Aktuelle Gesetzesvorhaben

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Aktuelle Gesetzesvorhaben, die die Privatsphäre gefährden.

Pläne

Hier sind Pläne gesammelt, die noch in der Diskussion sind und noch nicht als Gesetzentwurf vorliegen.

Welt

Briefdatensammlung

Die USA fordern, dass ihnen künftig zu jedem Brief ein Datensatz mit Absender und Empfänger des Briefs übermittelt wird. Die Daten sollen in den USA gespeichert und zur Verdachtsgenerierung genutzt werden. Eine Reihe anderer Staaten fordert solche Daten auch. Hinter verschlossenen Türen wird über ein entsprechendes, bindendes internationales Abkommen verhandelt. Bisher wehrt sich nur Österreich gegen den Verstoß gegen das Postgeheimnis.

Schon heute wird den USA zu jeder dorthin versandten Express-Sendung ein Datensatz mit Absender und Empfänger übermittelt. Die deutsche DHL hält dieses Verfahren geheim.

Quelle 1, Quelle 2, Quelle 3, Quelle 4

EU

Stockholmer Sicherheitsprogramm 2010-2014

Die Staats- und Regierungschefs der EU wollen 2009 eine gemeinsame Agenda innenpolitischer Ziele für die nächsten fünf Jahre festlegen. Auf dieser Grundlage soll die EU-Kommission einen Aktionsplan ausarbeiten und konkrete Gesetzentwürfe vorlegen. Die innenpolitischen Mehrjahrespläne werden von Ministern und Ministerpräsidenten ohne demokratische Beteiligung festgelegt.

Im Einzelnen ist vorgesehen:

  1. „Optimaler Datenfluss“
  2. „Management sicherheitsrelevanter Informationen“
  3. Mehr Videoüberwachung
  4. Systematische Überwachung von Finanztransaktionen
  5. Massendatenanalyse
  6. „Überwachung des Internet“
  7. „Optimale Überwachungsverfahren“
  8. Standardisierung von Datenbanken und IT-Systemen
  9. Entwicklung neuer Technologie
  10. Zusammenarbeit mit Interpol
  11. Allgemeiner Datenaustausch mit den USA
  12. Verstärkte Finanzierung
  13. „Anpassung“ des Datenschutzes

Details siehe Agenda der EU-Innenminister veröffentlicht ("future group") (8.8.2008)

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder warnten am 09.10.2009: "Hierzu enthält der Kommissionsentwurf einen umfangreichen Katalog von zum Teil äußerst eingriffsintensiven Maßnahmen, wie z. B. ein elektronisches Registrier- sowie Vorabgenehmigungssystem für Ein- und Ausreisen in oder aus der EU oder den Aufbau eines europäischen Strafregisterinformationssystems. Die ebenfalls angestrebte einheitliche Plattform der Informationsverarbeitung mit beinahe beliebigen Datenverarbeitungsmöglichkeiten gefährdet ohne angemessene Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit die Bürgerrechte."

Schreiben Sie dem EU-Innenkommissar Barrot Ihre Meinung: cab-archive-barrot (bei) ec.europa.eu

EU-Zentralstelle zur Datensammlung

Die EU-Kommission bereitet den Aufbau einer riesigen Zentralstelle zur Datensammlung vor. Damit bekämen Polizei- und andere Sicherheitsbehörden Zugriff auf Informationsbereiche, die ihnen bislang gesetzlich versperrt sind:

  1. Informationen über Personen und Sachen, die zur Fahndung ausgeschrieben sind, aus dem "Schengener Informationssystem" (SIS);
  2. biometrische Merkmale von Visa-Antragstellern ("Visa-Informationssystem");
  3. Fingerabdrücke von Asylbewerbern ("Eurodac").
  4. Später sollen der weitere Informationssammelstellen angegliedert werden.

Für über 100 Millionen Euro soll eine "Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Justiz" errichtet werden, umschreibt ein Kommissions-Papier vom 24. Juni (2009/ 293 final) das Vorhaben.

