Bearbeiten von „Aktuelle Gesetzesvorhaben“

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===EU===
 
===EU===
====Fluggastdaten-Auslieferung an Kanada====
 
Die EU plant ein neues Abkommen zur Auslieferung von Fluggastdaten an Kanada. Betroffen sind die Daten von Reisenden zwischen der EU und Kanada.
 
 
Kritische Inhalte:
 
# Kanada begnügt sich nicht damit, im Einzelfall zur Strafverfolgung Reisedaten von der Fluggesellschaft anfordern zu können. Es will elektronischen Online-Zugriff auf die Daten aller Reisender. Dazu will es eine staatliche Datenbank mit sämtlichen Reisedaten aufbauen und diese fünf Jahre lang auf Vorrat speichern - flächendeckend und ohne Verdacht.
 
# Kanada begnügt sich nicht damit, die Daten im Einzelfall abzurufen, wo es für ein Strafverfahren erforderlich ist. Das Abkommen erlaubt es Kanada vielmehr, Reisende automatisiert in "Risikokategorien" einzuteilen und auf undurchsichtiger Grundlage z.B. einer verschärften Befragung zu unterziehen.
 
 
Datenschutzbeauftragte haben PNR-Abkommen wie folgt kritisiert:
 
#[http://ec.europa.eu/justice/policies/privacy/docs/wpdocs/2010/wp178_de.pdf#page=8 Kritisiert] wird die „en bloc-Übermittlung“ von Fluggastdaten. Aus dem Blickwinkel der Verhältnismäßigkeit wäre eine Übermittlung von Fluggastdaten nur dann akzeptabel, wenn sie auf der Grundlage konkreter Informationen bzw. Hinweise in konkreten Bedarfsfällen (z.B. bei Verdacht einer Straftat) erfolgen würde. Die die Daten anfordernde zuständige Behörde müsste dann jeweils nachweisen, dass die Fluggastdaten in dem betreffenden Einzelfall benötigt werden.
 
#Der Zweck von PNR-Abkommen besteht in der Bekämpfung des Terrorismus und schwerer (grenzüberschreitender) Kriminalität durch Erhebung sehr großer Datenmengen über alle Fluggäste, um damit eine Risikobewertung dieser Fluggäste vorzunehmen. Bisher hat der Datenschutzbeauftragte in den Begründungen bestehender oder geplanter PNR-Konzepte noch keine überzeugenden Argumente zur Rechtfertigung dieses Verfahrens und zum Nachweis der Verhältnismäßigkeit gefunden. Aktuelle Studien legten vielmehr den Schluss nahe, dass Profiling besonders bei der Terrorismusbekämpfung kontraproduktiv [http://ec.europa.eu/justice/policies/privacy/docs/wpdocs/2010/wp178_de.pdf#page=5 ist].
 
# Die Aufbewahrungszeit von fünfeinhalb Jahren sei "eindeutig unverhältnismäßig", vor allem, wenn man diese Aufbewahrungszeit vergleiche mit dem früheren australischen PNR-Konzept, in dem eine Speicherung der Daten gar nicht bzw. nur fallweise vorgesehen war. Nach Ansicht des EDSB sind PNR-Daten grundsätzlich zu löschen, wenn die Kontrollen, die anlässlich der Datenübermittlung durchgeführt wurden, keine Zwangsmaßnahmen ausgelöst haben.
 
#Die Definition von "Terrorismus" ist schwammig (sie erfasst auch Verhalten, das nicht verboten ist!).
 
#Die im Anhang des Vorschlags aufgelisteten PNR-Daten gingen über das hinaus, was die Datenschutzbehörden in den Stellungnahmen der Artikel 29-Datenschutzgruppe für angemessen gehalten [http://ec.europa.eu/justice/policies/privacy/docs/wpdocs/2004/wp88_de.pdf#page=9 haben].
 
 
Das von der EU-Kommission ausgehandelte Abkommen bedarf der Zustimmung von EU-Parlament und EU-Ministerrat. Deutschland hat bereits Kritik geäußert.
 
