{"id":4843,"date":"2013-07-17T16:04:04","date_gmt":"2013-07-17T14:04:04","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=4843"},"modified":"2013-12-24T07:59:39","modified_gmt":"2013-12-24T06:59:39","slug":"datenschutz-grundverordnung-zukunftig-kein-datenschutz-mehr-fur-metadaten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/datenschutz-grundverordnung-zukunftig-kein-datenschutz-mehr-fur-metadaten\/","title":{"rendered":"Datenschutz-Grundverordnung: Zuk&#252;nftig kein Datenschutz mehr f&#252;r Internet-&#8222;Metadaten&#8220;? [erg&#228;nzt am 24.12.2013]"},"content":{"rendered":"<p>Die veraltete US-Verfassung sch&#252;tzt die B&#252;rger <a href=\"https:\/\/en.wikipedia.org\/wiki\/Pen_register#Background\">nicht<\/a> vor einer Sammlung und Auswertung ihrer Verbindungs- und sonstigen &#8222;Metadaten&#8220;. Wozu dies f&#252;hrt, zeigt der aktuelle <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/nsa-vs-bnd-warum-prism-in-deutschland-undenkbar-ist\/\">Prism-Skandal<\/a>.<\/p>\n<p>Mit der geplanten Datenschutz-Grundverordnung der EU, die unter anderem das strenge deutsche Internetdatenschutzrecht (TMG) aushebeln w&#252;rde, drohen Protokolle der Internetkonzerne &#252;ber unser Surfverhalten nun auch aus unserem Datenschutzrecht herauszufallen. Die Konzerne d&#252;rften dann eine v&#246;llig ungehemmte Aufzeichnung unseres Surfverhaltens vornehmen mit der Behauptung, &#8222;aller Voraussicht nach&#8220; lasse sich der Surfer nicht anhand seiner IP-Adresse identifizieren.<\/p>\n<p>Ich habe heute den zust&#228;ndigen Berichterstatter im Europaparlament alarmiert:<\/p>\n<blockquote><p>der <a href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/LexUriServ.do?uri=COM:2012:0010:FIN:DE:HTML\">Kommissionsentwurf<\/a> der Datenschutzgrundverordnung weist gravierende &#220;bersetzungsunterschiede auf, wo der Begriff der &#8222;betroffenen Person&#8220; und damit der Anwendungsbereich des Datenschutzes definiert wird (Art. 3 Abs. 1):<\/p>\n<p>Die deutsche und die englische Fassung wollen bei der Frage der Identifizierbarkeit nur diejenigen Mittel ber&#252;cksichtigen, die eine Person &#8222;nach allgemeinem Ermessen aller Voraussicht nach einsetzen w&#252;rde&#8220; oder (in englischer Fassung) &#8222;wahrscheinlich einsetzen w&#252;rde&#8220;.<\/p>\n<p>Dagegen ber&#252;cksichtigt die franz&#246;sische Fassung richtigerweise alle Mittel, die &#8222;vern&#252;nftigerweise eingesetzt werden k&#246;nnten&#8220;.<\/p>\n<p>Auch bisher sind nach Erw&#228;gungsgrund 26 der <a href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/LexUriServ.do?uri=CELEX:31995L0046:de:html\">Datenschutzrichtlinie<\/a> alle Mittel zu ber&#252;cksichtigen, die &#8222;vern&#252;nftigerweise &#8230; eingesetzt werden k&#246;nnten, um die betreffende Person zu bestimmen&#8220;.<\/p>\n<p>Vor dem Hintergrund des massiven Lobbydrucks der US-Internetkonzerne, die ungehemmt unser Internet-Nutzungsverhalten aufzeichnen und weiterstreuen wollen, muss eine Aufweichung des Anwendungsbereichs der Richtlinie unbedingt verhindert werden.<\/p>\n<p>Kannst du mal mit dem &#220;bersetzungsdienst sprechen, ob sich dieser Fehler noch reparieren l&#228;sst oder ob ein &#196;nderungsantrag n&#246;tig ist?<\/p><\/blockquote>\n<p>Die massiven Folgen einer Protokollierung unseres Surfverhaltens <a href=\"http:\/\/www.wirspeichernnicht.de\/content\/view\/4\/21\/\">erkl&#228;rt &#8222;Wir speichern nicht!&#8220;<\/a>.<\/p>\n<p>Erg&#228;nzung vom 07.10.2013:<\/p>\n<p>In der englischen Sprachfassung des aktuellen <a href=\"http:\/\/register.consilium.europa.eu\/pdf\/en\/13\/st10\/st10227-ad01.en13.pdf\">Verordnungsentwurfs <\/a>hei&#223;t es in Erw&#228;gungs 23, es seien alle Mittel zu ber&#252;cksichtigen, deren Einsatz &#8222;hinreichend wahrscheinlich&#8220; (&#8222;reasonably likely&#8220;) sei. In der bisherigen Fassung der Datenschutzrichtlinie wird dieselbe Formulierung verwendet. Die &#252;brigen Sprachfassungen sind nicht verf&#252;gbar.