Aktuelle Gesetzesvorhaben: Unterschied zwischen den Versionen

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==EU-Überwachung==
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===EU-Überwachung===
 
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will die deutsche EU-Ratspräsidentschaft dazu nutzen, die Befugnisse der europäischen Polizeibehörde Europol zu erweitern. Auch die Verwendung biometrischer Kennzeichen in Ausweisen soll unter dem deutschen Ratsvorsitz vorangetrieben werden.
 
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will die deutsche EU-Ratspräsidentschaft dazu nutzen, die Befugnisse der europäischen Polizeibehörde Europol zu erweitern. Auch die Verwendung biometrischer Kennzeichen in Ausweisen soll unter dem deutschen Ratsvorsitz vorangetrieben werden.
  
 
[http://de.today.reuters.com/news/newsArticle.aspx?type=domesticnews&storyID=2007-01-03T142920Z_01_KOE352148_RTRDEOC_0_DEUTSCHLAND-EU-SICHERHEIT.xml Quelle]
 
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===Zentrales Melderegister===
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Die Bundesregierung plant die Einführung eines zentralen Melderegisters für alle Bürger in Deutschland.
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[http://www.heise.de/newsticker/meldung/83859 Quelle]
  
 
==Brandenburg==
 
==Brandenburg==

Version vom 18. Januar 2007, 14:09 Uhr

Bund

Vorratsdatenspeicherung

Künftig soll sechs Monate lang gespeichert werden, wer wann wo mit wem per Telefon, Handy, Email oder Internet kommuniziert hat. Anonyme Emailkonten und Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.

Ausführliche Infos finden sich auf www.vorratsdatenspeicherung.de. Der Gesetzentwurf findet sich hier.

Online-Durchsuchungen

Der Bundesinnenminister will den Sicherheitsbehörden erlauben, sich online in private Computer einzuhacken.

Quelle

EU-Überwachung

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will die deutsche EU-Ratspräsidentschaft dazu nutzen, die Befugnisse der europäischen Polizeibehörde Europol zu erweitern. Auch die Verwendung biometrischer Kennzeichen in Ausweisen soll unter dem deutschen Ratsvorsitz vorangetrieben werden.

Quelle

Zentrales Melderegister

Die Bundesregierung plant die Einführung eines zentralen Melderegisters für alle Bürger in Deutschland.

Quelle

Brandenburg

Polizei

In Brandenburg ist seit Juni 2006 die Verschärfung des Polizeirechts geplant. Unter anderem soll das Abhören von Telefonen, die Standortermittlung von Mobiltelefonen sowie eine anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung eingeführt werden. Die Linkspartei hat eine Verfassungsbeschwerde angekündigt.

Gesetzentwurf

Sachsen

Polizei

Der sächsische Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) will die Telefonüberwachung massiv ausweiten, automatische Kfz-Kennzeichenscanner erlauben und die Voraussetzungen von Wohnungsdurchsuchungen absenken.

Quelle

Saarland

Polizei

Saarland soll ein neues Polizeigesetz bekommen. Wie in Schleswig-Holstein enthält der Gesetzentwurf die "anlassfreie elektronische Erfassung von KFZ-Kennzeichen", mit der ein KFZ-Scanning im Gefahrenfall erlaubt werden soll. Dabei werden die Daten aller KFZ mit Fahndungsdaten abgeglichen.

Die staatliche Videoüberwachung soll nicht mehr auf Kriminalitätsschwerpunkte beschränkt bleiben, sondern immer dann erlaubt werden, "wenn es der Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit dient." Die Videoüberwachung aller Schulhöfe ist geplant. Die Telekommunikationsüberwachung soll schon bei der Vorbereitung einer Straftat möglich sein.

Der Referentenentwurf, der auch von der saarländischen SPD und FDP kritisiert wird, soll nun dem Kabinett vorgelegt und danach im Landtag zur Abstimmung eingebracht werden. Im Saarland regiert die CDU mit absoluter Mehrheit.

Quelle

Schreiben Sie dem Petitionsausschuss des Landtags Ihre Meinung: Mail

Schleswig-Holstein

Polizei

Eine Novellierung des schleswig-holsteinischen Polizeirechts ist geplant. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die folgenden Änderungen vor:

  • Bildaufzeichnungen im öffentlichen Raum (§ 184 Abs. 2 LVwG-E)
  • Kfz-Kennzeichenüberwachung (§ 184 Abs. 5 LVwG-E)
  • Telekommunikationsüberwachung (§ 185a LVwG-E)
  • Erweiterung der Generalklausel zur Datenerhebung (§ 179 Abs. 2 LVwG-E)
  • Erweiterungen der Schleierfahndung und Identitätsfeststellung (§§ 180, 181 LVwG-E)
  • Entwertung des Grundsatzes der Zweckbindung bei polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystemen (§ 189 Abs. 1 LVwG-E)
  • Einschränkung der Beteiligung des ULD unter dem Deckmantel der "Verfahrensvereinfachung" (§ 197 LVwG-E).
  • Aufhebung der Zweckbindung von Steuerdaten (§ 281 LVwG-E)

Der Entwurf wird derzeit im Landtag beraten.

Stellungnahme des Landesbeauftragten für Datenschutz Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins

Schreiben Sie dem Petitionsausschuss des Landtags Ihre Meinung: Mail