Aktuelle Gesetzesvorhaben

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Aktuelle Gesetzesvorhaben, die die Privatsphäre gefährden.

Pläne

Hier sind Pläne gesammelt, die noch in der Diskussion sind und noch nicht als Gesetzentwurf vorliegen.

EU

Datenauslieferung an die USA

Die EU verhandelt seit 2007 mit den USA über ein allgemeines Abkommen zur Übermittlung persönlicher Informationen (z.B. Bankdaten, Reisedaten, Internet-Nutzungsdaten) von Europäern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden. An den Verhandlungen sind Vertreter der jeweiligen Ratspräsidentschaft, der EU-Kommission und des US-amerikanischen Innenministeriums beteiligt, nicht aber das Europäische Parlament.

In den USA existiert zurzeit kein gesetzlicher Schutz für Daten über Europäer. Die USA wollen dies auch nicht ändern, sondern - wie im Fall der Fluggastdaten - nur Versprechen ("Zusicherungen") der Regierung anbieten. Selbst Daten über Rasse, Religion, politische Meinung, Gesundheit und Sexualleben einer Person sollen nach dem aktuellen Verhandlungsstand übermittelt werden dürfen, wenn - nicht näher definierte - "angemessene Vorkehrungen" gesetzlich vorgesehen sind. Europäische Bürger sollen - wie im Fall der Fluggastdaten - keinerlei gerichtlich durchsetzbare Rechte erhalten. Experten weisen darauf hin, dass es in der Praxis selbst für US-Amerikaner oft unmöglich ist, sich gegen Datenmissbrauch oder -fehlgebrauch der Regierung zu wehren.

Im Einzelnen hat die EU-US-"High Level Contact Group on data protection and data sharing (HLCG)" die folgenden angeblich gemeinsamen Datenschutzprinzipien erarbeitet:

  1. Zweckbestimmung und -begrenzung: Daten müssen für einen bestimmten Zweck gesammelt werden. Sie sollen aber im Sicherheitsbereich auch für jeglichen anderen Zweck verwendet werden dürfen, ebenso wenn es wegen "wirtschaftlicher oder finanzieller Interessen" erforderlich ist.
  2. Datenintegrität
  3. Verhältnismäßigkeitsgebot
  4. Datensicherheit
  5. Sensible Daten: Daten über Rasse, Religion, politische Meinung, Gesundheit und Sexualleben einer Person sollen übermittelt werden dürfen, wenn - nicht näher definierte - "angemessene Vorkehrungen" gesetzlich vorgesehen sind.
  6. Verantwortlichkeit
  7. Aufsicht: Es muss keine unabhängige Aufsichtsbehörde geben, sondern die Aufsicht kann von einer höherrangigen Behörde (z.B. Ministerium) ausgeübt werden. Die Aufsichtsstelle muss auch nicht unabhängig von der Regierung sein.
  8. Auskunfts- und Berichtigungsanspruch
  9. Benachrichtigungsanspruch
  10. Rechtsweg: Die USA wollen Europäern keinen Rechtsweg zu Gerichten zugestehen.

Die wirklichen Mindesterfordernisse des Datenschutzes finden sich hier. Die Kommission vergisst aber, dass all diese Maßstäbe nur für den privaten Sektor gelten. Für den staatlichen Bereich gibt es noch keinen gemeinsamen Schutzstandard.

In einer gemeinsamen Erklärung von EU-Kommission und USA am 10.06.2008 heißt es, Daten müssten zum Zweck der Strafverfolgung zwischen der EU und den USA ausgetauscht werden. Mit den Gesprächen werde ein Übereinkommen zur verstärkten Zusammenarbeit auf allen Gebieten der Strafverfolgung angestrebt.

Der weitere Stand findet sich in einer gemeinsamen Erklärung vom 12.12.2008. Unter anderem soll die "gegenseitige Anwendung des Datenschutzrechts auf Private" eingeführt werden. Das könnte bedeuten, dass das bessere EU-Recht keine Anwendung mehr findet. Hierüber wird ebenso noch verhandelt wie über die Frage, ob wir einen Zugang zu den Gerichten in den USA bekommen. Selbst, wenn letzteres formal durchgesetzt wird, weisen die US-Gerichte alle Klagen ab, in denen sich die Regierung auf eine Gefährdung der nationalen Sicherheit beruft. Dies genügt der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht. Details... (englisch)

Am 28.10.2009 legte die High Level Contact Group ihren Abschlussbericht vor.

