{"id":77,"date":"2006-08-18T11:00:24","date_gmt":"2006-08-18T09:00:24","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/meinprofde-meinungsfreiheit-ueberwiegt-datenschutz\/"},"modified":"2011-04-12T15:39:51","modified_gmt":"2011-04-12T13:39:51","slug":"meinprofde-meinungsfreiheit-ueberwiegt-datenschutz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/meinprofde-meinungsfreiheit-ueberwiegt-datenschutz\/","title":{"rendered":"MeinProf.de &#8211; Meinungsfreiheit &#252;berwiegt Datenschutz [8. Erg&#228;nzung]"},"content":{"rendered":"<p>Der Berliner Datenschutzbeauftragte verlangt unter anderem, dass der Zugang zu dem Professoren-Bewertungsportal <a href=\"http:\/\/www.MeinProf.de\" target=\"_blank\">MeinProf.de<\/a> beschr&#228;nkt wird. Siehe im Einzelnen die <a href=\"http:\/\/www.webcitation.org\/query?url=http%3A%2F%2Fwww.datenschutz.de%2Fnews%2Fdetail%2F%3Fnid%3D1905&amp;date=2011-04-12\" target=\"_blank\">Pressemitteilung<\/a> vom 17.08.2006.<\/p>\n<p>Meine Stellungnahme (Email von heute):<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n<p>zu dem aktuellen Streit &#252;ber das Portal MeinProf.de m&#246;chte ich kurz meine Meinung darlegen, zumal ich als Datensch&#252;tzer ansonsten auch auf Seiten der Privatsph&#228;re stehe.<\/p>\n<p>Im Fall MeinProf.de stehe ich auf Seiten der Meinungsfreiheit. Die Meinungsfreiheit gilt nicht nur f&#252;r &#8222;Internetforen, Blogs oder auf pers&#246;nlichen Webseiten&#8220;, sondern auch f&#252;r Bewertungsportale. Wenn es sich um subjektive Bewertungen handelt, fallen sie unter die Meinungsfreiheit.<\/p>\n<p>Ein &#246;ffentliches Bewertungsportal &#252;ber die Qualit&#228;t der Lehre einzelner Personen darf und sollte m.E. nicht verboten bzw. zugangsbeschr&#228;nkt werden. Als mildere und ausreichende Mittel stehen z.B. zur Verf&#252;gung:<\/p>\n<ul>\n<li>Information der Nutzer dar&#252;ber, dass es sich um subjektive, nicht nachpr&#252;fbare Bewertungen handelt,<\/li>\n<li>M&#246;glichkeit f&#252;r die Bewertenden, in einem Freitextfeld pr&#228;zisere Anmerkungen zu machen (wie Ebay-Bewertungen),<\/li>\n<li>Diskussionsforum f&#252;r jeden Professor, in dem die Zahlenbewertungen diskutiert und pers&#246;nliche Erfahrungen ausgetauscht werden k&#246;nnen,<\/li>\n<li>Auf jeder Bewertungsseite muss eine etwa eingereichte Gegendarstellung des Betroffenen angezeigt werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ihre Kritik an MeinProf.de teile ich nicht:<\/p>\n<ol>\n<li>Der &#8222;Anschein einer objektiven Wissensdatenbank&#8220; besteht nicht oder kann durch Hinweise beseitigt werden. Jeder Nutzer wei&#223; von Verbraucherportalen, Hotelbewertungsseiten usw., dass diese h&#246;chst subjektiv sind, auch von Unbeteiligten, Konkurrenten oder den Betroffenen selbst gef&#228;lscht werden k&#246;nnen und so weiter.<\/li>\n<li>Es kann nicht verlangt werden, dass die &#8222;Richtigkeit der Informationen gepr&#252;ft wird&#8220;. Bei Meinungen ist dies nicht m&#246;glich, bei Tatsachenbehauptungen nicht zumutbar &#8211; hier muss der Rechtsweg und das Recht zur Gegendarstellung gen&#252;gen. Eine Vorabzensur und -kontrolle der Nutzermeinungen darf nicht gefordert werden.<\/li>\n<li>Die Betroffenen m&#252;ssen nicht in Kenntnis &#252;ber die Ver&#246;ffentlichung gesetzt werden; sie k&#246;nnen diese selbst nachlesen.