Aktuelle Gesetzesvorhaben

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Bund

Geheimdienste

Am 03.07.06 haben sich die Koalitionsfraktionen mit dem Bundesministerium des Innern auf ein Gesetz zur Fortentwicklung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes vom 9. Januar 2002 geeinigt.

Die Befristungen des Terrorismusbekämpfungsgesetzes vom 9. Januar 2002 sollen aufgehoben werden, das Instrumentarium zur Terrorismusbekämpfung soll "maßvoll" erweitert werden und die wesentlichen Regelungsteile sollen erneut befristet und nach angemessener Frist weiter evaluiert werden.

Es ist beabsichtigt, den Gesetzentwurf nach der Sommerpause in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Eckpunkte des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes:

  • Die bestehenden Befugnisse der Nachrichtendienste bei Luftfahrtunternehmen, Banken, Post-, Telekommunikations- und Teledienstunternehmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus Auskünfte einzuholen, können zukünftig auch zur Aufklärung verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Inland eingesetzt werden, die die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt fördern. Hierbei kann es sich genauso um Hetze rechtsextremistischer Organisationen, wie um islamistische Hasspredigten handeln.
  • Entsprechendes gilt für den Einsatz des so genannten IMSI-Catchers zur Identifikation von Mobiltelefonen.
  • Den deutschen Nachrichtendiensten wird die Ausschreibung von Personen zur europaweiten verdeckten Registrierung im Schengener Informationssystem (SIS) zur Abwehr von erheblichen Gefährdungen für die innere oder äußere Sicherheit eröffnet.
  • Die Nachrichtendienste können zukünftig zur Erfüllung ihrer Aufgaben Auskünfte zu Fahrzeug- und Halterdaten aus dem Zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrtbundesamt auch automatisiert abrufen.
  • Die Befugnisse werden auf MAD und BND erstreckt. Der Einsatz neuer Befugnisse durch den BND im Rahmen der so genannten Eigensicherung im Inland wird dadurch nicht eröffnet.
  • Die Nachrichtendienste sollen die Möglichkeit erhalten, Auskünfte zu so genannten Kontostammdaten nach dem Kreditwesengesetz zu erhalten. Wegen der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den geltenden Regelungen zur Kontostammdatenauskunft wird die entsprechende gesetzliche Regelung aber zurückgestellt. Die erforderliche gesetzliche Regelung soll im Lichte dieser Entscheidung unverzüglich geschaffen werden.
  • Die bisherige Befugnis zur zollamtlichen Sicherstellung bei Geldwäscheverdacht wird auf Fälle des Terrorismusfinanzierungsverdachts übertragen.
  • Die Geltung der bisher befristeten Regelungen und der neuen Befugnisse wird auf weitere fünf Jahre befristet.
  • Die befristeten Regelungen werden vor Ablauf auf wissenschaftlicher Grundlage durch die Bundesregierung unter Einbeziehung eines externen Sachverständigen evaluiert, der von der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag bestellt wird.

Reaktionen

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Brandenburg

Polizei

In Brandenburg ist seit Juni 2006 die Verschärfung des Polizeirechts geplant. Unter anderem soll das Abhören von Telefonen, die Standortermittlung von Mobiltelefonen sowie eine anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung eingeführt werden. Die Linkspartei hat eine Verfassungsbeschwerde angekündigt.

Nordrhein-Westfalen

Verfassungsschutz

Am 06.07.06 meldete das Innenministerium, dass dem Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen neue Befugnisse eingeräumt werden sollen:

  • Der Verfassungsschutz soll über das Internet heimlich auf Computer zugreifen dürfen.
  • Auskunftsrechte des Verfassungsschutzes gegenüber Banken und Telekommunikationsunternehmen sollen auch für die Beobachtung inländischer terroristischer Bestrebungen geschaffen werden.
  • Eine gemeinsame Anti-Terror-Datei von Bund und Ländern soll geschaffen werden, auf die Polizeien und Nachrichtendienste Zugriff haben.

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Saarland

Polizei

Saarland soll ein neues Polizeigesetz bekommen. Wie in Schleswig-Holstein enthält der Gesetzentwurf die "anlassfreie elektronische Erfassung von KFZ-Kennzeichen", mit der ein KFZ-Scanning im Gefahrenfall erlaubt werden soll. Dabei werden die Daten aller KFZ mit Fahndungsdaten abgeglichen.

Die staatliche Videoüberwachung soll nicht mehr auf Kriminalitätsschwerpunkte beschränkt bleiben, sondern immer dann erlaubt werden, "wenn es der Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit dient." Die Videoüberwachung aller Schulhöfe ist geplant. Die Telekommunikationsüberwachung soll schon bei der Vorbereitung einer Straftat möglich sein.

Der Referentenentwurf, der auch von der saarländischen SPD und FDP kritisiert wird, soll nun dem Kabinett vorgelegt und danach im Landtag zur Abstimmung eingebracht werden. Im Saarland regiert die CDU mit absoluter Mehrheit.

Quelle

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Schleswig-Holstein

Polizei

Eine Novellierung des schleswig-holsteinischen Polizeirechts ist geplant. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die folgenden Änderungen vor:

  • Bildaufzeichnungen im öffentlichen Raum (§ 184 Abs. 2 LVwG-E)
  • Kfz-Kennzeichenüberwachung (§ 184 Abs. 5 LVwG-E)
  • Telekommunikationsüberwachung (§ 185a LVwG-E)
  • Erweiterung der Generalklausel zur Datenerhebung (§ 179 Abs. 2 LVwG-E)
  • Erweiterungen der Schleierfahndung und Identitätsfeststellung (§§ 180, 181 LVwG-E)
  • Entwertung des Grundsatzes der Zweckbindung bei polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystemen (§ 189 Abs. 1 LVwG-E)
  • Einschränkung der Beteiligung des ULD unter dem Deckmantel der "Verfahrensvereinfachung" (§ 197 LVwG-E).
  • Aufhebung der Zweckbindung von Steuerdaten (§ 281 LVwG-E)

Der Entwurf wird derzeit im Landtag beraten.

Stellungnahme des Landesbeauftragten für Datenschutz Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins

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