Ende 2009 ersuchte der Europäische Rat die Kommission, "eine Empfehlung zur Aushandlung von Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über Datenschutz und gegebenenfalls über Datenaustausch zu Zwecken der Strafverfolgung vorzulegen, die auf der Arbeit der hochrangigen Kontaktgruppe EU-USA für den Informationsaustausch und den Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten aufbaut". Die Kommission führte eine Anhörung dazu durch.

Der Europäische Rat berät zurzeit, welches Mandat er der Kommission für die Aufnahme von Verhandlungen erteilt.

Weitere Informationen:

Elektronisches System zur Aufzeichnung der Ein- und Ausreisenden ("Smart Borders")

Die EU-Kommission will, dass künftig alle Personen aus Nicht-EU-Staaten, die nach Europa ein- und ausreisen, elektronisch erfasst werden. Es soll also zentral erfasst werden, welche Drittstaatsangehörigen sich in der EU aufhalten und in der Vergangenheit aufgehalten haben. Dies soll auch Personen betreffen, die kein Visum benötigen (z.B. Schweizer, Kanadier, Australier, US-Amerikaner). Reist eine Person nicht rechtzeitig aus, wird Alarm gegeben. Die Reisendenregistrierung könnte die Grundlage für ein elektronisches Einreise-Genehmigungssystem und eine automatisierte Risikoeinstufung jedes Einreisewilligen bilden.

Außerdem sollen Vielreisende wie Geschäftsleute oder deren Familienangehörige in einem freiwilligen "Registrierungsprogramm" die Möglichkeit erhalten, über automatische Kontrollschleusen in die EU gelangen, nachdem sie sich einer Vorprüfung unterzogen und ihre biometrischen Daten abgegeben haben. Dieses freiwillige Programm stellt eine Vorstufe auf dem Weg zu einer verpflichtenden Abgabe und Vorratsspeicherung der biometrischen Merkmale wie in den USA dar.

Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag will die EU-Kommission Anfang 2012 vorlegen.

Bislang wird datenschutzfreundlich dezentral jeder Pass gestempelt, um den Tag der Ein- und Ausreise festzuhalten. Nur 11 EU-Staaten erfassen Ein- und Ausreise elektronisch.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte kritisierte an dem Plan schon 2008

  • die Vielzahl von Einzelvorschlägen der EU-Kommission zur "Sicherung der Außengrenzen" statt der Präsentation einer Gesamtstrategie,
  • das Fehlen zuverlässiger Belege für die Erforderlichkeit neuer Datensammlungen,
  • das Fehlen einer Auswertung bestehender Systeme dieser Art (z.B. in einigen EU-Mitgliedsstaaten und den USA - so hätte das US-System für 1 Mrd. US-$ gerade einmal zu 1.500 Einreiseverweigerungen geführt),
  • die Verwendung biometrischer Daten für das System,
  • die Umkehr der Unschuldsvermutung, die darin liegt, dass alle Reisenden als potenzielle Rechtsbrecher angesehen und ohne Anlass gespeichert werden.

2011 meldete er erneut Zweifel an der Notwendigkeit und Effizienz eines solchen Systems an. Das Registrierte-Reisende-Programm hält er für überflüssig, weil es schon jetzt Visa gibt, welche die wiederholte Einreise erlauben.

Das Europäische Parlament bezweifelte 2009, "ob die Umsetzung eines solchen Systems unbedingt notwendig ist".

Die Grünen im Europaparlament kritisieren: "Die EU versucht, für viel Geld ein US-Programm zu kopieren, das wir hier in Europa überhaupt nicht brauchen und das in den USA nicht mal besonders gut funktioniert. Das 'Smart-Borders'-Paket kostet voraussichtlich mehr als eine Milliarde Euro. Es bringt aber nichts – außer mehr Überwachung und Bürokratie. Es ist deshalb reine Verschwendung."