<\/li>\n<li>Die Betroffenen haben durchaus die M&#246;glichkeit, &#8222;sich gegen unrichtige Informationen zu wehren&#8220;. Gegen falsche Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen k&#246;nnen Professoren selbstverst&#228;ndlich nach allgemeinem Recht vorgehen. Au&#223;erdem haben sie nach dem Mediendienste-Staatsvertrag das Recht zur Gegendarstellung. Ansonsten ist die Situation nicht anders als bei den Ebay-Bewertungen, die ja auch mitunter die Gerichte besch&#228;ftigen, deren generelle Zul&#228;ssigkeit aber nicht in Frage steht. Auch die Ebay-Bewertungen sind oft personenbezogen, weil der Name von gesch&#228;ftsm&#228;&#223;igen Verk&#228;ufern nach E-Commerce-Recht &#246;ffentlich angegeben werden muss.<\/li>\n<li>Die Gefahr, dass gel&#246;schte Informationen weiterhin durch das Netz geistern, sehe ich bei MeinProf.de nicht; jedenfalls ist das bisher noch nie geschehen. Es w&#228;re wohl auch urheberrechtswidrig, die Datenbank zu spiegeln.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Aus diesen Gr&#252;nden schlage ich vor, sich auf die oben skizzierten, milderen Mittel zu verst&#228;ndigen. Gerade auch deswegen, weil die Gerichte ein Bu&#223;geld ansonsten wegen <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/5.html\" title=\"Art. 5 GG\">Artikel 5 GG<\/a> voraussichtlich aufheben w&#252;rden. In diesem Zusammenhang verweise ich auf das Urteil des OLG D&#252;sseldorf vom 07.06.2006 (http:\/\/www.jurpc.de\/rechtspr\/20060077.htm), das auf MeinProf.de m.E. durchaus &#252;bertragbar ist:<\/p>\n<ul>\n<li>Dem Diensteanbieter obliegen gem&#228;&#223; <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TDG\/8.html\" title=\"&sect; 8 TDG: Allgemeine Grunds&auml;tze\">\u00a7 8 Abs. 2 Satz 1 TDG<\/a> keine allgemeinen &#220;berwachungs- oder Forschungspflichten dahingehend, ob rechtswidrige Inhalte &#252;berhaupt vorhanden sind.<\/li>\n<li>Weitergehende Pr&#252;fungspflichten des Betreibers ergeben sich auch nicht dadurch, dass aufgrund der H&#228;ufung von Verletzungen des Pers&#246;nlichkeitsrechts und der Ehre des Betroffenen erkennbar war, dass ein Risiko k&#252;nftiger weiterer Rechtsverletzungen bestand.<\/li>\n<li>Eine Verpflichtung des Betreibers, nur registrierten Usern den Zugang zu dem Forum zu er&#246;ffnen, besteht nicht. Den Forenbetreiber trifft daher nur die Pflicht, ihm bekannt gewordene Beitr&#228;ge rechtsverletzender Art unverz&#252;glich zu l&#246;schen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en,<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Update: <\/strong>Der Berliner Datenschutzbeauftrage Dr. Dix antwortete pers&#246;nlich. Er habe Zweifel, ob sich der Betreiber einer solchen Datenbank selbst auf die Meinungsfreiheit berufen kann, zumal er selbst keine eigene Meinung (etwa in Form einer redaktionellen &#220;berarbeitung) vertrete. Jedenfalls finde die Meinungsfreiheit ihre Grenzen im allgemeinen Gesetz, vorliegend in <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/29.html\" title=\"&sect; 29 BDSG: Rechte der betroffenen Person und aufsichtsbeh&ouml;rdliche Befugnisse im Fall von Geheimhaltungspflichten\">\u00a7 29  BDSG<\/a>.<\/p>\n<p>Aus meiner Antwort:<\/p>\n<blockquote>\n<blockquote><p>Ich habe im &#252;brigen Zweifel, ob der Betreiber einer solchen Datenbank sich  selbst auf die Meinungsfreiheit berufen kann, zumal er selbst keine eigene  Meinung (etwa in Form einer redaktionellen &#220;berarbeitung) vertritt.