{"id":687,"date":"2008-12-24T19:03:47","date_gmt":"2008-12-24T17:03:47","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=687"},"modified":"2008-12-25T01:52:23","modified_gmt":"2008-12-24T23:52:23","slug":"ein-grundrecht-auf-sicherheit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/ein-grundrecht-auf-sicherheit\/","title":{"rendered":"Ein Grundrecht auf Sicherheit?"},"content":{"rendered":"<p>Der 11. Septemer 2001 verbreitete weltweit Schrecken und Hysterie; Angst und L&#228;hmung machten sich breit. Die Welt taumelte; die Normalit&#228;t eines geordneten Lebens in Freiheit war ihr zu einem kostbaren Gut geworden. Seit diesem Datum gilt als realit&#228;tsferner N&#246;rgler aus dem Elfenbeinturm, wer sich f&#252;r Freiheit und Rechtsstaatlichkeit ausspricht. Wahlen sind nur noch mit Sicherheitsversprechen, mithin Einschr&#228;nkungen der Freiheit zu gewinnen. Dabei nimmt der B&#252;rger die Inhalte der komplexen Sicherheitsgesetze nur schemenhaft wahr und kann ihre Folgen maximal erahnen.<\/p>\n<p>In den letzten Jahren offenbarte sich der Gesetzgeber in seiner Ma&#223;losigkeit beim Verabschieden neuer, teils evident verfassungswidriger Sicherheitsgesetze. Genannt seien hier <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/ueberwachungsgesetze\/\" target=\"_blank\">nur<\/a>:<\/p>\n<ul>\n<li>Onlinekontenabfrage,<\/li>\n<li>zentrale Steuernummer und Steuerdatei,<\/li>\n<li>Erschie&#223;ung unschuldiger Flugzeugpassagiere,<\/li>\n<li>europaweite DNA-Datenbank,<\/li>\n<li>Antiterrordatei,<\/li>\n<li>Vorratsdatenspeicherung,<\/li>\n<li>&#220;bermittlung von Fluggastdaten in die USA,<\/li>\n<li>Ausdehung der anlasslosen &#246;ffentlichen Videoaufzeichnung,<\/li>\n<li>Lauschangriff in Privatwohnungen,<\/li>\n<li>Onlinezugriff auf Melde-Passbilder,<\/li>\n<li>pr&#228;ventive Telekommunikations&#252;berwachung oder<\/li>\n<li>biometrische Reisep&#228;sse.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Einzelne Straftaten ersetzen zunehmend eine Begr&#252;ndung der Freiheitseinschr&#228;nkungen. Es wird nicht mehr, wie verfassungsrechtlich geboten, gefragt, ob ein Gesetz zur Erreichung eines Ziels erforderlich ist, sondern es gen&#252;gt bereits die abstrakte Behauptung, dass es daf&#252;r in unbekanntem Ma&#223; geeignet sein k&#246;nnte. Nach Bundesminister Schily &#228;u&#223;ert nun auch Bundesminister Sch&#228;uble, Sicherheit sei Voraussetzung f&#252;r Freiheit. Ist das so?<\/p>\n<p><strong>Freiheit kraft Menschenw&#252;rde<\/strong><\/p>\n<p>Im 18. Jahrhundert herrschte in Europa aus Sicht des Staats Sicherheit: die Sicherheit eines ungerechten Feudalsystems, das Wohlstand und Rechte verl&#228;sslich unter sich selbst verteilte, dem B&#252;rger aber nichts gew&#228;hrte. Die Sicherheit des Staats bedeutete f&#252;r den B&#252;rger Unsicherheit. Rousseau und Montesquieu kritisierten diesen Zustand und hielten ihm entgegen, der Mensch werde frei geboren. Dadurch, dass der Mensch ferner einen freien Willen habe und auch unbequeme Entscheidungen treffen k&#246;nne, habe er eine eigene W&#252;rde. Diese W&#252;rde ende erst dort, wo die W&#252;rde des anderen beginnt. Dabei ist mit dem &#8222;anderen&#8220; der anders Denkende, anders Lebende und anders Handelnde gemeint. Durch die gegenseitige Achtung der W&#252;rde und damit der Freiheit des anderen entsteht Montesquieu zufolge ein Band, das auch die Sicherheit beinhaltet, die jeder Mensch zu seiner freien Entfaltung ben&#246;tigt. Sicherheit ist demnach die ausbalancierte Freiheit aller.