{"id":50,"date":"2005-02-01T12:00:52","date_gmt":"2005-02-01T10:00:52","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/editorial-eu-plaene-zur-systematischen-vorratsspeicherung-von-kommunikationsdaten\/"},"modified":"2006-05-07T21:28:20","modified_gmt":"2006-05-07T19:28:20","slug":"editorial-eu-plaene-zur-systematischen-vorratsspeicherung-von-kommunikationsdaten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/editorial-eu-plaene-zur-systematischen-vorratsspeicherung-von-kommunikationsdaten\/","title":{"rendered":"Editorial &#8211; EU-Pl&#228;ne zur systematischen Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten"},"content":{"rendered":"<p>Wenn es um die Ausweitung staatlicher Eingriffsbefugnisse geht, legen Innen- und Justizminister immer wieder eine beachtliche Kreativit&#228;t und Hartn&#228;ckigkeit an den Tag. Gesetzesvorlagen zur Einf&#252;hrung von Mindestspeicherfristen f&#252;r Telekommunikations-Verkehrsdaten beispielsweise wurden mehrmals &#8211; zuletzt im Rahmen der Novelle des Telekommunikationsgesetzes &#8211; &#252;ber den Bundesrat eingebracht, obwohl der Bundestag sie stets partei&#252;bergreifend abgelehnt hat. Nun haben die Regierungen Frankreichs, Irlands, Schwedens und Gro&#223;britanniens im EU-Ministerrat einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet (Ratsdokument 8958\/04 vom 28. April 2004), der als \u201eRahmenbeschluss\u201c (Art. 34 EU) ohne parlamentarische Mitentscheidung gefasst werden soll. Der Vorschlag sieht vor, dass s&#228;mtliche Bestands-, Verbindungs-, Nutzungs- und Positionsdaten, die bei der Inanspruchnahme von Diensten wie Telefonie, E-Mail oder Internet-Surfen anfallen, mindestens ein Jahr lang f&#252;r Zwecke der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zu speichern und vorzuhalten sind. Ausgenommen sein sollen lediglich Kommunikationsinhalte.<\/p>\n<p>Gemessen an ihrer Nutzbarkeit stehen Verkehrsdaten Kommunikationsinhalten allerdings nicht nach. Seit dem Einzug von Mobiltelefon und Internet in den Alltag erm&#246;glicht es die Analyse von Telekommunikations-Verkehrsdaten, einen gro&#223;en Teil unserer t&#228;glichen Lebens&#228;u&#223;erungen, Bewegungen, sozialen Beziehungen und pers&#246;nlichen Vorlieben nachzuvollziehen. Eine &#228;hnlich umfassende Registrierung des Verhaltens der Bev&#246;lkerung au&#223;erhalb von Telekommunikationsnetzen ist schlichtweg nicht realisierbar. Im Bereich der Telekommunikation jedoch, wo sie m&#246;glich ist, soll sie vorgenommen werden. Wo Vertraulichkeit gew&#252;nscht ist, m&#252;sste im Fall einer generellen Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten auf andere Kommunikationswege ausgewichen oder auf Kontakte gar insgesamt verzichtet werden. Eine Vorratsdatenspeicherung beeintr&#228;chtigt daher mittelbar die Arbeit beispielsweise von regierungskritischen Organisationen und Journalisten und schadet damit der Funktionsf&#228;higkeit unseres freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens.<\/p>\n<p>Im Vergleich zu bisher bekannten staatlichen Eingriffsbefugnissen w&#228;re eine generelle Verkehrsdatenspeicherung als Quantensprung anzusehen. Betroffen w&#228;ren nicht nur ohnehin gespeicherte Daten wie im Fall des staatlichen Zugriffs auf Kontendaten, sondern die Kommunikationsdaten w&#252;rden alleine zu staatlichen Zwecken gespeichert und vorgehalten. Im Unterschied zu DNA-Analysen und zur akustischen Wohnraum&#252;berwachung w&#228;ren nicht nur Einzelne, sondern die gesamte Bev&#246;lkerung von der Datenspeicherung betroffen einschlie&#223;lich Personen, die nie einer Straftat auch nur verd&#228;chtig waren. Selbst absolut gesch&#252;tzte Vertrauensverh&#228;ltnisse w&#228;ren von der Erfassung nicht ausgenommen.