<\/p><\/blockquote>\n<p>Das ist in der Tat eine interessante Frage. F&#252;r die Pressefreiheit zumindest ist anerkannt, dass sich ihr Schutz auf alle &#8222;Hilfsunternehmen&#8220; erstreckt, bis das Presseerzeugnis den Leser erreicht hat, und dass sich diese Hilfsunternehmen dann auch selbst auf die Pressefreiheit berufen k&#246;nnen (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=BVerfGE%2077,%20346\" title=\"BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548\/82: Presse-Grosso\">BVerfGE 77, 346<\/a>). F&#252;r die Meinungsfreiheit kann m.E. letztendlich nichts anderes gelten. In der Entscheidung zum Schuldnerspiegel im Internet spricht das Bundesverfassungsgericht von einer &#8222;Abw&#228;gung mit den ebenfalls grundrechtlich gesch&#252;tzten Kommunikationsinteressen der Domain-Inhaber&#8220;, geht also auch von einem grundrechtlich gesch&#252;tzten Kommunikationsrecht der Betreiber aus (http:\/\/www.bverfg.de\/entscheidungen\/rs20011009_1bvr062201.html). Unabh&#228;ngig davon haben jedenfalls die Professoren-Bewerter das Recht, zu bestimmen, an wen sie ihre Meinung verbreiten. W&#252;rde man den &#246;ffentlichen Zugang zum Portal einschr&#228;nken, w&#228;re das jedenfalls ein Eingriff in die Meinungsfreiheit der Nutzer.<\/p>\n<blockquote><p>Im  &#252;brigen findet die Meinungsfreiheit ihre Grenzen im allgemeinen Gesetz (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/29.html\" title=\"&sect; 29 BDSG: Rechte der betroffenen Person und aufsichtsbeh&ouml;rdliche Befugnisse im Fall von Geheimhaltungspflichten\">\u00a7 29  BDSG<\/a>).<\/p><\/blockquote>\n<p>Das ist sicherlich richtig. Allerdings sind einschr&#228;nkende Gesetze nach der Wechselwirkungslehre wiederum einschr&#228;nkend auszulegen. Und genau das d&#252;rfte bei <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/29.html\" title=\"&sect; 29 BDSG: Rechte der betroffenen Person und aufsichtsbeh&ouml;rdliche Befugnisse im Fall von Geheimhaltungspflichten\">\u00a7 29 BDSG<\/a> erforderlich sein, wenn es sich um eine Meinungsdatenbank handelt. Auch in dem vom OLG D&#252;sseldorf entschiedenen Foren-Fall lag ein &#8222;gesch&#228;ftsm&#228;&#223;iges Speichern personenbezogener Daten zum Zweck der &#220;bermittlung&#8220; vor, und trotzdem hat das OLG wie bekannt entschieden.<\/p>\n<p>Wir fordern &#252;brigens schon seit letztem Jahr, das Presseprivileg auch auf Internetdienste zu erstrecken (siehe <a href=\"http:\/\/www.telemediengesetz.de.vu\">www.telemediengesetz.de.vu<\/a>). Zumindest bei journalistisch-redaktionellen Online-Diensten d&#252;rfte das von Verfassungs wegen geboten sein. Auch Ihr Amtsvorg&#228;nger Herr Garstka sagte neulich:<\/p>\n<p>&#8222;Es kann nicht sein, das ist eine zweite Erscheinung, die wir heute haben, dass wir im Augenblick immer noch so stark differenzieren zwischen Online- und Offline-Welt. Wir k&#246;nnen jedenfalls in Zukunft nicht mehr so stark zwischen einem Presseunternehmen &#8211; denn nur diese sind ja privilegiert nach dem Bundesdatenschutzgesetz &#8211; und nach jedermann differenzieren, der das Bed&#252;rfnis hat, im Internet seine Meinung zu &#228;u&#223;ern. Wo ist eigentlich die Grenze zwischen dem, was das Presseprivileg abdeckt und dem Bereich, in dem wir dem privaten Menschen, der das Internet benutzt, um seine Meinung zu verbreiten, sagen: Nein, das verst&#246;&#223;t gegen den Datenschutz. Also ich halte es, und das ist meine grunds&#228;tzliche Position, jedenfalls auf Dauer nicht f&#252;r akzeptabel, dass wir auseinanderdriften in ganz verschiedene Ecken &#8230;&#8220;<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.presserat.de\/fileadmin\/download\/Tagungsband_Internet.pdf\">http:\/\/www.presserat.de\/fileadmin\/download\/Tagungsband_Internet.pdf<\/a><\/p>\n<p>Insgesamt bin ich auf den Ausgang Ihres Verfahrens gespannt.