{"id":5362,"date":"2015-05-01T14:37:57","date_gmt":"2015-05-01T12:37:57","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=5362"},"modified":"2015-04-30T15:19:59","modified_gmt":"2015-04-30T13:19:59","slug":"cdu-landesgruppenvorsitzende-hasselfeldt-verteidigt-gabriels-wlan-angriff","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/cdu-landesgruppenvorsitzende-hasselfeldt-verteidigt-gabriels-wlan-angriff\/","title":{"rendered":"CDU-Landesgruppenvorsitzende Hasselfeldt verteidigt Gabriels WLAN-Angriff"},"content":{"rendered":"<p>Die Bundestagsabgeordnete Gerda Haselfeldt, Vorsitzende der Landesgruppe der CSU im Bundestag, verteidigt die <a href=\"http:\/\/www.patrick-breyer.de\/?p=557663\">umstrittenen WLAN-Pl&#228;ne des Bundeswirtschaftsministers<\/a>:<\/p>\n<blockquote><p>vielen Dank f&#252;r Ihre E-Mail vom 10. April 2015 zum Thema Novellierung des Telemediengesetzes\/WLAN\/St&#246;rerhaftung und die &#220;bersendung Ihrer diesbez&#252;glichen Positionen.<\/p>\n<p>Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Potenziale von lokalen Funknetzen (WLAN) als Zugang zum Internet im &#246;ffentlichen Raum auszusch&#246;pfen. Wir wollen, dass in deutschen St&#228;dten mobiles Internet &#252;ber WLAN f&#252;r jeden verf&#252;gbar ist. Es sollen gesetzliche Grundlagen f&#252;r die Nutzung dieser offenen Netze und deren Anbieter geschaffen werden. Denn Rechtssicherheit f&#252;r WLAN-Betreiber ist dringend geboten, etwa durch Klarstellung der Haftungsregelungen (Analog zu Accessprovidern). &#196;hnliche Ziele haben wir auch in der Digitalen Agenda der Bundesregierung vom September 2014 formuliert.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium f&#252;r Wirtschaft und Energie jetzt einen Referentenentwurf zur &#196;nderung des Telemediengesetzes vorgelegt. Nach diesem Entwurf sollen k&#252;nftig Diensteanbieter, die einen WLAN-Zugang anl&#228;sslich einer gesch&#228;ftsm&#228;&#223;igen T&#228;tigkeit oder als &#246;ffentliche Einrichtung zur Verf&#252;gung stellen, dann nicht als St&#246;rer auf Unterlassen haften, wenn sie zumutbare Ma&#223;nahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch Dritte zu verhindern. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie angemessene Sicherungsma&#223;nahmen, in der Regel durch Verschl&#252;sselung oder vergleichbare Ma&#223;nahmen, gegen den unberechtigten Zugriff auf den Internetzugang mittels WLAN durch au&#223;enstehende Dritte vorgenommen haben und Zugang zum Internet nur dem Nutzer gew&#228;hrt wurde, der eingewilligt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen. Alle anderen, insbesondere aber private Anbieter, die ihren WLAN-Zugang Dritten zur Verf&#252;gung stellen, haften nur dann nicht als St&#246;rer auf Unterlassen, wenn sie zus&#228;tzlich den Namen des Nutzers kennen.<\/p>\n<p>Diese Unterscheidung ist nach Auffassung der CDU\/CSU-Bundestagsfraktion aus Gr&#252;nden der IT-Sicherheit als auch aus Gr&#252;nden der <span style=\"background-color: #ffff99;\">Verhinderung anonymer Kriminalit&#228;t im Internet<\/span> sinnvoll. Denn die M&#246;glichkeit, dass ein Nutzer im gesch&#252;tzten Bereich beziehungsweise in Privatr&#228;umen unbemerkt Straftaten wie das Herunterladen von Kinderpornographie oder Urheberrechtsverletzungen begeht, ist erheblich gr&#246;&#223;er als im &#246;ffentlichen Raum. Dort muss er stets damit rechnen, vom Diensteanbieter oder anderen Personen beobachtet oder entdeckt zu werden. Ein gesch&#228;ftsm&#228;&#223;ig handelnder Diensteanbieter hat zudem grunds&#228;tzlich die M&#246;glichkeit (und auch die Pflicht), einem Nutzer, der entgegen seiner Zusicherung rechtswidrige Handlungen begeht, die weitere Nutzung des WLAN zu untersagen. Eine namentliche Kenntnis des Nutzers ist daher verzichtbar. Hierdurch wird dem Interesse des Nutzers am Schutz seiner personenbezogenen Daten Rechnung getragen und eine praktikable Handhabung erm&#246;glicht. Demgegen&#252;ber soll der private Anschlussinhaber nur dem oder den Nutzern sein WLAN &#252;berlassen, die er kennt, zum Beispiel den Nachbarn. Er haftet folglich dann nicht als St&#246;rer, wenn er darlegen kann, dass er nur denjenigen Nutzern sein WLAN zur Verf&#252;gung gestellt hat, die er zumindest namentlich kennt.