Aktuelle Gesetzesvorhaben: Unterschied zwischen den Versionen

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Hier sind Pläne gesammelt, die noch in der Diskussion sind und noch nicht als Gesetzentwurf vorliegen.
 
Hier sind Pläne gesammelt, die noch in der Diskussion sind und noch nicht als Gesetzentwurf vorliegen.
  
===Welt===
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===EU===
====Briefdatensammlung====
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====Fluggastdaten-Auslieferung an Kanada====
Die USA fordern, dass ihnen künftig zu jedem Brief ein Datensatz mit Absender und Empfänger des Briefs übermittelt wird. Die Daten sollen in den USA gespeichert und zur Verdachtsgenerierung genutzt werden. Eine Reihe anderer Staaten fordert solche Daten auch. Hinter verschlossenen Türen wird über ein entsprechendes, bindendes internationales Abkommen verhandelt. Bisher wehrt sich nur Österreich gegen den Verstoß gegen das Postgeheimnis.
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Die EU plant ein neues Abkommen zur Auslieferung von Fluggastdaten an Kanada. Betroffen sind die Daten von Reisenden zwischen der EU und Kanada.
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Kritische Inhalte:
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# Kanada begnügt sich nicht damit, im Einzelfall zur Strafverfolgung Reisedaten von der Fluggesellschaft anfordern zu können. Es will elektronischen Online-Zugriff auf die Daten aller Reisender. Dazu will es eine staatliche Datenbank mit sämtlichen Reisedaten aufbauen und diese fünf Jahre lang auf Vorrat speichern - flächendeckend und ohne Verdacht.
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# Kanada begnügt sich nicht damit, die Daten im Einzelfall abzurufen, wo es für ein Strafverfahren erforderlich ist. Das Abkommen erlaubt es Kanada vielmehr, Reisende automatisiert in "Risikokategorien" einzuteilen und auf undurchsichtiger Grundlage z.B. einer verschärften Befragung zu unterziehen.
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Datenschutzbeauftragte haben PNR-Abkommen wie folgt kritisiert:
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#[http://ec.europa.eu/justice/policies/privacy/docs/wpdocs/2010/wp178_de.pdf#page=8 Kritisiert] wird die „en bloc-Übermittlung“ von Fluggastdaten. Aus dem Blickwinkel der Verhältnismäßigkeit wäre eine Übermittlung von Fluggastdaten nur dann akzeptabel, wenn sie auf der Grundlage konkreter Informationen bzw. Hinweise in konkreten Bedarfsfällen (z.B. bei Verdacht einer Straftat) erfolgen würde. Die die Daten anfordernde zuständige Behörde müsste dann jeweils nachweisen, dass die Fluggastdaten in dem betreffenden Einzelfall benötigt werden.
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#Der Zweck von PNR-Abkommen besteht in der Bekämpfung des Terrorismus und schwerer (grenzüberschreitender) Kriminalität durch Erhebung sehr großer Datenmengen über alle Fluggäste, um damit eine Risikobewertung dieser Fluggäste vorzunehmen. Bisher hat der Datenschutzbeauftragte in den Begründungen bestehender oder geplanter PNR-Konzepte noch keine überzeugenden Argumente zur Rechtfertigung dieses Verfahrens und zum Nachweis der Verhältnismäßigkeit gefunden. Aktuelle Studien legten vielmehr den Schluss nahe, dass Profiling besonders bei der Terrorismusbekämpfung kontraproduktiv [http://ec.europa.eu/justice/policies/privacy/docs/wpdocs/2010/wp178_de.pdf#page=5 ist].
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# Die Aufbewahrungszeit von fünfeinhalb Jahren sei "eindeutig unverhältnismäßig", vor allem, wenn man diese Aufbewahrungszeit vergleiche mit dem früheren australischen PNR-Konzept, in dem eine Speicherung der Daten gar nicht bzw. nur fallweise vorgesehen war. Nach Ansicht des EDSB sind PNR-Daten grundsätzlich zu löschen, wenn die Kontrollen, die anlässlich der Datenübermittlung durchgeführt wurden, keine Zwangsmaßnahmen ausgelöst haben.
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#Die Definition von "Terrorismus" ist schwammig (sie erfasst auch Verhalten, das nicht verboten ist!).
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#Die im Anhang des Vorschlags aufgelisteten PNR-Daten gingen über das hinaus, was die Datenschutzbehörden in den Stellungnahmen der Artikel 29-Datenschutzgruppe für angemessen gehalten [http://ec.europa.eu/justice/policies/privacy/docs/wpdocs/2004/wp88_de.pdf#page=9 haben].
  
Schon heute wird den USA zu jeder dorthin versandten Express-Sendung ein Datensatz mit Absender und Empfänger übermittelt. Die deutsche DHL hält dieses Verfahren geheim.  
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Das von der EU-Kommission ausgehandelte Abkommen bedarf der Zustimmung von EU-Parlament und EU-Ministerrat. Deutschland hat bereits Kritik geäußert.
  
[http://www.zeit.de/online/2008/04/post-ueberwachung?page=all Quelle 1], [http://www.zeit.de/online/2008/04/post-daten-protest?page=all Quelle 2], [http://www.zeit.de/online/2008/07/paketdaten-postgeheimnis?page=all Quelle 3], [http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27290/1.html Quelle 4]
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Dokumente:
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*[http://cryptome.org/2013/03/pnr-eu-ca-draft.pdf Entwurf des Abkommens EU-Kanada vom 19.03.2013]
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*[https://secure.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/Consultation/Opinions/2011/11-07-15_PNR_Australia_DE.pdf Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zum Entwurf des EU-australischen Abkommens vom 05.11.2011]
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*[https://secure.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/Consultation/Opinions/2010/10-10-19_PNR_DE.pdf Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zu der Mitteilung der Kommission über das sektorübergreifende Konzept für die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR) an Drittländer vom 30.12.2010]
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*[http://pnr.digitalegesellschaft.de Abgeordnete kontaktieren]
  
===EU===
 
 
====Datenauslieferung an die USA====
 
====Datenauslieferung an die USA====
 
Die EU verhandelt seit 2007 mit den USA über ein allgemeines Abkommen zur Übermittlung persönlicher Informationen (z.B. Bankdaten, Reisedaten, Internet-Nutzungsdaten) von Europäern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden. An den Verhandlungen sind Vertreter der jeweiligen Ratspräsidentschaft, der EU-Kommission und des US-amerikanischen Innenministeriums [http://www.europarl.europa.eu/sides/getAllAnswers.do?reference=E-2006-5454&language=DE beteiligt], nicht aber das Europäische Parlament.  
 
Die EU verhandelt seit 2007 mit den USA über ein allgemeines Abkommen zur Übermittlung persönlicher Informationen (z.B. Bankdaten, Reisedaten, Internet-Nutzungsdaten) von Europäern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden. An den Verhandlungen sind Vertreter der jeweiligen Ratspräsidentschaft, der EU-Kommission und des US-amerikanischen Innenministeriums [http://www.europarl.europa.eu/sides/getAllAnswers.do?reference=E-2006-5454&language=DE beteiligt], nicht aber das Europäische Parlament.  
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# Rechtsweg: Die USA wollen Europäern keinen Rechtsweg zu Gerichten zugestehen.
 
# Rechtsweg: Die USA wollen Europäern keinen Rechtsweg zu Gerichten zugestehen.
  
Die wirklichen Mindesterfordernisse des Datenschutzes finden sich [http://www.daten-speicherung.de/index.php/zehn-gebote-zum-schutz-der-privatheit/ hier]. Die Kommission vergisst aber, dass all diese Maßstäbe nur für den privaten Sektor gelten. Für den staatlichen Bereich gibt es noch keinen gemeinsamen Schutzstandard.
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Die wirklichen Mindesterfordernisse des Datenschutzes finden sich [http://www.daten-speicherung.de/index.php/zehn-gebote-zum-schutz-der-privatheit/ hier]. Die Kommission vergisst aber,
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dass all diese Maßstäbe nur für den privaten Sektor gelten. Für den staatlichen Bereich gibt es noch keinen gemeinsamen Schutzstandard.
  