EU-Datenbank zu Netzkriminalität

Die EU-Innenminister haben sich bei einem Treffen am 24.10.08 auf eine Initiative zur Einrichtung einer gemeinsamen Datenbank zu "Netzkriminalität" geeinigt, die Eingaben der Mitgliedsstaaten zusammenführen und analysieren soll. Die offiziell "Plattform" genannte Datenbank soll sowohl "klassische" Strafrechtsdelikte als auch verbotene Inhalte und Angriffe auf Server umfassen. Die österreichische Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) vermutete, daß die Datenbank "relativ schnell" eingerichtet werden könne, da sich die Minister bezüglich der Ausrichtung einig seien. EU-Justizminister Jacques Barrot hat bereits 300.000 € und sicherte weitere Gelde für nationale Datenbanken zu. An die EU-Kommission erging die Aufforderung der Innenminister, den Aufbau gleichartiger nationaler und internationaler Datenbanken finanziell zu unterstützen. Quelle 1 Quelle 2

Datenauslieferung an die USA

Die EU verhandelt seit 2007 mit den USA über ein allgemeines Abkommen zur Übermittlung persönlicher Informationen (z.B. Bankdaten, Reisedaten, Internet-Nutzungsdaten) von Europäern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden. An den Verhandlungen sind Vertreter der jeweiligen Ratspräsidentschaft, der EU-Kommission und des US-amerikanischen Innenministeriums beteiligt, nicht aber das Europäische Parlament.

In den USA existiert zurzeit kein gesetzlicher Schutz für Daten über Europäer. Die USA wollen dies auch nicht ändern, sondern - wie im Fall der Fluggastdaten - nur Versprechen ("Zusicherungen") der Regierung anbieten. Selbst Daten über Rasse, Religion, politische Meinung, Gesundheit und Sexualleben einer Person sollen nach dem aktuellen Verhandlungsstand übermittelt werden dürfen, wenn - nicht näher definierte - "angemessene Vorkehrungen" gesetzlich vorgesehen sind. Europäische Bürger sollen - wie im Fall der Fluggastdaten - keinerlei gerichtlich durchsetzbare Rechte erhalten. Experten weisen darauf hin, dass es in der Praxis selbst für US-Amerikaner oft unmöglich ist, sich gegen Datenmissbrauch oder -fehlgebrauch der Regierung zu wehren.

Im Einzelnen hat die EU-US-"High Level Contact Group on data protection and data sharing (HLCG)" die folgenden angeblich gemeinsamen Datenschutzprinzipien erarbeitet:

  1. Zweckbestimmung und -begrenzung: Daten müssen für einen bestimmten Zweck gesammelt werden. Sie sollen aber im Sicherheitsbereich auch für jeglichen anderen Zweck verwendet werden dürfen, ebenso wenn es wegen "wirtschaftlicher oder finanzieller Interessen" erforderlich ist.
  2. Datenintegrität
  3. Verhältnismäßigkeitsgebot
  4. Datensicherheit
  5. Sensible Daten: Daten über Rasse, Religion, politische Meinung, Gesundheit und Sexualleben einer Person sollen übermittelt werden dürfen, wenn - nicht näher definierte - "angemessene Vorkehrungen" gesetzlich vorgesehen sind.
  6. Verantwortlichkeit
  7. Aufsicht: Es muss keine unabhängige Aufsichtsbehörde geben, sondern die Aufsicht kann von einer höherrangigen Behörde (z.B. Ministerium) ausgeübt werden. Die Aufsichtsstelle muss auch nicht unabhängig von der Regierung sein.
  8. Auskunfts- und Berichtigungsanspruch
  9. Benachrichtigungsanspruch
  10. Rechtsweg: Die USA wollen Europäern keinen Rechtsweg zu Gerichten zugestehen.

Die wirklichen Mindesterfordernisse des Datenschutzes finden sich hier. Die Kommission vergisst aber, dass all diese Maßstäbe nur für den privaten Sektor gelten. Für den staatlichen Bereich gibt es noch keinen gemeinsamen Schutzstandard.

In einer gemeinsamen Erklärung von EU-Kommission und USA am 10.06.2008 heißt es, Daten müssten zum Zweck der Strafverfolgung zwischen der EU und den USA ausgetauscht werden. Mit den Gesprächen werde ein Übereinkommen zur verstärkten Zusammenarbeit auf allen Gebieten der Strafverfolgung angestrebt.

Der aktuelle Stand findet sich in einer gemeinsamen Erklärung vom 12.12.2008. Unter anderem soll die "gegenseitige Anwendung des Datenschutzrechts auf Private" eingeführt werden. Das könnte bedeuten, dass das bessere EU-Recht keine Anwendung mehr findet. Hierüber wird ebenso noch verhandelt wie über die Frage, ob wir einen Zugang zu den Gerichten in den USA bekommen. Selbst, wenn letzteres formal durchgesetzt wird, weisen die US-Gerichte alle Klagen ab, in denen sich die Regierung auf eine Gefährdung der nationalen Sicherheit beruft. Dies genügt der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht. Details... (englisch)

Weitere Informationen:

Zugriff der USA auf europäische Überweisungsdaten

Seit dem 11.09.2001 forschen US-amerikanische Behörden ohne richterliche Anordnung systematisch und massenhaft den internationalen Überweisungsverkehr aus - auch Überweisungen innerhalb von EU-Staaten. Diese Massen-Rasterfahndung soll angeblich dem Auffinden von Terroristen oder ihrer Finanzierung dienen.

