Aktuelle Gesetzesvorhaben: Unterschied zwischen den Versionen

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[http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Datenschutz-Verfassungsschutz-BKA;art122,2516911 Quelle]
 
[http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Datenschutz-Verfassungsschutz-BKA;art122,2516911 Quelle]
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====Einladerdatei und Visa-Warndatei====
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Wer einen visumpflichtigen Ausländer nach Deutschland einlädt, soll künftig in einer speziellen Datei gespeichert werden. Die neue Einlader-Datei soll vor allem Viel-Einlader identifizieren, weil davon ausgegangen wird, dass Schleuser immer wieder mit den gleichen Personen zusammenarbeiten.
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Daneben soll eine Warndatei mit den Namen von Ausländern, die bei Einreisen in der Vergangenheit "negativ aufgefallen waren", eingerichtet werden. Die Datei soll zwar in erster Linie der Kontrolle der Einwanderung dienen. Aber auch Polizeibehörden und Geheimdienste werden voraussichtlich Zugriff erhalten.
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Im Oktober soll ein Gesetzentwurf vorliegen.
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[http://www.tagesspiegel.de/politik/;art771,2615946 Quelle]
  
 
==Gesetzentwürfe==
 
==Gesetzentwürfe==

Version vom 27. September 2008, 20:32 Uhr

Aktuelle Gesetzesvorhaben, die die Privatsphäre gefährden.

Pläne

Hier sind Pläne gesammelt, die noch in der Diskussion sind und noch nicht als Gesetzentwurf vorliegen.

Welt

Briefdatensammlung

Die USA fordern, dass ihnen künftig zu jedem Brief ein Datensatz mit Absender und Empfänger des Briefs übermittelt wird. Die Daten sollen in den USA gespeichert und zur Verdachtsgenerierung genutzt werden. Eine Reihe anderer Staaten fordert solche Daten auch. Hinter verschlossenen Türen wird über ein entsprechendes, bindendes internationales Abkommen verhandelt. Bisher wehrt sich nur Österreich gegen den Verstoß gegen das Postgeheimnis.

Schon heute wird den USA zu jeder dorthin versandten Express-Sendung ein Datensatz mit Absender und Empfänger übermittelt. Die deutsche DHL hält dieses Verfahren geheim.

Quelle 1, Quelle 2, Quelle 3, Quelle 4

EU

Datenauslieferung an die USA

Die EU verhandelt seit 2007 mit den USA über ein allgemeines Abkommen zur Übermittlung persönlicher Informationen (z.B. Bankdaten, Reisedaten, Internet-Nutzungsdaten) von Europäern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden. An den Verhandlungen sind Vertreter der jeweiligen Ratspräsidentschaft, der EU-Kommission und des US-amerikanischen Innenministeriums beteiligt, nicht aber das Europäische Parlament.

In den USA existiert zurzeit kein gesetzlicher Schutz für Daten über Europäer. Die USA wollen dies auch nicht ändern, sondern - wie im Fall der Fluggastdaten - nur Versprechen ("Zusicherungen") der Regierung anbieten. Selbst Daten über Rasse, Religion, politische Meinung, Gesundheit und Sexualleben einer Person sollen nach dem aktuellen Verhandlungsstand übermittelt werden dürfen, wenn - nicht näher definierte - "angemessene Vorkehrungen" gesetzlich vorgesehen sind. Europäische Bürger sollen - wie im Fall der Fluggastdaten - keinerlei gerichtlich durchsetzbare Rechte erhalten. Experten weisen darauf hin, dass es in der Praxis selbst für US-Amerikaner oft unmöglich ist, sich gegen Datenmissbrauch oder -fehlgebrauch der Regierung zu wehren.

Im Einzelnen hat die EU-US-"High Level Contact Group on data protection and data sharing (HLCG)" die folgenden angeblich gemeinsamen Datenschutzprinzipien erarbeitet:

  1. Zweckbestimmung und -begrenzung: Daten müssen für einen bestimmten Zweck gesammelt werden. Sie sollen aber im Sicherheitsbereich auch für jeglichen anderen Zweck verwendet werden dürfen, ebenso wenn es wegen "wirtschaftlicher oder finanzieller Interessen" erforderlich ist.
  2. Datenintegrität
  3. Verhältnismäßigkeitsgebot
  4. Datensicherheit
  5. Sensible Daten: Daten über Rasse, Religion, politische Meinung, Gesundheit und Sexualleben einer Person sollen übermittelt werden dürfen, wenn - nicht näher definierte - "angemessene Vorkehrungen" gesetzlich vorgesehen sind.
  6. Verantwortlichkeit
  7. Aufsicht: Es muss keine unabhängige Aufsichtsbehörde geben, sondern die Aufsicht kann von einer höherrangigen Behörde (z.B. Ministerium) ausgeübt werden. Die Aufsichtsstelle muss auch nicht unabhängig von der Regierung sein.
  8. Auskunfts- und Berichtigungsanspruch
  9. Benachrichtigungsanspruch
  10. Rechtsweg: Die USA wollen Europäern keinen Rechtsweg zu Gerichten zugestehen.