 
In einer gemeinsamen [http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/en/er/101043.pdf Erklärung] von EU-Kommission und USA am 10.06.2008 heißt es, Daten müssten zum Zweck der Strafverfolgung zwischen der EU und den USA ausgetauscht werden. Mit den Gesprächen werde ein Übereinkommen zur verstärkten Zusammenarbeit auf allen Gebieten der Strafverfolgung angestrebt.  
 
In einer gemeinsamen [http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/en/er/101043.pdf Erklärung] von EU-Kommission und USA am 10.06.2008 heißt es, Daten müssten zum Zweck der Strafverfolgung zwischen der EU und den USA ausgetauscht werden. Mit den Gesprächen werde ein Übereinkommen zur verstärkten Zusammenarbeit auf allen Gebieten der Strafverfolgung angestrebt.  
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*[http://translate.google.lu/translate?u=http%3A%2F%2Fwww.riksdagen.se%2Fwebbnav%2F%3Fnid%3D251%26doktyp%3Dfpm%26dok_id%3DGX06FPM100%26rm%3D2009%2F10%26bet%3DFPM100&sl=sv&tl=en&hl=&ie=UTF-8 Position der schwedischen Regierung]
 
*[http://translate.google.lu/translate?u=http%3A%2F%2Fwww.riksdagen.se%2Fwebbnav%2F%3Fnid%3D251%26doktyp%3Dfpm%26dok_id%3DGX06FPM100%26rm%3D2009%2F10%26bet%3DFPM100&sl=sv&tl=en&hl=&ie=UTF-8 Position der schwedischen Regierung]
  
====Stockholmer Programm====
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====Elektronisches System zur Aufzeichnung der Ein- und Ausreisenden ("Smart Borders")====
 
 
Im [http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/09/st17/st17024.de09.pdf Text] des von den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten im Dezember 2009 verabschiedeten Sicherheitsprogramms ist für die nächsten fünf Jahre geplant:
 
 
 
#zu "untersuchen, ob und wie die Behörden eines Mitgliedstaats rasch '''Informationen von privaten oder öffentlichen Einrichtungen eines anderen Mitgliedstaats''' erhalten können, ohne auf Zwangsmaßnahmen oder die Justizbehörden des anderen Staates zurückzugreifen". Kommentar: In der Sache ist hier ein grenzüberschreitender Datenzugriff ohne richterliche Kontrolle, wie sie bisher etwa bei Beschlagnahmen von Daten vorgesehen ist, geplant.
 
#"Unter Berücksichtigung der Beratungen im Rat und im Europäischen Parlament über die Einrichtung eines '''europäischen Fluggastdatensatzsystems''' fordert der Europäische Rat die Kommission auf, eine auf eine Folgenabschätzung gestützte EU-Maßnahme in Bezug auf Fluggastdatensätze für die Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und Straftaten der Schwerkriminalität vorzuschlagen, mit der ein hohes Datenschutzniveau gewährleistet wird." Kommentar: Geplant ist die verdachtslose und flächendeckende Aufzeichnung, wer wann wohin geflogen ist - bezüglich vollkommen unschuldiger Bürger.
 
#Analysen der Geldwäsche-Meldestellen könnten "in eine – beispielsweise bei Europol angesiedelte – '''Datenbank für verdächtige Transaktionen''' einfließen"
 
#Gefordert werden "Informationsquellen zur Feststellung '''verdächtiger Bargeldbewegungen'''"
 
#Weitere '''Überwachung der Grenzen''' mittels Satelliten, Überwachungskameras in Flugzeugen und Drohnen (Eurosur)
 
#"Der Europäische Rat ist der Auffassung, dass ein '''elektronisches System zur Aufzeichnung der Einreise in die Mitgliedstaaten und Ausreise aus den Mitgliedstaaten''' die bestehenden Systeme ergänzen könnte, damit die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, Daten wirksam unter Einhaltung der Datenschutzvorschriften auszutauschen."
 
#Der Rat ersucht die Kommission, "eine Studie über die Durchführbarkeit und den Nutzen der Entwicklung eines '''europäischen Genehmigungssystems für Reisen''' zu erstellen und gegebenenfalls die erforderlichen Vorschläge vorzulegen". Kommentar: Ähnlich der USA soll eine Reise in die EU danach eine vorherige Anmeldung voraus setzen.
 
#Der Europäische Rat ersucht die Kommission, "die Frage '''automatisierter Grenzkontrollen''' und andere Aspekte im Hinblick darauf, das Grenzmanagement effizienter zu gestalten, weiter zu prüfen".
 
#Die Kommission soll eine Studie über die "Ausstellung von Kurzaufenthaltsvisa" (Touristen und Geschäftsleute) erstellen, in der untersucht werden könnte, "inwiefern eine '''Einschätzung des individuellen Risikos'''" einfließen soll. Kommentar: Es handelt sich um die US-amerikanische Praxis, aus unbestimmten Datenbanken und Datenbeständen einen "Risikowert" des Einreisewilligen zu errechnen und gegebenenfalls die Einreise zu versagen.
 
#Der Rat fordert einen "'''Informationsaustausch zwischen der EU und Drittländern''', der sicher und effizient ist und angemessenen Datenschutzstandards entspricht". "Die Union benötigt einen kohärenten Rechtsrahmen für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer für die Zwecke der Strafverfolgung. Dazu könnte ein Musterrahmenabkommen erstellt werden, das aus allgemein anwendbaren zentralen Elementen des Datenschutzes besteht."
 
 
 
Ein besonders schönes Zitat: "Der Europäische Rat stellt mit Genugtuung fest, dass durch die Entwicklungen, die in den letzten Jahren in der EU stattgefunden haben, viele Wahlmöglichkeiten und ein '''umfangreiches Instrumentarium im Hinblick auf die Sammlung, Verarbeitung und gemeinsame Nutzung von Informationen''' zwischen den nationalen Behörden und anderen europäischen Stellen im Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts entstanden sind."
 
 
 
Das Europäische Parlament hat eine diesbezügliche [http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2009-0090+0+DOC+XML+V0//DE Entschließung] gefasst. Es
 
#fordert "eine '''eingehende Bewertung der Notwendigkeit''' und Verhältnismäßigkeit neuer Instrumente für Bereiche wie Ein- und Ausreise, das Registrierungsprogramm für Reisende, Fluggastdatensätze und das System für vorherige Reisegenehmigungen"
 
#äußert sich "besorgt über die zunehmend weitverbreitete Praxis der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen auf der Grundlage der gezielten Datenextraktion (data mining) und einer generalisierten Erfassung von Daten '''unschuldiger Bürger''' für präventive und polizeiliche Zwecke"
 
#"fordert eine gründliche '''Evaluierung''' aller einschlägigen Rechtsvorschriften (betreffend u.a. Terrorismusbekämpfung, polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Einwanderung, transatlantische Abkommen) im Bereich des Schutzes der Privatsphäre und des Datenschutzes"
 
#"fordert eine engere und intensivere Zusammenarbeit zwischen einzelstaatlichen Behörden, europäischen Agenturen und gemeinsamen Einsatzteams im Rahmen spezialisierter Netze (wie SIS II, VIS, dem Zollinformationssystem, Eurodac – ein System für den Vergleich von Fingerabdrücken zum Zwecke der wirksamen Anwendung des Dubliner Übereinkommens – und den Justiziellen Netzen) und eine spezifische '''Zusammenarbeit zwischen Nachrichten- und Polizeidiensten''' auf nationaler und europäischer Ebene bei der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität"
 
#"hält es unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Schengen das Kernstück des RFSR ist, für äußerst wesentlich und wichtig, eine '''Europäische Agentur für die Verwaltung der wesentlichen Informationssysteme''' in diesem Bereich, nämlich SIS II, VIS und Eurodac, einzurichten"
 
 
 
====EU-Datenbank zu Netzkriminalität====
 
Die EU-Innenminister haben sich bei einem Treffen am 24.10.08 auf eine Initiative zur Einrichtung einer gemeinsamen Datenbank zu "Netzkriminalität" geeinigt, die Eingaben der Mitgliedsstaaten zusammenführen und analysieren soll. Die offiziell "Plattform" genannte Datenbank soll sowohl "klassische" Strafrechtsdelikte als auch verbotene Inhalte und Angriffe auf Server umfassen. Die österreichische Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) vermutete, daß die Datenbank "relativ schnell" eingerichtet werden könne, da sich die Minister bezüglich der Ausrichtung einig seien. EU-Justizminister Jacques Barrot hat bereits 300.000 € und sicherte weitere Gelde für nationale Datenbanken zu. An die EU-Kommission erging die Aufforderung der Innenminister, den Aufbau gleichartiger nationaler und internationaler Datenbanken finanziell zu unterstützen.
 