<\/p>\n<p>Kant geht sogar noch weiter und h&#228;lt die Freiheit des Menschen f&#252;r dessen einzigen Lebenszweck. Dabei ist diese Freiheit oft anstrengend und unbequem: Aus der Willensfreiheit der Menschen resultiere auch deren Verantwortlichkeit, bestehende Probleme miteinander zu l&#246;sen. Kant spricht hierbei von der &#8222;praktischen Vernunft&#8220;. Auch kein Staat sei berechtigt, die Menschen bei dieser Aus&#252;bung ihrer Freiheit zu hindern.<\/p>\n<p>Nat&#252;rlich kommt es dabei immer wieder zu Grenz&#252;berschreitungen und Konflikten Einzelner, die nicht mit dem Recht des St&#228;rkeren l&#246;sbar sind. Rousseau und Locke entwickelten daher die Idee des Gesellschaftsvertrags, wonach die Beteiligten eigene Gewaltmittel an einen neutralen Dritten, den Staat, zum Zweck der Konfliktbew&#228;ltigung abtreten. Er stellt sicher, dass die Mittel zur Konfliktl&#246;sung gleich verteilt werden, und hat die Aufgabe, im Notfall die Freiheit des Einzelnen geregelt zu sch&#252;tzen und somit Sicherheit zu gew&#228;hrleisten. So tritt der Mensch von einem anarchie&#228;hnlichen Naturzustand in einen Zustand des Rechts ein. Dabei legitimiert den Staat nach Kant ausschlie&#223;lich menschliche Freiheit; er darf Gewalt nicht zu anderen Zwecken aus&#252;ben. Heute ist der Gesellschaftsvertrag nicht nur ein abstraktes Konstrukt, sondern findet Ausdruck in der <a href=\"http:\/\/de.wikisource.org\/wiki\/Grundgesetz_der_Bundesrepublik_Deutschland_(Stand_2006)\" target=\"_blank\">Verfassung<\/a>. Die dort normierten Grundrechte dienen zugleich als Abwehrrecht gegen den Staat, der als &#8222;Gewaltinhaber&#8220; besonders in Ketten zu legen ist. Wie f&#252;r alle Vertr&#228;ge gilt auch f&#252;r den Gesellschaftsvertrag: <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Pacta_sunt_servanda\" target=\"_blank\">pacta sunt servanda<\/a> &#8211; Vertr&#228;ge sind einzuhalten.<\/p>\n<p>Der Staat ist demnach verpflichtet, gegen Freiheitsbedrohungen einzuschreiten. Die Handlungspflicht erstarkt, je mehr Individuen in ihren Rechten bedroht sind. Sie wird schw&#228;cher, je abstrakter die Bedrohung ist. Dabei ist immer zu bedenken, dass Eingriffe des Staats nur im Notfall erfolgen d&#252;rfen und stets dem Schutz der individuellen Freiheit dienen. Nur so l&#228;sst sich seine Macht und Gewalt &#8211; in Wirklichkeit die Macht und Gewalt des Menschen &#8211; legitimieren.<\/p>\n<p><strong>Verlust der Freiheit<\/strong><\/p>\n<p>So zerbrechlich diese Freiheit heute ist, so selbstverst&#228;ndlich war sie auch immer wieder nach schlimmen Erfahrungen mit ihrem Verlust, in Deutschland etwa nach dem Zweiten Weltkrieg oder nach dem Niedergang der DDR. Schon in der Weimarer Republik sorgten der Fortbestand kaiserlicher Eliten, gesellschaftliche Demokratiedefizite und Verfassungsschw&#228;chen f&#252;r Instabilit&#228;t. Mit <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Notverordnungen\" target=\"_blank\">&#8222;Notverordnungen&#8220;<\/a> versuchten die Regierungen Br&#252;ning, von Papen und von Schleicher, staatlichen Beh&#246;rden einschlie&#223;lich der Justiz mehr Befugnisse zwecks Sicherheitsgewinn im Sinne von Machterhalt zu sichern. Bereits seinerzeit feierte die SPD als f&#252;hrende Partei gro&#223;e Wahlerfolge mit kurzsichtigen Sicherheitsversprechen. Sie ebnete so ma&#223;geblich den Boden f&#252;r den Nationalsozialismus. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich die SPD als <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/ueberwachungsgesetze\/\" target=\"_blank\">f&#252;hrend<\/a> im Verabschieden verfassungswidriger Sicherheitsgesetze erwiesen.