<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>2. Update: <\/strong>Aus meiner Mail an den Datenschutzbeauftragten vom 20.08.2006:<\/p>\n<blockquote><p>Was MeinProf.de angeht, habe ich inzwischen mit dem Betreiber korrespondiert und auch Ihre ausf&#252;hrliche rechtliche Bewertung gelesen. Ausgangspunkt Ihrer Beurteilung ist die Anwendung von <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/29.html\" title=\"&sect; 29 BDSG: Rechte der betroffenen Person und aufsichtsbeh&ouml;rdliche Befugnisse im Fall von Geheimhaltungspflichten\">\u00a7 29 BDSG<\/a> und die Gleichsetzung mit Auskunfteien. Dies ist in zweierlei Hinsicht problematisch:<\/p>\n<p>Rechtlich kann <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/29.html\" title=\"&sect; 29 BDSG: Rechte der betroffenen Person und aufsichtsbeh&ouml;rdliche Befugnisse im Fall von Geheimhaltungspflichten\">\u00a7 29 BDSG<\/a> auf Internet-Ver&#246;ffentlichungen nicht uneingeschr&#228;nkt angewandt werden, weil sonst jede Internet-Ver&#246;ffentlichung &#252;ber Personen, die nicht durch Presseunternehmen erfolgt, verboten w&#228;re. Denn Internet-Ver&#246;ffentlichungen ist stets zueigen, dass sie jedermann &#252;bermittelt werden und eben nicht nur Personen mit berechtigtem Interesse. Dieser Konflikt kann nur gel&#246;st werden, indem man <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/29.html\" title=\"&sect; 29 BDSG: Rechte der betroffenen Person und aufsichtsbeh&ouml;rdliche Befugnisse im Fall von Geheimhaltungspflichten\">\u00a7 29 BDSG<\/a> wegen <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/5.html\" title=\"Art. 5 GG\">Art. 5 GG<\/a> einschr&#228;nkend auslegt.<\/p>\n<p>Zweitens ist eine Gleichsetzung mit Auskunfteien faktisch unangemessen. Man muss unterscheiden zwischen der Bewertung von Nachfragern (z.B. durch die Schufa) und der Bewertung von Anbietern (z.B. auf Ebay, MeinProf.de, Verbraucherportalen). Wer Produkte oder Dienstleistungen einer Vielzahl von Personen anbietet, muss m.E. auch &#246;ffentliche Kritik und eine &#246;ffentliche Bewertung seines Angebots hinnehmen, auch im Vergleich zu anderen Anbietern. Das schutzw&#252;rdige Interesse solcher Anbieter &#8211; auch wenn es Einzelpersonen sind &#8211; ist deutlich geringer zu bewerten als dasjenige von Schuldnern oder Verbrauchern, deren Bonit&#228;t bewertet wird.<\/p>\n<p>Insgesamt ist eine Interessenabw&#228;gung vorzunehmen. Ich halte es f&#252;r unwahrscheinlich, dass die Gerichte das Angebot in der bisherigen Form verbieten w&#252;rden. Ich halte es allerdings f&#252;r m&#246;glich, dass hinsichtlich der &#246;ffentlichen, zahlenm&#228;&#223;igen Bewertung (nicht hinsichtlich der Meinungs&#228;u&#223;erungen in Textform) einschr&#228;nkende Bedingungen angenommen werden. Immerhin liegt &#8211; anders als etwa bei Ebay &#8211; keine Einwilligung der Betroffenen vor. Danach hielte ich den folgenden Interessenausgleich f&#252;r angemessen:<\/p>\n<ol>\n<li>Den Betroffenen wird ein Widerspruchsrecht gegen eine &#246;ffentliche, zahlenm&#228;&#223;ige Bewertung (nicht gegen Meinungs&#228;u&#223;erungen in Textform) einger&#228;umt. Der Betreiber teilt mit, dass es schon bisher eine solche &#8222;Blacklist&#8220; gibt. Allerdings sollte auf der Informationsseite f&#252;r Dozenten &#252;ber dieses Widerspruchsrecht informiert werden.<\/li>\n<li>Jedem neu aufgenommenen Dozenten wird einmalig eine Email zugesandt, in der er informiert wird, dass er in die Datenbank aufgenommen wurde, und in der er auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen wird. Der dazu erforderliche Aufwand m&#252;sste zu leisten sein, zumal man Neueintr&#228;ge davon abh&#228;ngig machen kann, dass eine Emailadresse des Lehrstuhls angegeben wird.