{"id":600,"date":"2008-11-22T13:50:58","date_gmt":"2008-11-22T11:50:58","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=600"},"modified":"2010-09-01T19:45:30","modified_gmt":"2010-09-01T17:45:30","slug":"kein-unabhaengiger-datenschutz-in-deutschland-und-den-usa","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/kein-unabhaengiger-datenschutz-in-deutschland-und-den-usa\/","title":{"rendered":"Kein unabh&#228;ngiger Datenschutz in Deutschland und den USA [erg&#228;nzt am 20.11.2009]"},"content":{"rendered":"<p>Bereits berichtet <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/eu-plant-breite-datenauslieferung-an-die-usa\/\">wurde<\/a> von den Verhandlungen zwischen EU und USA &#252;ber gemeinsame datenschutzrechtliche Mindeststandards. Die Mindeststandards, auf die man sich geeinigt <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/eu-plant-breite-datenauslieferung-an-die-usa\/\">hat<\/a>, gew&#228;hrleisten keinen wirksamen Schutz. Dies verwundert nicht, wenn man wei&#223;, dass das Ziel der Verhandlungsf&#252;hrer nicht etwa ein angemessenes Datenschutzniveau in den USA war, sondern den Weg frei zu machen f&#252;r eine breite Auslieferung von Informationen &#252;ber Europ&#228;er an die USA. Dies ergibt sich aus einem <a href=\"\/data\/st06780.de08.doc\">Papier<\/a> des franz&#246;sischen Ratsvorsitzes vom 22.02.2008.<\/p>\n<p>Im Rahmen der Verhandlungen mit den USA hat die EU ein interessantes <a href=\"\/data\/101-Interpretation-sent12-12-2007.pdf\">Papier<\/a> erstellt, in dem erkl&#228;rt wird, was die EU unter der &#8222;v&#246;lligen Unabh&#228;ngigkeit&#8220; versteht, die Datenschutzbeh&#246;rden in der EU gew&#228;hrleistet werden muss (RiL <a target=\"_blank\" href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/LexUriServ.do?uri=CELEX:31995L0046:DE:HTML\">95\/46\/EG<\/a>). Hier eine &#220;bersetzung:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: center;\">Europarechtliche Interpretation des Begriffs der &#8222;v&#246;lligen Unabh&#228;ngigkeit&#8220; von Datenschutz-Aufsichtsbeh&#246;rden<\/p>\n<p>I. Weshalb &#8222;v&#246;llige Unabh&#228;ngigkeit&#8220;?<\/p>\n<p>1. Die Einrichtung einer Aufsichtsbeh&#246;rde, die ihre Funktionen in v&#246;lliger Unabh&#228;ngigkeit von der Regierung wahrnimmt, ist ein unabdingbarer Bestandteil des Schutzes von Personen hinsichtlich der Verarbeitung pers&#246;nlicher Daten. Eine Aufsichtsbeh&#246;rde kann die Rechte und Freiheiten des Einzelnen nicht wirksam sch&#252;tzen, wenn sie nicht in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben v&#246;llig unabh&#228;ngig ist. Dies gilt sowohl f&#252;r den Datenschutz im &#246;ffentlichen wie auch im nicht-&#246;ffentlichen Bereich. Um den Besonderheiten verschiedener Rechtssysteme Rechnung zu tragen, kann mehr als eine Aufsichtsbeh&#246;rde erforderlich sein.<\/p>\n<p>II. Worin besteht die &#8222;v&#246;llige Unabh&#228;ngigkeit&#8220;?<\/p>\n<p>2. &#8222;V&#246;llige Unabh&#228;ngigkeit&#8220; ist zu verstehen als volle, durchgehende und allumfassende Unabh&#228;ngigkeit, als &#8222;Unabh&#228;ngigkeit in jeder Hinsicht&#8220;. Jeder Versuch, eine solche Unabh&#228;ngigkeit unmittelbar oder mittelbar zur vermindern oder einzuschr&#228;nken, ist daher verboten.