[http://futurezone.orf.at/it/stories/317211/ Quelle 1]
 
[http://www.heise.de/newsticker/Europol-soll-Zentrale-zur-Bekaempfung-von-Netzkriminalitaet-einrichten--/meldung/117919 Quelle 2]
 
 
 
====Internetkontrolle====
 
Künftig soll der Aufruf zum Terrorismus sowie das Anwerben und das Ausbilden von Terroristen über das Internet strafbar werden. Geplant ist dazu sogar die Sperrung von Webseiten und die Verhinderung der Suche in Suchmaschinen nach bestimmten Suchwörtern.
 
 
 
[http://www.heise.de/newsticker/meldung/98296 Quelle]
 
 
 
====Fingerabdrücke und Irisscan bei Einreise====
 
Nach einem Vorschlag von EU-Justizkommissar Franco Frattini sollen künftig alle Reisende aus Drittländern, die für weniger als drei Monate in den Schengen-Raum kommen, Fingerabdrücke abgeben und sich fotografieren lassen. Bisher galt das nur für Asylsuchende. In einem zentralen Ein- und Ausreiseregister sollen zudem Ort und Zeitpunkt der Ankunft sowie die Dauer des Aufenthaltes erfasst werden. Dem Schengener Abkommen, das den Wegfall von Grenzkontrollen vorsieht, gehören seit Dezember 24 europäische Länder an.
 
 
 
[http://de.reuters.com/article/worldNews/idDESCH35119320080213 Quelle]
 
 
 
===Bund===
 
 
 
====Zentrales Melderegister====
 
Die Koalition plant die Einführung eines zentralen Melderegisters für alle Bürger in Deutschland. [http://www.heise.de/newsticker/Innenministerium-forciert-Plaene-fuer-zentrales-Melderegister--/meldung/103157 Quelle]
 
 
 
Von jeder in Deutschland gemeldeten Person würden mindestens 27 persönliche Daten gespeichert, wesentlich mehr als heute in den Meldebehörden erfasst sind. Darunter
 
*das Geschlecht,
 
*die Religionszugehörigkeit,
 
*der Familienstand sowie
 
*die Steueridentifikationsnummer, die jeder Steuerpflichtige sein Leben lang behält. Auch
 
*Pass- und Ausweisdaten sollen gespeichert werden.
 
*Neben der E-Mail-Adresse ("elektronische Bürgeradresse") sowie
 
*Hochzeitstag- und Ort sollen auch
 
*die gesetzlichen Vertreter samt
 
*Doktorgrad,
 
*Anschrift,
 
*Geburtstag,
 
*Geschlecht und
 
*Todestag im Bundesmelderegister erfasst werden. Die gleichen Daten werden von
 
*Ehegatten,
 
*Lebenspartnern und
 
*minderjährigen Kindern gespeichert.
 
Weitere Informationen sollen für bestimmte Zwecke erfasst werden:
 
*Darf die Person wählen oder gewählt werden?
 
*Ist sie bereits für den Wehrdienst erfasst worden?
 
*Wurde eine Waffenerlaubnis erteilt; wenn ja, wann?
 
 
 
In den kommunalen Meldebehörden sollen noch mehr Daten gespeichert werden als im Bundesmelderegister. Für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten sollen unter anderem erfasst werden:
 
*Steuerklasse,
 
*Freibeträge,
 
*rechtliche Stellung der Kinder,
 
*Namen und Anschrift der Stiefeltern.
 
*Auch Name und Anschrift der Wohnungseigentümer müssten erfasst werden.
 
 
 
Neu ist, dass die Daten der Meldebehörden zur Feststellung der Identität genutzt werden könnten. Mit der nach dem Referentenentwurf geplanten umfangreichen Datenspeicherung wird die Identifizierung von Personen wesentlich leichter. Der Gesetzentwurf sieht zudem eine erhebliche Ausweitung der Zugriffsmöglichkeit für Geheimdienste und Verfassungsschutz vor. BND und Militärischer Abschirmdienst dürften auf alle beim Bundesmelderegister und den Meldebehörden gespeicherten Daten zugreifen. Das gleiche Recht hätten auch Polizei, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsbehörden, Zollfahndung und zur Strafverfolgung auch Finanzbehörden. Sogar Private können zur Geltendmachung von Forderungen auf die Daten zugreifen.
 
 
 
Derzeit sind nur wenige Daten bei den Meldebehörden hinterlegt, etwa Name, Geburtsdatum, Geburtsort, früher Wohnsitz, Tag des Zuzugs und das Geschlecht.
 
 
 
[http://www.heise.de/newsticker/meldung/103157 Quelle]
 
 
 
[http://philipbanse.de/docs/Referenenentwurf_Meldegesetz.pdf Referentenentwurf]
 
 
 
[http://www.bfdi.bund.de/cln_027/nn_533554/SharedDocs/Publikationen/Allgemein/EckpunktepapierMRRG%2CtemplateId%3Draw%2Cproperty%3DpublicationFile.pdf/EckpunktepapierMRRG.pdf Gemeinsames Eckpunktepapier der Datenschutzbeauftragten]
 
 
 
[http://de.news.yahoo.com/ddp/20080823/tde-zeitung-keine-chance-fuer-schaeubles-3419c4f.html Zeitung: Keine Chance für Schäubles zentrales Melderegister (23.08.2008)]
 
 
 
====Einladerdatei und Visa-Warndatei====
 
 
 
Schwarz-Gelb will eine Warndatei mit Personen schaffen, die "mit rechtswidrigem Verhalten im
 
Zusammenhang mit dem Visumverfahren" oder "mit rechtswidrigem Verhalten bei sonstigem
 
Auslandsbezug" (!!) aufgefallen sind. Zu den Betroffenen sollen auch Daten zu ihren Einladern, Verpflichtungsgebern und Bestätigenden aufgenommen werden.
 
 
 
Die Datei soll zwar in erster Linie der Kontrolle der Einwanderung dienen. Aber auch Polizeibehörden und Geheimdienste werden voraussichtlich Zugriff erhalten.
 
 
 
[http://www.cdu.de/doc/pdfc/091026-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf Koalitionsvertrag], Seite 80
 
 
 
====Nacktkörperscanner====
 
Der Bundesinnenminister lässt Scanner testen, die mithilfe elektromagnetischer Strahlen den nackten Körper von Menschen - trotz getragener Kleidung - sichtbar machen. Ziel ist der Einsatz der Geräte für Kontrollen an Flughäfen.
 
 
 
Kritiker argumentieren:
 
*Die Betrachtung nackter Menschen verletzen deren Würde.
 
*Kein Flugpassagier würde einwilligen, sich auszuziehen. Das elektronische Äquivalent darf nicht eingeführt werden.
 
*Eine angebliche Freiwilligkeit existiert nicht. Wer widerspricht, macht sich verdächtig. Menschen sind sich nicht im klaren darüber, worin sie einwilligen.
 
*Erfahrungsgemäß wird eine einmal eingeführte Maßnahme mit der Zeit immer häufiger und zwingender durchgeführt ("wehret den Anfängen", Schneeballtheorie).
 
