{"id":977,"date":"2009-02-19T10:36:16","date_gmt":"2009-02-19T08:36:16","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=977"},"modified":"2009-02-19T10:36:16","modified_gmt":"2009-02-19T08:36:16","slug":"zwangsweise-hotline-aufzeichnung-rechtswidrig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/zwangsweise-hotline-aufzeichnung-rechtswidrig\/","title":{"rendered":"Zwangsweise Hotline-Aufzeichnung rechtswidrig"},"content":{"rendered":"<p>Die zwangsweise Aufzeichnung jeglicher Telefongespr&#228;che an einer Hotline verst&#246;&#223;t gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Dies geht aus einer Entscheidung des Regierungspr&#228;sidiums Darmstadt gegen die Frankfurter Credit-Europe-Bank N.V. hervor (Az. I 17-3v-04\/03-944\/08).<\/p>\n<p>Zuvor hatte die oben bezeichnete Bank alle Hotline-Gespr&#228;che f&#252;r unbekannte Dauer und mit unbekanntem Nutzungszweck aufgezeichnet, auch soweit es nur um unverbindliche Ausk&#252;nfte an Nichtkunden ging. Mangels bestehendem Vertragsverh&#228;ltnis bei Neuinteressenten konnte sich die Bank aber weder auf eine vorab erfolgte Einwilligung des Anrufers berufen noch bestand seitens der Bank ein berechtigtes Interesse an einer Aufzeichnung, wenn es sich nicht um Telefonbanking handelte. Daran &#228;nderte auch nichts, dass eine Ansage der Bank frech behauptete, die zwangsweise Aufzeichnung erfolge <em>&#8222;gem&#228;&#223; den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes&#8220;<\/em>. Nachdem die Bank kein Einsehen zeigen wollte, setzte nun die <a href=\"http:\/\/www.datenschutz.rlp.de\/de\/kontrolle.php?submenu=priv\">Datenschutzaufsichtsbeh&#246;rde<\/a> dem Treiben nach einer Beschwerde ein Ende. Auf Wunsch sollen nun auch aufzeichnungsfreie Anrufe m&#246;glich sein.<\/p>\n<p>Die anlasslose &#8222;Aufzeichneritis&#8220; von Hotlinegespr&#228;chen durch Banken und sonstige Unternehmen grassiert zunehmend. Nicht selten erhoffen sich die Unternehmen dadurch unter dem pauschalen Vorwand, die Daten aus Beweisgr&#252;nden zu ben&#246;tigen, Fehler auf Grund eigener Desorganisation oder mangelhafter Mitarbeiterqualifikation auf Kosten der Anrufer zu kompensieren. Dass Telefonaufzeichnungen selbst bei Auftragsannahmen nicht erforderlich sind, beweist etwa die Kundenhotline der Deutschen Telekom, dem gr&#246;&#223;ten deutschen Telekommunikationsanbieter. Welcher Missbrauch umgekehrt auch mit scheinbar zu legitimen Zwecken erfolgten Telefonaufzeichnungen getrieben werden kann und getrieben wird, beweist ein Notruf bei der Mannheimer Polizei, der im Mai 2008 auf Youtube landete und daraufhin unter anderem den Fernsehsender RTL auf den Plan rief.<\/p>\n<p>Das unbefugte Aufzeichnen von Telefonaten greift jenseits des datenschutzrechtlichen Aspekts in das <a href=\"http:\/\/www.bundesrecht.juris.de\/bgb\/__823.html\" target=\"_blank\">Pers&#246;nlichkeitsrecht<\/a> des Anrufers ein und kann eine Straftat gem&#228;&#223; <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stgb\/__201.html\" target=\"_blank\">\u00a7 201<\/a> StGB darstellen &#8211; das gilt grunds&#228;tzlich auch f&#252;r Banken und Unternehmen. Genauso wenig, wie die vorherige Ank&#252;ndigung sonstiger Straftaten diese zu rechtfertigen vermag, gen&#252;gt es auch, einfach per Ansage auf die bevorstehende Zwangsaufzeichnung hinzuweisen.<\/p>\n<p>Jonas<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die zwangsweise Aufzeichnung jeglicher Telefongespr&#228;che an einer Hotline verst&#246;&#223;t gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Dies geht aus einer Entscheidung des Regierungspr&#228;sidiums Darmstadt gegen die Frankfurter Credit-Europe-Bank N.V. hervor (Az. I 17-3v-04\/03-944\/08). Zuvor hatte die oben bezeichnete Bank alle Hotline-Gespr&#228;che f&#252;r unbekannte Dauer und mit unbekanntem Nutzungszweck aufgezeichnet, auch soweit es nur um unverbindliche Ausk&#252;nfte an Nichtkunden ging. 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