<\/p>\n<p>3. &#8222;V&#246;llige Unabh&#228;ngigkeit&#8220; schlie&#223;t daher die folgenden Grunds&#228;tze ein:<\/p>\n<p>a. institutionelle Unabh&#228;ngigkeit, das hei&#223;t, die Aufsichtsbeh&#246;rde ist keiner anderen Regierungsbeh&#246;rde untergeordnet. Dies erlaubt keine Abh&#228;ngigkeit von &#252;bergeordneten Beh&#246;rden und keine M&#246;glichkeit, dass andere oder h&#246;here Beh&#246;rden Anweisungen erteilen. Die Unabh&#228;ngigkeit der Zielsetzungen von anderen staatlichen Einrichtungen muss gew&#228;hrleistet sein. Volle Unabh&#228;ngigkeit bedeutet, dass eine Aufsichtsbeh&#246;rde mit Ausnahme der Gerichte die einzige &#246;ffentliche Stelle ist, in deren Zust&#228;ndigkeit Datenschutzangelegenheiten fallen (z.B. k&#246;nnen in f&#246;deralen Staaten mehr als eine Aufsichtsbeh&#246;rde existieren). Jegliche Einflussnahme von au&#223;en auf die Entscheidungen und Verfahren der Aufsichtsbeh&#246;rde muss ausgeschlossen werden. Ein Mitglied einer Aufsichtsbeh&#246;rde hat von Handlungen abzusehen, die mit seinen Pflichten unvereinbar sind, und soll w&#228;hrend seiner Amtszeit keiner anderen Besch&#228;ftigung nachgehen, sei sie auf Gewinnerzielung gerichtet oder nicht.<\/p>\n<p>b. funktionale Unabh&#228;ngigkeit, das hei&#223;t, die Aufsichtsbeh&#246;rde ist Anweisungen der zu Kontrollierenden nicht unterworfen, sowohl hinsichtlich des Inhalts wie auch des Umfangs ihrer T&#228;tigkeit. Diejenigen, die zu beaufsichtigen sind, d&#252;rfen weder einen direkten noch einen indirekten Einfluss nehmen. Mitglieder der Aufsichtsbeh&#246;rde k&#246;nnen nicht von ihren Pflichten entbunden werden wegen Meinungen oder Handlungen als Mitglieder der Aufsichtsbeh&#246;rde. Sie k&#246;nnen nicht von h&#246;heren politischen Einrichtungen ihres Amtes enthoben werden.<\/p>\n<p>c. materielle Unabh&#228;ngigkeit, das hei&#223;t, die Aufsichtsbeh&#246;rde muss &#252;ber eine Infrastruktur verf&#252;gen, die einer reibungslosen Ausf&#252;hrung ihrer Verrichtungen angemessen ist, insbesondere &#252;ber eine ausreichende Finanzierung. Zweck dieser Finanzierung sollte sein, der Aufsichtsbeh&#246;rde eigenes Personal und B&#252;ror&#228;ume zu erm&#246;glichen, damit sie von der Regierung unabh&#228;ngig und keinen finanziellen Kontrollen, die ihre Unabh&#228;ngigkeit beeintr&#228;chtigen k&#246;nnten, unterworfen ist.<\/p>\n<p>4. Eine Reihe von Bausteinen tragen zu der Sicherstellung der Unabh&#228;ngigkeit der Aufsichtsbeh&#246;rde bei der Aus&#252;bung ihrer T&#228;tigkeit bei. Dazu geh&#246;ren:<\/p>\n<p>a. die Zusammensetzung der Beh&#246;rde<\/p>\n<p>b. das Verfahren der Ernennung ihrer Mitglieder<\/p>\n<p>c. die Dauer der Aus&#252;bung und die Bedingungen eines Erl&#246;schens ihrer &#196;mter<\/p>\n<p>d. die Zuweisung ausreichender Mittel an die Beh&#246;rde<\/p>\n<p>e. das F&#228;llen von Entscheidungen ohne Anweisungen oder Verf&#252;gungen von au&#223;en ausgesetzt zu sein.<\/p><\/blockquote>\n<p>Dass diese europarechtlich vorgeschriebene Unabh&#228;ngigkeit selbst in Deutschland nicht gew&#228;hrleistet ist, soll nur an den folgenden Punkten verdeutlicht werden:<\/p>\n<ul>\n<li>&#8222;die Aufsichtsbeh&#246;rde ist keiner anderen Regierungsbeh&#246;rde untergeordnet&#8220; &#8211; in Deutschland liegt die Datenschutzaufsicht &#252;ber Unternehmen und Private oftmals in der Hand von Verwaltungsbeh&#246;rden, die etwa dem Innenministerium untergeordnet sind. Eine Klage der EU-Kommission vor dem Europ&#228;ischen Gerichtshof ist <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/deutschland-verklagt-landesfuersten-verweigern-unabhaengigen-datenschutz\/\">anh&#228;ngig<\/a>.<\/li>\n<li>&#8222;keine M&#246;glichkeit, dass andere oder h&#246;here Beh&#246;rden Anweisungen erteilen&#8220; &#8211; in Deutschland besteht vielfach eine sogenannte &#8222;Rechtsaufsicht&#8220;, wonach Regierungsbeh&#246;rden den Datensch&#252;tzern Anweisungen erteilen k&#246;nnen, wenn sie meinen, diese handelten rechtswidrig.