{"id":509,"date":"2008-11-12T20:57:22","date_gmt":"2008-11-12T18:57:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=509"},"modified":"2008-11-12T20:57:22","modified_gmt":"2008-11-12T18:57:22","slug":"abaenderung-181-freiwillige-vorratsdatenspeicherung-stoppen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/abaenderung-181-freiwillige-vorratsdatenspeicherung-stoppen\/","title":{"rendered":"Ab&#228;nderung 181: Freiwillige Vorratsdatenspeicherung stoppen"},"content":{"rendered":"<p>Aus einer E-Mail von heute:<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrte Frau <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Evelyne_Gebhardt\">Gebhardt<\/a>,<\/p>\n<p>vielen Dank f&#252;r Ihre aufschlussreiche <a href=\"http:\/\/abgeordnetenwatch.de\/evelyne_gebhardt-651-12358--f148813.html#frage148813\">Stellungnahme<\/a> auf abgeordnetenwatch.de zur <a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/content\/view\/271\/79\/\">Ab&#228;nderung 181<\/a> an der <a href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/LexUriServ.do?uri=CELEX:32002L0058:DE:HTML\">ePrivacy-Richtlinie<\/a>. Ich m&#246;chte versuchen, Ihnen darzulegen, weshalb sie unsere Bedenken nicht entkr&#228;ften kann:<\/p>\n<p>Dass Ab&#228;nderung 181 nichts erlaube, was nicht auch heute schon legal sei, ist unzutreffend, wie schon das intensivste <a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/images\/bsa_position_esecurity.pdf\">Lobbying<\/a> f&#252;r die Erm&#228;chtigung durch Symatec verdeutlicht. Die EG-Datenschutzrichtlinie <a target=\"_blank\" href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/LexUriServ.do?uri=CELEX:31995L0046:DE:HTML\">95\/46\/EG<\/a> erlaubt keine Verarbeitung von Verkehrsdaten &#252;ber Artikel 6 RiL <a target=\"_blank\" href=\"http:\/\/europa.eu.int\/smartapi\/cgi\/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&#038;numdoc=32002L0058&#038;model=guichett&#038;lg=de\">2002\/58\/EG<\/a> hinaus, weil letzterer eine abschlie&#223;ende Regelung darstellt. Im &#220;brigen: Wenn es so w&#228;re, dass die Ab&#228;nderung 181 keine sachliche &#196;nderung bewirkte, d&#252;rfte es auch keine Schwierigkeiten bereiten, sie mit Blick auf die schwerwiegenden Bedenken zu streichen.<\/p>\n<p>Dass die Formulierung &#8222;jede nat&#252;rliche und juristische Person&#8220; entfernt worden ist, stellt keine Verbesserung dar, weil der jetzige Wortlaut &#252;berhaupt nicht mehr festlegt, wer eigentlich zur Speicherung erm&#228;chtigt werden soll. Der Adressat der Norm ist nicht bestimmt. Es ist auch keine Beschr&#228;nkung auf Sicherheitsfirmen erfolgt. Im &#220;brigen ist nicht ersichtlich, weshalb diese ein eigenes Recht &#8211; also nicht nur als Auftragnehmer eines TK-Dienstleisters &#8211; zur Speicherung, Nutzung und Weitergabe von Verbindung-, Standort- und Internetnutzungsdaten erhalten sollen. &#220;ber die Vorschrift des Artikel 15 hinaus ist keine Befugnis zur Missbrauchsbek&#228;mpfung erforderlich. Zumindest ist eine nicht auf den Einzelfall beschr&#228;nkte Erm&#228;chtigung, die selbst von den Mitgliedsstaaten nicht mehr enger und pr&#228;ziser umgesetzt werden darf, unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig.<\/p>\n<p>Von einem &#8222;eng gesteckten Rahmen&#8220; kann nach meiner &#220;berzeugung keine Rede sein, weil die Norm weder hinsichtlich des Adressaten, noch hinsichtlich der erlaubten &#8222;Verarbeitung&#8220;, noch zeitlich pr&#228;zise abgegrenzt ist.<\/p>\n<p>Es ist zwar anzuerkennen, dass die urspr&#252;ngliche Formulierung auf Ihre Initiative eingeschr&#228;nkt worden ist; das Ergebnis bleibt gleichwohl inakzeptabel. Es ist auch positiv anzuerkennen, dass Sie mit dem Europ&#228;ischen Datenschutzbeauftragten zusammen gearbeitet haben; dieser hat aber in erster Linie von der Ab&#228;nderung insgesamt abgeraten und erst in zweiter Linie weitere Einschr&#228;nkungen gefordert, die zudem nicht alle umgesetzt worden sind.