*Der Sicherheitsgewinn ist die Grundrechtsstörung nicht wert. Tests der amerikanischen Behörden haben ergeben, dass die meisten Sprengstoffe und Waffen trotz der Scanner mitgeführt werden konnten.
 
*Es gibt andere Technologien, die tatsächlich funktionieren (z.B. "Puffer Portal"-Partikeldetektoren)
 
*Die Geräte sind sehr teuer.
 
 
 
Weitere Informationen:
 
*daten-speicherung.de: [http://www.daten-speicherung.de/index.php/teilentwarnung-bei-nacktkoerperscannern-an-flughaefen/ Teilentwarnung bei Nacktkörperscannern an Flughäfen] (15.12.2008)
 
 
 
==Gesetzentwürfe==
 
Hier sind Pläne gesammelt, die schon als Gesetzentwurf vorliegen und über deren Einführung zurzeit die zuständigen Stellen beraten.
 
  
===EU===
+
Die EU-Kommission will, dass künftig alle Personen aus Nicht-EU-Staaten, die nach Europa ein- und ausreisen, elektronisch erfasst werden. Es soll also zentral erfasst werden, welche Drittstaatsangehörigen sich in der EU aufhalten und in der Vergangenheit aufgehalten haben. Dies soll auch Personen betreffen, die kein Visum benötigen (z.B. Schweizer, Kanadier, Australier, US-Amerikaner). Reist eine Person nicht rechtzeitig aus, wird Alarm gegeben. Die Reisendenregistrierung könnte die Grundlage für ein elektronisches Einreise-Genehmigungssystem und eine automatisierte Risikoeinstufung jedes Einreisewilligen bilden.
====EU-Zentralstelle zur Datensammlung====
 
Die EU-Kommission bereitet den Aufbau einer riesigen Zentralstelle zur Datensammlung vor. Damit bekämen Polizei- und andere Sicherheitsbehörden Zugriff auf Informationsbereiche, die ihnen bislang gesetzlich versperrt sind:
 
#Informationen über Personen und Sachen, die zur Fahndung ausgeschrieben sind, aus dem "Schengener Informationssystem" (SIS);
 
#biometrische Merkmale von Visa-Antragstellern ("Visa-Informationssystem");
 
#Fingerabdrücke von Asylbewerbern ("Eurodac").
 
#Später sollen der weitere Informationssammelstellen angegliedert werden.
 
  
Für über 100 Millionen Euro soll eine "Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Justiz" errichtet werden, umschreibt ein Kommissions-Papier vom 24. Juni (2009/ 293 final) das Vorhaben.  
+
Außerdem sollen Vielreisende wie Geschäftsleute oder deren Familienangehörige in einem freiwilligen "Registrierungsprogramm" die Möglichkeit erhalten, über automatische Kontrollschleusen in die EU gelangen, nachdem sie sich einer Vorprüfung unterzogen und ihre biometrischen Daten abgegeben haben. Dieses freiwillige Programm stellt eine Vorstufe auf dem Weg zu einer verpflichtenden Abgabe und Vorratsspeicherung der biometrischen Merkmale wie in den USA dar.
  
*[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2009:0293:FIN:DE:PDF Der Vorschlag im Volltext]
+
Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag will die EU-Kommission Anfang 2012 vorlegen.
*[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52009DC0292:DE:NOT Zusammenfassung]
 
*[http://www.bundesrat.de/cln_090/SharedDocs/Drucksachen/2009/0601-700/648-09_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/648-09(B).pdf Kritische Stellungnahme des Bundesrats vom 18.09.2009]
 
  
====Fluggastdatensammlung====
+
Bislang wird datenschutzfreundlich dezentral jeder Pass gestempelt, um den Tag der Ein- und Ausreise festzuhalten. Nur 11 EU-Staaten erfassen Ein- und Ausreise elektronisch.
Die Flugreisen sämtlicher europäischer Bürger sollen verdachtsunabhängig registriert und 13 Jahre lang in Datenbanken aufbewahrt werden. Erfasst werden sollen sämtliche Flüge zwischen Europa und Nicht-EU-Staaten. Zu den Daten gehören Wohnadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Adresse und Telefonnummer am Zielort, Zahlungsdaten einschließlich Kreditkartennummer, Reiseverlauf, Essen und alle zu einer Mietwagen- oder Hotelbuchung gehörenden Daten (sogenannte "Passenger Name Records" oder "PNR").  
 
  
Kritik: "Da für keine einzige Straftat – erst recht nicht für terroristische Anschläge - nachgewiesen ist, dass sie mit heute nicht verfügbaren Daten hätte verhindert werden können, ist der Vorschlag von vornherein untauglich. Stattdessen würde er Millionen von Euro verschlingen, die an anderer Stelle dringend benötigt werden, um etwa die radikalen Kürzungen der letzten Jahren bei Projekten zur Gewaltprävention rückgängig zu machen. Nach Angaben der EU-Kommission würde die Flugdatensammlung allein im ersten Jahr 600 Mio. Euro Steuergelder kosten, in den Folgejahren jeweils 73 Mio. Euro. Die Fluggesellschaften würde das Vorhaben im ersten Jahr 18 Mio. Euro und in den Folgejahren je 7 Mio. Euro kosten. All diese Kosten wären letztlich vom Bürger durch Steuern oder höhere Flugpreise zu tragen." [http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/194/1/lang,de/ Quelle]
+
Der Europäische Datenschutzbeauftragte kritisierte an dem Plan schon 2008
 +
*die Vielzahl von Einzelvorschlägen der EU-Kommission zur "Sicherung der Außengrenzen" statt der Präsentation einer Gesamtstrategie,
 +
*das Fehlen zuverlässiger Belege für die Erforderlichkeit neuer Datensammlungen,
 +
*das Fehlen einer Auswertung bestehender Systeme dieser Art (z.B. in einigen EU-Mitgliedsstaaten und den USA - so hätte das US-System für 1 Mrd. US-$ gerade einmal zu 1.500 Einreiseverweigerungen geführt),
 +
*die Verwendung biometrischer Daten für das System,
 +
*die Umkehr der Unschuldsvermutung, die darin liegt, dass alle Reisenden als potenzielle Rechtsbrecher angesehen und ohne Anlass gespeichert werden.
  
Am 07. Oktober 2009 sind die Beratungen über ein europäisches System zur Speicherung von Fluggastdaten fürs Erste ausgesetzt worden. Die schwedische Ratspräsidentschaft will, dass die Kommission nach dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags einen neuen Vorschlag macht. Anders als nach derzeit gültigem EU-Recht müsste das Parlament dann nicht nur angehört werden, sondern der geplanten Richtlinie zustimmen. [http://www.faz.net/s/Rub99C3EECA60D84C08AD6B3E60C4EA807F/Doc~EAE9F86E1CF7D4A2EB1C392CA3FB6C47E~ATpl~Ecommon~Scontent.html Quelle]
+
2011 meldete er erneut Zweifel an der Notwendigkeit und Effizienz eines solchen Systems an. Das Registrierte-Reisende-Programm hält er für überflüssig, weil es schon jetzt Visa gibt, welche die wiederholte Einreise erlauben.
  
====Polizeizugriff auf Asylbewerber-Fingerabdrücke====
+
Das Europäische Parlament bezweifelte 2009, "ob die Umsetzung eines solchen Systems unbedingt notwendig ist".
Wer sich in der EU um Asyl bewirbt, dessen Fingerabdrücke und Daten werden in einer EU-Datenbank auf Vorrat gespeichert (EURODAC). Gerechtfertigt wurde dies mit dem Argument, wiederholte Asylanträge vermeiden zu wollen. Deswegen war die Nutzung der Daten bisher auf diesen Zweck beschränkt.
 