Auf öffentliche Proteste entschied das europäische Bankenkonsortium SWIFT, ab Oktober 2009 keine Daten über innereuropäische Überweisungen mehr in den USA zu speichern. Die USA wollen aber weiterhin Zugriff auf unsere Überweisungdaten haben. Tatsächlich will die EU ein entsprechendes Abkommen schließen. Dies konnte nur mit der Stimme von Außenminister Steinmeier (SPD) geschehen, der im Juli einer entsprechenden Ermächtigung zugestimmt hat. Das geplante Abkommen soll nun erstmals sämtliche europäische Finanzunternehmen abdecken.

Das geplante Abkommen ist schon deswegen illegal, weil es ohne Zustimmung des Europäischen Parlaments geschlossen werden soll.

Die EU-Kommission plant, dass künftig auch EU-Behörden ohne richterliche Anordnung auf Bankdaten zugreifen sollen.

Weitere Informationen:

Internetkontrolle

Künftig soll der Aufruf zum Terrorismus sowie das Anwerben und das Ausbilden von Terroristen über das Internet strafbar werden. Geplant ist dazu sogar die Sperrung von Webseiten und die Verhinderung der Suche in Suchmaschinen nach bestimmten Suchwörtern.

Quelle

Fingerabdrücke und Irisscan bei Einreise

Nach einem Vorschlag von EU-Justizkommissar Franco Frattini sollen künftig alle Reisende aus Drittländern, die für weniger als drei Monate in den Schengen-Raum kommen, Fingerabdrücke abgeben und sich fotografieren lassen. Bisher galt das nur für Asylsuchende. In einem zentralen Ein- und Ausreiseregister sollen zudem Ort und Zeitpunkt der Ankunft sowie die Dauer des Aufenthaltes erfasst werden. Dem Schengener Abkommen, das den Wegfall von Grenzkontrollen vorsieht, gehören seit Dezember 24 europäische Länder an.

Quelle

Bund

Zentrales Melderegister

Der CDU-Bundesinnenminister plant die Einführung eines zentralen Melderegisters für alle Bürger in Deutschland. Quelle

Von jeder in Deutschland gemeldeten Person würden mindestens 27 persönliche Daten gespeichert, wesentlich mehr als heute in den Meldebehörden erfasst sind. Darunter

  • das Geschlecht,
  • die Religionszugehörigkeit,
  • der Familienstand sowie
  • die Steueridentifikationsnummer, die jeder Steuerpflichtige sein Leben lang behält. Auch
  • Pass- und Ausweisdaten sollen gespeichert werden.
  • Neben der E-Mail-Adresse ("elektronische Bürgeradresse") sowie
  • Hochzeitstag- und Ort sollen auch
  • die gesetzlichen Vertreter samt
  • Doktorgrad,
  • Anschrift,
  • Geburtstag,
  • Geschlecht und
  • Todestag im Bundesmelderegister erfasst werden. Die gleichen Daten werden von
  • Ehegatten,
  • Lebenspartnern und
  • minderjährigen Kindern gespeichert.

Weitere Informationen sollen für bestimmte Zwecke erfasst werden:

  • Darf die Person wählen oder gewählt werden?
  • Ist sie bereits für den Wehrdienst erfasst worden?
  • Wurde eine Waffenerlaubnis erteilt; wenn ja, wann?

In den kommunalen Meldebehörden sollen noch mehr Daten gespeichert werden als im Bundesmelderegister. Für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten sollen unter anderem erfasst werden:

  • Steuerklasse,
  • Freibeträge,
  • rechtliche Stellung der Kinder,
  • Namen und Anschrift der Stiefeltern.
  • Auch Name und Anschrift der Wohnungseigentümer müssten erfasst werden.

Neu ist, dass die Daten der Meldebehörden zur Feststellung der Identität genutzt werden könnten. Mit der nach dem Referentenentwurf geplanten umfangreichen Datenspeicherung wird die Identifizierung von Personen wesentlich leichter. Der Gesetzentwurf sieht zudem eine erhebliche Ausweitung der Zugriffsmöglichkeit für Geheimdienste und Verfassungsschutz vor. BND und Militärischer Abschirmdienst dürften auf alle beim Bundesmelderegister und den Meldebehörden gespeicherten Daten zugreifen. Das gleiche Recht hätten auch Polizei, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsbehörden, Zollfahndung und zur Strafverfolgung auch Finanzbehörden. Sogar Private können zur Geltendmachung von Forderungen auf die Daten zugreifen.