Die wirklichen Mindesterfordernisse des Datenschutzes finden sich hier. Die Kommission vergisst aber, dass all diese Maßstäbe nur für den privaten Sektor gelten. Für den staatlichen Bereich gibt es noch keinen gemeinsamen Schutzstandard.

In einer gemeinsamen Erklärung von EU-Kommission und USA von 2008 heißt es, Daten müssten zum Zweck der Strafverfolgung zwischen der EU und den USA ausgetauscht werden. Mit den Gesprächen werde ein Übereinkommen zur verstärkten Zusammenarbeit auf allen Gebieten der Strafverfolgung angestrebt.

Weitere Informationen:

  • Bericht der hochrangigen EU-US-Kontaktgruppe über Datenaustausch vom 12.06.2008
  • Entwurf gemeinsamer Datenschutzprinzipien (englisch)
  • Bericht der New York Times vom 28.06.2008 (englisch)
  • Pressemeldung vom 12.02.2007: Schäubles Daten-Exhibitionismus gefährdet die Sicherheit der Europäer

Internetkontrolle

Künftig soll der Aufruf zum Terrorismus sowie das Anwerben und das Ausbilden von Terroristen über das Internet strafbar werden. Geplant ist dazu sogar die Sperrung von Webseiten und die Verhinderung der Suche in Suchmaschinen nach bestimmten Suchwörtern.

Quelle

Fingerabdrücke und Irisscan bei Einreise

Nach einem Vorschlag von EU-Justizkommissar Franco Frattini sollen künftig alle Reisende aus Drittländern, die für weniger als drei Monate in den Schengen-Raum kommen, Fingerabdrücke abgeben und sich fotografieren lassen. Bisher galt das nur für Asylsuchende. In einem zentralen Ein- und Ausreiseregister sollen zudem Ort und Zeitpunkt der Ankunft sowie die Dauer des Aufenthaltes erfasst werden. Dem Schengener Abkommen, das den Wegfall von Grenzkontrollen vorsieht, gehören seit Dezember 24 europäische Länder an.

Quelle

Sicherheitsprogramm 2010-2014

Die Staats- und Regierungschefs der EU wollen 2009 eine gemeinsame Agenda innenpolitischer Ziele für die nächsten fünf Jahre festlegen. Auf dieser Grundlage soll die EU-Kommission einen Aktionsplan ausarbeiten und konkrete Gesetzentwürfe vorlegen. Die innenpolitischen Mehrjahrespläne werden von Ministern und Ministerpräsidenten ohne demokratische Beteiligung festgelegt.

Im Einzelnen ist vorgesehen:

  1. „Optimaler Datenfluss“
  2. „Management sicherheitsrelevanter Informationen“
  3. Mehr Videoüberwachung
  4. Systematische Überwachung von Finanztransaktionen
  5. Massendatenanalyse
  6. „Überwachung des Internet“
  7. „Optimale Überwachungsverfahren“
  8. Standardisierung von Datenbanken und IT-Systemen
  9. Entwicklung neuer Technologie
  10. Zusammenarbeit mit Interpol
  11. Allgemeiner Datenaustausch mit den USA
  12. Verstärkte Finanzierung
  13. „Anpassung“ des Datenschutzes

Details siehe Agenda der EU-Innenminister veröffentlicht ("future group") (8.8.2008)

Schreiben Sie dem EU-Innenkommissar Barrot Ihre Meinung: cab-archive-barrot (bei) ec.europa.eu

Bund

Zentrales Melderegister

Die Bundesregierung plant die Einführung eines zentralen Melderegisters für alle Bürger in Deutschland. Quelle

Von jeder in Deutschland gemeldeten Person würden mindestens 27 persönliche Daten gespeichert, wesentlich mehr als heute in den Meldebehörden erfasst sind. Darunter

  • das Geschlecht,
  • die Religionszugehörigkeit,
  • der Familienstand sowie
  • die Steueridentifikationsnummer, die jeder Steuerpflichtige sein Leben lang behält. Auch
  • Pass- und Ausweisdaten sollen gespeichert werden.
  • Neben der E-Mail-Adresse ("elektronische Bürgeradresse") sowie
  • Hochzeitstag- und Ort sollen auch
  • die gesetzlichen Vertreter samt
  • Doktorgrad,
  • Anschrift,
  • Geburtstag,
  • Geschlecht und
  • Todestag im Bundesmelderegister erfasst werden. Die gleichen Daten werden von
  • Ehegatten,
  • Lebenspartnern und
  • minderjährigen Kindern gespeichert.

Weitere Informationen sollen für bestimmte Zwecke erfasst werden:

  • Darf die Person wählen oder gewählt werden?
  • Ist sie bereits für den Wehrdienst erfasst worden?
  • Wurde eine Waffenerlaubnis erteilt; wenn ja, wann?