  
Nach einem Vorschlag der EU-Kommission vom 11.09.2009 sollen künftig die Polizeien der EU-Staaten und Europol das Recht erhalten, Fingerabdrücke gegen die EURODAC-Datenbank abzugleichen, und zwar "zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung" von Straftaten.
+
Die Grünen im Europaparlament kritisieren: "Die EU versucht, für viel Geld ein US-Programm zu kopieren, das wir hier in Europa überhaupt nicht brauchen und das in den USA nicht mal besonders gut funktioniert. Das 'Smart-Borders'-Paket kostet voraussichtlich mehr als eine Milliarde Euro. Es bringt aber nichts – außer mehr Überwachung und Bürokratie. Es ist deshalb reine Verschwendung."
 
 
Abgeglichen werden sollen nicht nur die Fingerabdrücke des Beschuldigten einer Straftat, sondern im Rahmen von Ermittlungsverfahren könnten alle nützlichen Fingerabdrücke abgeglichen werden.
 
 
 
In seiner Stellungnahme kritisiert der Europäische Datenschutzbeauftragte:
 
*Die Polizei soll Zugriff auf Daten von Personen erhalten, die nicht in Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben. Die Daten wurden auch nicht zum Zweck der Strafverfolgung gesammelt.
 
*Die Nützlichkeit und Notwendigkeit des Vorstoßes ist nicht dargelegt. Es gibt keine Belege für eine Verbindung zwischen Asylsuchenden und schwerer Kriminalität. Es ist nicht nachgewiesen, dass die bisherigen Möglichkeiten zum Zugriff auf Fingerabdrücke nicht ausreichen.
 
*Die Vorratsspeicherung der Fingerabdrücke von Asylsuchenden selbst ist schon problematisch.
 
 
 
Die EU-Innenminister können den Vorschlag nach Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmig annehmen. Nach dem 01.12.2009 kann der Vorschlag nur noch mit Zustimmung des Europäischen Parlaments, dafür aber schon mit einer Mehrheit der Ratsstimmen angenommen werden. Die EU-Innenminister beraten den Vorschlag am 30.11.09.
 
 
 
Kommentare sollten in Deutschland gerichtet werden an Bundesinnenminister [http://www.thomasdemaiziere.de/ Dr. de Maizière].
 
  
 
Weitere Informationen:
 
Weitere Informationen:
*[http://www.bundesrat.de/cln_099/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2009/0701-800/730-09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/730-09.pdf Entwurf der EU-Kommission vom 11.09.2009]
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*[http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/1234&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en Pressemitteilung der EU-Kommission vom 25.10.2011]
*[http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/Consultation/Opinions/2009/09-10-07_Access_Eurodac_EN.pdf Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten (englisch)]
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*[http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/11/728&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en FAQ der EU-Kommission (englisch)]
*[http://ec.europa.eu/prelex/detail_dossier_real.cfm?CL=en&DosId=198576 Prelex: Aktueller Stand des Vorhabens]
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*[http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/shared/Documents/Consultation/Comments/2008/08-03-03_Comments_border_package_EN.pdf Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 03.03.2008 (englisch)]
*[http://www.bundesrat.de/cln_090/nn_85302/DE/presse/pm/2009/180-2009.html?__nnn=true Bundesrat: Bundesrat begrüßt Vorschlag zum europaweiten Abgleich von Fingerabdruckdaten] (27.11.2009)
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*[http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/Consultation/Opinions/2011/11-07-07_Migration_EN.pdf Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 07.07.2011 (englisch)]
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*[http://www.europarl.europa.eu/RegData/seance_pleniere/textes_adoptes/definitif/2009/03-10/0085/P6_TA%282009%290085_DE.pdf Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009]
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*[http://ec.europa.eu/home-affairs/news/intro/docs/20111025/20111025-680%20de.pdf Die vollständige Mitteilung der EU-Kommission: "Intelligente Grenzen: Optionen und weiteres Vorgehen" (25.10.2011)]
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*[http://www.statewatch.org/news/2008/jul/eu-exit-entry.pdf Kritischer Bericht für den Bürgerrechtsausschuss vom 25. Juni 2008 (englisch)]
  
 
===Bund===
 
===Bund===
  
===Bundesländer===
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====Arbeitnehmerüberwachung====
 
 
Die Kultusminister der deutschen Bundesländer planen die Einführung einer bundesweiten Datenbank, in der sämtliche Daten über Schüler/innen und Lehrer/innen eingespeichert werden, angeblich um die Bildung zu verbessern. Jede/r Schüler/in soll eine einheitliche "Schüler-Identifikationsnummer" erhalten. [http://www.wdr.de/themen/politik/bildung/kmk_datenbank/index.jhtml Quelle]
 
 
 
====Baden-Württemberg====
 
=====Demonstrationsfreiheit=====
 
 
 
Das Innenministerium des von CDU und FDP regierten Landes Baden-Württemberg hat einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Versammlungsrechts vorgelegt, der unter anderem folgendes vorsieht:
 
 
 
* Die Polizei soll das Recht erhalten, ohne jede Voraussetzung auf jeglicher Versammlung unter freiem Himmel mit Videokameras Übersichtsaufnahmen von der Versammlung und ihrem Umfeld anzufertigen und die Videoaufnahmen aufzuzeichnen. Voraussetzung soll nicht mehr sein, dass tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von bestimmten Personen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Die Identifizierung von Teilnehmern mithilfe der Aufnahmen ist zulässig.
 
* Die Polizei darf Daten über Teilnehmer aufschreiben, diese anhalten und befragen, ihren Ausweis kontrollieren und auf die Polizeidienststelle mitnehmen sowie sie filmen, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass von ihnen erhebliche Gefahren ausgehen. Sogar „verdeckte Bild- und Tonaufnahmen“ werden zugelassen. All dies soll ihn ähnlicher Form auch für Versammlungen in geschlossenen Räumen gelten.
 
* In der Anmeldung von Versammlungen unter freiem Himmel muss künftig angegeben werden: 1. der Ort der Versammlung,
 
2. der Zeitpunkt des Beginns der Versammlung,
 
3. das Versammlungsthema,
 
4. Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit des Veranstalters,
 
5. Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit der Person, die die Versammlung leitet, auf Anforderung auch Geburtsort und Geburtstag,
 
6. die erwartete Zahl der teilnehmenden Personen,
 
7. der beabsichtigte Ablauf der Versammlung,
 
8. die zur Durchführung der Versammlung mitgeführten Gegenstände oder die verwendeten technischen Hilfsmittel und
 
9. die vorgesehene Zahl von Ordnern,
 
10. der beabsichtigte Streckenverlauf,
 
11. auf Anforderung Familiennamen, Vornamen, Geburtsnamen, Geburtsdaten, Geburtsorte und Anschriften der Ordner (diese Personen sollen wohl gegen diverse Dateien abgeglichen werden; es ist nicht festgelegt, was mit diesen Daten geschehen soll).
 
* Bei allen Einladungen zu öffentlichen Versammlungen soll der Name des Veranstalters angegeben werden müssen, auch bei privaten Einladungen über Telefonketten, SMS oder E-Mail.
 
 
 
Die Auflistung oben zählt nur die datenschutzrechtlichen Verschlechterungen auf, nicht die geplanten Einschränkungen der Versammlungsfreiheit selbst. [http://www.daten-speicherung.de/index.php/landesregierung-baden-wuerttembergs-will-demonstrationsrecht-beschraenken/ Siehe dazu CDU will in Baden-Württemberg das Versammlungsrecht aushöhlen (23.08.2008)].
 
 
 
Das CDU-geführte Innenministerium, das den [http://www.service-bw.de/eBAdminCenter/loadimage?id=1546854&type=Vorschrift Gesetzentwurf] ausgearbeitet hat, gab interessierten Kreisen bis zum 17.10.2008 Gelegenheit, Stellung zu nehmen. [http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Kontakt_und_Anfahrt/81188.html Schreiben] Sie ihm oder der [http://fdp-dvp-fraktion.de/mail.php FDP-Fraktion]. Der Gesetzentwurf ist bisher nicht in den Landtag eingebracht worden (Stand 07.11.2009).
 
 
 
====Hamburg====
 
=====Polizei=====
 
Der Hamburger Innensenator Ahlhaus (CDU) will seiner Polizei das geheime Ausspionieren von Privatcomputern erlauben. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Es finden Diskussionen mit dem grünen Koalitionspartner statt.
 