<br \/>\nHinsichtlich der bereits vorhandenen Eintr&#228;ge muss aus Gr&#252;nden der Praktikabilit&#228;t eine Information der Hochschulen gen&#252;gen (entweder individuell oder &#246;ffentlich in einer geeigneten Fachpublikation). Die Hochschulen k&#246;nnen ihre Dozenten dann entsprechend informieren.<\/li>\n<li>Oberhalb der zahlenm&#228;&#223;igen Bewertungen wird ein Link mit dem Titel &#8222;Hinweis zur Aussagekraft der Bewertungen&#8220; o.&#228;. angezeigt. Unter diesem Link (oder in einer Mouseover-Einblendung) wird dann auf die sehr eingeschr&#228;nkte Aussagekraft der Bewertungen hingewiesen:<br \/>\n&#8211; dass im Grunde jeder die M&#246;glichkeit hat, eine beliebige Bewertung abzugeben, auch aus sachfremden Motiven,<br \/>\n&#8211; dass keine redaktionelle &#220;berpr&#252;fung stattfindet,<br \/>\n&#8211; dass die Aussagekraft der Bewertungen deswegen nicht gew&#228;hrleistet ist, gerade auch im zahlenm&#228;&#223;igen Vergleich verschiedener Professoren zueinander,<br \/>\n&#8211; dass die Bewertungen aufgrunddessen mit empirischen Rankings, wie sie zum Teil in der Presse ver&#246;ffentlicht werden, nicht zu vergleichen sind,<br \/>\n&#8211; dass empfohlen wird, die Freitextkommentare zu lesen, um sich ein besseres Bild zu machen.<br \/>\nDer Betreiber zeigt inzwischen unterhalb der Bewertungen einen Hinweistext an, der aber den o.g. Anforderungen noch nicht gen&#252;gt. Unter anderem wird der Eindruck erweckt, dass nur Studierende bewerten, was aber nicht sichergestellt werden kann.<\/li>\n<li>Bewertungen werden nach 2 oder 3 Jahren gel&#246;scht. Dies stellt sicher, dass Dozenten die M&#246;glichkeit erhalten, ihre Lehre zu verbessern, ohne dass ihnen ewig ihre alten Fehler nachh&#228;ngen. &#220;ber diese L&#246;schungsfrist sollte auch informiert werden.<\/li>\n<li>Ferner teilt der Betreiber mit, dass bereits jetzt die M&#246;glichkeit f&#252;r die Bewertenden besteht, in einem Freitextfeld pr&#228;zisere Anmerkungen zu machen, und dass eine etwa eingereichte Gegendarstellung des Betroffenen auf jeder Bewertungsseite angezeigt wird. Au&#223;erdem sei ein Diskussionsforum f&#252;r jeden Professor, in dem die Zahlenbewertungen diskutiert und pers&#246;nliche Erfahrungen ausgetauscht werden k&#246;nnen, in Planung.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Diesen Interessenausgleich hielte ich f&#252;r angemessen.<\/p>\n<p>Sollte man sich trotz allem nicht auf einen beiderseits akzeptablen Kompromiss verst&#228;ndigen k&#246;nnen, hielte ich es in Anbetracht des Pr&#228;zedenzcharakters des Verfahrens (Meinungsdatenbanken im Internet) f&#252;r sinnvoll, wenn zun&#228;chst kein oder nur ein geringes Bu&#223;geld verh&#228;ngt w&#252;rde. Dies w&#252;rde dem nicht kommerziellen Betreiber des Angebots die M&#246;glichkeit geben, die Rechtslage gerichtlich kl&#228;ren zu lassen, ohne dass er in seiner Existenz bedroht w&#228;re.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en,<\/p><\/blockquote>\n<ul>\n<li><a href=\"http:\/\/www.radio-microwelle.de\/cms\/radio\/fileadmin\/UserData\/Sonstiges\/kurzgutachten_meinprof.de.pdf#search=%22%22Lehrenden%20und%20den%20Titel%20der%20Lehrveranstaltung%20abrufbar.