<\/p>\n<p>In den Jahren 1933-39 erweiterte Hitler, &#228;hnlich wie unter dem heutigen Vorwand der &#8222;Terrorbek&#228;mpfung&#8220;, staatliche Befugnisse unter dem Vorwand des so genannten <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Gesundes_Volksempfinden\" target=\"_blank\">&#8222;gesunden Volksempfindens&#8220;<\/a>. Rechtsvergleichend f&#228;llt auf, dass beides abstrakte und unscharfe Begriffe sind, die sich von der jeweils zust&#228;ndigen Staatsgewalt beliebig mit Inhalt f&#252;llen lassen. Ein weiteres Merkmal des NS-Strafrechts war das T&#228;terstrafrecht, das den Menschen nach seinem vermeintlichen Wesen statt nach seinen Taten behandelte. Auf diese Dogmatik greift auch die heutige Politik zur&#252;ck, wenn sie den Menschen als abstrakte Gefahrenquelle ansieht und mittels Video&#252;berwachung und Vorratsdatenspeicherung &#252;berwachen l&#228;sst, ohne, dass dieser Anlass dazu gegeben h&#228;tte. Erneut hatte der Staat damals seine Aufgabe und Legitimationsgrundlage vergessen. Nicht anders ist es zu beurteilen, wenn wiederum heutige Sicherheitspolitiker Freiheit der Sicherheit unterordnen.<\/p>\n<p><strong>Das &#8222;Grundrecht auf Sicherheit&#8220; vor diesem Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Nach aufkl&#228;rerischem Verst&#228;ndnis stellt der Staat Sicherheit her, indem er die individuelle Freiheit sch&#252;tzt. Zu etwas anderem ist er gesellschaftsvertraglich und damit verfassungsrechtlich nicht legitimiert. Sinngem&#228;&#223; versteht auch <a href=\"http:\/\/conventions.coe.int\/Treaty\/ger\/Treaties\/Html\/005.htm\" target=\"_blank\">Art. 5 Abs. 1 EMRK<\/a> den Begriff der Sicherheit. Beh&#228;lt man den Zusammenhang zwischen Freiheit, Sicherheit und Gesellschaftsvertrag im Blick, gibt es eigentlich keinen Bedarf nach einem Grundrecht auf Sicherheit. Denn sobald die Freiheit gef&#228;hrdet ist, ist dies dem Staat Gebot genug zum Einschreiten.<\/p>\n<p>Teile der modernen Sicherheitspolitik postulieren jedoch ein Grundrecht auf Sicherheit in dem Sinne, dass Sicherheit ein Wert an sich sei, der sich auch gegen die Freiheit des Individuums richten kann. Es erhebt die Sicherheit &#252;ber die Freiheit, der sichere Staat l&#246;st den freiheitlichen Staat ab. Wo ein einklagbares Recht auf Sicherheit besteht, gilt es, auch das geringste humane Restrisiko auszuschalten. Dies ist mit Freiheit und W&#252;rde jedoch unvereinbar. Letztlich ist ohne Freiheit auch keine Demokratie denkbar, weil diese von furchtlosem und aufrichtigem Engagement ihrer B&#252;rger lebt, so die ehemalige Pr&#228;sidentin des Bundesverfassungsgerichts <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Jutta_Limbach\" target=\"_blank\">Jutta Limbach<\/a>. Ein Grundrecht auf Sicherheit im Sinne moderner Sicherheitspolitik als abermaliger Vorwand zur Ausweitung staatlicher Befugnisse erweist sich vor diesem Hintergrund im besten Fall als uneinl&#246;sbares Paradoxon, im schlimmsten Fall als freiheits- und demokratiefeindliche Bestrebung wider die Verfassung.<\/p>\n<p>(Unter Verwendung der Vorlage: <a href=\"http:\/\/www.bol.de\/shop\/home\/suchartikel\/die_vergessene_freiheit\/peter_alexis_albrech\/ISBN3-8305-1269-4\/\" target=\"_blank\">&#8222;Peter-Alexis Albrecht, Die vergessene Freiheit&#8220;<\/a>.)<\/p>\n<p>Jonas<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der 11. 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