 
 
[http://www.bild.de/BILD/hamburg/aktuell/2008/07/26/innensenator-christoph-ahlhaus/ruestet-polizei-auf.html Quelle]
 
  
====Niedersachsen====
+
Der Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz sieht einen dramatischen Abbau des Datenschutzes am Arbeitsplatz vor. So kann Videoüberwachung am Arbeitsplatz derzeit nur bei konkretem Verdacht gegen bestimmte Personen als letztes Mittel zulässig sein. Nach dem geplanten "Beschäftigtendatenschutzgesetz" könnte jeder Arbeitsplatz hingegen permanent und ohne jeden Anlass videoüberwacht werden.  
=====Demonstrationsfreiheit=====
 
In dem von CDU und FDP regierten Bundesland Niedersachsen wurde am 05.10.2010 vom Niedersächsischen Landtag ein neues Versammlungsgesetz verabschiedet (Schlussdebatte der 3. Lesung siehe Landtags-Stenobericht vom 05.10.2010 [http://www.landtag-niedersachsen.de/infothek/steno/steno_16_WP/2010/endber083.pdf Quelle (PDF)]).
 
Damit wurde im wesentlichen dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition vom 12.01.2010 gefolgt [http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_2500/2001-2500/16-2075.pdf Quelle (PDF)]; veröffentlicht im Nds. GVBl. Nr. 24/2010 vom 14.10.2010, Seite 465; Inkrafttreten am 01.02.2011)
 
Der Gesetzestext, der ab 01.02.2011 gelten wird, ist (demnächst) auf dem Vorschrifteninformationssystem der Nds. Landesregierung zu finden: [http://www.voris-nds.de/jportal/portal/t/psj/page/bsvorisprod.psml?doc.hl=1&doc.id=VOK_21031-VersammlGND_20101007_NdsMBl201046524%3Adiverse00&documentnumber=1&numberofresults=1&showdoccase=1&doc.part=B&paramfromHL=true#focuspoint Quelle]
 
  
Bis zum Inkrafttreten des Landesrechtes gilt das Versammlungsgesetz des Bundes [http://bundesrecht.juris.de/versammlg/ Quelle].
+
Zudem würde der anlass- und verdachtslose Abgleich von Beschäftigtendaten, um etwaige Pflichtverletzungen aufzuspüren, erstmals legalisiert werden ("Screening"). Derzeit ist ein solches Stochern im Nebel ohne jeglichen Verdachtsmoment verboten.  
  
Folgende Maßnahmen sind neu geregelt worden:
+
"Im Ergebnis würden die vorgesehenen Änderungen in zentralen Bereichen des Arbeitslebens eine Verschlechterung des Datenschutzes für die Beschäftigten zur Folge haben", warnen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Die Gewerkschaften laufen Sturm gegen das Vorhaben.
  
* "Militanzverbot"
+
Der Bundestag will die Arbeitnehmerüberwachung durch Änderungen des Regierungsentwurfs noch weiter ausweiten (siehe "[http://www.aus-portal.de/media/BeschDS_FV.pdf Formulierungsvorschläge]" des Bundesinnenministeriums vom 07.09.2011):
* stärkere Datenerhebung im Vorfeld von Demonstrationen [http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=na&dig=2008%2F10%2F04%2Fa0072&cHash=a3cffc648e Quelle]  
 
  
Ein [http://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de//cms/default/dokbin/252/252475.eckpunkte_fuer_ein_modernes_versammlungs.pdf Gegenentwurf] (pdf) der Niedersächsischen Grünen wurde bereits im Landtag diskutiert und von der Landesregierung abgelehnt, wobei insbesondere die darin geforderte Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten seitens der Regierungsparteien auf Kritik stieß [http://rakete.blogsport.de/2008/10/15/polizeigewalt-gibts-hier-nicht-niedersaechsischer-landtag-debattiert-ueber-versammlungsgesetz/ Quelle]
+
*Das Fernmeldegeheimnis für private Gespräche und E-Mails am Arbeitsplatz soll abgeschafft werden. Der Arbeitgeber soll auch private Gespräche mithören dürfen - um zu überprüfen, ob sie wirklich privat sind.
 +
*Das Mithören dienstlicher Telefongespräche und das Mitlesen dienstlicher E-Mails soll permanent und ständig zugelassen werden, nicht mehr nur stichprobenhaft in vorher mitzuteilenden Zeiträumen.
 +
*Die permanente Videoüberwachung von Beschäftigten soll ganz allgemein "zur Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen" zugelassen werden.
 +
*Der anlass- und verdachtslose Abgleich von Beschäftigtendaten ("Screening") soll nicht mehr nur zur Aufdeckung von Verfehlungen zugelassen werden, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, sondern auch zum Aufspüren minder schwerer "Pflichtverletzungen".
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*Innerhalb von Konzernen soll eine uneingeschränkte Übermittlung von Arbeitnehmerdaten zugelassen werden.
 +
*Eignungstests nach Methoden, die wissenschaftlich nicht anerkannt sind, sollen zugelassen werden.
 +
*Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge sollen künftig Vorrang vor dem Datenschutzgesetz erhalten und selbst das geringe gesetzliche Schutzniveau gänzlich aufheben dürfen.
  
Siehe auch:
+
Nutzt ein Arbeitgeber seine Spielräume, wird das geplante Gesetz - in den Worten der Datenschutzbeauftragten - "zu einer ständigen Kontrolle der Beschäftigten führen oder den Betroffenen den Eindruck einer umfassenden Überwachung am Arbeitsplatz vermitteln - etwa durch ständige Videoüberwachung oder regelmäßige Aufzeichnung, Mitschnitte oder Mithören von Ferngesprächen".  
*[http://www.niedersachsen.dgb.de/pdf/2009_position_versammlungsgesetz.pdf  "Gewerkschaftliche Anforderungen an ein modernes, freiheitliches und liberales Versammlungsrecht für Niedersachsen" des DGB Bezirk Niedersachsen – Bremen – Sachsen-Anhalt vom Dezember 2009 (PDF)]
 
*[http://versammlung.diegedankensindfrei.org/ Bündnis gegen das neue Niedersächsische Versammlungsgesetz]
 
  
====Sachsen-Anhalt====
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Die Gewerkschaften und 3.000 Betriebsräte [http://www.dgb.de/themen/++co++289c3c00-f57c-11e0-4ff5-00188b4dc422 wollen] den Gesetzentwurf ganz stoppen. Die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) bestätigt in dem [http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=8717838/1fnhqc6/index.html SWR-Fernsehbeitrag "Ausgespähte Mitarbeiter - Bundesregierung will Chefs das Spionieren erleichtern"] vom 11.10.2011, dass es für Beschäftigte deutlich
=====Demonstrationsfreiheit=====
 
Im April 2008 hat die sachsen-anhaltinische Landesregierung aus CDU und SPD einen [http://www.asp.sachsen-anhalt.de/lsa_ge_extern/files/e/ge_33_b5f503e0f9e98ad4924a955663f966ca_123.pdf Gesetzesentwurf] für ein neues Versammlungsgesetz vorgelegt, mit dem sie laut Innenminister Hövelmann (SPD) "Würde und Ehre der Opfer von politischer Verfolgung besser schützen" wolle. Demnach können Versammlungen verboten oder an besondere Auflagen gebunden werden
 
* wenn die Versammlung in der Nähe von Gedenkstätten stattfinden, die an die Opfer des Nationalsozialismus, Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus, zivile und militärische Opfer von Kriegen oder an Menschenrechtsverletzungen während der sowjetischen Besatzungszeit oder der DDR-Diktatur erinnern und davon auszugehen ist, daß durch die Versammlung Würde oder Ehre der Personen verletzt
 
* wenn die Versammlung an einem Tag stattfindet, der an die Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus erinnert
 
* dies gilt insbesondere wenn es sich bei dem Versammlungsort um eine von insgesamt zehn namentlich genannten Gedenkstätten stattfinden oder an einem von insgesamt sieben  Gedenktagen.
 
