{"id":90,"date":"2006-09-20T21:22:08","date_gmt":"2006-09-20T19:22:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/zypries-lippenbekenntnis-fuer-die-privatsphaere\/"},"modified":"2011-04-12T15:54:21","modified_gmt":"2011-04-12T13:54:21","slug":"zypries-lippenbekenntnis-fuer-die-privatsphaere","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/zypries-lippenbekenntnis-fuer-die-privatsphaere\/","title":{"rendered":"Zypries Lippenbekenntnis f&#252;r die Privatsph&#228;re"},"content":{"rendered":"<p>Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat heute das Recht auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung auch in Zeiten terroristischer Bedrohung verteidigt. Es sei falsch, Datenschutz als T&#228;terschutz zu &#8222;missdeuten&#8220;, sagte sie beim Juristentag am Dienstag in Stuttgart. Das grundlegende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Volksz&#228;hlung aus dem Jahr 1983 sei weiterhin der Ma&#223;stab f&#252;r die Freiheitsrechte. Der Staat d&#252;rfe nicht in Blaue hinein unbescholtene B&#252;rger &#252;berwachen, um herauszufinden, ob jemand verd&#228;chtig sei. Es gebe in Deutschland nicht ein Zuviel an Datenschutz, und Datenschutz sei kein T&#228;terschutz. &#8222;Der Staat muss die Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit achten&#8220;, betonte Zypries in ihrer Er&#246;ffnungsrede. Es mache keinen Sinn, &#8222;&#252;ber eine Vielzahl von B&#252;rgern einfach Daten anzuh&#228;ufen&#8220;. &#8222;Der Zweck heiligt nicht die Mittel&#8220;, erteilte Zypries einer weiteren Versch&#228;rfung der &#220;berwachungsma&#223;nahmen eine klare Absage.<\/p>\n<p>Dass die Bundesjustizministerin in Zeiten permanenter Sicherheitshysterie den Datenschutz verteidigt, ist zu begr&#252;&#223;en. Leider handelt es sich aber um ein Lippenbekenntnis, denn gleichzeitig wirkt Zypries bei dem best&#228;ndigen Abbau der Grund- und B&#252;rgerrechte kr&#228;ftig mit. Die Zeiten, in denen Justizministerinnen wie Frau Leutheusser-Schnarrenberger oder Frau D&#228;ubler-Gmelin &#220;berwachungspl&#228;nen der Innenminister noch mutig entgegen traten, sind lange vorbei. Der gr&#246;&#223;te S&#252;ndenfall ist Zypries&#8216; Lieblingsprojekt einer anlasslosen Protokollierung s&#228;mtlicher Telefon- und Handygespr&#228;che in Deutschland (&#8222;Vorratsdatenspeicherung&#8220;). Ein entsprechendes Gesetz l&#228;sst die Ministerin gerade vorbereiten. Wie glaubw&#252;rdig sind in Anbetracht dieses Vorhabens die Aussagen Zypries&#8216;,<\/p>\n<ul>\n<li>der Staat d&#252;rfe nicht in Blaue hinein unbescholtene B&#252;rger &#252;berwachen,<\/li>\n<li>der Staat m&#252;sse die Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit achten,<\/li>\n<li>es mache keinen Sinn, &#252;ber eine Vielzahl von B&#252;rgern einfach Daten anzuh&#228;ufen,<\/li>\n<li>eine weitere Versch&#228;rfung der &#220;berwachungsma&#223;nahmen komme nicht in Betracht?<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Update vom 29.09.2006<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Zypries Rede im Original:<\/p>\n<blockquote><p>&#8230;<\/p>\n<p>Im Jahr des letzten Stuttgarter Juristentages wurde nicht nur die   Mitbestimmung gesetzlich geregelt. 