 
Dokumente:
 
*[http://cryptome.org/2013/03/pnr-eu-ca-draft.pdf Entwurf des Abkommens EU-Kanada vom 19.03.2013]
 
*[https://secure.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/Consultation/Opinions/2011/11-07-15_PNR_Australia_DE.pdf Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zum Entwurf des EU-australischen Abkommens vom 05.11.2011]
 
*[https://secure.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/Consultation/Opinions/2010/10-10-19_PNR_DE.pdf Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zu der Mitteilung der Kommission über das sektorübergreifende Konzept für die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR) an Drittländer vom 30.12.2010]
 
*[http://pnr.digitalegesellschaft.de Abgeordnete kontaktieren]
 
 
 
====Datenauslieferung an die USA====
 
====Datenauslieferung an die USA====
 
Die EU verhandelt seit 2007 mit den USA über ein allgemeines Abkommen zur Übermittlung persönlicher Informationen (z.B. Bankdaten, Reisedaten, Internet-Nutzungsdaten) von Europäern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden. An den Verhandlungen sind Vertreter der jeweiligen Ratspräsidentschaft, der EU-Kommission und des US-amerikanischen Innenministeriums [http://www.europarl.europa.eu/sides/getAllAnswers.do?reference=E-2006-5454&language=DE beteiligt], nicht aber das Europäische Parlament.  
 
Die EU verhandelt seit 2007 mit den USA über ein allgemeines Abkommen zur Übermittlung persönlicher Informationen (z.B. Bankdaten, Reisedaten, Internet-Nutzungsdaten) von Europäern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden. An den Verhandlungen sind Vertreter der jeweiligen Ratspräsidentschaft, der EU-Kommission und des US-amerikanischen Innenministeriums [http://www.europarl.europa.eu/sides/getAllAnswers.do?reference=E-2006-5454&language=DE beteiligt], nicht aber das Europäische Parlament.  
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# Rechtsweg: Die USA wollen Europäern keinen Rechtsweg zu Gerichten zugestehen.
 
# Rechtsweg: Die USA wollen Europäern keinen Rechtsweg zu Gerichten zugestehen.
  
Die wirklichen Mindesterfordernisse des Datenschutzes finden sich [http://www.daten-speicherung.de/index.php/zehn-gebote-zum-schutz-der-privatheit/ hier]. Die Kommission vergisst aber,
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Die wirklichen Mindesterfordernisse des Datenschutzes finden sich [http://www.daten-speicherung.de/index.php/zehn-gebote-zum-schutz-der-privatheit/ hier]. Die Kommission vergisst aber, dass all diese Maßstäbe nur für den privaten Sektor gelten. Für den staatlichen Bereich gibt es noch keinen gemeinsamen Schutzstandard.
dass all diese Maßstäbe nur für den privaten Sektor gelten. Für den staatlichen Bereich gibt es noch keinen gemeinsamen Schutzstandard.
 
  
 
In einer gemeinsamen [http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/en/er/101043.pdf Erklärung] von EU-Kommission und USA am 10.06.2008 heißt es, Daten müssten zum Zweck der Strafverfolgung zwischen der EU und den USA ausgetauscht werden. Mit den Gesprächen werde ein Übereinkommen zur verstärkten Zusammenarbeit auf allen Gebieten der Strafverfolgung angestrebt.  
 
In einer gemeinsamen [http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/en/er/101043.pdf Erklärung] von EU-Kommission und USA am 10.06.2008 heißt es, Daten müssten zum Zweck der Strafverfolgung zwischen der EU und den USA ausgetauscht werden. Mit den Gesprächen werde ein Übereinkommen zur verstärkten Zusammenarbeit auf allen Gebieten der Strafverfolgung angestrebt.  
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Nutzt ein Arbeitgeber seine Spielräume, wird das geplante Gesetz - in den Worten der Datenschutzbeauftragten - "zu einer ständigen Kontrolle der Beschäftigten führen oder den Betroffenen den Eindruck einer umfassenden Überwachung am Arbeitsplatz vermitteln - etwa durch ständige Videoüberwachung oder regelmäßige Aufzeichnung, Mitschnitte oder Mithören von Ferngesprächen".  
 
Nutzt ein Arbeitgeber seine Spielräume, wird das geplante Gesetz - in den Worten der Datenschutzbeauftragten - "zu einer ständigen Kontrolle der Beschäftigten führen oder den Betroffenen den Eindruck einer umfassenden Überwachung am Arbeitsplatz vermitteln - etwa durch ständige Videoüberwachung oder regelmäßige Aufzeichnung, Mitschnitte oder Mithören von Ferngesprächen".  
  