<\/li>\n<li>&#8222;Ein Mitglied einer Aufsichtsbeh&#246;rde [&#8230;] soll w&#228;hrend seiner Amtszeit keiner anderen Besch&#228;ftigung nachgehen, sei sie auf Gewinnerzielung gerichtet oder nicht&#8220; &#8211; in Deutschland sind Datenschutzbeauftragte mitunter nur ehrenamtlich neben einem anderen Beruf t&#228;tig. So ist der Hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch weiterhin an der Universit&#228;t T&#252;bingen als Professor <a href=\"http:\/\/www.jura.uni-tuebingen.de\/professoren_und_dozenten\/ronellenfitsch\/lehrstuhlinhaber\">t&#228;tig<\/a>. Das Hessische Datenschutzgesetz schlie&#223;t dies nicht aus.<\/li>\n<li>&#8222;Zweck dieser Finanzierung sollte sein, der Aufsichtsbeh&#246;rde eigenes Personal und B&#252;ror&#228;ume zu erm&#246;glichen&#8220; &#8211; in Deutschland wird das Personal der Datenschutzstellen vielfach vom Innenministerium eingestellt. Beim Bundesdatenschutzbeauftragten etwa waren viele Mitarbeiter zuvor im Bundesinnenministerium t&#228;tig und wechseln sp&#228;ter dorthin zur&#252;ck. Ein eigener Haushalt, der die unabh&#228;ngige Einstellung von Personal erlaubte, ist gesetzlich nicht gew&#228;hrleistet. Dass ein Personalaustausch mit den &#252;berwachungsw&#252;tigen Innenministerien deren wirksame Kontrolle untergr&#228;bt, liegt auf der Hand.<\/li>\n<li>&#8222;keine finanziellen Kontrollen, die ihre Unabh&#228;ngigkeit beeintr&#228;chtigen k&#246;nnten&#8220; &#8211; die Kontrollt&#228;tigkeit der Rechnungsh&#246;fe ist zumindest dort bedenklich, wo sie sich &#8211; wie in <a href=\"https:\/\/www.datenschutzzentrum.de\/presse\/20060519-rechnungshof.htm\">Schleswig-Holstein<\/a> &#8211; die Beurteilung anma&#223;en, wieviel Personal die Aufsichtsbeh&#246;rde haben sollte und wie sie sich organisieren sollte.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Immerhin beginnen einige Bundesl&#228;nder wie <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/datenschutz-in-rheinland-pfalz-wird-unabhaengiger\/\">Rheinland-Pfalz<\/a> allm&#228;hlich, ihre Datenschutzaufsicht unabh&#228;ngiger zu gestalten.<\/p>\n<p>Keinerlei unabh&#228;ngige Datenschutzbeauftragte gibt es in den USA. Es gibt dort nur eine Art &#8222;beh&#246;rdliche Datenschutzbeauftragte&#8220;, also Angeh&#246;rige der zu kontrollierenden Beh&#246;rde, die Datenschutzaufgaben wahrnehmen. In dem <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/eu-plant-breite-datenauslieferung-an-die-usa\/\">EU-USA-Papier<\/a> hat die EU diese fehlende Unabh&#228;ngigkeit tats&#228;chlich hingenommen und als &#8222;unterschiedliche Rechtstradition&#8220; verharmlost. Dass sich europ&#228;ische B&#252;rger deswegen nicht an einen einheitlichen und unabh&#228;ngigen Datenschutzbeauftragten in den USA wenden k&#246;nnen, war den Verhandlungsf&#252;hrern egal. Die USA hatten somit Erfolg mit einem <a href=\"\/data\/20.docUSaccountability03042007.pdf\">Papier<\/a>, welches die &#8222;Verantwortlichkeit und Aufsicht f&#252;r Datenschutz-Informationen&#8220; in den USA darstellt. Dabei lag der EU-USA-Gruppe der <a href=\"http:\/\/www.europarl.europa.eu\/hearings\/20070326\/libe\/bignami_en.pdf\">Aufsatz<\/a> einer italienischen Professorin vor, demzufolge der &#8222;Privacy Act&#8220; der USA keinen wirksamen Schutz unserer Daten bietet (siehe auch den <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/aclu-warnt-europaeer-vor-datenaustausch-mit-den-usa\/\">ACLU-Brief<\/a> zum Thema).<\/p>\n<p>Der Europ&#228;ische Datenschutzbeauftragte hat inzwischen eine erste kritische, leider aber nicht ablehnende Stellungnahme zur geplanten allgemeinen Auslieferung von Informationen an die USA <a href=\"http:\/\/www.statewatch.org\/news\/2008\/nov\/eu-us-dp-edps-hlcg-opinion.pdf\">vorgelegt<\/a>.