Weitere Informationen:

Bund

Arbeitnehmerüberwachung

Der Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz sieht einen dramatischen Abbau des Datenschutzes am Arbeitsplatz vor. So kann Videoüberwachung am Arbeitsplatz derzeit nur bei konkretem Verdacht gegen bestimmte Personen als letztes Mittel zulässig sein. Nach dem geplanten "Beschäftigtendatenschutzgesetz" könnte jeder Arbeitsplatz hingegen permanent und ohne jeden Anlass videoüberwacht werden.

Zudem würde der anlass- und verdachtslose Abgleich von Beschäftigtendaten, um etwaige Pflichtverletzungen aufzuspüren, erstmals legalisiert werden ("Screening"). Derzeit ist ein solches Stochern im Nebel ohne jeglichen Verdachtsmoment verboten.

"Im Ergebnis würden die vorgesehenen Änderungen in zentralen Bereichen des Arbeitslebens eine Verschlechterung des Datenschutzes für die Beschäftigten zur Folge haben", warnen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Die Gewerkschaften laufen Sturm gegen das Vorhaben.

Der Bundestag will die Arbeitnehmerüberwachung durch Änderungen des Regierungsentwurfs noch weiter ausweiten (siehe "Formulierungsvorschläge" des Bundesinnenministeriums vom 07.09.2011):

  • Das Fernmeldegeheimnis für private Gespräche und E-Mails am Arbeitsplatz soll abgeschafft werden. Der Arbeitgeber soll auch private Gespräche mithören dürfen - um zu überprüfen, ob sie wirklich privat sind.
  • Das Mithören dienstlicher Telefongespräche und das Mitlesen dienstlicher E-Mails soll permanent und ständig zugelassen werden, nicht mehr nur stichprobenhaft in vorher mitzuteilenden Zeiträumen.
  • Die permanente Videoüberwachung von Beschäftigten soll ganz allgemein "zur Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen" zugelassen werden.
  • Der anlass- und verdachtslose Abgleich von Beschäftigtendaten ("Screening") soll nicht mehr nur zur Aufdeckung von Verfehlungen zugelassen werden, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, sondern auch zum Aufspüren minder schwerer "Pflichtverletzungen".
  • Innerhalb von Konzernen soll eine uneingeschränkte Übermittlung von Arbeitnehmerdaten zugelassen werden.
  • Eignungstests nach Methoden, die wissenschaftlich nicht anerkannt sind, sollen zugelassen werden.
  • Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge sollen künftig Vorrang vor dem Datenschutzgesetz erhalten und selbst das geringe gesetzliche Schutzniveau gänzlich aufheben dürfen.

Nutzt ein Arbeitgeber seine Spielräume, wird das geplante Gesetz - in den Worten der Datenschutzbeauftragten - "zu einer ständigen Kontrolle der Beschäftigten führen oder den Betroffenen den Eindruck einer umfassenden Überwachung am Arbeitsplatz vermitteln - etwa durch ständige Videoüberwachung oder regelmäßige Aufzeichnung, Mitschnitte oder Mithören von Ferngesprächen".

Die Gewerkschaften und 3.000 Betriebsräte wollen den Gesetzentwurf ganz stoppen. Die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) bestätigt in dem SWR-Fernsehbeitrag "Ausgespähte Mitarbeiter - Bundesregierung will Chefs das Spionieren erleichtern" vom 11.10.2011, dass es für Beschäftigte deutlich besser wäre, wenn dieser Gesetzentwurf überhaupt nicht beschlossen würde. Den Namen "Beschäftigtendatenschutzgesetz" hat er nicht verdient.

Im Bundestag ist der Innenausschuss federführend mit dem Gesetzentwurf befasst. Er könnte die endgültige Fassung schon in der Woche ab dem 24.10.2011 beschließen.

Weitere Informationen:

Bundesmeldegesetz

Das Bundesinnenministerium macht einen neuen Vorstoß zur Vereinheitlichung des Meldewesens. Behörden sollen künftig direkten Online-Zugriff zu Meldedaten erhalten. Selbst Private sollen über das Internet Zugriff erhalten, wenn man nicht widerspricht.