In den kommunalen Meldebehörden sollen noch mehr Daten gespeichert werden als im Bundesmelderegister. Für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten sollen unter anderem erfasst werden:

  • Steuerklasse,
  • Freibeträge,
  • rechtliche Stellung der Kinder,
  • Namen und Anschrift der Stiefeltern.
  • Auch Name und Anschrift der Wohnungseigentümer müssten erfasst werden.

Neu ist, dass die Daten der Meldebehörden zur Feststellung der Identität genutzt werden könnten. Mit der nach dem Referentenentwurf geplanten umfangreichen Datenspeicherung wird die Identifizierung von Personen wesentlich leichter. Der Gesetzentwurf sieht zudem eine erhebliche Ausweitung der Zugriffsmöglichkeit für Geheimdienste und Verfassungsschutz vor. BND und Militärischer Abschirmdienst dürften auf alle beim Bundesmelderegister und den Meldebehörden gespeicherten Daten zugreifen. Das gleiche Recht hätten auch Polizei, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsbehörden, Zollfahndung und zur Strafverfolgung auch Finanzbehörden. Sogar Private können zur Geltendmachung von Forderungen auf die Daten zugreifen.

Derzeit sind nur wenige Daten bei den Meldebehörden hinterlegt, etwa Name, Geburtsdatum, Geburtsort, früher Wohnsitz, Tag des Zuzugs und das Geschlecht.

Quelle

Referentenentwurf

Gemeinsames Eckpunktepapier der Datenschutzbeauftragten

Zeitung: Keine Chance für Schäubles zentrales Melderegister (23.08.2008)

Biometrischer und elektronischer Personalausweis

Die Bundesregierung plant, Personalausweise mit einem kontaktlosen Funkchip zu versehen. Auf diesem sollen neben den Ausweisdaten auch ein biometrisches Gesichtsbild gespeichert werden. Quelle Die Abgabe der Fingerabdrücke soll dem Inhaber freigestellt sein.

Die Bundesregierung will eine „Infrastruktur zur eindeutigen elektronischen Identifizierung für Bürgerinnen und Bürger“ aufbauen. Die Identifizierung soll gegenüber dem Staat wie auch gegenüber Privatunternehmen möglich werden. Dazu soll ein „elektronischer Personalausweis“ bereitgestellt werden, und zwar in Form eines Funkchips auf dem herkömmlichen Personalausweis. Der Chip soll folgende Informationen speichern:

  1. Vornamen,
  2. Familienname,
  3. Doktorgrad,
  4. Geburtstag,
  5. Geburtsort,
  6. gegenwärtige Anschrift
  7. Gültigkeit
  8. Volljährigkeit
  9. "diensteanbieter- und kartenspezifisches Kennzeichen"
  10. ein Gesichtsfoto als digitales Bild.

Außerdem ist geplant, dass der künftige elektronische Personalausweis optional mit einer elektronischen Authentisierungsfunktion und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ausgestattet wird. Die Authentisierungsfunktion soll dem Ausweisinhaber die Möglichkeit eröffnen, sich im Internet und an Automaten elektronisch auszuweisen. Die Daten sollen „nur auf Wunsch des Inhabers und mit seiner expliziten Zustimmung im Einzelfall ausgelesen werden können.“

Bürgerinnen und Bürger sollen darüber hinaus über genannte "Bürgerportale" „eine elektronische Präsenz im Netz mit elektronischer Meldeadresse“ erhalten, um sich „gegenüber Dritten im Internet verlässlich authentisieren“ zu können. Bei dieser elektronischen Meldeadresse soll es sich offenbar um eine Emailadresse handeln. Diese Adresse soll „auch auf dem elektronischen Personalausweis festgehalten werden“. In dem Postfach sollen „Dokumente und Informationen“ zur eigenen Person „langfristig sicher aufbewahrt und ausgewählten Kommunikationspartnern bereitgestellt werden“. Dazu zählen „Anträge und Bescheide, Fotos und Videos, Abrechnungen und andere persönlichen Daten“. Erstaunlich offen heißt es weiter: „Bürger-Portale geben Bürgerinnen und Bürgern im Internet ein Gesicht. Sie machen die nicht-anonyme und sichere elektronische Kommunikation zum Normalfall“.

Kritik: Das Programm soll die Anonymität im Internet verdrängen und nicht nicht-anonyme Nutzung zum „Normalfall“ machen. Es braucht wenig Fantasie, um vorherzusehen, dass die zunächst freiwilligen Identifizierungsverfahren nach und nach obligatorisch werden werden und die anonyme Nutzung von Angeboten unmöglich werden wird, sei es der Abruf von Verwaltungsinformationen oder der Einkauf im Internet. Im Internet wird eine Identifizierung mit Personalausweis viel öfters gefordert werden als im „wirklichen“ Leben.

