{"id":949,"date":"2009-02-03T14:16:08","date_gmt":"2009-02-03T12:16:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=949"},"modified":"2015-09-21T09:53:47","modified_gmt":"2015-09-21T07:53:47","slug":"gibt-die-rechtsprechung-des-bundesverfassungsgerichts-dem-staat-die-chance-auf-aeussere-bedrohungen-kuenftig-besser-zu-reagieren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/gibt-die-rechtsprechung-des-bundesverfassungsgerichts-dem-staat-die-chance-auf-aeussere-bedrohungen-kuenftig-besser-zu-reagieren\/","title":{"rendered":"Gibt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem Staat die Chance, auf &#228;u&#223;ere Bedrohungen k&#252;nftig besser zu reagieren?"},"content":{"rendered":"<p>In der letzten Ausgabe<a class=\"sdfootnoteanc\" name=\"sdfootnote1anc\" href=\"#sdfootnote1sym\"><sup>1<\/sup><\/a> analysierte [&#8230;] die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu <a href=\"http:\/\/www.bverfg.de\/entscheidungen\/rs20080227_1bvr037007.html\">Online-Durchsuchung<\/a>, <a href=\"http:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/entscheidungen\/rs20080311_1bvr207405.html\">Kfz-Massenabgleich<\/a> und <a href=\"http:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/entscheidungen\/rs20080311_1bvr025608.html\">Vorratsdatenspeicherung<\/a>. Dabei warf er Fragen auf, die zum Anlass einer vertieften Er&#246;rterung genommen werden sollen.<\/p>\n<p><strong>Waren vorgenannte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu erwarten?<\/strong><\/p>\n<p>Aus verfassungsrechtlicher Sicht waren die Entscheidungen des Gerichts zu Online-Durchsuchung, Kfz-Massenabgleich und Vorratsdatenspeicherung zu erwarten. Bereits in den entsprechenden Gesetzgebungsverfahren hatte es fundierte, verfassungsrechtlich begr&#252;ndete Kritik an der Unverh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit und Unbestimmtheit der Normen gegeben. In Schleswig-Holstein etwa wollten Landesregierung und Landtag den automatisierten Abgleich der Kennzeichen passierender Kraftfahrzeuge mit Fahndungslisten als allgemeines, ohne besonderen Anlass angewandtes Instrument zulassen (\u00a7 184 Abs. 5 LVwG). Seit dem Rasterfahndungsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts stand aber fest, dass solche Grundrechtseingriffe stets einer hinreichenden, &#252;ber das Ma&#223; des Zufalls hinaus gehenden Wahrscheinlichkeit des Erfolgs bed&#252;rfen.<a class=\"sdfootnoteanc\" name=\"sdfootnote2anc\" href=\"#sdfootnote2sym\"><sup>2<\/sup><\/a> Ma&#223;nahmen ins Blaue hinein sind unzul&#228;ssig. Bereits jetzt ist absehbar, dass an diesem Kriterium auch die Erfassung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bev&#246;lkerung (Vorratsdatenspeicherung) und die geplante Registrierung jeglicher Flugreisen in das au&#223;ereurop&#228;ische Ausland scheitern werden.