<\/p>\n<p>Im parlamentarischen Verfahren werden wir den Referentenentwurf noch einmal genau pr&#252;fen. In diese Pr&#252;fung werden wir auch Ihre Anregungen einbeziehen. Uns ist daran gelegen, unter Einhaltung einfacher, praktikabler und verh&#228;ltnism&#228;&#223;iger Sicherungspflichten endlich <span style=\"background-color: #ffff99;\">Rechtssicherheit f&#252;r WLAN-Betreiber<\/span> zu schaffen, die bisher als sogenannte St&#246;rer Gefahr liefen, f&#252;r rechtswidrige Handlungen ihrer Nutzer im Internet zu haften.<\/p>\n<p>Aufgrund europ&#228;ischer Vorschriften ist vor einer Befassung des Bundeskabinetts eine Notifizierung des Referentenentwurfs bei der Europ&#228;ischen Kommission erforderlich. Mit einem Kabinettsbeschluss, an den sich das parlamentarische Verfahren anschlie&#223;t, wird deshalb nicht vor Juli\/August dieses Jahres zu rechnen sein.<\/p><\/blockquote>\n<p>Meine Antwort:<\/p>\n<blockquote><p>danke f&#252;r Ihre Stellungnahme, der ich aber folgendes entgegen halten m&#246;chte:<\/p>\n<p>Ihr Argument, das <span style=\"background-color: #ffff99;\">Missbrauchsrisiko sei in Privatr&#228;umen<\/span> h&#246;her, greift schon deswegen nicht durch, weil der Gesetzentwurf nicht danach unterscheidet, ob ein WLAN-Hotspot in privaten R&#228;umen oder im &#246;ffentlichen Raum angeboten wird. Er unterscheidet nur, ob<br \/>\nein WLAN-Hotspot gelegentlich angeboten wird oder auf Dauer (gesch&#228;ftsm&#228;&#223;ig). Kommerzielle Anbieter von Internetzug&#228;ngen in Privatr&#228;umen werden danach privilegiert, w&#228;hrend das kurzzeitige Angebot von Hotspots im &#246;ffentlichen Raum faktisch unm&#246;glich gemacht wird. (Nebenbei bemerkt werden auch private WLAN-Hotspots auf Dauer, also gesch&#228;ftsm&#228;&#223;ig angeboten, so dass die Identifizierungspflicht leer l&#228;uft.)<\/p>\n<p>Ferner ist nicht nachvollziehbar, warum ein Internetnutzer damit rechnen m&#252;sste, vom Anbieter bei Straftaten &#8222;entdeckt&#8220; zu werden. Das Fernmeldegeheimnis stellt eine Kenntnisnahme der Kommunikation durch den Anbieter unter Strafe. Dadurch kommt auch ein Ausschluss von Nutzern nicht in Frage &#8211; zumal bei Hotspots ein Ausschluss einzelner Nutzer unm&#246;glich ist. Dies ist allerdings nicht ungew&#246;hnlich, denn <span style=\"background-color: #ffff99;\">auch von der Briefpost oder Telefonzellen sind Straft&#228;ter nicht ausgeschlossen<\/span>.<\/p>\n<p>Eine namentliche Kenntnis des Nutzers im privaten Raum ist auch <span style=\"background-color: #ffff99;\">v&#246;llig untauglich zur Verh&#252;tung von Rechtsverletzungen<\/span>. Wenn einem WLAN-Betreiber alle Nutzer bekannt sind und eine Rechtsverletzung auftritt, ist niemandem damit geholfen, weil alle Nutzer in Betracht kommen. Hier muss gezielt ermittelt werden, was aber nicht Aufgabe des privaten Anbieters ist, sondern der Strafverfolgungsbeh&#246;rden.<\/p>\n<p><span style=\"background-color: #ffff99;\">Der Gesetzentwurf schafft Rechtssicherheit allenfalls in dem Sinne, dass er das rechtssichere ehrenamtliche Angebot &#246;ffentlicher WLAN-Hotspots durchweg unm&#246;glich macht.<\/span> Da dem EuGH die Frage der St&#246;rerhaftung bereits zur Vorabentscheidung vorliegt, besteht von Seiten der Anbieter kein Bedarf f&#252;r einen nationalen Alleingang.<\/p>\n<p>Selbst wenn Sie frei zug&#228;ngliche WLAN-Hotspots von der Haftungsbefreiung ausnehmen, <span style=\"background-color: #ffff99;\">sch&#252;tzen sich Freifunk-Anbieter vor einer Haftung schon heute durch den Einsatz von Anonymisierungsdiensten<\/span>. Dies k&#246;nnte nach dem Gesetzentwurf unver&#228;ndert fortgef&#252;hrt werden, so dass auch nach Ihrer Denkweise weder Rechteinhaber noch Opfer von Straftaten etwas von den Einschr&#228;nkungen h&#228;tten. WLAN-Anbieter sind schlichtweg nicht in der Lage, Missbrauch zu verhindern, und es ist auch nicht ihre Aufgabe.<\/p>\n<p>Es w&#252;rde mich freuen, wenn Sie zu einem Gespr&#228;ch mit den Betroffenen bereit w&#228;ren.\/blockquote&gt;<\/p><\/blockquote>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bundestagsabgeordnete Gerda Haselfeldt, Vorsitzende der Landesgruppe der CSU im Bundestag, verteidigt die umstrittenen WLAN-Pl&#228;ne des Bundeswirtschaftsministers: vielen Dank f&#252;r Ihre E-Mail vom 10. April 2015 zum Thema Novellierung des Telemediengesetzes\/WLAN\/St&#246;rerhaftung und die &#220;bersendung Ihrer diesbez&#252;glichen Positionen. 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