Weitere Informationen:

Welche Mehrkosten durch die Pläne entstehen und ob sich die bei Ausstellung eines Ausweises anfallende Gebühr erhöht, ist noch unklar.

Zentrale Steuerdatenbank mit allen Einkommensdaten

Die Bundesregierung will in einer "zentralen Speicherstelle" sämtliche Einkommensdaten abhängig Beschäftigter der letzten vier Jahre erfassen ("Elektronischer Einkommensnachweis", ELENA). Damit sollen Sozialmissbrauch unterbunden und Bürokratie abgebaut werden. Das heißt aber im Klartext auch, dass demnächst zehntausende von Sachbearbeitern Zugriff auf persönliche Vermögensangaben haben.

Die Bundesregierung will die zentrale Datenbank in Berlin einrichten. Die Steuerdaten sind bisher nur dezentral bei den einzelnen Finanzämtern gespeichert. Die neue zentrale Datei soll Daten zum Ehepartner, zu Kindern, zur Religionszugehörigkeit, zur Steuerklasse und zu Freibeträgen enthalten. Zugriff sollen neben Finanz- auch Sozialbehörden erhalten, insbesondere bei der Beantragung von Arbeitslosengeld. Auch bei kommunalen Verfahren (z.B. Wohngeld) und gerichtlichen Verfahren (z.B. Prozesskostenhilfe) soll Zugriff gewährt werden. Eine Verwendung zur Strafverfolgung (z.B. Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit) wurde angeblich bisher nicht geprüft. Zunächst ist geplant, dass ein Datenzugriff voraus setzen soll, dass der Betroffene eine Signaturkarte zur Verfügung stellt, wozu er allerdings im Regelfall verpflichtet sein wird. Außerdem soll die Entschlüsselung der Daten ohne Vorliegen der Signaturkarte des Betroffenen unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.

In einem Gutachten des Normenkontrollrats vom November 2007 heißt es: "Die jährlichen Bürokratiekosten der Wirtschaft im ELENA-Verfahren entsprechen in etwa dem Aufwand des heutigen papiergebundenen Verfahrens (…). Mit jeder weiteren Nutzung der Daten der elektronischen Entgeltbescheinigungen [zu anderen Zwecken] sind im Durchschnitt Entlastungseffekte von etwa 5 Mio. Euro für die Wirtschaft verbunden." Es ist geplant, nach Einführung der Datenbank die Verwendung zu weiteren Zwecken zu öffnen.

Zuständig für die Erarbeitung des Gesetzentwurfs, der bis Sommer vorliegen soll, ist das Bundeswirtschaftsministerium.

Siehe auch:

  • Antwort der Bundesregierung vom 03.04.2008
  • Entschließung der Datenschutzbeauftragten vom 08./09. März 2007
  • Stellungnahme des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten

Geheimdienstliche Videoüberwachung von Wohnungen

Sobald das umstrittene BKA-Gesetz beschlossen ist, will das von Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) geführte Bundesinnenministerium einen Gesetzentwurf vorlegen, der auch dem Bundesamt für Verfassungsschutz das heimliche Filmen in Wohnungen erlauben soll. Nachrichtendienste operieren allerdings - im Unterscheid zum Bundeskriminalamt - im Geheimen, ohne richterliche Kontrolle und auch dort, wo eine konkrete Gefahr nicht vorliegt.

Der SPD-Innenpolitiker Klaus-Uwe Benneter kritisiert das Vorhaben: Der "tiefste Eingriff" in die Unverletzlichkeit der Wohnung setze ganz konkrete Verdachtsmomente voraus. "Bei solchen ganz konkreten Verdachtsmomenten aber ist nicht mehr der Geheimdienst, sondern die Polizei zuständig".

Quelle

Einladerdatei und Visa-Warndatei

Wer einen visumpflichtigen Ausländer nach Deutschland einlädt, soll künftig in einer speziellen Datei gespeichert werden. Die neue Einlader-Datei soll vor allem Viel-Einlader identifizieren, weil davon ausgegangen wird, dass Schleuser immer wieder mit den gleichen Personen zusammenarbeiten.

Daneben soll eine Warndatei mit den Namen von Ausländern, die bei Einreisen in der Vergangenheit "negativ aufgefallen waren", eingerichtet werden. Die Datei soll zwar in erster Linie der Kontrolle der Einwanderung dienen. Aber auch Polizeibehörden und Geheimdienste werden voraussichtlich Zugriff erhalten.

Im Oktober soll ein Gesetzentwurf vorliegen.

Quelle

Gesetzentwürfe

Hier sind Pläne gesammelt, die schon als Gesetzentwurf vorliegen und über deren Einführung zurzeit die zuständigen Stellen beraten.