Bei einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzesentwurf im Innenausschuss am 23. Oktober 2008  wurde der Entwurf von verschiedenen Fachleuten grundsätzlich gutgeheißen, vereinzelt aber auch verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.                                                          Insbesondere der Landesdatenschutzbeauftragten von Bose rügte, daß die vorgesehenen Einschränkungen der Grundrechte nicht ausreichend begründet seien und bei filmischer oder fotografischer Dokumentation von Versammlungen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht gewährleistet sei. [http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/index.php?id=85&tx_exozetarticles_articleTeaserDetail%5Bid%5D=499&cHash=6d3f3d0e70 Quelle]
 

Aktuelle Version vom 22. Mai 2014, 00:07 Uhr

Aktuelle Gesetzesvorhaben, die die Privatsphäre gefährden.

Pläne[Bearbeiten]

Hier sind Pläne gesammelt, die noch in der Diskussion sind und noch nicht als Gesetzentwurf vorliegen.

EU[Bearbeiten]

Fluggastdaten-Auslieferung an Kanada[Bearbeiten]

Die EU plant ein neues Abkommen zur Auslieferung von Fluggastdaten an Kanada. Betroffen sind die Daten von Reisenden zwischen der EU und Kanada.

Kritische Inhalte:

  1. Kanada begnügt sich nicht damit, im Einzelfall zur Strafverfolgung Reisedaten von der Fluggesellschaft anfordern zu können. Es will elektronischen Online-Zugriff auf die Daten aller Reisender. Dazu will es eine staatliche Datenbank mit sämtlichen Reisedaten aufbauen und diese fünf Jahre lang auf Vorrat speichern - flächendeckend und ohne Verdacht.
  2. Kanada begnügt sich nicht damit, die Daten im Einzelfall abzurufen, wo es für ein Strafverfahren erforderlich ist. Das Abkommen erlaubt es Kanada vielmehr, Reisende automatisiert in "Risikokategorien" einzuteilen und auf undurchsichtiger Grundlage z.B. einer verschärften Befragung zu unterziehen.

Datenschutzbeauftragte haben PNR-Abkommen wie folgt kritisiert:

  1. Kritisiert wird die „en bloc-Übermittlung“ von Fluggastdaten. Aus dem Blickwinkel der Verhältnismäßigkeit wäre eine Übermittlung von Fluggastdaten nur dann akzeptabel, wenn sie auf der Grundlage konkreter Informationen bzw. Hinweise in konkreten Bedarfsfällen (z.B. bei Verdacht einer Straftat) erfolgen würde. Die die Daten anfordernde zuständige Behörde müsste dann jeweils nachweisen, dass die Fluggastdaten in dem betreffenden Einzelfall benötigt werden.
  2. Der Zweck von PNR-Abkommen besteht in der Bekämpfung des Terrorismus und schwerer (grenzüberschreitender) Kriminalität durch Erhebung sehr großer Datenmengen über alle Fluggäste, um damit eine Risikobewertung dieser Fluggäste vorzunehmen. Bisher hat der Datenschutzbeauftragte in den Begründungen bestehender oder geplanter PNR-Konzepte noch keine überzeugenden Argumente zur Rechtfertigung dieses Verfahrens und zum Nachweis der Verhältnismäßigkeit gefunden. Aktuelle Studien legten vielmehr den Schluss nahe, dass Profiling besonders bei der Terrorismusbekämpfung kontraproduktiv ist.
  3. Die Aufbewahrungszeit von fünfeinhalb Jahren sei "eindeutig unverhältnismäßig", vor allem, wenn man diese Aufbewahrungszeit vergleiche mit dem früheren australischen PNR-Konzept, in dem eine Speicherung der Daten gar nicht bzw. nur fallweise vorgesehen war. Nach Ansicht des EDSB sind PNR-Daten grundsätzlich zu löschen, wenn die Kontrollen, die anlässlich der Datenübermittlung durchgeführt wurden, keine Zwangsmaßnahmen ausgelöst haben.
  4. Die Definition von "Terrorismus" ist schwammig (sie erfasst auch Verhalten, das nicht verboten ist!).
  5. Die im Anhang des Vorschlags aufgelisteten PNR-Daten gingen über das hinaus, was die Datenschutzbehörden in den Stellungnahmen der Artikel 29-Datenschutzgruppe für angemessen gehalten haben.

Das von der EU-Kommission ausgehandelte Abkommen bedarf der Zustimmung von EU-Parlament und EU-Ministerrat. Deutschland hat bereits Kritik geäußert.

Dokumente:

Datenauslieferung an die USA[Bearbeiten]

Die EU verhandelt seit 2007 mit den USA über ein allgemeines Abkommen zur Übermittlung persönlicher Informationen (z.B. Bankdaten, Reisedaten, Internet-Nutzungsdaten) von Europäern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden. An den Verhandlungen sind Vertreter der jeweiligen Ratspräsidentschaft, der EU-Kommission und des US-amerikanischen Innenministeriums beteiligt, nicht aber das Europäische Parlament.

In den USA existiert zurzeit kein gesetzlicher Schutz für Daten über Europäer. Die USA wollen dies auch nicht ändern, sondern - wie im Fall der Fluggastdaten - nur Versprechen ("Zusicherungen") der Regierung anbieten. Selbst Daten über Rasse, Religion, politische Meinung, Gesundheit und Sexualleben einer Person sollen nach dem aktuellen Verhandlungsstand übermittelt werden dürfen, wenn - nicht näher definierte - "angemessene Vorkehrungen" gesetzlich vorgesehen sind. Europäische Bürger sollen - wie im Fall der Fluggastdaten - keinerlei gerichtlich durchsetzbare Rechte erhalten. Experten weisen darauf hin, dass es in der Praxis selbst für US-Amerikaner oft unmöglich ist, sich gegen Datenmissbrauch oder -fehlgebrauch der Regierung zu wehren.

Im Einzelnen hat die EU-US-"High Level Contact Group on data protection and data sharing (HLCG)" die folgenden angeblich gemeinsamen Datenschutzprinzipien erarbeitet:

  1. Zweckbestimmung und -begrenzung: Daten müssen für einen bestimmten Zweck gesammelt werden. Sie sollen aber im Sicherheitsbereich auch für jeglichen anderen Zweck verwendet werden dürfen, ebenso wenn es wegen "wirtschaftlicher oder finanzieller Interessen" erforderlich ist.
  2. Datenintegrität
  3. Verhältnismäßigkeitsgebot
  4. Datensicherheit
  5. Sensible Daten: Daten über Rasse, Religion, politische Meinung, Gesundheit und Sexualleben einer Person sollen übermittelt werden dürfen, wenn - nicht näher definierte - "angemessene Vorkehrungen" gesetzlich vorgesehen sind.
  6. Verantwortlichkeit
  7. Aufsicht: Es muss keine unabhängige Aufsichtsbehörde geben, sondern die Aufsicht kann von einer höherrangigen Behörde (z.B. Ministerium) ausgeübt werden. Die Aufsichtsstelle muss auch nicht unabhängig von der Regierung sein.
  8. Auskunfts- und Berichtigungsanspruch
  9. Benachrichtigungsanspruch
  10. Rechtsweg: Die USA wollen Europäern keinen Rechtsweg zu Gerichten zugestehen.

Die wirklichen Mindesterfordernisse des Datenschutzes finden sich hier. Die Kommission vergisst aber, dass all diese Maßstäbe nur für den privaten Sektor gelten. Für den staatlichen Bereich gibt es noch keinen gemeinsamen Schutzstandard.

In einer gemeinsamen Erklärung von EU-Kommission und USA am 10.06.2008 heißt es, Daten müssten zum Zweck der Strafverfolgung zwischen der EU und den USA ausgetauscht werden. Mit den Gesprächen werde ein Übereinkommen zur verstärkten Zusammenarbeit auf allen Gebieten der Strafverfolgung angestrebt.