Derzeit sind nur wenige Daten bei den Meldebehörden hinterlegt, etwa Name, Geburtsdatum, Geburtsort, früher Wohnsitz, Tag des Zuzugs und das Geschlecht.

Quelle

Referentenentwurf

Gemeinsames Eckpunktepapier der Datenschutzbeauftragten

Zeitung: Keine Chance für Schäubles zentrales Melderegister (23.08.2008)

Aufrüstung der Geheimdienste

Nachdem das umstrittene BKA-Gesetz beschlossen ist, will das von Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) geführte Bundesinnenministerium den Geheimdiensten BND und Verfassungsschutz weitgehende Befugnisse einräumen:

  • Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll - wie das BKA - in Wohnungen heimlich filmen dürfen. Nachrichtendienste operieren allerdings - im Unterscheid zum Bundeskriminalamt - im Geheimen, ohne richterliche Kontrolle und auch dort, wo eine konkrete Gefahr nicht vorliegt. Der SPD-Innenpolitiker Klaus-Uwe Benneter kritisiert das Vorhaben: Der "tiefste Eingriff" in die Unverletzlichkeit der Wohnung setze ganz konkrete Verdachtsmomente voraus. "Bei solchen ganz konkreten Verdachtsmomenten aber ist nicht mehr der Geheimdienst, sondern die Polizei zuständig". Quelle
  • Die Datenbanken des Bundesnachrichtendienstes (BND) sollen mit dem Verfassungsschutz und den deutschen Polizeibehörden verknüpft werden. Damit möchte der BND seine Erkenntnisse aus abgehörten internationalen Gesprächen automatisch mit Personaldaten im Inland abgleichen. Quelle
  • Die Union will die Datensammlung des Verfassungsschutzes ausweiten und das bisherige Fundstellenregister Nadis zu einer umfangreichen Datenbank ausbauen. Quelle
  • Der BND soll künftig das Recht erhalten, gezielt Telefonanschlüsse von Deutschen im Ausland abzuhören, wenn eine "Gefahr für Leib und Leben" besteht sowie bei "besonders schweren und strategisch bedeutsamen Fällen der illegalen Schleuserkriminalität". Quelle
  • Personenbezogene Daten sollen statt ab 16 Jahren künftig schon von Minderjährigen ab 14 Jahren gespeichert werden. Quelle
  • Die Geheimdienste sollen Zugriff auf anlasslos erfasste Verbindungsdaten erhalten (Vorratsdaten). Quelle
  • Von einer effektiveren Kontrolle der Geheimdienste sowie verbessertem Datenschutz ist bei alldem nicht die Rede.

Die SPD will die Neuregelungen erst nach der Bundestagswahl vornehmen. Quelle

Computerspionage zur Strafverfolgung

Als dem BKA im letzten Jahr gegen viel Widerstand erlaubt wurde, Computer auszuspionieren, begründete man dies damit, dass es nur um die Verhinderung terroristischer Anschläge gehe.

SPD und Union wollen die Ergebnisse solcher Maßnahmen nun aber auch zur Verfolgung von Straftaten einsetzen, auch wo es nicht um Terrorismus geht ("Zufallsfunde").

Außerdem soll der Polizei erlaubt werden, verschlüsselte Internet-Telefonate mithilfe von Spionageprogrammen abzuhören ("Quellen-TKÜ").

Das Gesetz soll noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden.

Quelle

Einladerdatei und Visa-Warndatei

Wer einen visumpflichtigen Ausländer nach Deutschland einlädt, soll künftig in einer speziellen Datei gespeichert werden. Die neue Einlader-Datei soll vor allem Viel-Einlader identifizieren, weil davon ausgegangen wird, dass Schleuser immer wieder mit den gleichen Personen zusammenarbeiten.

Daneben soll eine Warndatei mit den Namen von Ausländern, die bei Einreisen in der Vergangenheit "negativ aufgefallen waren", eingerichtet werden. Die Datei soll zwar in erster Linie der Kontrolle der Einwanderung dienen. Aber auch Polizeibehörden und Geheimdienste werden voraussichtlich Zugriff erhalten.

Quelle

24.03.2009: Vor der Bundestagswahl haben sich SPD und Union nicht mehr auf ein Gesetz verständigen können. die Pläne der SPD gehen der Union nicht weit genug, die Pläne der Union gehen der SPD zu weit.

Quelle

Ausländer-Ausweis, Fingerabdrücke aller Ausländer

Bundesinnenminister Schäuble will ausländische Staatsbürger/innen verpflichten, eine elektronische Aufenthaltskarte bei sich zu führen. Quelle

Gemäß einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur Änderung des Ausländerzentralregistergesetzes (AZR) sollen von allen Ausländern (außer Schweiz und EU) Fingerabdrücke im Ausländerzentralregister gespeichert werden. Dies soll auch für dauerhaft in Deutschland lebende Personen gelten.