<\/p>\n<p>Der Gesetzgeber kann weitere Niederlagen vor den Verfassungsgerichten mithin durchaus vermeiden, wenn er dies wirklich m&#246;chte. Die einfachste M&#246;glichkeit liegt darin, der sukzessiven Einschr&#228;nkung der grundrechtlich garantierten Freiheiten ein Ende zu setzen, zumal diese Politik keinen besseren Schutz vor Straftaten bewirkt. Leider ist die prima facie plausible Annahme, mit erweiterten Eingriffsbefugnissen lie&#223;e sich Kriminalit&#228;t reduzieren, noch verbreiteter als der Glaube an den Nutzen h&#228;rterer Strafen. Beides ist indes empirisch nicht zu belegen. Eine US-amerikanische Studie<a class=\"sdfootnoteanc\" name=\"sdfootnote3anc\" href=\"#sdfootnote3sym\"><sup>3<\/sup><\/a> hat Ausma&#223; und Entwicklung der Kriminalit&#228;tsraten in den US-Bundesstaaten mit den jeweils einger&#228;umten Eingriffsbefugnissen der Sicherheitsbeh&#246;rden vergleichen. Ergebnis der Untersuchung war, dass keinerlei Auswirkung von Eingriffsbefugnissen auf die Kriminalit&#228;tswirklichkeit feststellbar war. Umgekehrt ist festzustellen, dass die Kriminalit&#228;t in dem eher freiheitlichen Deutschland erheblich geringer ist als in Kontrollstaaten wie den USA oder Gro&#223;britannien. Auch die \u201egef&#252;hlte\u201c Sicherheit einer Gesellschaft wird beeintr&#228;chtigt, wenn st&#228;ndig der Eindruck erweckt wird, unsere Rechtsordnung sei unzul&#228;nglich und hindere die angemessene Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten.<\/p>\n<p>Will der Gesetzgeber gleichwohl nicht auf weitere Grundrechtsbeschr&#228;nkungen verzichten, so kann er auch dabei Verfassungsverst&#246;&#223;e effektiv vermeiden, wenn er sich ernstlich um die Wahrung der Grundrechte bem&#252;ht und auf entsprechende Hinweise im Gesetzgebungsverfahren reagiert. Die schleswig-holsteinische Regelung zum Kfz-Massenabgleich etwa war bereits im Vorfeld vom Unabh&#228;ngigen Landeszentrum f&#252;r den Datenschutz als verfassungswidrig erkannt und bezeichnet <a href=\"https:\/\/www.datenschutzzentrum.de\/polizei\/060418-lvwg.htm\">worden<\/a>. Dem Landtag lag sogar die ausf&#252;hrliche verfassungsrechtliche Begr&#252;ndung der gegen die vergleichbare hessische Regelung erhobenen Grundrechtsklage <a href=\"http:\/\/www.landtag.ltsh.de\/infothek\/wahl16\/umdrucke\/1000\/umdruck-16-1003.pdf\">vor<\/a>. Gleichwohl beschloss der Landtag die Entwurfsfassung der Landesregierung im wesentlichen unver&#228;ndert. Das Bundesverfassungsgericht nahm dies sp&#228;ter zum Anlass f&#252;r die ungew&#246;hnlich scharfe R&#252;ge, der Gesetzgeber habe die Regelung trotz der erhobenen Bedenken \u201ebewusst unbestimmt\u201c gehalten.<a class=\"sdfootnoteanc\" name=\"sdfootnote4anc\" href=\"#sdfootnote4sym\"><sup>4<\/sup><\/a><\/p>\n<p>Sicherlich konnte im Gesetzgebungsverfahren niemand die genaue verfassungsrechtliche Grenze vorhersagen, die Karlsruhe sp&#228;ter gezogen hat. Eine Vorwegnahme der Rechtsprechung ist nie m&#246;glich. Eine verfassungskonforme Gesetzgebung setzt daher die Bereitschaft voraus, gesetzliche Regelungen innerhalb des gesetzgeberischen Spielraums zu setzen, anstatt die Grenzen des verfassungsrechtlich eben noch Zul&#228;ssigen maximal aussch&#246;pfen zu wollen. Um die Verfassungskonformit&#228;t zu gew&#228;hrleisten, muss der Gesetzgeber bereit sein, auf eine Regelung bereits dann zu verzichten, wenn sie das ernsthafte Risiko birgt, die Grundrechte der Betroffenen zu verletzen. Zur Anerkennung dieses Vorsichtsprinzips, dem der verfassungsrechtliche Grundsatz \u201ein dubio pro libertate\u201c entspricht, scheint die Mehrheit der heutigen politischen Akteure nicht mehr bereit zu sein. Verbreitet will man im Namen der Sicherheit \u201ealles Menschenm&#246;gliche tun\u201c<a class=\"sdfootnoteanc\" name=\"sdfootnote5anc\" href=\"#sdfootnote5sym\"><sup>5<\/sup><\/a> oder sogar offen weitere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts provozieren, um dessen Rechtsprechung zu \u201eschleifen\u201c.