<\/p>\n<p>Volksvertreter, Datenschutzbeauftragte und B&#252;rgerrechtler in Deutschland und Europa sind sich dementsprechend einig in der Ablehnung einer generellen Verkehrsdatenspeicherungspflicht. Die Artikel 29-Datenschutzgruppe unter dem Vorsitz des Bundesbeauftragten f&#252;r Datenschutz Peter Schaar kritisiert, das Vorhaben \u201ew&#252;rde die ausnahmsweise zul&#228;ssige &#220;berwachung zur evident unverh&#228;ltnism&#228;&#223;igen Regel machen\u201c (Stellungnahme 9\/2004 vom 9. November 2004). Aus Sicht des zust&#228;ndigen Berichterstatters im Europaparlament Alexander Alvaro \u201edr&#228;ngt sich auf, dass das Prinzip der Unschuldsvermutung au&#223;er Kraft gesetzt werden soll.\u201c Und der Deutsche Bundestag fasste am 27. Januar 2005 den folgenden Beschluss: \u201eDer Deutsche Bundestag erinnert an seine bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes zum Ausdruck gekommene Ablehnung einer Mindestspeicherungsfrist f&#252;r Verkehrsdaten und fordert die Bundesregierung auf, dies zur Grundlage ihrer Verhandlungen auf EU-Ebene zu machen.\u201c Die M&#246;glichkeit einer &#220;berpr&#252;fung dieser Position wird nur f&#252;r den Fall offen gehalten, dass in den EU-Gremien neue \u201eRechtstatsachen\u201c dargelegt werden.<\/p>\n<p>Im Vorfeld eines endg&#252;ltigen Bundestagsbeschlusses f&#252;hlte sich die Bundesregierung offenbar nicht an diese partei&#252;bergreifende Position der Volksvertreter gebunden. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries macht in Interviews keinen Hehl daraus, dass sie eine Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten f&#252;r \u201esinnvoll\u201c h&#228;lt. Dementsprechend hat sie im EU-Ministerrat am 2. Dezember 2004 einen Beschluss mitgetragen, demzufolge eine erhebliche Ausweitung der urspr&#252;nglich geplanten Speicherpflichten gepr&#252;ft werden soll. Hinter den Kulissen wird seither schon &#252;ber die Details der Formulierung des geplanten Ratsbeschlusses verhandelt. Forderungen nach Untersuchungen &#252;ber die Effizienz des staatlichen Zugriffs auf Verkehrsdaten begegnete Zypries mit der lapidaren Aussage: \u201eWir alle wissen, wie bedeutsam Telekommunikationsverkehrsdaten f&#252;r eine effektive und erfolgreiche Arbeit der Ermittlungsbeh&#246;rden zur Aufkl&#228;rung von Straftaten sind.\u201c<\/p>\n<p>Alvaro weist demgegen&#252;ber zurecht darauf hin, dass bisher Erkenntnisse dar&#252;ber fehlen, ob und in welchem Umfang die Kriminalit&#228;tsbek&#228;mpfung durch das Fehlen von Verkehrsdaten tats&#228;chlich beeintr&#228;chtigt wird. Er fordert: \u201eDie Geeignetheit einer Vorratsdatenspeicherung muss im Vorfeld durch aussagekr&#228;ftige Untersuchungen und Statistiken gepr&#252;ft werden.