%20Die%20Bewertung%22%22\" target=\"_blank\">Kurzgutachten 1<\/a> zur Zul&#228;ssigkeit von MeinProf.de<\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.webcitation.org\/query?url=http%3A%2F%2Freplay.waybackmachine.org%2F20070117022206%2Fhttp%3A%2F%2Fwww.dfn.de%2Fcontent%2Ffileadmin%2F3Beratung%2FRecht%2F1infobriefearchiv%2F5_Infobrief_Juli_2006.pdf&amp;date=2011-04-12\" target=\"_blank\">Kurzgutachten 2<\/a> zur Zul&#228;ssigkeit von MeinProf.de<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>3. Update vom 08.06.2007:<\/strong><\/p>\n<p>Der Betreiber der Bewertungsplattform f&#252;r Hochschulkurse und \u2013dozenten MeinProf.de gewinnt in zweiter Instanz vor dem Landgericht Berlin. Er muss damit Beleidigungen erst nach Kenntnisnahme l&#246;schen und ist nicht zur Abgabe von Unterlassungserkl&#228;rungen verpflichtet. Hochschuldozenten m&#252;ssten sich in ihrer Funktion &#246;ffentlicher Kritik stellen. Eine pauschale Unterlassungserkl&#228;rung k&#246;nne nicht eingesetzt werden, um vorab kritische Kommentare zu verhindern. Aufbauend auf der Rechtsprechung des BGH k&#246;nne dem Betreiber auch keine Vorab-Pr&#252;fungspflicht zugemutet werden. <a href=\"http:\/\/blog.meinprof.de\/articles\/2007\/06\/03\/Forenhaftung\">Mehr&#8230;<\/a><\/p>\n<p><strong>4. Update vom 12.07.2007:<\/strong><\/p>\n<p>Die f&#252;r Pers&#246;nlichkeitsrecht zust&#228;ndige 28. Zivilkammer des Landgerichts K&#246;ln hat heute &#252;ber die Lehrerbenotung des Sch&#252;lernetzwerks Spickmich entschieden. Das Landgericht K&#246;ln urteilte ausdr&#252;cklich, dass durch die Nennung einer Lehrerin und die Lehrerbewertung weder datenschutzrechtliche Bestimmungen noch die Pers&#246;nlichkeitsrechte der Lehrerin verletzt werden (LG K&#246;ln, Urteil vom 11.07.2007 &#8211; Az. <a class=\"djo\" href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=28%20O%20263\/07\" target=\"_blank\">28 O 263\/07<\/a> = <a class=\"norm\" href=\"http:\/\/medien-internet-und-recht.de\/volltext.php?mir_dok_id=1294\">MIR 2007, Dok. 271<\/a>). <a href=\"http:\/\/medien-internet-und-recht.de\/dok\/1289.html\">Mehr&#8230;<\/a><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold\">5. Update vom 25.08.2007:<\/span><\/p>\n<p>Das K&#246;lner Landgericht hat die Benotung von Lehrern auf der Internetseite spickmich erneut als rechtens bezeichnet. Eine Benotung sei keine Tatsachenbehauptung, sondern ein Werturteil und damit zul&#228;ssig, sofern die Grenze zur Schm&#228;hkritik nicht &#252;berschritten werde, sagte ein Sprecher des Gerichts am Freitag (Az. <a href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=28%20O%20333\/07\">28 O 333\/07<\/a>). <a href=\"http:\/\/medien-internet-und-recht.de\/rss_druckversion_mir.php?mir_dok_id=1343\">Mehr&#8230;<\/a><\/p>\n<p><strong>6. Erg&#228;nzung vom 29.04.2008:<\/strong><\/p>\n<p>Der Berliner Datenschutzbeauftragte hat gegen meinprof.de ein Bu&#223;geld <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/Datenschuetzer-verhaengt-Bussgeld-gegen-Bewertungsportal-meinprof-de--\/meldung\/107123\">verh&#228;ngt<\/a>.<\/p>\n<p>Dem Bescheid zufolge l&#228;gen zwei Ordnungswidrigkeiten vor: Erstens wird unter Verweis auf <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/29.html\" title=\"&sect; 29 BDSG: Rechte der betroffenen Person und aufsichtsbeh&ouml;rdliche Befugnisse im Fall von Geheimhaltungspflichten\">\u00a7 29 BDSG<\/a> eine Schlie&#223;ung f&#252;r die &#214;ffentlichkeit verlangt. Bewertungen d&#252;rften nur eingesehen werden, wenn die Studierenden nachweisen k&#246;nnen, dass sie die Veranstaltung tats&#228;chlich besucht h&#228;tten. Zweitens verlangt die Beh&#246;rde, Dozenten bei neuen Bewertungen postalisch zu benachrichtigen, sowie nachtr&#228;glich alle bisher bewerteten Personen schriftlich zu informieren.