<a class=\"sdfootnoteanc\" name=\"sdfootnote6anc\" href=\"#sdfootnote6sym\"><sup>6<\/sup><\/a><\/p>\n<p>Wer aber die \u201eAutobahn der Sicherheitsgesetze\u201c (Heribert Prantl) bef&#228;hrt, ohne einen Sicherheitsabstand zu den verfassungsrechtlichen Leitplanken einzuhalten, braucht sich nicht zu wundern, wenn er unter Schrammen und Blessuren immer wieder vom Abgrund des &#220;berwachungsstaats weggesto&#223;en wird. Blessuren erleidet bei diesem Kurs nicht nur das Vertrauen der B&#252;rger in die F&#228;higkeit des Gesetzgebers zum Erlass bestandskr&#228;ftiger Gesetze. Auch die Polizeiverb&#228;nde kritisieren inzwischen lautstark die mangelnde Verfassungskonformit&#228;t der Gesetzgebung der letzten Jahre.<a class=\"sdfootnoteanc\" name=\"sdfootnote7anc\" href=\"#sdfootnote7sym\"><sup>7<\/sup><\/a> Sie weisen darauf hin, dass klar umgrenzte Befugnisse der Praxis n&#252;tzlicher sind als weit gefasste Normen, die unter dem st&#228;ndigen Vorbehalt der Nichtigerkl&#228;rung durch die Verfassungsgerichte stehen.<\/p>\n<p>Da der Gesetzgeber die Datenschutzbeauftragten als voreingenommen betrachtet und ihnen &#252;berdies ausreichende Ressourcen fehlen, wird institutionell die Schaffung einer unabh&#228;ngigen, nur dem Parlament untergeordneten Einrichtung zur Pr&#252;fung der Verfassungskonformit&#228;t von Gesetzesvorhaben unumg&#228;nglich sein. Gefordert wird dies unter Bezeichnungen wie \u201eGesetzes-T&#220;V\u201c, \u201eVerfassungs-Auditing\u201c oder \u201eDeutsche Grundrechteagentur\u201c. Um Gesichtsverluste zu vermeiden, sollte diese Agentur \u2013 &#228;hnlich dem Normenkontrollrat der Bundesregierung \u2013 schon im Referentenstadium eines Gesetzentwurfs dessen Vereinbarkeit mit den Grundrechten zun&#228;chst nicht&#246;ffentlich begutachten. Das Gutachten sollte auch nicht \u2013 wie so oft \u2013 nur \u201eBedenken\u201c &#228;u&#223;ern, sondern mit klaren Voten versehen sein, ob die einzelnen Regelungen voraussichtlich f&#252;r verfassungswidrig erkl&#228;rt w&#252;rden oder nicht. Dass die Verfassungsabteilungen der Ministerien und auch die juristischen Dienste der Parlamente eine solche fr&#252;hzeitige Begutachtung durch unabh&#228;ngige Verfassungsjuristen nicht ersetzen k&#246;nnen, zeigt bereits die Serie der Urteile aus Karlsruhe. Die Schaffung einer solchen Grundrechteagentur verbunden mit einer st&#228;rkeren Bereitschaft zur verfassungskonformen Gesetzgebung w&#252;rde weitere Niederlagen des Gesetzgebers in Karlsruhe weitestgehend vermeiden k&#246;nnen.<\/p>\n<p><strong>M&#252;ssen Bund und L&#228;nder ihre Bem&#252;hungen um die Verbesserung des polizei- und ordnungsrechtlichen Instrumentariums zur Abwehr von Gefahren und zur Beseitigung von St&#246;rungen f&#252;r die &#246;ffentliche Sicherheit aufgeben?