Volkszählung

Nach einem Entwurf eines Volkszählungsgesetzes soll 2011 eine Erfassung der gesamten Bevölkerung vorgenommen werden ("Zensusgesetz 2011") - erstmals seit 1987. 527 Millionen Euro wird die geplante Zählung kosten. Die zu erstellenden Anschriften- und Gebäuderegister sollen dabei nicht nur für die Volkszählung, sondern für andere Erhebungen verwendet werden. Außerdem sollen Bewohner von Heimen und Gefängnissen nicht-anonym erfasst werden.

Gesetzentwurf

Nacktkörperscanner

Bundesinnenminister Dr. Schäuble lässt Scanner testen, die mithilfe elektromagnetischer Strahlen den nackten Körper von Menschen - trotz getragener Kleidung - sichtbar machen. Ziel ist der Einsatz der Geräte für Kontrollen an Flughäfen.

Kritiker argumentieren:

  • Die Betrachtung nackter Menschen verletzen deren Würde.
  • Kein Flugpassagier würde einwilligen, sich auszuziehen. Das elektronische Äquivalent darf nicht eingeführt werden.
  • Eine angebliche Freiwilligkeit existiert nicht. Wer widerspricht, macht sich verdächtig. Menschen sind sich nicht im klaren darüber, worin sie einwilligen.
  • Erfahrungsgemäß wird eine einmal eingeführte Maßnahme mit der Zeit immer häufiger und zwingender durchgeführt ("wehret den Anfängen", Schneeballtheorie).
  • Der Sicherheitsgewinn ist die Grundrechtsstörung nicht wert. Tests der amerikanischen Behörden haben ergeben, dass die meisten Sprengstoffe und Waffen trotz der Scanner mitgeführt werden konnten.
  • Es gibt andere Technologien, die tatsächlich funktionieren (z.B. "Puffer Portal"-Partikeldetektoren)
  • Die Geräte sind sehr teuer.

Weitere Informationen:

Gesetzentwürfe

Hier sind Pläne gesammelt, die schon als Gesetzentwurf vorliegen und über deren Einführung zurzeit die zuständigen Stellen beraten.

EU

Fluggastdatensammlung

Die Flugreisen sämtlicher europäischer Bürger sollen verdachtsunabhängig registriert und 13 Jahre lang in Datenbanken aufbewahrt werden. Erfasst werden sollen sämtliche Flüge zwischen Europa und Nicht-EU-Staaten. Zu den Daten gehören Wohnadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Adresse und Telefonnummer am Zielort, Zahlungsdaten einschließlich Kreditkartennummer, Reiseverlauf, Essen und alle zu einer Mietwagen- oder Hotelbuchung gehörenden Daten (sogenannte "Passenger Name Records" oder "PNR").

Kritik: "Da für keine einzige Straftat – erst recht nicht für terroristische Anschläge - nachgewiesen ist, dass sie mit heute nicht verfügbaren Daten hätte verhindert werden können, ist der Vorschlag von vornherein untauglich. Stattdessen würde er Millionen von Euro verschlingen, die an anderer Stelle dringend benötigt werden, um etwa die radikalen Kürzungen der letzten Jahren bei Projekten zur Gewaltprävention rückgängig zu machen. Nach Angaben der EU-Kommission würde die Flugdatensammlung allein im ersten Jahr 600 Mio. Euro Steuergelder kosten, in den Folgejahren jeweils 73 Mio. Euro. Die Fluggesellschaften würde das Vorhaben im ersten Jahr 18 Mio. Euro und in den Folgejahren je 7 Mio. Euro kosten. All diese Kosten wären letztlich vom Bürger durch Steuern oder höhere Flugpreise zu tragen." Quelle

Visa Informations-System (VIS)

Die EU hat eine zentrale Datenbank über alle Personen eingerichtet, die ein Visum zum Aufenthalt in der EU beantragt haben. Künftig soll ein Visum nur noch erhalten, wer ein biometrisches Foto und alle 10 Fingerabdrücke abgibt. Diese biometrischen Daten werden zusammen mit den Daten über die Person in die zentrale Datenbank eingestellt und fünf Jahre auf Vorrat gespeichert. Diverse Stellen haben Online-Zugriff auf die Datenbank. Quelle