<\/p>\n<p>Die Betreiber wollen Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen.<\/p>\n<p><strong>7. Erg&#228;nzung vom 22.05.2008:<\/strong><\/p>\n<p>Der sogenannte &#8222;D&#252;sseldorfer Kreis&#8220;, die Versammlung aller Datenschutz-Aufsichtsbeh&#246;rden f&#252;r den Privatsektor, hat am 17.\/18. April 2008 den folgenden <a href=\"http:\/\/www.webcitation.org\/query?url=http%3A%2F%2Fwww.sachsen-anhalt.de%2Findex.php%3Fid%3D32394&amp;date=2011-04-12\">Beschluss<\/a> zu &#8222;Internet-Portale[n] zur Bewertung von Einzelpersonen&#8220; gefasst:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1. Die Datenschutzaufsichtsbeh&#246;rden weisen darauf hin, dass es sich bei Beurteilungen und Bewertungen von Lehrerinnen und Lehrern sowie von vergleichbaren Einzelpersonen in Internet-Portalen vielfach um sensible Informationen und subjektive Werturteile &#252;ber Betroffene handelt, die in das Portal eingestellt werden, ohne dass die Urheber erkennbar sind und die jederzeit von jedermann abgerufen werden k&#246;nnen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">2. Anbieter entsprechender Portale haben die <a href=\"http:\/\/www.bundesrecht.juris.de\/bdsg_1990\/__29.html\">Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes &#252;ber die gesch&#228;ftsm&#228;&#223;ige Verarbeitung personenbezogener Daten<\/a> einzuhalten.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">3. Bei der danach gesetzlich vorgeschriebenen Abw&#228;gung ist den schutzw&#252;rdigen Interessen der bewerteten Personen Rechnung zu tragen. Das Recht auf freie Meinungs&#228;u&#223;erung rechtfertigt es nicht, das Recht der Bewerteten auf informationelle Selbstbestimmung generell als nachrangig einzustufen.<\/p>\n<p><strong>8. Erg&#228;nzung vom 23.06.2009:<\/strong><\/p>\n<p>Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass spickmich.de Bewertungen &#252;ber Lehrer im Internet ver&#246;ffentlichen darf (Urteil vom 23. Juni 2009 &#8211; <a href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=VI%20ZR%20196\/08\" title=\"BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196\/08: Lehrerbewertungen im Internet\">VI ZR 196\/08<\/a>). Zugleich stellte der Gerichtshof fest, dass wir ein Recht auf anonyme Meinungs&#228;u&#223;erung haben.<strong><br \/>\n<\/strong><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Berliner Datenschutzbeauftragte verlangt unter anderem, dass der Zugang zu dem Professoren-Bewertungsportal MeinProf.de beschr&#228;nkt wird. Siehe im Einzelnen die Pressemitteilung vom 17.08.2006. Meine Stellungnahme (Email von heute): Sehr geehrte Damen und Herren, zu dem aktuellen Streit &#252;ber das Portal MeinProf.de m&#246;chte ich kurz meine Meinung darlegen, zumal ich als Datensch&#252;tzer ansonsten auch auf Seiten der [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[2,4],"tags":[31],"class_list":["post-77","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-datenschutz-im-privatsektor","category-internet-unternehmen","tag-meinungsfreiheit"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/77","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=77"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/77\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3005,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/77\/revisions\/3005"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=77"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=77"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=77"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}