Die Gewerkschaften und 3.000 Betriebsräte [http://www.dgb.de/themen/++co++289c3c00-f57c-11e0-4ff5-00188b4dc422 wollen] den Gesetzentwurf ganz stoppen. Die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) bestätigt in dem [http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=8717838/1fnhqc6/index.html SWR-Fernsehbeitrag "Ausgespähte Mitarbeiter - Bundesregierung will Chefs das Spionieren erleichtern"] vom 11.10.2011, dass es für Beschäftigte deutlich
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Die Gewerkschaften und 3.000 Betriebsräte [http://www.dgb.de/themen/++co++289c3c00-f57c-11e0-4ff5-00188b4dc422 wollen] den Gesetzentwurf ganz stoppen. Die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) bestätigt in dem [http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=8717838/1fnhqc6/index.html SWR-Fernsehbeitrag "Ausgespähte Mitarbeiter - Bundesregierung will Chefs das Spionieren erleichtern"] vom 11.10.2011, dass es für Beschäftigte deutlich besser wäre, wenn dieser Gesetzentwurf überhaupt nicht beschlossen würde. Den Namen "Beschäftigtendatenschutzgesetz" hat er nicht verdient.
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Im Bundestag ist der Innenausschuss federführend mit dem Gesetzentwurf befasst. Er könnte die endgültige Fassung schon in der Woche ab dem 24.10.2011 beschließen.
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Weitere Informationen:
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*[http://www.aus-portal.de/gesetzgebung_16992.htm Dokumente und Texte zum Gesetzgebungsverfahren von "Arbeit und Soziales"]
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====Bundesmeldegesetz====
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Das Bundesinnenministerium macht einen neuen Vorstoß zur Vereinheitlichung des Meldewesens. Behörden sollen künftig direkten Online-Zugriff zu Meldedaten erhalten. Selbst Private sollen über das Internet Zugriff erhalten, wenn man nicht widerspricht.
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So sollen neben Namen, Doktorgrad, Geburts- und gegebenenfalls Sterbetag, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Religion, Familienstand, Lebenspartner und minderjährigen Kindern auch Angaben zu eventuell erteilten Genehmigung zum Tragen von Waffen oder zum Durchführen von Sprengungen gespeichert werden.
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Der Vermieter soll den Ein- oder Auszug einer meldepflichtigen Person in eine Wohnung bestätigen müssen. Diese Regelung ist in einzelnen Bundesländern gerade erst abgeschafft worden. Das Innenministerium hält die Auflage aber trotz einer erwarteten Belastung der Wirtschaft in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro pro Jahr "zur wirksameren Bekämpfung von Scheinanmeldungen" für unerlässlich. Darüber hinaus will es Wohnungseigentümer beziehungsweise Vermieter dazu verpflichten, Auskunft über die bei ihm wohnenden Personen zu erteilen.
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Die Koalition plant die Einführung eines zentralen Melderegisters für alle Bürger in Deutschland. [http://www.heise.de/newsticker/Innenministerium-forciert-Plaene-fuer-zentrales-Melderegister--/meldung/103157 Quelle]
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Von jeder in Deutschland gemeldeten Person würden mindestens 27 persönliche Daten gespeichert, wesentlich mehr als heute in den Meldebehörden erfasst sind. Darunter
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*das Geschlecht,
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*die Religionszugehörigkeit,
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*der Familienstand,
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*Doktorgrad,
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*Anschrift,
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*Geburtstag,
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*Geschlecht und
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*Todestag
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*Ehegatte,
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*Lebenspartner und
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*minderjährige Kinder.
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Derzeit sind nur wenige Daten bei den Meldebehörden hinterlegt, etwa Name, Geburtsdatum, Geburtsort, früher Wohnsitz, Tag des Zuzugs und das Geschlecht.
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[http://heise.de/-1240285 Quelle]
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[http://www.bfdi.bund.de/cln_027/nn_533554/SharedDocs/Publikationen/Allgemein/EckpunktepapierMRRG%2CtemplateId%3Draw%2Cproperty%3DpublicationFile.pdf/EckpunktepapierMRRG.pdf Gemeinsames Eckpunktepapier der Datenschutzbeauftragten]