<\/strong><\/p>\n<p>Die Gesetzgeber in Bund und L&#228;ndern m&#252;ssen anerkennen, dass ihrer grundrechtsbeschr&#228;nkenden T&#228;tigkeit aus gutem Grund rechtsstaatliche Grenzen gesetzt sind. Dabei hilft ihnen die bereits angef&#252;hrte Erkenntnis, dass sich das Ausma&#223; an Kriminalit&#228;t durch Ausdehnungen der staatlichen Eingriffsbefugnisse nicht reduzieren l&#228;sst. Sicherlich kann das Instrumentarium der Eingriffsbeh&#246;rden Verbesserungen gebrauchen, wenn auch nicht auf gesetzgeberischer Ebene: Der Bericht &#252;ber den Einsatz gegen die Sauerl&#228;nder Islamisten etwa zeigt erschreckende L&#252;cken hinsichtlich der polizeilichen Ausstattung auf. So konnten die Einsatzkr&#228;fte teilweise nur unter Nutzung ihrer Privathandys miteinander kommunizieren. Die meisten Bundesl&#228;ndern haben in den letzten Jahren zudem einen erheblichen Personalabbau bei der Polizei betrieben. Zur Reduzierung von Kriminalit&#228;t existiert eine Vielzahl von Konzepten. Programme zur Arbeit mit gef&#228;hrdeten Jugendlichen und Erwachsenen k&#246;nnen deren Delinquenz gegen&#252;ber Vergleichspersonen nachweislich erheblich vermindern. Leider sind die Mittel f&#252;r solche Projekte in den letzten Jahren drastisch gek&#252;rzt worden, was auch daran liegen mag, dass der Erfolg solcher Programme der &#214;ffentlichkeit zu wenig pr&#228;sentiert wird. Eine klare Zust&#228;ndigkeit der Innenressorts f&#252;r diesen Bereich sollte erwogen werden, um ihnen neue Handlungs- und Profilierungsoptionen zu er&#246;ffnen.<\/p>\n<p><strong>Scheidet eine vorbeugende Bek&#228;mpfung erheblicher Straftaten aus?<\/strong><\/p>\n<p>Zun&#228;chst einmal sollte der martialische Begriff der \u201eBek&#228;mpfung von Straftaten\u201c aufgegeben werden. Unser Rechtsstaat f&#252;hrt keinen \u201ewar on terror\u201c, sondern er greift gezielt und ma&#223;voll ein, wenn dazu ein konkreter Anlass besteht. Mit dem Bundesverfassungsgericht kann der Begriff der \u201evorbeugenden Bek&#228;mpfung von Straftaten\u201c nur als Verhinderung von Straftaten im Vorfeld einer Rechtsgutsverletzung verstanden werden. Die gezielte Verhinderung einer geplanten Straftat geh&#246;rt sicherlich zu den klassischen Aufgaben rechtsstaatlicher Gefahrenabwehr. Dies gilt allerdings nicht f&#252;r den Versuch, durch Massen&#252;berwachung und -kontrolle schon im vornherein (\u201epr&#228;ventiv\u201c) zu erkennen, ob sich jemand zur Begehung einer Straftat entschlie&#223;t. Wilhelm von Humboldt <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/humboldt-ohne-sicherheit-keine-freiheit\/\">lehrt<\/a> uns seit 1792, dass derartiges erstens au&#223;erhalb der staatlichen M&#246;glichkeiten liegt und dass es zweitens eine sch&#228;dliche, kontraproduktive Wirkung auf den Charakter der Menschen hat, sie als \u201eSicherheitsrisiko\u201c unter vorsorgliche Aufsicht zu stellen. Anstatt die Eingriffsbeh&#246;rden weiter aufzur&#252;sten, sollten wir uns der stabilen, international und historisch geringen Kriminalit&#228;tsrate erfreuen und die trotz rechtsstaatlicher Anstrengungen