gmt":"2005-07-31T10:00:38","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wie-unabhaengig-sind-staatliche-datenschutz-aufsichtsbehoerden\/"},"modified":"2007-04-25T12:20:49","modified_gmt":"2007-04-25T11:20:49","slug":"wie-unabhaengig-sind-staatliche-datenschutz-aufsichtsbehoerden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wie-unabhaengig-sind-staatliche-datenschutz-aufsichtsbehoerden\/","title":{"rendered":"Wie unabh&#228;ngig sind staatliche Datenschutz-Aufsichtsbeh&#246;rden?"},"content":{"rendered":"<p>Zur Heise-Meldung <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/62298\" target=\"_blank\">&#8222;Regierungspr&#228;sidium Darmstadt bestreitet Befangenheit beim Datenschutz&#8220;<\/a> vom 30.07.2005:<\/p>\n<blockquote><p>Hallo, Herr &#8230;,<\/p>\n<p>danke f&#252;r die interessante Mail. Meine Meinung dazu:<\/p>\n<p>Man muss nat&#252;rlich vorab verstehen, dass die empfindliche Reaktion von Frau Hillenbrand-Beck auch damit zusammen h&#228;ngen kann, dass hier Arbeitspl&#228;tze oder zumindest Einsatzfelder bestimmter Besch&#228;ftigter auf dem Spiel stehen. Eine &#220;bertragung des Datenschutzes auf die unabh&#228;ngigen Datenschutzbeauftragten h&#228;tte nat&#252;rlich organisatorische &#196;nderungen zur Folge.<\/p>\n<p>Frau Hillenbrand-Beck verkennt in ihrem Schreiben leider vollkommen die Bedeutung der Unabh&#228;ngigkeit von Datenschutzbeauftragten. Der Vergleich mit &#8222;Umwelt-, Pharmazie-, Lebensmittel- oder Bauaufsicht&#8220; zeigt, dass man sich der herausragenden Bedeutung des Datenschutzes als Grundlage einer freiheitlichen Gesellschaft &#252;berhaupt nicht bewusst ist. Wenn es eines letzten Beweises bedurft h&#228;tte, dann zeigt diese Einstellung, wie wichtig es ist, den Datenschutz denjenigen Beh&#246;rden zu entziehen, die hierarchisch in die Staatsverwaltung eingegliedert sind und sich nur als austauschbarer Teil derselben begreifen.<\/p>\n<p>Schon das Bundesverfassungsgericht schrieb in seinem legend&#228;ren Volksz&#228;hlungsurteil, dass &#8222;die Beteiligung unabh&#228;ngiger Datenschutzbeauftragter von erheblicher Bedeutung f&#252;r einen effektiven Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung&#8220; ist. Hier wird die Unabh&#228;ngigkeit also ganz klar als Grundvoraussetzung f&#252;r einen effektiven Schutz der B&#252;rgerrechte genannt.<\/p>\n<p>Frau Jutta Limbach, ehemals Verfassungsrichterin, bemerkte zur Bedeutung der Unabh&#228;ngigkeit der Datenschutzbeh&#246;rden: &#8222;Die Unabh&#228;ngigkeit ist den Datensch&#252;tzern nicht um ihrer selbst willen, sondern im Interesse der B&#252;rger und B&#252;rgerinnen einger&#228;umt worden. Weisungsfreiheit und Gesetzesunterworfenheit sollen die Freiheit gegen&#252;ber politischem und gesellschaftlichem Druck verb&#252;rgen. Das Amtsverst&#228;ndnis der Datenschutzbeauftragten sollte von der Einsicht gepr&#228;gt sein, dass es sich um ein Mandat der B&#252;rger handelt. Das sch&#252;tzt nicht nur vor der Deformation zur B&#252;rokratie. Diese Geisteshaltung bewahrt auch vor der Gefahr vorauseilender Selbstzensur in einer Zeit, die den Datenschutz gern als T&#228;terschutz oder gar als Standortnachteil begreift.&#8220; (Quelle: <a href=\"http:\/\/www.bfd.bund.de\/aktuelles\/limbachrede.pdf\">http:\/\/www.bfd.bund.de\/aktuelles\/limbachrede.pdf<\/a>)<\/p>\n<p>Ich stehe also keineswegs allein mit der Forderung, dass die Datenschutzbeh&#246;rden nur dem Schutz der pers&#246;nlichen Daten der B&#252;rger verpflichtet sein d&#252;rfen und nicht (auch) Staatsinteressen. Dass die hierarchischen Aufsichtsbeh&#246;rden &#8222;auf Eingaben von B&#252;rgern erfahrungsgem&#228;&#223; eher lethargisch reagieren&#8220;, ist eine Folge ihrer Eingliederung in den Staatsapparat. Diese Tendenz entspricht meiner pers&#246;nlichen Erfahrung ebenso wie die Tatsache, dass Datenschutz in hierarchischen Beh&#246;rden oft mehr unter dem Aspekt der Sicherheit und des Wirtschaftsstandorts gesehen wird als unter seiner Bedeutung f&#252;r die Freiheitsrechte der B&#252;rger.