So sollen neben Namen, Doktorgrad, Geburts- und gegebenenfalls Sterbetag, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Religion, Familienstand, Lebenspartner und minderjährigen Kindern auch Angaben zu eventuell erteilten Genehmigung zum Tragen von Waffen oder zum Durchführen von Sprengungen gespeichert werden.

Der Vermieter soll den Ein- oder Auszug einer meldepflichtigen Person in eine Wohnung bestätigen müssen. Diese Regelung ist in einzelnen Bundesländern gerade erst abgeschafft worden. Das Innenministerium hält die Auflage aber trotz einer erwarteten Belastung der Wirtschaft in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro pro Jahr "zur wirksameren Bekämpfung von Scheinanmeldungen" für unerlässlich. Darüber hinaus will es Wohnungseigentümer beziehungsweise Vermieter dazu verpflichten, Auskunft über die bei ihm wohnenden Personen zu erteilen.

Die Koalition plant die Einführung eines zentralen Melderegisters für alle Bürger in Deutschland. Quelle

Von jeder in Deutschland gemeldeten Person würden mindestens 27 persönliche Daten gespeichert, wesentlich mehr als heute in den Meldebehörden erfasst sind. Darunter

  • das Geschlecht,
  • die Religionszugehörigkeit,
  • der Familienstand,
  • Doktorgrad,
  • Anschrift,
  • Geburtstag,
  • Geschlecht und
  • Todestag
  • Ehegatte,
  • Lebenspartner und
  • minderjährige Kinder.

Derzeit sind nur wenige Daten bei den Meldebehörden hinterlegt, etwa Name, Geburtsdatum, Geburtsort, früher Wohnsitz, Tag des Zuzugs und das Geschlecht.

Quelle

Gemeinsames Eckpunktepapier der Datenschutzbeauftragten

Nacktkörperscanner

Der Bundesinnenminister lässt Scanner testen, die mithilfe elektromagnetischer Strahlen den nackten Körper von Menschen - trotz getragener Kleidung - sichtbar machen. Ziel ist der Einsatz der Geräte für Kontrollen an Flughäfen.

Kritiker argumentieren:

  • Die Betrachtung nackter Menschen verletzen deren Würde.
  • Kein Flugpassagier würde einwilligen, sich auszuziehen. Das elektronische Äquivalent darf nicht eingeführt werden.
  • Eine angebliche Freiwilligkeit existiert nicht. Wer widerspricht, macht sich verdächtig. Menschen sind sich nicht im klaren darüber, worin sie einwilligen.
  • Erfahrungsgemäß wird eine einmal eingeführte Maßnahme mit der Zeit immer häufiger und zwingender durchgeführt ("wehret den Anfängen", Schneeballtheorie).
  • Der Sicherheitsgewinn ist die Grundrechtsstörung nicht wert. Tests der amerikanischen Behörden haben ergeben, dass die meisten Sprengstoffe und Waffen trotz der Scanner mitgeführt werden konnten.
  • Es gibt andere Technologien, die tatsächlich funktionieren (z.B. "Puffer Portal"-Partikeldetektoren)
  • Die Geräte sind sehr teuer.

Weitere Informationen:

Gesetzentwürfe

Hier sind Pläne gesammelt, die schon als Gesetzentwurf vorliegen und über deren Einführung zurzeit die zuständigen Stellen beraten.

EU

Fluggastdatensammlung

Die Flugreisen sämtlicher europäischer Bürger sollen verdachtsunabhängig registriert und 13 Jahre lang in Datenbanken aufbewahrt werden. Erfasst werden sollen sämtliche Flüge zwischen Europa und Nicht-EU-Staaten. Zu den Daten gehören Wohnadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Adresse und Telefonnummer am Zielort, Zahlungsdaten einschließlich Kreditkartennummer, Reiseverlauf, Essen und alle zu einer Mietwagen- oder Hotelbuchung gehörenden Daten (sogenannte "Passenger Name Records" oder "PNR").