<\/p>\n<p>Erg&#228;nzung vom 24.12.2013:<\/p>\n<p>In der deutschen Sprachfassung des aktuellen <a href=\"http:\/\/register.consilium.europa.eu\/doc\/srv?l=DE&amp;t=PDF&amp;gc=true&amp;sc=false&amp;f=ST%2011013%202013%20INIT&amp;r=http%3A%2F%2Fregister.consilium.europa.eu%2Fpd%2Fen%2F13%2Fst11%2Fst11013.en13.pdf\">Verordnungsentwurfs<\/a> und auch des <a href=\"http:\/\/www.europarl.europa.eu\/sides\/getDoc.do?pubRef=-\/\/EP\/\/TEXT+REPORT+A7-2013-0402+0+DOC+XML+V0\/\/DE\">Berichts<\/a> des parlamentarischen Berichterstatters setzt sich der oben genannte &#220;bersetzungsfehler fort. Ich habe deswegen dem Berichterstatter erneut geschrieben:<\/p>\n<blockquote><p>dein Bericht zur Datenschutzgrundverordnung (A7-0402\/2013) weist wieder gravierende &#220;bersetzungsunterschiede auf, wo der Begriff der &#8222;Bestimmbarkeit&#8220; und damit der Anwendungsbereich des Datenschutzes definiert wird (Erw&#228;gungsgrund 23):<\/p>\n<p>Die franz&#246;sische und die englische Fassung wollen bei der Frage der Identifizierbarkeit all diejenigen Mittel ber&#252;cksichtigen, deren Einsatz &#8222;hinreichend wahrscheinlich&#8220; oder &#8222;vern&#252;nftigerweise in Betracht zu ziehen&#8220; ist (&#8222;reasonably likely&#8220;, &#8222;raisonnablement susceptible&#8220;). Damit lehnen sich diese Sprachfassungen an den bisherigen Erw&#228;gungsgrund 26 an (&#8222;likely reasonably&#8220;, &#8222;susceptibles d&#8217;\u00eatre raisonnablement mis en oeuvre&#8220;).<\/p>\n<p>Dagegen w&#228;hlt die deutsche Sprachfassung deines Berichts einen komplett anderen Ma&#223;stab als die anderen Sprachfassungen und als der bisherige Erw&#228;gungsgrund 26: Die deutsche &#220;bersetzung des Berichts will nur Mittel<br \/>\nber&#252;cksichtigen, die &#8222;nach allgemeinem Ermessen aller Voraussicht nach zum unmittelbaren oder mittelbaren Identifizieren oder Herausgreifen der Person genutzt werden&#8220;. Der Ma&#223;stab &#8222;aller Voraussicht nach&#8220; bedeutet so<br \/>\nviel wie &#8222;h&#246;chst wahrscheinlich&#8220; und ist viel zu eng. &#8222;reasonably likely&#8220; umfasst im anglo-amerikanischen Rechtskreis alles, was schon einmal geschehen ist oder womit sonst vern&#252;nftigerweise zu rechnen ist, keineswegs nur, was &#8222;aller Voraussicht nach&#8220; geschehen wird.<\/p>\n<p>Richtig w&#228;re es daher, wie der bisherige Erw&#228;gungsgrund 26 auf diejenigen Mittel abzustellen, &#8222;die vern&#252;nftigerweise entweder von dem Verantwortlichen f&#252;r die Verarbeitung oder von einem Dritten eingesetzt werden k&#246;nnten, um die betreffende Person zu bestimmen oder auszusondern&#8220;. Alternativ k&#246;nnte man auf diejenigen Mittel abstellen,<br \/>\n&#8222;mit deren Einsatz durch den f&#252;r die Verarbeitung Verantwortlichen oder eine andere Person vern&#252;nftigerweise zu rechnen ist, um die betreffende Person unmittelbar oder mittelbar zu bestimmen oder auszusondern&#8220;.<\/p>\n<p>Die deutsche Sprachfassung deines Berichts liegt komplett neben dem Inhalt der &#252;brigen Sprachfassungen und ist inhaltlich eine gro&#223;e Gefahr f&#252;r den Datenschutz. Wie vom Bundesinnenministerium und der Industrielobby beabsichtigt, w&#252;rde sie zu einer massiven Aufweichung des Anwendungsbereichs der Verordnung f&#252;hren. Das muss unbedingt verhindert werden.<\/p>\n<p>Bitte spreche mit dem &#220;bersetzungsdienst, um diesen Fehler reparieren zu lassen. Es ist zwar richtig, dass schon der Verordnungsvorschlag der Kommission so &#252;bersetzt worden war, aber schon diese &#220;bersetzung war falsch. Das muss jetzt im Verfahren korrigiert werden, bevor es zu sp&#228;t ist.<\/p><\/blockquote>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die veraltete US-Verfassung sch&#252;tzt die B&#252;rger nicht vor einer Sammlung und Auswertung ihrer Verbindungs- und sonstigen &#8222;Metadaten&#8220;. Wozu dies f&#252;hrt, zeigt der aktuelle Prism-Skandal. Mit der geplanten Datenschutz-Grundverordnung der EU, die unter anderem das strenge deutsche Internetdatenschutzrecht (TMG) aushebeln w&#252;rde, drohen Protokolle der Internetkonzerne &#252;ber unser Surfverhalten nun auch aus unserem Datenschutzrecht herauszufallen. 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