<\/p>\n<p>Richtig ist, dass die Unabh&#228;ngigkeit der Datenschutzbeh&#246;rden einen effektiven Datenschutz oder Engagement nicht garantieren kann. Auch sch&#252;tzt die Unabh&#228;ngigkeit nicht vor Fehleinsch&#228;tzungen, wie etwa die Auffassung des Hessischen Datenschutzbeauftragten im Hinblick auf die Speicherung von IP-Adressen zeigt. Dennoch tr&#228;gt die Unabh&#228;ngigkeit erheblich und entscheidend dazu bei, einen wirksamen Schutz unserer pers&#246;nlichen Daten zu gew&#228;hrleisten. Die Unabh&#228;ngigkeit ist eine international anerkannte Grundvoraussetzung eines effektiven Datenschutzes.<\/p>\n<p>Wenn jetzt die Gesellschaft f&#252;r Datenschutz und Datensicherung e.V. schreibt, es &#8222;l&#228;sst sich aus Sicht des betrieblichen Datenschutzes eine Lethargie bei den in Rede stehenden Aufsichtsbeh&#246;rden nicht best&#228;tigen&#8220;, so zeigt dies, dass die GDD eben den &#8222;betrieblichen Datenschutz&#8220; vertritt, also die Wirtschaft, und nicht den B&#252;rger. Aus Sicht der B&#252;rger bleibt es dabei, dass die hierarchischen Beh&#246;rden auf Eingaben erfahrungsgem&#228;&#223; leider eher lethargisch reagieren.<\/p>\n<p>Dass im T-Online-Verfahren vom Hessischen Innenministerium Druck ausge&#252;bt wurde, habe ich von verschiedenen Seiten unter vorgehaltener Hand erfahren. Ob es stimmt, wei&#223; ich nicht aus eigener Wahrnehmung. Fatal ist aus meiner Sicht aber schon die Gefahr einer &#8222;vorauseilenden Selbstzensur&#8220; mit Blick auf die vorgesetzte Beh&#246;rde. Bei der IP-Speicherung liegt ja das besondere Interesse des Innenministeriums an dem Verfahrensausgang auf der Hand. Wenn das Regierungspr&#228;sidium die verdachtslose, generelle IP-Vorratsspeicherung durch T-Online tats&#228;chlich ohne Einflussnahme genehmigt haben sollte, ist das umso schlimmer und zeugt von mangelndem Respekt des Regierungspr&#228;sidiums selbst vor dem Recht der Nutzer auf Privatsph&#228;re.<\/p>\n<p>Dass eine generelle IP-Vorratsspeicherung unzul&#228;ssig ist, meinen &#252;brigens &#8211; neben dem von Ihnen genannten Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein &#8211; auch der Landesdatenschutzbeauftragte Brandenburgs (http:\/\/www.lda.brandenburg.de\/sixcms\/detail.php?id=132519&amp;template=allgemeintb11_lda), der Datenschutzbeauftragte Hamburgs (http:\/\/fhh.hamburg.de\/stadt\/Aktuell\/weitere-einrichtungen\/datenschutzbeauftragter\/aktuelles\/pressemeldung-2003-01-28-pdf,property=source.pdf) und der Landesdatenschutzbeauftragte Nordrhein-Westfalens (http:\/\/www.ldi.nrw.de\/pressestelle\/presse_7_1_02_2.html). Wohlgemerkt handelt es sich dabei ausnahmslos um unabh&#228;ngige Datenschutzbeauftragte. Auch ein Entwurfspapier des &#8222;Arbeitskreises Medien&#8220; aller Datenschutzstellen Deutschlands h&#228;lt die IP-Speicherung f&#252;r unzul&#228;ssig (http:\/\/www.datenschutz.hessen.de\/TB31\/K25P03.htm).<\/p>\n<p>Beste Gr&#252;&#223;e,<br \/>\n&#8230;<\/p><\/blockquote>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zur Heise-Meldung &#8222;Regierungspr&#228;sidium Darmstadt bestreitet Befangenheit beim Datenschutz&#8220; vom 30.07.2005: Hallo, Herr &#8230;, danke f&#252;r die interessante Mail. Meine Meinung dazu: Man muss nat&#252;rlich vorab verstehen, dass die empfindliche Reaktion von Frau Hillenbrand-Beck auch damit zusammen h&#228;ngen kann, dass hier Arbeitspl&#228;tze oder zumindest Einsatzfelder bestimmter Besch&#228;ftigter auf dem Spiel stehen. 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