{"id":5581,"date":"2016-02-25T20:00:18","date_gmt":"2016-02-25T19:00:18","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=5581"},"modified":"2016-02-26T06:57:35","modified_gmt":"2016-02-26T05:57:35","slug":"eu-grundsatzprozess-streit-um-das-deutsche-verbot-der-surfprotokollierung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/eu-grundsatzprozess-streit-um-das-deutsche-verbot-der-surfprotokollierung\/","title":{"rendered":"EU-Grundsatzprozess: Streit um das deutsche Verbot der Surfprotokollierung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Der Europ&#228;ische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verhandelte am heutigen Donnerstag &#252;ber die Klage des Piratenpolitikers und Datensch&#252;tzers Patrick Breyer gegen die Bundesregierung (Az. <a href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=C-582\/14\" title=\"C-582\/14 (3 zugeordnete Entscheidungen)\">C-582\/14<\/a>). Kl&#228;geranwalt Meinhard Starostik und EU-Kommission diskutierten eine Stunde lang mit Richtern und Generalanwalt, ob Anbieter von Internetportalen fl&#228;chendeckend auf Vorrat speichern d&#252;rfen, wer was im Internet liest, schreibt oder sucht, oder ob Internetnutzer ein Recht auf anonyme und nicht nachverfolgbare Internetnutzung haben.<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"background-color: #ffff99;\">Die Bundesregierung schickte &#252;berraschend keinen Vertreter<\/span> zu der Gerichtsverhandlung &#8211; m&#246;glicherweise weil sich Bundesinnen- und Bundesjustizministerium nicht auf eine gemeinsame Position verst&#228;ndigen konnten. Schon beim IT-Sicherheitsgesetz hatte Bundesjustizminister Maas nach Protesten des AK Vorrat eine vom Bundesinnenminister geforderte Erm&#228;chtigung von Internetanbietern zur Protokollierung der Internetnutzung verhindert.<\/p>\n<p>Vor Gericht bestand heute zwischen EU-Kommission und Kl&#228;ger <span style=\"background-color: #ffff99;\">Einigkeit dar&#252;ber, dass die beim Surfen &#252;bermittelten Kennungen der Internetnutzer (IP-Adressen) dem Datenschutz unterliegen<\/span> &#8211; auch bei Stellen, die den Anschlussinhaber nicht selbst identifizieren k&#246;nnen. Die EU-Kommission erkl&#228;rte, der Datenschutz sei ein Grundrecht und der Anwendungsbereich von Grundrechten m&#252;sse objektiv feststehen. W&#252;rde man nur auf die subjektiven M&#246;glichkeiten der jeweiligen Stelle abheben, entst&#252;nden Schutzl&#252;cken, weil eine schrankenlose Weitergabe der Internetdaten zul&#228;ssig w&#228;re.<\/p>\n<p>Einig waren sich EU-Kommission und Kl&#228;ger auch darin, dass die Speicherung des Surfverhaltens keine von den EU-Staaten alleine zu regelnde Frage der Strafverfolgung sei.<\/p>\n<p>Weil das deutsche Telemediengesetz Anbietern von Internetportalen eine personenbezogene Protokollierung der Internetnutzung (z.B. gelesene Internetseiten, eingegebene Suchbegriffe, geschriebene Kommentare) nur zur Abrechnung kostenpflichtiger Angebote gestattet, &#228;u&#223;erte die EU-Kommission heute jedoch &#252;berraschend und abweichend von ihrer schriftlichen &#196;u&#223;erung, dass die Erforderlichkeit einer Datenspeicherung nach EU-Recht nur im Einzelfall beurteilt werden k&#246;nne. Es k&#246;nne zwar durchaus sein, dass die von der Bundesregierung praktizierte fl&#228;chendeckende Surfprotokollierung unzul&#228;ssig sei. <span style=\"background-color: #ffff99;\">Nationale Gesetze d&#252;rften aber nicht generell und abschlie&#223;end festlegen, wann es an einem &#8222;berechtigten Interesse&#8220; des Verantwortlichen fehle<\/span> oder wann das Interesse der Betroffenen schwerer wiege; dies sei von den Gerichten von Fall zu Fall zu entscheiden.<\/p>\n<p>Mein Kommentar als Kl&#228;ger: &#8222;Gut, dass die Richter in diesem Punkt kritisch nachgefragt haben. <span style=\"background-color: #ffff99;\">Wenn sich die Auffassung der Kommission durchsetzen sollte, sind weite Teile unseres Datenschutzrechts obsolet und entsteht ein Zustand der v&#246;lligen Rechtsunsicherheit.