Kritik: "Da für keine einzige Straftat – erst recht nicht für terroristische Anschläge - nachgewiesen ist, dass sie mit heute nicht verfügbaren Daten hätte verhindert werden können, ist der Vorschlag von vornherein untauglich. Stattdessen würde er Millionen von Euro verschlingen, die an anderer Stelle dringend benötigt werden, um etwa die radikalen Kürzungen der letzten Jahren bei Projekten zur Gewaltprävention rückgängig zu machen. Nach Angaben der EU-Kommission würde die Flugdatensammlung allein im ersten Jahr 600 Mio. Euro Steuergelder kosten, in den Folgejahren jeweils 73 Mio. Euro. Die Fluggesellschaften würde das Vorhaben im ersten Jahr 18 Mio. Euro und in den Folgejahren je 7 Mio. Euro kosten. All diese Kosten wären letztlich vom Bürger durch Steuern oder höhere Flugpreise zu tragen." Quelle

Am 07. Oktober 2009 sind die Beratungen über ein europäisches System zur Speicherung von Fluggastdaten fürs Erste ausgesetzt worden. Die schwedische Ratspräsidentschaft will, dass die Kommission nach dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags einen neuen Vorschlag macht. Anders als nach derzeit gültigem EU-Recht müsste das Parlament dann nicht nur angehört werden, sondern der geplanten Richtlinie zustimmen. Quelle

Europäische Ermittlungsanordnung

Nach dem Richtlinienvorschlag für eine Europäische Ermittlungsanordnung (2010/0817 (COD)) soll die Beschaffung von Beweismitteln und Daten bei grenzüberschreitenden Strafverfahren oder Ermittlungen erleichtert werden. Jede Polizei- oder Strafverfolgungsbehörde könnte dann Ermittlungs- und Überwachungsmaßnahmen in anderen EU-Staaten verlangen; der Zielstaat könnte dies nur noch in bestimmten Fällen verweigern.

Der Entwurf erstreckt sich auf fast alle denkbaren Ermittlungsmaßnahmen, etwa

  • die grenzüberschreitende Identifizierung von Internetnutzern mithilfe der IP-Adresse,
  • die Vernehmung von Personen,
  • die Übermittlung von Polizeiinformationen, z.B. DNA-Daten, Fingerabdrücke, Informationen über Vermögensverhältnisse oder im Fall der Wohnraumüberwachung Daten aus dem höchstpersönlichen Umfeld der betroffenen Personen,
  • Durchsuchungen von Personen, Sachen oder Wohnungen,
  • Beschlagnahmen,
  • Telefonüberwachung,
  • Handy-Standortdatenauswertung,
  • Observation, z.B. mit GPS-Wanzen
  • Infiltration mit verdeckten Ermittlern,
  • Überwachung von Bankkonten,
  • erkennungsdienstliche Behandlung,
  • geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen,
  • Rasterfahndung
  • Computerüberwachung und -durchsuchung.

Eine Umsetzung des Vorhabens würde bedeuten,

  1. dass solche Ermittlungsmaßnahmen nicht mehr im bisherigen Umfang eine richterliche Anordnung voraussetzen würden, sondern dass schon Polizisten und Staatsanwälte EU-weit solche Anordnungen erlassen könnten,
  2. dass auch Verwaltungsbeamte außerhalb von Strafverfahren solche Maßnahmen anordnen könnten,
  3. dass Beamte ausländischer Staaten Ermittlungsmaßnahmen in Deutschland anordnen könnten, die nach deutschem Recht nicht zulässig wären, z.B. weil keine schwere Straftat vorliegt, weil sich die Anordnung gegen Unverdächtige richtet, weil die Maßnahme unverhältnismäßig wäre, weil kein hinreichender Tatverdacht besteht, weil die Handlung in Deutschland überhaupt nicht strafbar wäre, oder weil der Kernbereich privater Lebensgestaltung betroffen wäre,
  4. dass der anordnende Mitgliedsstaat die erlangten Informationen auch zu ganz anderen Zwecken weiter verwenden und weiter geben dürfte.

Zurzeit beschäftigen sich die EU-Mitgliedsstaaten im Rat mit dem Entwurf.

Kritische Stellungnahmen:

Bundesländer