<\/p>\n<p>Die Mehrheitsverh&#228;ltnisse im Europaparlament schildern Sie zutreffend. Im Zweifelsfall muss man einer solch gef&#228;hrlichen Vorschrift aber die Zustimmung insgesamt verweigern, selbst wenn man &#252;berstimmt wird. Dadurch m&#252;ssen die Bef&#252;rworter immerhin eindeutig die politische Verantwortung f&#252;r ihre Entscheidung &#252;bernehmen, was gerade vor dem Hintergrund der Europawahlen im n&#228;chsten Jahr bedeutsam wird.<\/p>\n<p>Wenn eine Aufhebung der Ab&#228;nderung nicht durchsetzbar sein sollte, m&#252;sste der Absatz 6a zumindest wie folgt umgearbeitet werden:<\/p>\n<ol>\n<li>Speicher- und Nutzungsbefugnis nur &#8222;im Einzelfall&#8220;; keine generelle Vorratsdatenspeicherung. Es k&#246;nnte etwa die Formulierung des \u00a7 9 Abs. 1 TDSV &#252;bernommen werden, der lautete: &#8222;Soweit es im Einzelfall erforderlich ist, darf der Diensteanbieter zum Erkennen, Eingrenzen und Beseitigen von St&#246;rungen und Fehlern an Telekommunikationsanlagen die Bestandsdaten und Verbindungsdaten der Beteiligten erheben, verarbeiten und nutzen&#8220;.<\/li>\n<li>Keine Weitergabe an Dritte (Begriff &#8222;verarbeiten&#8220; ersetzen durch &#8222;erheben, speichern und nutzen&#8220;)<\/li>\n<li>Beschr&#228;nkung der Vorschrift auf Anbieter &#246;ffentlicher TK-Dienste oder TK-Netze (&#8222;provider of a public communications network or publicly available electronic communications service&#8220;) entsprechend dem Anwendungsbereich des Artikels 6. Dies <a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/information_society\/policy\/ecomm\/doc\/library\/proposals\/amendments\/cr_de.pdf\">fordert<\/a> inzwischen auch die Kommission (S. 24).<\/li>\n<li>Umgestaltung der Vorschrift als Option f&#252;r die Mitgliedsstaaten, denen dadurch die Entscheidung &#252;berlassen bleibt, in welchem Umfang sie von der Erm&#228;chtigung Gebrauch machen wollen und (nach ihrer Verfassung) d&#252;rfen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Insoweit w&#228;re Absatz 6a &#8211; wenn er nicht insgesamt verhindert werden kann &#8211; wie folgt zu fassen: &#8222;Die Mitgliedstaaten k&#246;nnen Betreibern &#246;ffentlicher Kommunikationsnetze und &#246;ffentlich zug&#228;nglicher Kommunikationsdienste gestatten, Verkehrsdaten zu erheben, zu speichern und zu nutzen, wenn dies im Einzelfall erforderlich ist, um technische Ma&#223;nahmen f&#252;r die Sicherheit ihrer Telekommunikationsanlagen gem&#228;&#223; der Definition in Artikel 4 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 460\/2004 des Europ&#228;ischen Parlaments und des Rates vom 10. M&#228;rz 2004 zur Errichtung der Europ&#228;ischen Agentur f&#252;r Netz- und Informationssicherheit durchzuf&#252;hren, sofern nicht die gesch&#252;tzten Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person &#252;berwiegen. Eine solche Verarbeitung bleibt auf das f&#252;r derartige Sicherheitsvorkehrungen unbedingt erforderliche Ma&#223; beschr&#228;nkt.&#8220;<\/p>\n<p>Auf englisch: &#8222;Member states may allow providers of public communications networks and publicly available electronic communications services to collect, retain and use traffic data in specific cases for the purpose of implementing technical measures to ensure the security of their telecommunications systems, as defined by Article 4(c) of Regulation (EC) 460\/2004 of the European Parliament and of the Council of 10 March 2004 establishing the European Network and Information Security Agency, except where such interests are overridden by the interests of the fundamental rights and freedoms of the data subject. Such processing shall be restricted to that which is strictly necessary for the purposes of such security activity.