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Zugriff der USA auf Fingerabdrücke und DNA von Deutschen geplant

Ohne parlamentarische Beteiligung, hinter verschlossenen Türen und im deutschen Alleingang haben Wolfgang Schäuble (CDU) und Brigitte Zypries (SPD) mit den USA ein Abkommen ausgehandelt, welches einer ungenannten Zahl US-amerikanischer Behörden (darunter US-Strafverfolger, US-Grenzbehörden und US-Geheimdienste) einen direkten Online-Abgleich von Fingerabdrücken und DNA-Körperproben mit deutschen Datenbanken ermöglichen soll. Außerdem sollen deutsche Behörden den USA ungefragt melden dürfen, welche Personen sie der Beteiligung an oder Planung von terroristischen Aktivitäten verdächtigen. Bisher erlaubt das Rechtshilfegesetz eine Weitergabe persönlicher Daten nur an Staaten mit angemessenem Datenschutzniveau (§ 61a IRG [1]).

Noch vor der Bundestagswahl im Herbst soll der Bundestag nun dem Abkommen zustimmen. Das sieht ein Gesetzentwurf [2] der Bundesregierung vom 16. April 2009 vor.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat bereits im letzten Jahr erläutert [3], weshalb das Abkommen verfassungswidrig ist.

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