EU

Fluggastdatensammlung

Die Flugreisen sämtlicher europäischer Bürger sollen verdachtsunabhängig registriert und 13 Jahre lang in Datenbanken aufbewahrt werden. Erfasst werden sollen sämtliche Flüge zwischen Europa und Nicht-EU-Staaten. Zu den Daten gehören Wohnadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Adresse und Telefonnummer am Zielort, Zahlungsdaten einschließlich Kreditkartennummer, Reiseverlauf, Essen und alle zu einer Mietwagen- oder Hotelbuchung gehörenden Daten (sogenannte "Passenger Name Records" oder "PNR").

Kritik: "Da für keine einzige Straftat – erst recht nicht für terroristische Anschläge - nachgewiesen ist, dass sie mit heute nicht verfügbaren Daten hätte verhindert werden können, ist der Vorschlag von vornherein untauglich. Stattdessen würde er Millionen von Euro verschlingen, die an anderer Stelle dringend benötigt werden, um etwa die radikalen Kürzungen der letzten Jahren bei Projekten zur Gewaltprävention rückgängig zu machen. Nach Angaben der EU-Kommission würde die Flugdatensammlung allein im ersten Jahr 600 Mio. Euro Steuergelder kosten, in den Folgejahren jeweils 73 Mio. Euro. Die Fluggesellschaften würde das Vorhaben im ersten Jahr 18 Mio. Euro und in den Folgejahren je 7 Mio. Euro kosten. All diese Kosten wären letztlich vom Bürger durch Steuern oder höhere Flugpreise zu tragen." Quelle

Visa Informations-System (VIS)

Die EU hat eine zentrale Datenbank über alle Personen eingerichtet, die ein Visum zum Aufenthalt in der EU beantragt haben. Künftig soll ein Visum nur noch erhalten, wer ein biometrisches Foto und alle 10 Fingerabdrücke abgibt. Diese biometrischen Daten werden zusammen mit den Daten über die Person in die zentrale Datenbank eingestellt und fünf Jahre auf Vorrat gespeichert. Diverse Stellen haben Online-Zugriff auf die Datenbank. Quelle

Ausbau von Europol

Die europäische Polizeibehörde Europol soll künftig nicht mehr zur Bekämpfung organisierter Kriminalität, sondern für eine Vielzahl weiterer Delikte tätig werden. Europol soll künftig auch Daten privater Stellen sammeln. Außerdem soll ein automatischer, massenhafter Austausch von Daten zwischen Europol und nationalen Behörden erfolgen ("Interoperabilität"). Europol soll automatisierten Zugriff auf "nationale und internationale Informationssysteme" erhalten. Auf Daten unbescholtener, nicht vorbestrafter Bürger soll künftig unbeschränkt zugegriffen werden dürfen. Die Erforderlichkeit der gespeicherten Daten soll nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle drei Jahre überprüft werden. Der Zugang der Betroffenen zu ihren eigenen Daten wird unangemessen eingeschränkt. Quelle 1, Quelle 2

Bund

Bundeskriminalamt: Computer-Überwachung, Videokameras in Wohnungen

Das Bundeskriminalamt soll erstmals die Erlaubnis erhalten, selbst exekutivisch tätig zu werden. Erlaubt werden sollen Videoüberwachung innerhalb von Wohnungen, die Überwachung von Computern, Rasterfahndung, der große Lauschangriff und Telefonüberwachung. Zur Online-Durchsuchung will der Bundesinnenminister dem Bundeskriminalamt erlauben, sich online in private Computer einzuhacken und Daten abzugleichen. Das BKA soll zudem personenbezogene Daten auch aus den Datenbeständen von Privatunternehmen erheben, speichern und verstärkt auf die erkennungsdienstliche Behandlung zurückgreifen dürfen. Für Ermittlungen ist der praktisch unregulierte Einsatz von Observationen auch mit Hilfe technischer Mittel vorgesehen. Dies beinhaltet die akustische und optische Überwachung der Betroffenen sowie den Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern auch innerhalb von Wohnungen. Zu diesem Zwecke sollen Mitarbeiter des BKA auch Urkunden verändern und fälschen dürfen. Ebenso wird das Recht eingeräumt, die Anfertigung von Lichtbildern und Tonaufnahmen in Wohnungen Unbeteiligter vorzunehmen, sofern sich ein Betroffener dort aufhält. Betroffene würden von den Maßnahmen nur in Ausnahmefällen benachrichtigt.

Quelle 1, Quelle 2, Quelle 3

Im Einzelnen soll das BKA die folgenden Rechte erhalten:

  1. Persönliche Daten sammeln
  2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
  3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen
  4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt z.B.
    1. der Person Fingerabdrücke abnehmen,
    2. der Person Handflächenabdrücke abnehmen,
    3. Foto der Person aufnehmen,
    4. Videoaufzeichnung der Person aufnehmen,
    5. äußere körperliche Merkmale der Person feststellen,
    6. Messungen an der Person vornehmen,
    7. die Stimme der Person aufzeichnen.
  5. Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
  6. Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
    1. langfristige Observation von Personen
    2. geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
    3. sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
    4. Beamte ("verdeckte Ermittler") und Privatpersonen ("Vertrauenspersonen") einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen
  7. Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
  8. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)
  9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten kopieren
  10. Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen
  11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
  12. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
  13. Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
  14. Handys identifizieren und lokalisieren ("IMSI-Catcher")
  15. Platzverweisung erteilen
  16. Personen in Gewahrsam nehmen
  17. Personen durchsuchen
  18. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers durchsuchen
  19. Sachen sicherstellen
  20. Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
  21. Vor den Maßnahmen des BKA geschützt sind nur Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete, wenn sie ihren Beruf ausüben und nicht Verursacher der abzuwehrenden Gefahr sind
  22. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für "Zufallsfunde". Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.