verbleibende Kriminalit&#228;t \u2013 einschlie&#223;lich etwaiger Anschl&#228;ge \u2013 als Preis unserer offenen Gesellschaft verstehen, die ein tausendfaches dieses Preises wert ist. Um mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts zu sprechen: \u201eNach dem Grundgesetz ist es vornehmste Pflicht des Rechtsstaates, die W&#252;rde des Menschen, die zu den tragenden Konstitutionsprinzipien geh&#246;rt, und die freie menschliche Pers&#246;nlichkeit als oberste Werte zu achten\u201c.<a class=\"sdfootnoteanc\" name=\"sdfootnote8anc\" href=\"#sdfootnote8sym\"><sup>8<\/sup><\/a><\/p>\n<p><strong>Liegt darin eine Selbstaufgabe des Staates, der islamistischem Terror nicht mehr wirksam zu begegnen vermag?<\/strong><\/p>\n<p>Dass unsere Gesellschaft \u2013 nicht nur der Staat \u2013 dem Terrorismus nicht wirksam begegnen k&#246;nne, kann zumindest so lange nicht behauptet werden, wie noch kein einziger Anschlagsversuch in Deutschland Erfolg gehabt hat. Aber selbst, wenn sich dies einmal &#228;ndern sollte, bemisst sich die Wirksamkeit des Staates nicht daran, ob er jede Straftat verhindern kann. Dies kann kein Staat. Eine Selbstaufgabe des Staates l&#228;ge allein in der Aufgabe unserer rechtsstaatlichen Eingriffsgrenzen zum Schutz Unschuldiger vor staatlichen Vor- und Fehlurteilen.<\/p>\n<p><strong>M&#252;sste der Rechtsstaat eher B&#252;rgeropfer verlangen?<\/strong><\/p>\n<p>Die Vorstellung, dass sich der B&#252;rger zum Wohle der \u201eVolksgemeinschaft\u201c oder der \u201esozialistischen Gemeinschaft\u201c aufopfern m&#252;sse, ist in Deutschland mit schlimmen Erinnerungen verbunden. Diese historischen Erfahrungen haben dazu gef&#252;hrt, dass wir seit 1949 \u201eunverletzliche und unver&#228;u&#223;erliche Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt\u201c (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/1.html\" title=\"Art. 1 GG\">Art. 1 GG<\/a>) anerkennen und sch&#252;tzen. Damit nehmen wir bewusst in Kauf, dass der Staat in bestimmten Situationen keine Hilfe leisten kann. Im Extremfall kann der Staat etwa einen terroristischen Anschlag nicht durch T&#246;tung unschuldiger Flugpassagiere verhindern, selbst wenn der Anschlag zahlreiche Menschen das Leben kosten sollte. Wollte man diesen \u2013 unwahrscheinlichen \u2013 Fall nicht ethisch, sondern arithmetisch beurteilen, so m&#252;sste man ber&#252;cksichtigen, wie viele unschuldige Menschen durch das Abschussverbot gerettet werden, etwa in F&#228;llen gescheiterter Attentate. Die rechtsstaatlichen Eingriffsgrenzen bewahren allgemein unz&#228;hlige Unschuldige vor &#220;berwachung, Kontrollen, Vernehmungen und Inhaftierungen. Wo diese Eingriffsgrenzen geschliffen werden, sind selbst irrt&#252;mliche T&#246;tungen, wie etwa im Jahr 2005 in London geschehen, die Folge.