1976 hat der Bundestag auch   das erste Datenschutzgesetz beschlossen. Nur wenige Monate sp&#228;ter   warf der Terrorismus der RAF zum ersten Mal jene Frage auf, die   uns heute noch sehr viel st&#228;rker besch&#228;ftigt als damals: Wie   schaffen wir es, ein Optimum an Sicherheit zu organisieren und   gleichzeitig ein H&#246;chstma&#223; an b&#252;rgerlichen Freiheiten zu   bewahren?<\/p>\n<p>Den Terrorismus der Gegenwart erleben wir als eine reale, aber   zugleich diffuse Gefahr. Wir versuchen, ihr Namen zu geben, und   sprechen von \u201eAl-Kaida\u201c oder \u201eBin Laden\u201c.   Aber letzen Endes kennen wir weder die potentiellen Angreifer,   noch l&#228;sst sich erahnen, wann und wo sie erneut zuschlagen. Diese   wenig fassbare Bedrohung verleitet manche dazu, wenigstens dort   konkret zu werden, wo sie die vermeintlichen Hemmnisse einer   effektiven Verbrechensbek&#228;mpfung vermuten. Da wird dann der   Datenschutz an den Pranger gestellt, als   \u201eT&#228;terschutz\u201c missdeutet und der Eindruck erweckt,   wenn nur dieses eine Gesetz, diese eine fehlende Datenbank   geschaffen werde, dann sei endlich alles im Lot.<\/p>\n<p>Solche Reaktionen entspringen gewiss nicht nur politischem   Kalk&#252;l. Sie sind auch menschlich verst&#228;ndlich. Ich meine aber,   wir Juristinnen und Juristen, zumal jene von uns, die dazu   berufen sind, &#252;ber die Einhaltung von Recht und Gesetz zu wachen,   sollten k&#252;hlen Kopf bewahren \u2013 gerade weil die Zeiten   manchmal hitzig sind.<\/p>\n<p>Wir sollten deshalb im Blick behalten, was das   Bundesverfassungsgericht seit dem Volksz&#228;hlungsurteil in   st&#228;ndiger Rechtssprechung immer wieder betont: \u201eDie freie   Entfaltung der Pers&#246;nlichkeit setzt unter den modernen   Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen   unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe   seiner pers&#246;nlichen Daten voraus.\u201c<\/p>\n<p>Seit diesem Urteil hat die digitale Revolution die M&#246;glichkeiten   der Datenverarbeitung vervielfacht. Vielf&#228;ltig aber eben zugleich   diffus sind auch die Risiken, die vom islamistischen Terrorismus   ausgehen. Die Konsequenz kann deshalb nicht darin bestehen, alle   Muslime pauschal unter Generalverdacht zu stellen. Wir k&#246;nnen   auch nicht &#252;ber eine Vielzahl von B&#252;rgerinnen und B&#252;rgern immer   mehr Daten anh&#228;ufen, um so einem Verdacht auf die Spur zu kommen.   Das Bundesverfassungsgericht hat solchen Tendenzen zuletzt mit   seinen Urteilen zur pr&#228;ventiven Telefon&#252;berwachung oder zur   Rasterfahndung einen Riegel vorgeschoben.<\/p>\n<p>Richtig ist: Wer sich verd&#228;chtig macht, der muss mit einem   Eingreifen der Polizei rechnen. Aber der Staat darf nicht ins   Blaue hinein unbescholtene B&#252;rger &#252;berwachen, um herauszufinden,   ob jemand &#252;berhaupt verd&#228;chtig sein k&#246;nnte. Dies w&#228;re der Weg in   einen Pr&#228;ventionsstaat, in dem Freiheitsrechte nur noch als   Risiko f&#252;r die Sicherheit gelten und letztlich jedermann als   \u201epotentieller T&#228;ter\u201c verd&#228;chtig ist.<\/p>\n<p>Das hei&#223;t allerdings nicht, angesichts neuer Entwicklungen   tatenlos zu bleiben. Das sind wir in den letzten Jahren ja auch   nicht gewesen. Wir arbeiten derzeit auf europ&#228;ischer Ebene ganz   gezielt an einer Reihe von Projekten: Wir erweitern das   Schengener Informationssystems SIS, wir bauen eine europ&#228;ische   Visadatenbank auf und wir vernetzen unsere Strafregister. Alle   diese Vorhaben sind ein sinnvolles und notwendiges &#196;quivalent in   der europ&#228;ischen Integration: Je durchl&#228;ssiger die Grenzen in   Europa werden, desto enger muss auch der Informationsaustausch   der Beh&#246;rden sein.