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====Nacktkörperscanner====
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Der Bundesinnenminister lässt Scanner testen, die mithilfe elektromagnetischer Strahlen den nackten Körper von Menschen - trotz getragener Kleidung - sichtbar machen. Ziel ist der Einsatz der Geräte für Kontrollen an Flughäfen.
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Kritiker argumentieren:
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*Die Betrachtung nackter Menschen verletzen deren Würde.
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*Kein Flugpassagier würde einwilligen, sich auszuziehen. Das elektronische Äquivalent darf nicht eingeführt werden.
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*Eine angebliche Freiwilligkeit existiert nicht. Wer widerspricht, macht sich verdächtig. Menschen sind sich nicht im klaren darüber, worin sie einwilligen.
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*Erfahrungsgemäß wird eine einmal eingeführte Maßnahme mit der Zeit immer häufiger und zwingender durchgeführt ("wehret den Anfängen", Schneeballtheorie).
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*Der Sicherheitsgewinn ist die Grundrechtsstörung nicht wert. Tests der amerikanischen Behörden haben ergeben, dass die meisten Sprengstoffe und Waffen trotz der Scanner mitgeführt werden konnten.
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*Es gibt andere Technologien, die tatsächlich funktionieren (z.B. "Puffer Portal"-Partikeldetektoren)
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*Die Geräte sind sehr teuer.
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Weitere Informationen:
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*daten-speicherung.de: [http://www.daten-speicherung.de/index.php/teilentwarnung-bei-nacktkoerperscannern-an-flughaefen/ Teilentwarnung bei Nacktkörperscannern an Flughäfen] (15.12.2008)
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==Gesetzentwürfe==
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Hier sind Pläne gesammelt, die schon als Gesetzentwurf vorliegen und über deren Einführung zurzeit die zuständigen Stellen beraten.
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===EU===
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====Fluggastdatensammlung====
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Die Flugreisen sämtlicher europäischer Bürger sollen verdachtsunabhängig registriert und 13 Jahre lang in Datenbanken aufbewahrt werden. Erfasst werden sollen sämtliche Flüge zwischen Europa und Nicht-EU-Staaten. Zu den Daten gehören Wohnadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Adresse und Telefonnummer am Zielort, Zahlungsdaten einschließlich Kreditkartennummer, Reiseverlauf, Essen und alle zu einer Mietwagen- oder Hotelbuchung gehörenden Daten (sogenannte "Passenger Name Records" oder "PNR").
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Kritik: "Da für keine einzige Straftat – erst recht nicht für terroristische Anschläge - nachgewiesen ist, dass sie mit heute nicht verfügbaren Daten hätte verhindert werden können, ist der Vorschlag von vornherein untauglich. Stattdessen würde er Millionen von Euro verschlingen, die an anderer Stelle dringend benötigt werden, um etwa die radikalen Kürzungen der letzten Jahren bei Projekten zur Gewaltprävention rückgängig zu machen. Nach Angaben der EU-Kommission würde die Flugdatensammlung allein im ersten Jahr 600 Mio. Euro Steuergelder kosten, in den Folgejahren jeweils 73 Mio. Euro. Die Fluggesellschaften würde das Vorhaben im ersten Jahr 18 Mio. Euro und in den Folgejahren je 7 Mio. Euro kosten. All diese Kosten wären letztlich vom Bürger durch Steuern oder höhere Flugpreise zu tragen." [http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/194/1/lang,de/ Quelle]
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Am 07. Oktober 2009 sind die Beratungen über ein europäisches System zur Speicherung von Fluggastdaten fürs Erste ausgesetzt worden. Die schwedische Ratspräsidentschaft will, dass die Kommission nach dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags einen neuen Vorschlag macht. Anders als nach derzeit gültigem EU-Recht müsste das Parlament dann nicht nur angehört werden, sondern der geplanten Richtlinie zustimmen. [http://www.faz.net/s/Rub99C3EECA60D84C08AD6B3E60C4EA807F/Doc~EAE9F86E1CF7D4A2EB1C392CA3FB6C47E~ATpl~Ecommon~Scontent.html Quelle]
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===Bundesländer===

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