Der weitere Stand findet sich in einer gemeinsamen Erklärung vom 12.12.2008. Unter anderem soll die "gegenseitige Anwendung des Datenschutzrechts auf Private" eingeführt werden. Das könnte bedeuten, dass das bessere EU-Recht keine Anwendung mehr findet. Hierüber wird ebenso noch verhandelt wie über die Frage, ob wir einen Zugang zu den Gerichten in den USA bekommen. Selbst, wenn letzteres formal durchgesetzt wird, weisen die US-Gerichte alle Klagen ab, in denen sich die Regierung auf eine Gefährdung der nationalen Sicherheit beruft. Dies genügt der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht. Details... (englisch)

Am 28.10.2009 legte die High Level Contact Group ihren Abschlussbericht vor.

Ende 2009 ersuchte der Europäische Rat die Kommission, "eine Empfehlung zur Aushandlung von Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über Datenschutz und gegebenenfalls über Datenaustausch zu Zwecken der Strafverfolgung vorzulegen, die auf der Arbeit der hochrangigen Kontaktgruppe EU-USA für den Informationsaustausch und den Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten aufbaut". Die Kommission führte eine Anhörung dazu durch.

Der Europäische Rat berät zurzeit, welches Mandat er der Kommission für die Aufnahme von Verhandlungen erteilt.

Weitere Informationen:

Elektronisches System zur Aufzeichnung der Ein- und Ausreisenden ("Smart Borders")[Bearbeiten]

Die EU-Kommission will, dass künftig alle Personen aus Nicht-EU-Staaten, die nach Europa ein- und ausreisen, elektronisch erfasst werden. Es soll also zentral erfasst werden, welche Drittstaatsangehörigen sich in der EU aufhalten und in der Vergangenheit aufgehalten haben. Dies soll auch Personen betreffen, die kein Visum benötigen (z.B. Schweizer, Kanadier, Australier, US-Amerikaner). Reist eine Person nicht rechtzeitig aus, wird Alarm gegeben. Die Reisendenregistrierung könnte die Grundlage für ein elektronisches Einreise-Genehmigungssystem und eine automatisierte Risikoeinstufung jedes Einreisewilligen bilden.

Außerdem sollen Vielreisende wie Geschäftsleute oder deren Familienangehörige in einem freiwilligen "Registrierungsprogramm" die Möglichkeit erhalten, über automatische Kontrollschleusen in die EU gelangen, nachdem sie sich einer Vorprüfung unterzogen und ihre biometrischen Daten abgegeben haben. Dieses freiwillige Programm stellt eine Vorstufe auf dem Weg zu einer verpflichtenden Abgabe und Vorratsspeicherung der biometrischen Merkmale wie in den USA dar.

Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag will die EU-Kommission Anfang 2012 vorlegen.

Bislang wird datenschutzfreundlich dezentral jeder Pass gestempelt, um den Tag der Ein- und Ausreise festzuhalten. Nur 11 EU-Staaten erfassen Ein- und Ausreise elektronisch.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte kritisierte an dem Plan schon 2008

  • die Vielzahl von Einzelvorschlägen der EU-Kommission zur "Sicherung der Außengrenzen" statt der Präsentation einer Gesamtstrategie,
  • das Fehlen zuverlässiger Belege für die Erforderlichkeit neuer Datensammlungen,
  • das Fehlen einer Auswertung bestehender Systeme dieser Art (z.B. in einigen EU-Mitgliedsstaaten und den USA - so hätte das US-System für 1 Mrd. US-$ gerade einmal zu 1.500 Einreiseverweigerungen geführt),
  • die Verwendung biometrischer Daten für das System,
  • die Umkehr der Unschuldsvermutung, die darin liegt, dass alle Reisenden als potenzielle Rechtsbrecher angesehen und ohne Anlass gespeichert werden.

2011 meldete er erneut Zweifel an der Notwendigkeit und Effizienz eines solchen Systems an. Das Registrierte-Reisende-Programm hält er für überflüssig, weil es schon jetzt Visa gibt, welche die wiederholte Einreise erlauben.

Das Europäische Parlament bezweifelte 2009, "ob die Umsetzung eines solchen Systems unbedingt notwendig ist".

Die Grünen im Europaparlament kritisieren: "Die EU versucht, für viel Geld ein US-Programm zu kopieren, das wir hier in Europa überhaupt nicht brauchen und das in den USA nicht mal besonders gut funktioniert. Das 'Smart-Borders'-Paket kostet voraussichtlich mehr als eine Milliarde Euro. Es bringt aber nichts – außer mehr Überwachung und Bürokratie. Es ist deshalb reine Verschwendung."

Weitere Informationen:

Bund[Bearbeiten]

Arbeitnehmerüberwachung[Bearbeiten]

Der Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz sieht einen dramatischen Abbau des Datenschutzes am Arbeitsplatz vor. So kann Videoüberwachung am Arbeitsplatz derzeit nur bei konkretem Verdacht gegen bestimmte Personen als letztes Mittel zulässig sein. Nach dem geplanten "Beschäftigtendatenschutzgesetz" könnte jeder Arbeitsplatz hingegen permanent und ohne jeden Anlass videoüberwacht werden.

Zudem würde der anlass- und verdachtslose Abgleich von Beschäftigtendaten, um etwaige Pflichtverletzungen aufzuspüren, erstmals legalisiert werden ("Screening"). Derzeit ist ein solches Stochern im Nebel ohne jeglichen Verdachtsmoment verboten.

"Im Ergebnis würden die vorgesehenen Änderungen in zentralen Bereichen des Arbeitslebens eine Verschlechterung des Datenschutzes für die Beschäftigten zur Folge haben", warnen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Die Gewerkschaften laufen Sturm gegen das Vorhaben.

Der Bundestag will die Arbeitnehmerüberwachung durch Änderungen des Regierungsentwurfs noch weiter ausweiten (siehe "Formulierungsvorschläge" des Bundesinnenministeriums vom 07.09.2011):

  • Das Fernmeldegeheimnis für private Gespräche und E-Mails am Arbeitsplatz soll abgeschafft werden. Der Arbeitgeber soll auch private Gespräche mithören dürfen - um zu überprüfen, ob sie wirklich privat sind.
  • Das Mithören dienstlicher Telefongespräche und das Mitlesen dienstlicher E-Mails soll permanent und ständig zugelassen werden, nicht mehr nur stichprobenhaft in vorher mitzuteilenden Zeiträumen.
  • Die permanente Videoüberwachung von Beschäftigten soll ganz allgemein "zur Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen" zugelassen werden.
  • Der anlass- und verdachtslose Abgleich von Beschäftigtendaten ("Screening") soll nicht mehr nur zur Aufdeckung von Verfehlungen zugelassen werden, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, sondern auch zum Aufspüren minder schwerer "Pflichtverletzungen".
  • Innerhalb von Konzernen soll eine uneingeschränkte Übermittlung von Arbeitnehmerdaten zugelassen werden.
  • Eignungstests nach Methoden, die wissenschaftlich nicht anerkannt sind, sollen zugelassen werden.
  • Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge sollen künftig Vorrang vor dem Datenschutzgesetz erhalten und selbst das geringe gesetzliche Schutzniveau gänzlich aufheben dürfen.

Nutzt ein Arbeitgeber seine Spielräume, wird das geplante Gesetz - in den Worten der Datenschutzbeauftragten - "zu einer ständigen Kontrolle der Beschäftigten führen oder den Betroffenen den Eindruck einer umfassenden Überwachung am Arbeitsplatz vermitteln - etwa durch ständige Videoüberwachung oder regelmäßige Aufzeichnung, Mitschnitte oder Mithören von Ferngesprächen".

Die Gewerkschaften und 3.000 Betriebsräte wollen den Gesetzentwurf ganz stoppen. Die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) bestätigt in dem SWR-Fernsehbeitrag "Ausgespähte Mitarbeiter - Bundesregierung will Chefs das Spionieren erleichtern" vom 11.10.2011, dass es für Beschäftigte deutlich