<\/p>\n<p>Bei allem, was der Staat in dieser Richtung tut, muss er aber die   Grenzen, die ihm durch die b&#252;rgerlichen Freiheiten gezogen sind,   strikt beachten. F&#252;r das Recht auf informationelle   Selbstbestimmung hei&#223;t dies: Transparente und exakt bestimmte   Tatbestandsvoraussetzungen f&#252;r die Datenerhebung, klare   Regelungen der Verwendungszwecke und genaue Pr&#252;fung von   Erforderlichkeit und Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit.<\/p>\n<p>Dass das alles m&#246;glich ist, zeigen wir jetzt mit der   Anti-Terror-Datei, die morgen im Bundeskabinett beschlossen wird.   Im lautstarken Geschrei haben Kritiker aus allen Lagern eines   h&#228;ufig &#252;bersehen: Es geht keineswegs darum, zus&#228;tzliche Daten zu   erheben und bislang nicht betroffene Personen erstmals in Dateien   zu erfassen. Was wir erreichen wollen und woran es bislang oft   mangelt, das hat die Frankfurter Allgemeine Zeitung neulich   treffend auf den Punkt gebracht: Es fehle bei der   Terrorismusbek&#228;mpfung weniger an Gesetzen, als an Kooperation.<\/p>\n<p>Statt weitere Daten zu sammeln, m&#252;ssen wir daf&#252;r sorgen, dass   vorhandene Erkenntnisse trotz der Vielfalt von Beh&#246;rden und   Zust&#228;ndigkeiten diejenigen \u2013 aber auch nur diejenigen   \u2013 erreichen, die sie brauchen. Wie so etwas sogar &#252;ber   Staatsgrenzen hinweg gelingen kann, haben wir mit der   europ&#228;ischen Vernetzung der Strafregister gezeigt. Dort hilft die   moderne Technik sogar, die Gebote der Datensparsamkeit und   Datensicherheit zu beachten. Entgegen mancher Bestrebungen in der   Kommission haben wir nicht etwa eine neue europ&#228;ische   Zentraldatei geschaffen. Es reicht, die Daten, die in Deutschland   gespeichert sind, auf Anfrage den europ&#228;ischen Partnern zu   &#252;bermitteln.<\/p>\n<p>In Deutschland ist eine Vielzahl von Beh&#246;rden an der   Terrorismusbek&#228;mpfung beteiligt. Man muss kein   Verwaltungswissenschaftler sein, um zu ahnen, dass jede   Institution spezifische Interessen und Herangehensweisen hat. Das   ist bis zu einem gewissen Grad sogar sinnvoll, aber man darf sich   mit Eigenbr&#246;delei nicht gegenseitig im Weg stehen. Deshalb   brauchen wir mehr Zusammenarbeit, und hierbei kann eine   Anti-Terror-Datei helfen. Sie sorgt daf&#252;r, dass die richtigen   Ansprechpartner zueinanderfinden und sich rasch und gezielt &#252;ber   ihre Erkenntnisse austauschen.<\/p>\n<p>Wir haben deshalb verabredet, die Anti-Terror-Datei zum Teil als   Fundstellendatei zu schaffen. Grunddaten zu einer Person werden   schon bei der Recherche sichtbar, die erweiterten Grunddaten sind   als Suchdatei ausgestaltet und wenn dort jemand gefunden ist,   dann k&#246;nnen die Beh&#246;rden in Kontakt treten und weitere Daten   austauschen.<\/p>\n<p>Meine Damen und Herren,<br \/>\nseien wir ehrlich: Der Datenschutz hat es derzeit nicht leicht.   Wer auf die strikte Beachtung b&#252;rgerlicher Freiheitsrechte pocht,   macht sich nur wenig Freunde. Schnell gilt man als   Bedenkentr&#228;ger, der den Ernst der Lage nicht erkannt habe. Wer   heute dem Publikum gefallen will und Beifall sucht, der muss mit   markigen Forderungen auftrumpfen.