Ausbau von Europol

Die europäische Polizeibehörde Europol soll künftig nicht mehr zur Bekämpfung organisierter Kriminalität, sondern für eine Vielzahl weiterer Delikte tätig werden. Europol soll künftig auch Daten privater Stellen sammeln. Außerdem soll ein automatischer, massenhafter Austausch von Daten zwischen Europol und nationalen Behörden erfolgen ("Interoperabilität"). Europol soll automatisierten Zugriff auf "nationale und internationale Informationssysteme" erhalten. Auf Daten unbescholtener, nicht vorbestrafter Bürger soll künftig unbeschränkt zugegriffen werden dürfen. Die Erforderlichkeit der gespeicherten Daten soll nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle drei Jahre überprüft werden. Der Zugang der Betroffenen zu ihren eigenen Daten wird unangemessen eingeschränkt. Quelle 1, Quelle 2

Bund

Verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet

Laut Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“ vom 14.01.2009 soll jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ soll danach künftig das Recht erhalten, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen – angeblich zum „Erkennen“ von „Störungen“. Tatsächlich würde der Vorstoß die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.

Zuständig für die Beratung des Gesetzentwurfs ist der Innenausschuss von Bundestag und Bundesrat.

Siehe auch:

  • Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 14.01.2009
  • Stellungnahme des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vom 20.01.2009
  • Protestkampagne des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, enthält die Kontaktdaten der zuständigen Politiker/innen

Zugriff der USA auf deutsche Fingerabdrücken und DNA

Ohne parlamentarische Beteiligung, hinter verschlossenen Türen und im deutschen Alleingang haben Wolfgang Schäuble (CDU) und Brigitte Zypries (SPD) mit den USA ein Abkommen ausgehandelt, welches einer ungenannten Zahl US-amerikanischer Behörden (darunter US-Strafverfolger, US-Grenzbehörden und US-Geheimdienste) einen direkten Online-Abgleich von Fingerabdrücken und DNA-Körperproben mit deutschen Datenbanken ermöglichen soll. Außerdem sollen deutsche Behörden den USA ungefragt melden dürfen, welche Personen sie der Beteiligung an oder Planung von terroristischen Aktivitäten verdächtigen. Bisher erlaubt das Rechtshilfegesetz eine Weitergabe persönlicher Daten nur an Staaten mit angemessenem Datenschutzniveau (§ 61a IRG).

Noch vor der Bundestagswahl im Herbst soll der Bundestag dem Abkommen zustimmen.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat erläutert, weshalb das Abkommen verfassungswidrig ist.

Weitere Informationen:

Bundesländer

Die Kultusminister der deutschen Bundesländer planen die Einführung einer bundesweiten Datenbank, in der sämtliche Daten über Schüler/innen und Lehrer/innen eingespeichert werden, angeblich um die Bildung zu verbessern. Jede/r Schüler/in soll eine einheitliche "Schüler-Identifikationsnummer" erhalten. Quelle

Baden-Württemberg

Polizei

Die Polizei in Baden-Württemberg soll mehr Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten erhalten:

  • So soll die Videoüberwachung ausgeweitet werden. Gefilmt werden sollen nicht mehr nur Kriminalitätsschwerpunkte, sondern alle Menschen, die Volksfeste und große Stadien besuchen, aber auch Public Viewing, Volksfeste und Weihnachtsmärkte. Es genügt eine "größere Ansammlungen von Menschen" oder eine "öffentliche Veranstaltung". Es dürfen sogar Aufzeichnungen angefertigt werden, die erst nach vier Wochen gelöscht werden müssen.
  • Die Polizei soll das Recht erhalten, präventiv Telefonverbindungsdaten zu erheben (Quelle) und einen sogenannten IMSI-Catcher einzusetzen, um den Standort eines Mobiltelefons zu ermitteln und um identifizieren zu können, welchen Anschluss eine Person benutzt.
  • Die Polizei soll das Recht erhalten, Telekommunikation zu unterbrechen und zu unterbinden.
  • Außerdem soll der Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen mit Fahndungsdaten zugelassen werden. Quelle
  • Gemeinsame Dateien von Geheimdienst, Landeskriminalamt und Polizei sollen zugelassen werden. Quelle
  • Bürger sollen verpflichtet sein, der Polizei zur Abwehr von Gefahren Auskunft zu geben, ohne dass sie dafür verantwortlich sind. Quelle
  • Erkenntnisse aus strafprozessualen Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen sollen präventiv genutzt werden dürfen.
  • Die Polizei soll das Recht erhalten, zu präventiven Zwecken Bewegungen heimlich mittels GPS-Technik nachzuverfolgen.