&#8220;<\/p>\n<p>Ich darf darauf hinweisen, dass schon die Empfehlung der Kommission den Internetbereich und insbesondere Sicherheitsunternehmen wie Symatec aus dem Anwendungsbereich der Vorschrift ausnehmen w&#252;rde. Durch die Beschr&#228;nkung auf den TK-Bereich wird der Vorschrift, die mit Risiken aus dem Internet begr&#252;ndet worden ist, die Grundlage entzogen, so dass sie ebenso gut insgesamt gestrichen werden kann.<\/p>\n<p>In ihrer jetzigen Form (auch nach der Empfehlung der Kommission) w&#252;rde Ab&#228;nderung 181 eine Blankoerm&#228;chtigung zur Vorratsspeicherung sensibelster Kommunikations- und Bewegungsdaten &#252;ber unser Privatleben in einem potenziell unbegrenzten Ausma&#223; einf&#252;hren. Als betroffene B&#252;rger k&#246;nnen wir kein Verst&#228;ndnis daf&#252;r aufbringen, dass unsere Daten noch &#252;ber die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hinaus Missbrauchsrisiken ausgesetzt werden sollen, wie sie sich erst neulich wieder bei der Deutschen Telekom AG in fataler Weise realisiert haben.<\/p>\n<p>Dass unsere Kritik nicht unbegr&#252;ndet ist, k&#246;nnen Sie der letzte Woche eigens gefassten <a href=\"http:\/\/www.bfdi.bund.de\/cln_027\/nn_533554\/DE\/Oeffentlichkeitsarbeit\/Entschliessungssammlung\/DSBundLaender\/76DSK__RLElektronischeKommunikation,templateId=raw,property=publicationFile.pdf\/76DSK_RLElektronischeKommunikation.pdf\">Entschlie&#223;ung<\/a> der deutschen Datenschutzkonferenz mit dem Titel &#8222;Gegen Blankettbefugnisse f&#252;r die Software-Industrie&#8220; entnehmen. Diese f&#252;hrt noch einmal im Einzelnen aus, weshalb diese Ab&#228;nderung 181 nicht Gesetz werden darf.<\/p>\n<p>Wenn wir Sie im weiteren Gesetzgebungsverfahren unterst&#252;tzen k&#246;nnen,<br \/>\nstehen wir Ihnen gerne zur Verf&#252;gung.<\/p>\n<p>Mit freundlichem Gru&#223;,<\/p><\/blockquote>\n<p>Zum Hintergrund:<\/p>\n<p><span class=\"contentpagetitle\">vorratsdatenspeicherung.de: <\/span><a class=\"contentpagetitle\" href=\"https:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/content\/view\/271\/79\/lang,de\/\">Widerstand gegen Verw&#228;sserung des Schutzes von Verbindungsdaten <\/a><span class=\"contentpagetitle\">(29.10.2008)<\/span><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aus einer E-Mail von heute: Sehr geehrte Frau Gebhardt, vielen Dank f&#252;r Ihre aufschlussreiche Stellungnahme auf abgeordnetenwatch.de zur Ab&#228;nderung 181 an der ePrivacy-Richtlinie. Ich m&#246;chte versuchen, Ihnen darzulegen, weshalb sie unsere Bedenken nicht entkr&#228;ften kann: Dass Ab&#228;nderung 181 nichts erlaube, was nicht auch heute schon legal sei, ist unzutreffend, wie schon das intensivste Lobbying f&#252;r [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[2,7,15,13,3],"tags":[],"class_list":["post-509","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-datenschutz-im-privatsektor","category-internet-zugangsprovider","category-juristisches","category-metaowl-watchblog","category-tk-unternehmen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/509","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=509"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/509\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":510,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/509\/revisions\/510"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=509"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=509"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=509"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}