<\/p>\n<p>Dass der Staat das Leben und andere Grundrechte unbedingt respektiert, hat zugleich eine erzieherische Vorbildwirkung auf die Gesellschaft und st&#228;rkt soziale Normen, die Straftaten effektiver verhindern als jede Polizei. Macht sich der Staat verbrecherische Mittel zueigen wie die USA in Guantanamo, so braucht er sich &#252;ber eine daraus resultierende Zunahme an Brutalit&#228;t und Hass nicht zu wundern. Die heute selbst in Deutschland oft geforderte \u201eWaffengleichheit\u201c von Staat und Straft&#228;tern darf es daher niemals geben. Das Oberste Gericht Israels f&#252;hrte dazu treffend aus: \u201eObwohl eine Demokratie oft mit einer Hand auf ihren R&#252;cken gebunden k&#228;mpfen muss, beh&#228;lt sie trotzdem die Oberhand. Die Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und die Anerkennung der Freiheit des Einzelnen bilden einen wichtigen Bestandteil ihres Verst&#228;ndnisses von Sicherheit. Letztlich erh&#246;ht dies ihre St&#228;rke.\u201c<\/p>\n<p><strong>Erfordert die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine kritische Auseinandersetzung?<\/strong><\/p>\n<p>Dass die H&#252;ter unserer Verfassung dem Gesetzgeber in den letzten Jahren immer h&#228;ufiger Einhalt gebieten mussten, erfordert in der Tat eine kritische Auseinandersetzung, und zwar mit der Innenpolitik der letzten Jahre. Diese geht nicht nur an den empirischen Erkenntnissen der Sicherheitsforschung vorbei, sondern auch an dem \u2013 nicht nur kurzfristigen \u2013 Willen der Menschen. Umfragen zufolge ist eine gro&#223;e Mehrheit der Menschen der Meinung, die bestehenden Sicherheitsgesetze seien ausreichend oder gingen bereits zu weit.<a class=\"sdfootnoteanc\" name=\"sdfootnote9anc\" href=\"#sdfootnote9sym\"><sup>9<\/sup><\/a> Die Innenpolitik muss daher jenseits der Gesetzbl&#228;tter wieder Instrumente zur St&#228;rkung von Sicherheit und Sicherheitsgef&#252;hl entwickeln. Dass der Innenminister unseres Landes auf die Wiedereinf&#252;hrung des zu weit gefassten Kfz-Massenabgleichs insgesamt verzichtet,<a class=\"sdfootnoteanc\" name=\"sdfootnote10anc\" href=\"#sdfootnote10sym\"><sup>10<\/sup><\/a> ist ein bemerkenswerter und begr&#252;&#223;enswerter Schritt in die richtige Richtung.<\/p>\n<div id=\"sdfootnote1\">\n<p class=\"sdfootnote\"><a class=\"sdfootnotesym\" name=\"sdfootnote1sym\" href=\"#sdfootnote1anc\">1<\/a> Info \t1\/2008, 26 ff.: \u201eNimmt das Bundesverfassungsgericht dem Staat \tdie Chance, auf &#228;u&#223;ere Bedrohungen zu reagieren?\u201c<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdfootnote2\">\n<p class=\"sdfootnote\"><a class=\"sdfootnotesym\" name=\"sdfootnote2sym\" href=\"#sdfootnote2anc\">2<\/a> BVerfG, \t<a href=\"http:\/\/www.bverfg.de\/entscheidungen\/rs20060404_1bvr051802.html\">1 BvR 518\/02<\/a> vom 4.4.2006, Absatz-Nr. 136.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdfootnote3\">\n<p class=\"sdfootnote\"><a class=\"sdfootnotesym\" name=\"sdfootnote3sym\" href=\"#sdfootnote3anc\">3<\/a><span class=\"sdfootnotesym\"> <\/span>Zit. \tbei Rohe, <a href=\"http:\/\/dispatch.opac.ddb.de\/CHARSET=ISO-8859-1\/DB=4.1\/FKT=8500\/FRM=%2BRohe,%2BVerdeckte%2BInformationsgewinnung%2Bmit%2Btechnischen%2BHilfsmitteln%2Bzur%2BBek%25E4mpfung\/IMPLAND=Y\/LNG=DU\/LRSET=1\/SET=1\/SID=12768763-a\/SRT=YOP\/TTL=1\/REL?PPN=115744304\">Verdeckte Informationsgewinnung<\/a> (1998), 47.