<\/p>\n<p><strong>Erg&#228;nzung vom 15.12.2008:<\/strong><\/p>\n<p>Mir sind weitere Informationen zur fehlenden personellen Unabh&#228;ngigkeit der Mitarbeiter\/innen des Bundesdatenschutzbeauftragten zugespielt worden. Danach gilt: Der BFDI ist in die Personalrotation des Bundesinnenministeriums eingegliedert. Mitarbeiter im BMI in Berlin, die den in Bonn untergebrachten BFDI als Station zugewiesen bekommen, tun oft alles, um schnell wieder dort weg zu kommen. Um im BMI einen unbefristeten Arbeitsplatz zu bekommen und vielleicht sogar Karriere zu machen, soll ein Engagement f&#252;r Datenschutz nicht gerade f&#246;rderlich sein. Die Mitarbeiter\/innen, die beim BFDI Station machen, sollen wenig motiviert sein, was die Sache betrifft, und in der Regel wieder weg, wenn sie sich gerade richtig eingearbeitet haben (das dauere ca. 2 Jahre). Die Bearbeitung des Sachgebietes wird dann an die n&#228;chste Person, die noch keine Sachkenntnisse erworben hat, weitergegeben. Wieviele Stellen des BFDI rotiert werden, ist nicht bekannt.<\/p>\n<p>Dem Vernehmen nach kann beim BFDI ein Vorgang &#8222;auch mal etwas l&#228;nger dauern&#8220;, wenn er den Arbeitsbereich des BMI betrifft &#8211; ein Schelm, wer B&#246;ses glaubt.<\/p>\n<p><strong>Erg&#228;nzung vom 20.11.2009:<\/strong><\/p>\n<p>Rechtsanwalt Stefan Richter <a href=\"http:\/\/www.kanzlei-richter.com\/datenschutzrecht\/deutschland-vor-eugh-verklagt-datenschutz-strukturell-mangelhaft.html\">kommentierte<\/a> am 26. September 2008:<\/p>\n<blockquote><p>Der Zugriff der L&#228;nder auf die datenschutzrechtlichen Entscheidungen verhindert wirkungsvollen Datenschutz insbesondere in der Privatwirtschaft. Dementsprechend kann auch hier ein <strong>race-to-the-bottom zwischen den Bundesl&#228;ndern<\/strong> stattfinden: Die Datenh&#228;ndler siedeln sich an, wo sie m&#246;glichst unbehelligt von Datenschutzbeh&#246;rden arbeiten k&#246;nnen. [&#8230;]<\/p>\n<p>Die Beh&#246;rden lassen sich nach Berichten einer Vielzahl von Betroffenen immer wieder von der Privatwirtschaft nach Strich und Faden bel&#252;gen und an der Nase herumf&#252;hren, ohne dass dies irgendwelche <strong>Sanktionen <\/strong>nach sich zieht. [&#8230;]<\/p><\/blockquote>\n<p>Richter <a href=\"http:\/\/www.kanzlei-richter.com\/datenschutzrecht\/deutschland-vor-eugh-verklagt-datenschutz-strukturell-mangelhaft.html\">nennt<\/a> auch interessante Zahlen zur mikroskopischen Zahl der verh&#228;ngten Bu&#223;gelder.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bereits berichtet wurde von den Verhandlungen zwischen EU und USA &#252;ber gemeinsame datenschutzrechtliche Mindeststandards. Die Mindeststandards, auf die man sich geeinigt hat, gew&#228;hrleisten keinen wirksamen Schutz. Dies verwundert nicht, wenn man wei&#223;, dass das Ziel der Verhandlungsf&#252;hrer nicht etwa ein angemessenes Datenschutzniveau in den USA war, sondern den Weg frei zu machen f&#252;r eine breite [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[5,15,13],"tags":[24,74,43,67],"class_list":["post-600","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-datenschutz-im-staat","category-juristisches","category-metaowl-watchblog","tag-unabhaengigkeit-datenschutz","tag-us-eu-datenabkommen","tag-usa","tag-vertragsverletzungsverfahren"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/600","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=600"}],"version-history":[{"count":8,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/600\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2493,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/600\/revisions\/2493"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=600"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=600"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=600"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}