Gesetzentwurf im Volltext...

Kritik der FDP:

Würde der Entwurf Gesetz, wäre das BKA nicht wieder zu erkennen, so das Fazit der FDP-Innenexpertin. Während ganz Deutschland auf die Scharmützel um die Online-Durchsuchung starre, entstünde hinter den Kulissen „so etwas wie eine Superpolizei nach dem Vorbild des FBI, die im Kampf gegen den Terror fast alles darf“, kritisiert Piltz. So bekäme das Bundeskriminalamt umfassende verdeckte Ermittlungsbefugnisse, wie der Einsatz von V-Leuten, die Überwachung von Telefon und E-Mailverkehr, die Durchführung von Rasterfahndungen oder die Abfrage von Verbindungsdaten. „Das sind Maßnahmen, wie man sie eigentlich eher bei den Nachrichtendiensten als bei der Polizei erwarten würde. Und das alles ohne ausreichende Kontrolle“, warnte Piltz.

Jedoch werden in den Augen der FDP-Innenexpertin nicht nur die Befugnisse ausgeweitet, die Ermittlungen können zukünftig auch weitestgehend im Dunklen ablaufen. Der Richtervorbehalt und die Benachrichtigungspflichten würden „zurückgedrängt und der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung umgangen werden“, kritisiert die Liberale. Auch im Bereich der Terrorismusbekämpfung würde das BKA – ähnlich dem US-amerikanischen Vorbildern FBI – zur Superinstitution werden, „teilweise sogar, ohne die Länder informieren zu müssen“. Die Landeskriminalämter würden auf die Aufgabe der Amtshilfe reduziert und „dem BKA faktisch unterstellt“.

Kritik der Grünen: Formulierungen seien zu unbestimmt ("soweit technisch möglich"). Lausch- und Videoangriff solle sogar in den Privatwohnungen Unbeteiligter erlaubt werden, wenn dort Verdächtige vermutet werden. Maßlos sei auch die vorgesehene Ermächtigung, jederzeit - auch zur Nachtzeit - ohne richterliche Anordnung Wohnungen betreten zu dürfen.

Ausländer-Ausweis, Fingerabdrücke aller Ausländer

Bundesinnenminister Schäuble will ausländische Staatsbürger/innen verpflichten, eine elektronische Aufenthaltskarte bei sich zu führen. Quelle

Gemäß einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur Änderung des Ausländerzentralregistergesetzes (AZR) sollen von allen Ausländern (außer Schweiz und EU) Fingerabdrücke im Ausländerzentralregister gespeichert werden. Dies soll auch für dauerhaft in Deutschland lebende Personen gelten.

Online-Zugriff der USA auf deutsche Fingerabdruck- und DNA-Daten

Ein von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am 11.03.2008 unterschriebener Vertrag sieht einen automatisierten Austausch von Fingerabdruck- und DNA-Daten mit den USA vor. Die USA sollen direkten Zugriff auf die deutschen DNA- und Fingerabdruckdatenbanken erhalten.

Das Abkommen tritt nur in Kraft, wenn ihm der Bundestag zustimmt.

Weitere Informationen:

Bundesländer

Die Kultusminister der deutschen Bundesländer planen die Einführung einer bundesweiten Datenbank, in der sämtliche Daten über Schüler/innen und Lehrer/innen eingespeichert werden, angeblich um die Bildung zu verbessern. Jede/r Schüler/in soll eine einheitliche "Schüler-Identifikationsnummer" erhalten. Quelle

Baden-Württemberg

Polizei

Die Polizei in Baden-Württemberg soll mehr Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten erhalten:

  • So soll die Videoüberwachung ausgeweitet werden. Gefilmt werden sollen nicht mehr nur Kriminalitätsschwerpunkte, sondern alle Menschen, die Volksfeste und große Stadien besuchen, aber auch Public Viewing, Volksfeste und Weihnachtsmärkte. Es genügt eine "größere Ansammlungen von Menschen" oder eine "öffentliche Veranstaltung". Es dürfen sogar Aufzeichnungen angefertigt werden, die erst nach vier Wochen gelöscht werden müssen.
  • Die Polizei soll das Recht erhalten, präventiv Telefonverbindungsdaten zu erheben (Quelle) und einen sogenannten IMSI-Catcher einzusetzen, um den Standort eines Mobiltelefons zu ermitteln und um identifizieren zu können, welchen Anschluss eine Person benutzt.
  • Die Polizei soll das Recht erhalten, Telekommunikation zu unterbrechen und zu unterbinden.
  • Außerdem soll der Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen mit Fahndungsdaten zugelassen werden. Quelle
  • Gemeinsame Dateien von Geheimdienst, Landeskriminalamt und Polizei sollen zugelassen werden. Quelle
  • Bürger sollen verpflichtet sein, der Polizei zur Abwehr von Gefahren Auskunft zu geben, ohne dass sie dafür verantwortlich sind. Quelle
  • Erkenntnisse aus strafprozessualen Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen sollen präventiv genutzt werden dürfen.
  • Die Polizei soll das Recht erhalten, zu präventiven Zwecken Bewegungen heimlich mittels GPS-Technik nachzuverfolgen.

Schreiben Sie dem Petitionsausschuss des Landtags Ihre Meinung

Siehe auch:

Demonstrationsfreiheit

Das Innenministerium des von CDU und FDP regierten Landes Baden-Württemberg hat einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Versammlungsrechts vorgelegt, der unter anderem folgendes vorsieht:

  • Die Polizei soll das Recht erhalten, ohne jede Voraussetzung auf jeglicher Versammlung unter freiem Himmel mit Videokameras Übersichtsaufnahmen von der Versammlung und ihrem Umfeld anzufertigen und die Videoaufnahmen aufzuzeichnen. Voraussetzung soll nicht mehr sein, dass tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von bestimmten Personen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Die Identifizierung von Teilnehmern mithilfe der Aufnahmen ist zulässig.
  • Die Polizei darf Daten über Teilnehmer aufschreiben, diese anhalten und befragen, ihren Ausweis kontrollieren und auf die Polizeidienststelle mitnehmen sowie sie filmen, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass von ihnen erhebliche Gefahren ausgehen. Sogar „verdeckte Bild- und Tonaufnahmen“ werden zugelassen. All dies soll ihn ähnlicher Form auch für Versammlungen in geschlossenen Räumen gelten.
  • In der Anmeldung von Versammlungen unter freiem Himmel muss künftig angegeben werden: 1. der Ort der Versammlung,

2. der Zeitpunkt des Beginns der Versammlung, 3. das Versammlungsthema, 4. Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit des Veranstalters, 5. Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit der Person, die die Versammlung leitet, auf Anforderung auch Geburtsort und Geburtstag, 6. die erwartete Zahl der teilnehmenden Personen, 7. der beabsichtigte Ablauf der Versammlung, 8. die zur Durchführung der Versammlung mitgeführten Gegenstände oder die verwendeten technischen Hilfsmittel und 9. die vorgesehene Zahl von Ordnern, 10. der beabsichtigte Streckenverlauf, 11. auf Anforderung Familiennamen, Vornamen, Geburtsnamen, Geburtsdaten, Geburtsorte und Anschriften der Ordner (diese Personen sollen wohl gegen diverse Dateien abgeglichen werden; es ist nicht festgelegt, was mit diesen Daten geschehen soll).

  • Bei allen Einladungen zu öffentlichen Versammlungen soll der Name des Veranstalters angegeben werden müssen, auch bei privaten Einladungen über Telefonketten, SMS oder E-Mail.

Die Auflistung oben zählt nur die datenschutzrechtlichen Verschlechterungen auf, nicht die geplanten Einschränkungen der Versammlungsfreiheit selbst. Siehe dazu CDU will in Baden-Württemberg das Versammlungsrecht aushöhlen (23.08.2008).

Das CDU-geführte Innenministerium, das den Gesetzentwurf ausgearbeitet hat, gibt interessierten Kreisen bis zum 17.10.2008 Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Schreiben Sie ihm oder der FDP-Fraktion.

Bayern

Videoüberwachung

Dem bayerischen Landtag liegt ein Gesetzentwurf vor, der den Einsatz von Videoüberwachungssystemen durch sämtliche Behörden und öffentliche Stellen zulassen soll (nicht nur durch die Polizei). Der Einsatz wird quasi in jedem öffentlichen Gebäude zugelassen, solange er mit dem Schutz öffentlicher Gebäude und Verkehrsmittel vor Sachbeschädigung begründet wird. Auch Strafgefangene sollen der Dauerüberwachung ausgesetzt werden. Die Aufnahmen sollen sogar aufgezeichnet werden dürfen. Erst nach zwei Monaten sollen sie gelöscht werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat gefordert, dass für eine Videoüberwachung stets ein "hinreichender Anlass" bestehen muss. Der bayerische Gesetzentwurf bestimmt nicht, dass ein bestimmter Anlass erforderlich ist und welche Anlässe ausreichen.