Schreiben Sie dem Petitionsausschuss des Landtags Ihre Meinung

Siehe auch:

Demonstrationsfreiheit

Das Innenministerium des von CDU und FDP regierten Landes Baden-Württemberg hat einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Versammlungsrechts vorgelegt, der unter anderem folgendes vorsieht:

  • Die Polizei soll das Recht erhalten, ohne jede Voraussetzung auf jeglicher Versammlung unter freiem Himmel mit Videokameras Übersichtsaufnahmen von der Versammlung und ihrem Umfeld anzufertigen und die Videoaufnahmen aufzuzeichnen. Voraussetzung soll nicht mehr sein, dass tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von bestimmten Personen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Die Identifizierung von Teilnehmern mithilfe der Aufnahmen ist zulässig.
  • Die Polizei darf Daten über Teilnehmer aufschreiben, diese anhalten und befragen, ihren Ausweis kontrollieren und auf die Polizeidienststelle mitnehmen sowie sie filmen, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass von ihnen erhebliche Gefahren ausgehen. Sogar „verdeckte Bild- und Tonaufnahmen“ werden zugelassen. All dies soll ihn ähnlicher Form auch für Versammlungen in geschlossenen Räumen gelten.
  • In der Anmeldung von Versammlungen unter freiem Himmel muss künftig angegeben werden: 1. der Ort der Versammlung,

2. der Zeitpunkt des Beginns der Versammlung, 3. das Versammlungsthema, 4. Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit des Veranstalters, 5. Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit der Person, die die Versammlung leitet, auf Anforderung auch Geburtsort und Geburtstag, 6. die erwartete Zahl der teilnehmenden Personen, 7. der beabsichtigte Ablauf der Versammlung, 8. die zur Durchführung der Versammlung mitgeführten Gegenstände oder die verwendeten technischen Hilfsmittel und 9. die vorgesehene Zahl von Ordnern, 10. der beabsichtigte Streckenverlauf, 11. auf Anforderung Familiennamen, Vornamen, Geburtsnamen, Geburtsdaten, Geburtsorte und Anschriften der Ordner (diese Personen sollen wohl gegen diverse Dateien abgeglichen werden; es ist nicht festgelegt, was mit diesen Daten geschehen soll).

  • Bei allen Einladungen zu öffentlichen Versammlungen soll der Name des Veranstalters angegeben werden müssen, auch bei privaten Einladungen über Telefonketten, SMS oder E-Mail.

Die Auflistung oben zählt nur die datenschutzrechtlichen Verschlechterungen auf, nicht die geplanten Einschränkungen der Versammlungsfreiheit selbst. Siehe dazu CDU will in Baden-Württemberg das Versammlungsrecht aushöhlen (23.08.2008).

Das CDU-geführte Innenministerium, das den Gesetzentwurf ausgearbeitet hat, gibt interessierten Kreisen bis zum 17.10.2008 Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Schreiben Sie ihm oder der FDP-Fraktion.

Bayern

Videoüberwachung

Dem bayerischen Landtag liegt ein Gesetzentwurf vor, der den Einsatz von Videoüberwachungssystemen durch sämtliche Behörden und öffentliche Stellen zulassen soll (nicht nur durch die Polizei). Der Einsatz wird quasi in jedem öffentlichen Gebäude zugelassen, solange er mit dem Schutz öffentlicher Gebäude und Verkehrsmittel vor Sachbeschädigung begründet wird. Auch Strafgefangene sollen der Dauerüberwachung ausgesetzt werden. Die Aufnahmen sollen sogar aufgezeichnet werden dürfen. Erst nach zwei Monaten sollen sie gelöscht werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat gefordert, dass für eine Videoüberwachung stets ein "hinreichender Anlass" bestehen muss. Der bayerische Gesetzentwurf bestimmt nicht, dass ein bestimmter Anlass erforderlich ist und welche Anlässe ausreichen.

Weitere Informationen:


Brandenburg

Polizeigesetz

Die Brandenburger Polizei soll auch in den kommenden drei Jahren präventiv Handys orten und Autokennzeichen im fließenden Verkehr erfassen dürfen. Die entsprechenden Regelungen, die eigentlich 2008 auslaufen sollten, sollen verlängert werden.

Quelle

Hamburg

Polizei

Der Hamburger Innensenator Ahlhaus (CDU) will seiner Polizei das geheime Ausspionieren von Privatcomputern erlauben. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Es finden Diskussionen mit dem grünen Koalitionspartner statt.

