{"id":658,"date":"2008-12-16T17:30:06","date_gmt":"2008-12-16T15:30:06","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=658"},"modified":"2008-12-16T17:30:06","modified_gmt":"2008-12-16T15:30:06","slug":"auslaender-zentralregister-verstoesst-gegen-grundrechte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/auslaender-zentralregister-verstoesst-gegen-grundrechte\/","title":{"rendered":"Ausl&#228;nder-Zentralregister verst&#246;&#223;t gegen Grundrechte"},"content":{"rendered":"<p>Der Europ&#228;ische Gerichtshof hat mit Urteil vom 16.12.2008 (Az. <a href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=C\u2011524\/06\" title=\"C&acirc;&#128;&#145;524\/06 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">C\u2011524\/06<\/a>) <a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/jurisp\/cgi-bin\/form.pl?lang=DE&amp;Submit=Rechercher$docrequire=alldocs&amp;numaff=C-524\/06&amp;datefs=&amp;datefe=&amp;nomusuel=&amp;domaine=&amp;mots=&amp;resmax=100\">entschieden<\/a>, dass das deutsche Ausl&#228;nderzentralregister gegen das Gleichbehandlungsgebot und den Erforderlichkeitsgrundsatz verst&#246;&#223;t.<\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Schon 1938 f&#252;hrten die Nationalsozialisten eine systematische Erfassung Nichtdeutscher ein. Wie auch das Personalausweis- und das Meldewesen wurde dieses System nach dem Ende des Dritten Reiches nicht wieder abgeschafft. Vielmehr beschlossen CDU, CSU und FDP im Jahr 1994 ein Gesetz zur Legalisierung des vorher ohne gesetzliche Grundlage gef&#252;hrten Ausl&#228;nderzentralregisters.<\/p>\n<p>In der zentralen Ausl&#228;nderdatenbank sind inzwischen &#252;ber 20 Mio. Menschen erfasst. Damit ist das Register eine der gr&#246;&#223;ten staatlichen Informationssammlungen in Deutschland &#252;berhaupt. Direkten Online-Zugriff auf die Datenbank haben 6.000 Stellen, darunter u.a. alle Ausl&#228;nderbeh&#246;rden und die deutschen Polizei- und Zolldienststellen.<\/p>\n<p>Das Register erhielt im Jahr 2000 einen Big Brother Award mit der folgenden <a href=\"http:\/\/www.bigbrotherawards.de\/2000\/.life\">Begr&#252;ndung<\/a>:<\/p>\n<blockquote><p>Gespeichert werden nicht nur Daten zum Zweck der Identifzierung und Aktenerfassung, sondern Angaben zum gesamten Lebenslauf oder zu polizeilichen Erkenntnissen. Gespeichert werden zudem Begr&#252;ndungstexte von f&#252;r die Person negativen, nicht aber von positiven ausl&#228;nderrechtlichen Entscheidungen. Diese Daten werden allen Beh&#246;rden in Deutschland zur Verf&#252;gung gestellt, allen voran neben den Ausl&#228;nder- und Asylbeh&#246;rden der Polizei und den deutschen Geheimdiensten. Die Betroffenen werden &#252;ber die Erfassung nicht informiert. [&#8230;]<\/p>\n<p>Die Nutzungsm&#246;glichkeiten &#8211; und Befugnisse zu Kontroll- und &#220;berwachungszwecken sind dagegen fast ohne Begrenzung: Jede deutsche Beh&#246;rde kann im AZR nach einer Ausl&#228;nderin oder einem Ausl&#228;nder per Suchvermerk-Ausschreibung fahnden lassen. Unter dem harmlosen Begriff \u201cGruppenauskunft\u201d werden der Polizei und den Geheimdiensten Rasterfahndungen erm&#246;glicht. Insbesondere die sog. Sicherheitsbeh&#246;rden k&#246;nnen den teilweise hochsensiblen Datenbestand des AZR online und ohne effektive Kontrolle abrufen und nutzen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Einige Betroffene legten eine Petition bei dem Europ&#228;ischen Parlament ein. Vom Parlament befragt, <a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/14\/055\/1405555.pdf\">erkl&#228;rte<\/a> der Bundesdatenschutzbeauftragte, er halte eine generelle Ausl&#228;ndererfassung auf Vorrat nicht f&#252;r erforderlich. Das Europ&#228;ische Parlament schaffte allerdings keine Abhilfe, zumal es kein Initiativrecht f&#252;r Richtlinien hat.<\/p>\n<p>Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Ausl&#228;nderzentralregister lehnte das Bundesverfassungsgericht 2001 ab mit der <a href=\"http:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/entscheidungen\/rk20011010_1bvr197095.html?Suchbegriff=ausl%E4nderzentralregister\">Begr&#252;ndung<\/a>, die Beschwerdef&#252;hrer m&#252;ssten zuerst vor die Untergerichte ziehen.<\/p>\n<p>Der &#214;sterreicher Heinz Huber, der seit 1996 in Deutschland als Versicherungsmakler arbeitet, tat dies und klagte vor dem Verwaltungsgericht K&#246;ln auf L&#246;schung seiner im Ausl&#228;nderzentralregister gespeicherten Daten. Mit Urteil vom 19. Dezember 2002 gab ihm das Verwaltungsrecht K&#246;ln Recht und verurteilte die Bundesrepublik zur L&#246;schung der Daten.