<\/span> Alleine auf der Grundlage einer schwammigen Generalklausel und weniger Gerichtsentscheidungen in Einzelf&#228;llen k&#246;nnen weder Staat noch Unternehmen, weder B&#252;rger noch Datenschutzbeh&#246;rden eindeutig feststellen, was mit unseren Daten gemacht werden darf und was nicht. Diese Auffassung schafft nicht nur vollkommene Rechtsunsicherheit. Sie hebelt einen wirksamen Schutz unserer Daten aus, weil unsere Volksvertreter keine Regeln mehr setzen und erst jahrelange teure Gerichtsprozesse &#252;berhaupt noch Klarheit schaffen k&#246;nnten. Im Interesse der Privatsph&#228;re und Meinungsfreiheit hoffe ich inst&#228;ndig, dass Gerichtshof und EU-Parlament pr&#228;zise Datenschutzregeln erm&#246;glichen und auch selbst festlegen werden, die eine Aufzeichnung des Surfverhaltens jedes Internetnutzers ausschlie&#223;en.&#8220;<\/p>\n<p>Der vom Kl&#228;ger beauftragte Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik sprach in seinem Pl&#228;doyer von einem Grundsatzprozess: &#8222;Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung betont, dass die Internetnutzung nicht inhaltlich festgehalten und damit rekonstruierbar bleiben darf. Wer mit Nachteilen wegen des Inhalts seiner Internetnutzung rechnen muss, wird m&#246;glicherweise nicht mehr unbefangen von seiner Informations- und Meinungs&#228;u&#223;erungsfreiheit im Internet Gebrauch machen. &#8230; In Anlehnung an Edward Snowden meint der Kl&#228;ger: <span style=\"background-color: #ffff99;\">Niemand hat das Recht, alles, was wir im Netz sagen, und alles, was wir tun, aufzuzeichnen.<\/span> Als Generation Internet haben wir das Recht, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu k&#246;nnen, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder B&#252;chern konnten.&#8220;<\/p>\n<p>Auf Anfrage des finnischen Berichterstatters der f&#252;nfk&#246;pfigen Kammer (Richter Rosas) erkl&#228;rte der Vertreter der EU-Kommission, seines Wissens <span style=\"background-color: #ffff99;\">arbeite die EU-Kommission &#8222;nicht unmittelbar&#8220; an einer Neuauflage der grundrechtswidrigen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung<\/span>.<\/p>\n<p>Abschlie&#223;end k&#252;ndigte Generalanwalt M. Campos Sanchez-Bordona an, er werde seine <span style=\"background-color: #ffff99;\">Schlussantr&#228;ge am 12. Mai<\/span> vorlegen. Mit dem Urteil kann im Sommer gerechnet werden.<\/p>\n<p>Mein Kommentar als Kl&#228;ger: &#8222;Wenn der Europ&#228;ische Gerichtshof in meinem Sinne entscheidet, hat das <span style=\"background-color: #ffff99;\">weitreichende Folgen f&#252;r die gesamte Internetbranche<\/span>: Die webseiten&#252;bergreifende Nachverfolgung (Tracking) unserer Internetnutzung durch Werbenetzwerke wie Doubleclick und Internetkonzerne wie Facebook w&#228;re damit unterbunden. Die schwammige neue EU-Datenschutzverordnung droht jedoch alles wieder zunichte zu machen. Ich fordere die EU-Kommission deshalb auf, nachzubessern und ein eindeutiges Verbot der anlasslosen Protokollierung unseres Surfverhaltens vorzulegen!&#8220;<\/p>\n<p>Zur Person: Der Kl&#228;ger Patrick Breyer ist B&#252;rgerrechtler, Datensch&#252;tzer und Landtagsabgeordneter der Piratenpartei in Schleswig-Holstein. Er ist bereits gegen das Gesetz zur Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten erfolgreich vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Seit 2006 klagt er gegen die Surfprotokollierung durch Bundesbeh&#246;rden.<\/p>\n<p>Weiterlesen:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/wp-content\/uploads\/Surfprotokollierung_2016-02-25_Kl.pdf\">Das heutige Pl&#228;doyer des Kl&#228;geranwalts vor Gericht<\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/prozessdokumentation-meine-klage-gegen-die-vorratsspeicherung-unserer-internetnutzung\/\">Ausf&#252;hrliche Informationen und Gerichtsdokumente im Wortlaut<\/a><\/li>\n<\/ul>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Europ&#228;ische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verhandelte am heutigen Donnerstag &#252;ber die Klage des Piratenpolitikers und Datensch&#252;tzers Patrick Breyer gegen die Bundesregierung (Az. C-582\/14). 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