Quelle

Niedersachsen

Demonstrationsfreiheit

Auch in dem von CDU und FDP regierten Bundesland Niedersachsen befindet sich ein neues Versammlungsgesetz in Planung. Der Entwurf des Innenministeriums ist noch nicht öffentlich geworden, laut einem Pressebericht sollen aber u.a. folgende Maßnahmen vorgesehen sein:

  • "Militanzverbot"
  • stärkere Datenerhebung im Vorfeld von Demonstrationen Quelle

Ein Gegenentwurf (pdf) der Niedersächsischen Grünen wurde bereits im Landtag diskutiert und von der Landesregierung abgelehnt, wobei insbesondere die darin geforderte Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten Seitens der Regierungsparteien auf Kritik stiess Quelle

Siehe auch:

Nordrhein-Westfalen

Polizei

In Nordrhein-Westfalen soll die Erlaubnis zur Videoüberwachung öffentlicher Plätze, die ursprünglich 2008 auslaufen sollte, verlängert werden. Es darf sogar eine Aufzeichnung stattfinden. Die Bänder müssen erst nach 14 Tagen gelöscht werden. Mit Düsseldorf, Bielefeld, Coesfeld und Mönchengladbach haben sich bisher vier von 47 nordrhein-westfälischen Polizeibehörden entschieden, Videokameras einzusetzen.

Quelle

Saarland

Polizei

Die Polizei im Saarland soll nach Plänen des saarländischen Innenministers Meiser (CDU) künftig tiefer in die Rechte der Bürger eingreifen dürfen:

  • Das heimliche Ausspähen von Privatcomputern soll präventiv erlaubt werden. Auch das geheime Betreten der Wohnung soll erlaubt werden, um Computer entsprechend zu präparieren.
  • Der massenhafte Abgleich von Kfz-Kennzeichen passierender Fahrzeuge mit polizeilichen Dateien soll gestattet werden.

Quelle

Sachsen

Polizei

Der sächsische Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) will die Telefonüberwachung massiv ausweiten, automatische Kfz-Kennzeichenscanner erlauben und die Voraussetzungen von Wohnungsdurchsuchungen absenken.

Quelle

Sachsen-Anhalt

Demonstrationsfreiheit

Im April 2008 hat die sachsen-anhaltinische Landesregierung aus CDU und SPD einen Gesetzesentwurf für ein neues Versammlungsgesetz vorgelegt, mit dem sie laut Innenminister Hövelmann (SPD) "Würde und Ehre der Opfer von politischer Verfolgung besser schützen" wolle. Demnach können Versammlungen verboten oder an besondere Auflagen gebunden werden

  • wenn die Versammlung in der Nähe von Gedenkstätten stattfinden, die an die Opfer des Nationalsozialismus, Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus, zivile und militärische Opfer von Kriegen oder an Menschenrechtsverletzungen während der sowjetischen Besatzungszeit oder der DDR-Diktatur erinnern und davon auszugehen ist, daß durch die Versammlung Würde oder Ehre der Personen verletzt
  • wenn die Versammlung an einem Tag stattfindet, der an die Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus erinnert
  • dies gilt insbesondere wenn es sich bei dem Versammlungsort um eine von insgesamt zehn namentlich genannten Gedenkstätten stattfinden oder an einem von insgesamt sieben Gedenktagen.

Bei einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzesentwurf im Innenausschuss am 23. Oktober 2008 wurde der Entwurf von verschiedenen Fachleuten grundsätzlich gutgeheißen, vereinzelt aber auch verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Insbesondere der Landesdatenschutzbeauftragten von Bose rügte, daß die vorgesehenen Einschränkungen der Grundrechte nicht ausreichend begründet seien und bei filmischer oder fotografischer Dokumentation von Versammlungen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht gewährleistet sei. Quelle

Schleswig-Holstein

Geheimdienst

Ein Gesetzentwurf der schwarz-roten Landesregierung in Schleswig-Holstein soll dem Landesamt für Verfassungsschutz zu erheblich weiter gehenden Eingriffen in die Rechte der Bürger berechtigen als bisher. Vorgesehen ist:

  • Der Verfassungsschutz soll künftig auch terroristische Aktivitäten im Ausland beobachten
  • Privatunternehmen sollen verpflichtet werden, an den Geheimdienst die folgenden Daten heraus zu geben:
    • Passagierdaten
    • Kontodaten
    • Brief- und Postdaten
    • Telekommunikationsdaten
  • Der Verfassungsschutz soll Mobiltelefone orten können (IMSI-Catcher)

Quelle

Thüringen

Polizei

Thüringen soll ein neues Polizeigesetz bekommen. Der Gesetzentwurf enthält unter anderem die "anlassfreie elektronische Erfassung von KFZ-Kennzeichen", mit der ein KFZ-Scanning im Gefahrenfall erlaubt werden soll. Dabei werden die Daten aller KFZ mit Fahndungsdaten abgeglichen.

Quelle

Gesetzentwurf

Aktueller Stand

Schreiben Sie dem Petitionsausschuss des Landtags Ihre Meinung: Mail