Weitere Informationen:

Schüler-Datenerfassung

Ein Gesetzentwurf der bayerischen Landesregierung sieht vor, am Sommer 2008 Daten sämtlicher Schüler, deren Eltern und aller Lehrer zentral und personenbezogen zu sammeln ("Totalerhebung"). Dazu soll jeder Schüler und jeder Lehrer eine eindeutige, lebenslange Nummer erhalten (Schülernummer, Lehrernummer). Eine Löschung der gesammelten Daten ist gesetzlich nicht vorgesehen; die Daten jedes Betroffenen werden über Jahre hinweg angesammelt (Bildungsweg). Eine Löschung in der "operativen Datenbank" ist frühestens sechs Jahre nach Verlassen der schulischen Ausbildung/Arbeit vorgesehen (vorbehaltlich Archivierung als "Schülerbogen"). Ein Löschung in der "Auswertungsdatenbank" soll erst nach 30 Jahren erfolgen. Zugriff auf die Daten sollen zunächst Schulen, Kultusministerium und Schulaufsicht erhalten.

Im Einzelnen soll gespeichert werden:

  • bei Schülern:
    • Name,
    • Adresse
    • schulische Daten
    • Daten zur Schullaufbahn
    • Vorbildung
    • Ergebnisse der Vergleichsarbeiten (Jahrgangsstufentests in jeder Klasse und Schulform)
    • Ergebnisse der zentralen Abschlussprüfung
    • Namen und Adresse der Eltern
    • weitere Daten
  • bei Lehrern:
    • Angaben zur Person
    • Angaben zum Unterrichtseinsatz
    • weitere Daten

Es soll jederzeit durch Rechtsverordnung des Ministeriums möglich sein, weitere Daten einzubeziehen. Auch Privatschulen sollen zur Erfassung der Daten ihrer Schüler und Lehrer verpflichtet werden. Einer weiteren Regelung zufolge soll jede Schule - auch Privatschulen - verpflichtet werden, eine vom Ministerium gestellte, einheitliche Software zur Datenverwaltung zu verwenden.

Weitere Informationen im Gesetzentwurf.

Berlin

Schüler-Datenerfassung

Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) hat eine zentrale Schülerdatei für Anfang 2009 angekündigt.

Quelle

Hamburg

Polizei

Der Hamburger Innensenator Ahlhaus (CDU) will seiner Polizei das geheime Ausspionieren von Privatcomputern erlauben. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Es finden Diskussionen mit dem grünen Koalitionspartner statt.

Quelle

Nordrhein-Westfalen

Polizei

In Nordrhein-Westfalen soll die Erlaubnis zur Videoüberwachung öffentlicher Plätze, die ursprünglich 2008 auslaufen sollte, verlängert werden. Es darf sogar eine Aufzeichnung stattfinden. Die Bänder müssen erst nach 14 Tagen gelöscht werden. Mit Düsseldorf, Bielefeld, Coesfeld und Mönchengladbach haben sich bisher vier von 47 nordrhein-westfälischen Polizeibehörden entschieden, Videokameras einzusetzen.

Quelle

Saarland

Polizei

Die Polizei im Saarland soll nach Plänen des saarländischen Innenministers Meiser (CDU) künftig tiefer in die Rechte der Bürger eingreifen dürfen:

  • Das heimliche Ausspähen von Privatcomputern soll präventiv erlaubt werden. Auch das geheime Betreten der Wohnung soll erlaubt werden, um Computer entsprechend zu präparieren.
  • Der massenhafte Abgleich von Kfz-Kennzeichen passierender Fahrzeuge mit polizeilichen Dateien soll gestattet werden.

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Sachsen

Polizei

Der sächsische Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) will die Telefonüberwachung massiv ausweiten, automatische Kfz-Kennzeichenscanner erlauben und die Voraussetzungen von Wohnungsdurchsuchungen absenken.

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Schleswig-Holstein

Geheimdienst

Ein Gesetzentwurf der schwarz-roten Landesregierung in Schleswig-Holstein soll dem Landesamt für Verfassungsschutz zu erheblich weiter gehenden Eingriffen in die Rechte der Bürger berechtigen als bisher. Vorgesehen ist:

  • Der Verfassungsschutz soll künftig auch terroristische Aktivitäten im Ausland beobachten
  • Privatunternehmen sollen verpflichtet werden, an den Geheimdienst die folgenden Daten heraus zu geben:
    • Passagierdaten
    • Kontodaten
    • Brief- und Postdaten
    • Telekommunikationsdaten
  • Der Verfassungsschutz soll Mobiltelefone orten können (IMSI-Catcher)

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Thüringen

Polizei

Thüringen soll ein neues Polizeigesetz bekommen. Der Gesetzentwurf enthält unter anderem die "anlassfreie elektronische Erfassung von KFZ-Kennzeichen", mit der ein KFZ-Scanning im Gefahrenfall erlaubt werden soll. Dabei werden die Daten aller KFZ mit Fahndungsdaten abgeglichen.

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Gesetzentwurf

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