\u201c Da nur der Schutz von Rechtsg&#252;tern Grundrechtseingriffe legitimieren kann, ist eine generelle Verkehrsdatenspeicherung in der Tat jedenfalls solange unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig, wie nicht nachgewiesen ist, dass sie &#8211; zumindest im Bereich der Netzkriminalit&#228;t &#8211; dauerhaft eine merkliche Senkung des Kriminalit&#228;tsniveaus bewirken w&#252;rde. Alvaro zufolge w&#252;rden Personen aus dem Umfeld der organisierten Kriminalit&#228;t und des Terrorismus die Verfolgbarkeit ihrer Daten jedoch leicht zu verhindern wissen. Tats&#228;chlich sind wegen vielf&#228;ltiger Umgehungsm&#246;glichkeiten f&#252;r professionell arbeitende Kriminelle (z.B. durch Nutzung vorausbezahlter Mobilfunkkarten, die auf den Namen einer anderen Person registriert sind) Auswirkungen einer Verkehrsdaten-Speicherungspflicht auf das Kriminalit&#228;tsniveau nicht zu erwarten. Auch EU-Staaten, die Mindestspeicherungsfristen auf nationaler Ebene eingef&#252;hrt haben, haben derartiges nicht zu berichten. Ermittlungserfolge in Einzelf&#228;llen bewirken nicht notwendig eine St&#228;rkung des allgemeinen Sicherheitsniveaus. Kriminologische Untersuchungen haben vielmehr ergeben, dass von einer Intensivierung der Strafverfolgung keine erkennbaren pr&#228;ventiven Wirkungen ausgehen.<\/p>\n<p>Alvaro weist ferner auf die zu erwartenden Belastungen der Telekommunikationsunternehmen hin, die zur Speicherung der Daten verpflichtet werden sollen. Da eine staatliche Kostenerstattung oder -beteiligung nicht vorgesehen ist, sei das &#220;berleben gerade kleinerer und mittlerer Unternehmen gef&#228;hrdet. Mit erheblich geringeren Belastungen sei eine anlassbezogene Speicherung von Verkehrsdaten verbunden, wie sie in den USA auch nach den Anschl&#228;gen vom 11. September 2001 f&#252;r ausreichend gehalten werde. Im Zeitalter der Globalisierung erscheint es zudem um vieles n&#252;tzlicher, den internationalen Zugriff auf ohnehin gespeicherte Telekommunikations-Verkehrsdaten zu erm&#246;glichen sowie Mechanismen zur internationalen Erhebung von Verkehrsdaten im Einzelfall einzuf&#252;hren als leicht zu umgehende Regelungen zur generellen Verkehrsdatenspeicherung im europ&#228;ischen Alleingang zu schaffen.<\/p>\n<p>Es zeichnet sich mithin ab, dass auch das Europaparlament einer systematischen Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten entgegentreten wird. Angesichts dieser gro&#223;en Koalition von Volksvertretern, B&#252;rgerrechtlern und Wirtschaftsverb&#228;nden sollte die Bundesregierung von ihrem Vetorecht gegen den EU-Vorschlag Gebrauch machen. Ansonsten k&#246;nnte der Bundestag die Notbremse ziehen und die Ratifizierung des Rahmenbeschlusses verweigern. Wie bei v&#246;lkerrechtlichen Vertr&#228;gen ist dies das selbstverst&#228;ndliche Recht einer Volksvertretung, die mit einem hinter verschlossenen T&#252;ren gefassten Exekutivbeschluss konfrontiert wird.<\/p>\n<p>Wegen der Tragweite einer generellen Verkehrsdatenspeicherung ist dieses Vorhaben Testfall f&#252;r die Ausbalancierung von Freiheitsrechten und staatlichen Eingriffsbefugnissen. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Erosion der Grundrechte wird sich zeigen, ob man sich weiterhin mit der vorgeblich \u201egrundrechtsvertr&#228;glichen Ausgestaltung\u201c immer neuer Eingriffsbefugnisse zufrieden geben wird oder ob Politik, B&#252;rger und Gerichte den Mut finden werden, Eingriffsbefugnissen ohne nachweislich sicherheitssteigernde Wirkung eine klare Absage zu erteilen.<\/p>\n<p><em>Dieser Beitrag wurde ver&#246;ffentlicht in MMR 2005, S. 69.<\/em><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn es um die Ausweitung staatlicher Eingriffsbefugnisse geht, legen Innen- und Justizminister immer wieder eine beachtliche Kreativit&#228;t und Hartn&#228;ckigkeit an den Tag. 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