<\/p>\n<p>Die Bundesregierung zeigte jedoch keine Einsicht und legte Berufung ein. Auch das Berufungsgericht, das Oberverwaltungsgericht in M&#252;nster, hielt das Ausl&#228;nderzentralregister jedoch f&#252;r grundrechtswidrig und legte die Frage 2007 dem Europ&#228;ischen Gerichtshof zur Entscheidung vor.<\/p>\n<p><strong>Die Entscheidung<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Der Europ&#228;ische Gerichtshof <a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/jurisp\/cgi-bin\/form.pl?lang=DE&amp;Submit=Rechercher$docrequire=alldocs&amp;numaff=C-524\/06&amp;datefs=&amp;datefe=&amp;nomusuel=&amp;domaine=&amp;mots=&amp;resmax=100\">entschied<\/a> nun, dass es Gr&#252;nde der inneren Sicherheit nicht rechtfertigen, Informationen nur &#252;ber Nichtdeutsche systematisch zu sammeln und elektronisch verf&#252;gbar zu halten. Die Bundesregierung wird daher zumindest f&#252;r EU-Staatsangeh&#246;rige den Sicherheitsbeh&#246;rden eine systematische Datensammlung und -abfrage verwehren m&#252;ssen. Dar&#252;ber hinaus muss aber zumindest politisches Ziel sein, das Register &#252;berhaupt abzuschaffen, zumal ohnehin schon ein ausuferndes, meines Erachtens verfassungswidriges Melderegister besteht. Daneben das Ausl&#228;nderzentralregister nur f&#252;r Nicht-EU-B&#252;rger aufrecht zu erhalten, d&#252;rfte auch gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes versto&#223;en, das eine Diskriminierung allein wegen der Herkunft verbietet (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/3.html\" title=\"Art. 3 GG\">Art. 3 GG<\/a>). Der Europ&#228;ische Gerichtshof f&#252;hrt zurecht aus, dass Kriminalit&#228;t alle Staatsb&#252;rger gleicherma&#223;en betreffen kann.<\/p>\n<p>Ferner hat der Gerichtshof festgehalten, dass statistische Zwecke nur eine anonymisierte Erfassung von Daten erfordern und keine personenbezogene.<\/p>\n<p>Der Gerichtshof entschied schlie&#223;lich, dass auch ausl&#228;nderrechtliche Zwecke ein Zentralregister nur rechtfertigen, wenn die gespeicherten Angaben wirklich zu diesen Zwecken ben&#246;tigt werden (zurzeit werden mehr Angaben gespeichert) und wenn nicht ein dezentrales Register ebenso effektiv ist. Au&#223;erdem d&#252;rfen nur Ausl&#228;nderbeh&#246;rden einen systematischen Zugriff auf das Register haben. Inwieweit das Ausl&#228;nderzentralregister mit diesen Vorgaben vereinbar ist, sollen die deutschen Gerichte entscheiden.<\/p>\n<p><strong>Kritik<\/strong><\/p>\n<p>Kritisch zu betrachten sind die Ausf&#252;hrungen des Gerichtshofs zur Erforderlichkeit eines Zentralregisters zu ausl&#228;nderrechtlichen Zwecken. In den letzten Jahren hat sich die merkw&#252;rdige Rechtspraxis beim Europ&#228;ischen Gerichtshof eingeb&#252;rgert, dass er Vorlagefragen nicht mehr beantwortet, sondern dem vorlegenden Gericht nur Hinweise gibt, wie es die Fragen selbst beantworten kann. Mit dem EG-Vertrag scheint mir dies nicht in Einklang zu stehen. Immerhin hat es aber den Vorteil, dass Gerichte mit h&#246;herem Grundrechtsbewusstsein &#8211; wie in Deutschland &#8211; ein h&#246;heres Schutzniveau garantieren k&#246;nnen als es bei einer europaweit einheitlichen Entscheidung der Fall w&#228;re.<\/p>\n<p>Weiter ist zu bedauern, dass der Gerichtshof nicht &#252;berpr&#252;ft hat, ob die nach EU-Recht &#252;ber Ausl&#228;nder zu erhebenden Daten erforderlich sind. Allerdings ist ihm diese Frage auch nicht gestellt worden.<\/p>\n<p>Au&#223;erdem ist zu kritisieren, dass der Gerichtshof f&#252;r die Frage, ob eine zentrale Datenerfassung zul&#228;ssig ist, einzig auf die Effizienzfrage abstellt und keine Abw&#228;gung mit den damit verbundenen Nachteilen vornimmt. Zentrale Datensammlungen sind weiter vom B&#252;rger entfernt. Fehler und Missbr&#228;uche wirken sich bei zentralen Sammlungen weit schwerer aus als bei dezentralen Sammlungen. Es ist zu hoffen, dass das Oberverwaltungsgericht dies erkennen und ein zentrales Register untersagen wird. F&#252;r ausl&#228;nderrechtliche Zwecke gen&#252;gt es, wenn die jeweils zust&#228;ndige Ausl&#228;nderbeh&#246;rde die erforderlichen Informationen selbst und dezentral aufbewahrt.<\/p>\n<p><strong>Ergebnis<\/strong><\/p>\n<p>Insgesamt ist das Urteil zu begr&#252;&#223;en und als Konsequenz die Abschaffung des Ausl&#228;nderzentralregisters zu fordern.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Europ&#228;ische Gerichtshof hat mit Urteil vom 16.12.2008 (Az. C\u2011524\/06) entschieden, dass das deutsche Ausl&#228;nderzentralregister gegen das Gleichbehandlungsgebot und den Erforderlichkeitsgrundsatz verst&#246;&#223;t. Hintergrund Schon 1938 f&#252;hrten die Nationalsozialisten eine systematische Erfassung Nichtdeutscher ein. Wie auch das Personalausweis- und das Meldewesen wurde dieses System nach dem Ende des Dritten Reiches nicht wieder abgeschafft. 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