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdfootnote4\">\n<p class=\"sdfootnote\"><a class=\"sdfootnotesym\" name=\"sdfootnote4sym\" href=\"#sdfootnote4anc\">4<\/a> BVerfG, \t<a href=\"http:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/entscheidungen\/rs20080311_1bvr207405.html\">1 BvR 2074\/05<\/a> vom 11.3.2008, Absatz-Nr. 155.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdfootnote5\">\n<p class=\"sdfootnote\"><a class=\"sdfootnotesym\" name=\"sdfootnote5sym\" href=\"#sdfootnote5anc\">5<\/a> Dr. \tWolfgang Sch&#228;uble, <a href=\"http:\/\/de.wikiquote.org\/wiki\/Wolfgang_Sch%C3%A4uble\">Rede<\/a> am 24.10.2007.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdfootnote6\">\n<p class=\"sdfootnote\"><a class=\"sdfootnotesym\" name=\"sdfootnote6sym\" href=\"#sdfootnote6anc\">6<\/a> J&#252;rgen \tGehb, MdB, <a href=\"http:\/\/www.welt.de\/politik\/article1442232\/Deutschland_wird_zum_Biotop_der_Verbrecher.html\">Welt vom 8.12.2007<\/a>.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdfootnote7\">\n<p class=\"sdfootnote\"><a class=\"sdfootnotesym\" name=\"sdfootnote7sym\" href=\"#sdfootnote7anc\">7<\/a> Pressemitteilung \tder <a href=\"http:\/\/www.gdp.de\/gdp\/gdp.nsf\/id\/p80304?open&amp;l=DE&amp;ccm=300010\">GdP vom 11.03.2008<\/a>; Pressemitteilung des <a href=\"http:\/\/www.webcitation.org\/query?url=http%3A%2F%2Fwww.bdk.de%2Fder-bdk%2Faktuelles%2Fpressemitteilungen%2Fbdk-fordert-differenzierte-anlassbeschreibung-zur-gefahrenabwehr-in-polizeigesetzen&amp;date=2011-07-27\">BDK vom 11.03.2008<\/a>; \tResolution der <a href=\"http:\/\/www.cop2cop.de\/2008\/04\/17\/sitzung-des-bundeshauptvorstandes-der-dpolg-wichtige-sicherheitspolitische-weichenstellungen\/\">DPolG vom 17.04.2008<\/a>.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdfootnote8\">\n<p class=\"sdfootnote\"><a class=\"sdfootnotesym\" name=\"sdfootnote8sym\" href=\"#sdfootnote8anc\">8<\/a> <a href=\"http:\/\/www.servat.unibe.ch\/dfr\/bv072105.html\">BVerfGE \t72, 105<\/a> (115) m.w.N.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdfootnote9\">\n<p class=\"sdfootnote\"><a class=\"sdfootnotesym\" name=\"sdfootnote9sym\" href=\"#sdfootnote9anc\">9<\/a> Etwa \t<a href=\"http:\/\/www.focus.de\/politik\/deutschland\/umfrage_aid_66273.html\">Forsa-Umfrage<\/a> f&#252;r n-tv vom 9.\/10. Juli 2007.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdfootnote10\">\n<p class=\"sdfootnote\"><a class=\"sdfootnotesym\" name=\"sdfootnote10sym\" href=\"#sdfootnote10anc\">10<\/a> <a href=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20080626022054\/http:\/\/www.schleswig-holstein.de\/IM\/DE\/Service\/Presse\/PI\/2008\/080311__im__kfzScanning.html\">Pressemitteilung<\/a> des Innenministeriums vom 11. M&#228;rz 2008.<\/p>\n<p class=\"sdfootnote\"><em>Dieser Zweitdruck unterliegt nicht der CreativeCommons-Lizenz. Alle Rechte vorbehalten.<\/em><\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der letzten Ausgabe1 analysierte [&#8230;] die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchung, Kfz-Massenabgleich und Vorratsdatenspeicherung. Dabei warf er Fragen auf, die zum Anlass einer vertieften Er&#246;rterung genommen werden sollen. Waren vorgenannte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu erwarten? 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