<\/p>\n<p>Ich habe ein gesundes Vertrauen in die St&#228;rke unseres   Rechtsstaates. F&#252;r das Gerede vom drohenden &#220;berwachungsstaat   habe ich wenig Verst&#228;ndnis, manche Kritik kommt auch mir   &#252;berzogen und weltfremd vor. Aber es gilt auch: Unsere   Grundrechte, und dazu geh&#246;rt auch das Recht auf informationelle   Selbstbestimmung, bleiben der Ma&#223;stab und die Grenze der   Staatsgewalt. Trotz neuer Risiken gilt: Der Zweck heiligt nicht   die Mittel.<\/p>\n<p>Meine Damen und Herren,<br \/>\nder Geringsch&#228;tzung des Datenschutzes in der politischen Debatte   entspricht auch eine gewisse Leichtfertigkeit vieler B&#252;rgerinnen   und B&#252;rger im Umgang mit ihren pers&#246;nlichen Daten.<\/p>\n<p>Wer eine Bibliothek besucht, eine Buchhandlung oder ein   Kaufhauses betritt, der bleibt anonym. Wer das gleiche im   Internet tut, hinterl&#228;sst eine ganze Menge Daten \u2013 oft ohne   dies zu wissen. Bei Kundenumfragen offenbaren Menschen eine   Vielzahl pers&#246;nlicher Angaben. Und f&#252;r Rabattaktionen gar machen   sich Hunderttausende bereitwillig zum gl&#228;sernen Kunden und legen   ihr Kaufverhalten bedenkenlos offen.<\/p>\n<p>Nicht nur wenn es um die Terrorismusbek&#228;mpfung geht, vertreten   heute viele die Meinung, \u201eIch habe nichts getan und nichts   zu bef&#252;rchten, deshalb habe ich auch nichts zu verbergen\u201c.   Dass dies im &#246;ffentlichen Bereich nur solange gilt, wie   staatliche Eingriffe nicht verdachtslos erfolgen, darauf habe ich   schon hingewiesen. Aber auch im Wirtschaftsleben werden aus   pers&#246;nlichen Daten oft Schl&#252;sse gezogen, ohne dass der Betroffene   dies durch eigenes rechtstreues Verhalten beeinflussen kann. Ich   denke etwa an das sogenannte Scoring. Dabei wird anhand von   pers&#246;nlichen und\/oder soziodemographischen Daten die Bonit&#228;t   eines Kunden automatisiert eingesch&#228;tzt. Damit entscheidet sich   h&#228;ufig, ob jemand einen Bankkredit erh&#228;lt, ob er versichert wird   oder ob er Kunde im Versandhandel werden kann.<\/p>\n<p>In seinem Volksz&#228;hlungsurteil warnte das Bundesverfassungsgericht   davor, dass aus Datenbest&#228;nden Pers&#246;nlichkeitsbilder   zusammengef&#252;gt werden, deren Richtigkeit und Verwendung der   Betroffene nicht kontrollieren kann. Der Blick auf das st&#228;ndig   wachsende Informationsbed&#252;rfnis der Wirtschaft zeigt, wie aktuell   diese Warnung ist.<\/p>\n<p>Meine Damen und Herren,<br \/>\ndas Beispiel der informationellen Selbstbestimmung hat deutlich   gemacht: Wenn das Recht seinen Geltungs- und Gestaltungsanspruch   behalten will, dann muss es auf der H&#246;he der Zeit bleiben. Das   war vor 30 Jahren so, und das gilt auch heute. In diesem Sinne   w&#252;nsche ich dem 66. Deutschen Juristentag ein gutes Gelingen.<\/p><\/blockquote>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat heute das Recht auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung auch in Zeiten terroristischer Bedrohung verteidigt. Es sei falsch, Datenschutz als T&#228;terschutz zu &#8222;missdeuten&#8220;, sagte sie beim Juristentag am Dienstag in Stuttgart. Das grundlegende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Volksz&#228;hlung aus dem Jahr 1983 sei weiterhin der Ma&#223;stab f&#252;r die Freiheitsrechte. 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