Aktuelle Gesetzesvorhaben

Aus daten-speicherung.de
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Pläne

Hier sind Pläne gesammelt, die noch in der Diskussion sind und noch nicht als Gesetzentwurf vorliegen.

Welt

Briefdatensammlung

Die USA fordern, dass ihnen künftig zu jedem Brief ein Datensatz mit Absender und Empfänger des Briefs übermittelt wird. Die Daten sollen in den USA gespeichert und zur Verdachtsgenerierung genutzt werden. Eine Reihe anderer Staaten fordert solche Daten auch. Hinter verschlossenen Türen wird über ein entsprechendes, bindendes internationales Abkommen verhandelt. Bisher wehrt sich nur Österreich gegen den Verstoß gegen das Postgeheimnis.

Schon heute wird den USA zu jeder dorthin versandten Express-Sendung ein Datensatz mit Absender und Empfänger übermittelt. Die deutsche DHL hält dieses Verfahren geheim.

Quelle 1, Quelle 2, Quelle 3, Quelle 4

EU

Internetkontrolle

Künftig soll der Aufruf zum Terrorismus sowie das Anwerben und das Ausbilden von Terroristen über das Internet strafbar werden. Geplant ist dazu sogar die Sperrung von Webseiten und die Verhinderung der Suche in Suchmaschinen nach bestimmten Suchwörtern.

Quelle

Fingerabdrücke und Irisscan bei Einreise

Nach einem Vorschlag von EU-Justizkommissar Franco Frattini sollen künftig alle Reisende aus Drittländern, die für weniger als drei Monate in den Schengen-Raum kommen, Fingerabdrücke abgeben und sich fotografieren lassen. Bisher galt das nur für Asylsuchende. In einem zentralen Ein- und Ausreiseregister sollen zudem Ort und Zeitpunkt der Ankunft sowie die Dauer des Aufenthaltes erfasst werden. Dem Schengener Abkommen, das den Wegfall von Grenzkontrollen vorsieht, gehören seit Dezember 24 europäische Länder an.

Quelle

Bund

Zentrales Melderegister

Die Bundesregierung plant die Einführung eines zentralen Melderegisters für alle Bürger in Deutschland. Quelle

Von jeder in Deutschland gemeldeten Person würden mindestens 27 persönliche Daten gespeichert, wesentlich mehr als heute in den Meldebehörden erfasst sind. Darunter

  • das Geschlecht,
  • die Religionszugehörigkeit,
  • der Familienstand sowie
  • die Steueridentifikationsnummer, die jeder Steuerpflichtige sein Leben lang behält. Auch
  • Pass- und Ausweisdaten sollen gespeichert werden.
  • Neben der E-Mail-Adresse ("elektronische Bürgeradresse") sowie
  • Hochzeitstag- und Ort sollen auch
  • die gesetzlichen Vertreter samt
  • Doktorgrad,
  • Anschrift,
  • Geburtstag,
  • Geschlecht und
  • Todestag im Bundesmelderegister erfasst werden. Die gleichen Daten werden von
  • Ehegatten,
  • Lebenspartnern und
  • minderjährigen Kindern gespeichert.

Weitere Informationen sollen für bestimmte Zwecke erfasst werden:

  • Darf die Person wählen oder gewählt werden?
  • Ist sie bereits für den Wehrdienst erfasst worden?
  • Wurde eine Waffenerlaubnis erteilt; wenn ja, wann?

In den kommunalen Meldebehörden sollen noch mehr Daten gespeichert werden als im Bundesmelderegister. Für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten sollen unter anderem erfasst werden:

  • Steuerklasse,
  • Freibeträge,
  • rechtliche Stellung der Kinder,
  • Namen und Anschrift der Stiefeltern.
  • Auch Name und Anschrift der Wohnungseigentümer müssten erfasst werden.

Neu ist, dass die Daten der Meldebehörden zur Feststellung der Identität genutzt werden könnten. Mit der nach dem Referentenentwurf geplanten umfangreichen Datenspeicherung wird die Identifizierung von Personen wesentlich leichter. Der Gesetzentwurf sieht zudem eine erhebliche Ausweitung der Zugriffsmöglichkeit für Geheimdienste und Verfassungsschutz vor. BND und Militärischer Abschirmdienst dürften auf alle beim Bundesmelderegister und den Meldebehörden gespeicherten Daten zugreifen. Das gleiche Recht hätten auch Polizei, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsbehörden, Zollfahndung und zur Strafverfolgung auch Finanzbehörden. Sogar Private können zur Geltendmachung von Forderungen auf die Daten zugreifen.

Derzeit sind nur wenige Daten bei den Meldebehörden hinterlegt, etwa Name, Geburtsdatum, Geburtsort, früher Wohnsitz, Tag des Zuzugs und das Geschlecht.

Quelle

Referentenentwurf

Biometrischer Personalausweis

Die Bundesregierung plant, Personalausweise mit einem kontaktlosen Funkchip zu versehen. Auf diesem sollen neben den Ausweisdaten auch ein biometrisches Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Quelle

Elektronischer Personalausweis

Die Bundesregierung will eine „Infrastruktur zur eindeutigen elektronischen Identifizierung für Bürgerinnen und Bürger“ aufbauen. Die Identifizierung soll gegenüber dem Staat wie auch gegenüber Privatunternehmen möglich werden. Dazu soll ein „elektronischer Personalausweis“ bereitgestellt werden, und zwar in Form eines Chips auf dem herkömmlichen Personalausweis. Der Chip soll auch biometrische Daten speichern, nämlich ein digitales Bild vom Gesicht sowie Fingerabdrücke. Außerdem ist geplant, dass der künftige elektronische Personalausweis mit einer elektronischen Authentisierungsfunktion und optional auch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ausgestattet wird. Die Authentisierungsfunktion soll dem Ausweisinhaber die Möglichkeit eröffnen, sich im Internet elektronisch auszuweisen. Sie soll offenbar zwingender Bestandteil des Ausweises werden, aber immerhin „nur auf Wunsch des Inhabers und mit seiner expliziten Zustimmung im Einzelfall ausgelesen werden können.“ Das Verfahren zur Schaffung der gesetzlichen Grundlagen verzögert sich bisher. Nach neueren Äusserungen aus dem BMI soll nun auch die Nutzung von Pseudonymen möglich sein. Ob diese u.U. doch wieder verkettet werden können, ist bisher unklar, da die technischen Spezifikationen noch nicht vorliegen.

Bürgerinnen und Bürger sollen darüber hinaus über genannte "Bürgerportale" „eine elektronische Präsenz im Netz mit elektronischer Meldeadresse“ erhalten, um sich „gegenüber Dritten im Internet verlässlich authentisieren“ zu können. Bei dieser elektronischen Meldeadresse soll es sich offenbar um eine Emailadresse handeln. Diese Adresse soll „auch auf dem elektronischen Personalausweis festgehalten werden“. In dem Postfach sollen „Dokumente und Informationen“ zur eigenen Person „langfristig sicher aufbewahrt und ausgewählten Kommunikationspartnern bereitgestellt werden“. Dazu zählen „Anträge und Bescheide, Fotos und Videos, Abrechnungen und andere persönlichen Daten“. Erstaunlich offen heißt es weiter: „Bürger-Portale geben Bürgerinnen und Bürgern im Internet ein Gesicht. Sie machen die nicht-anonyme und sichere elektronische Kommunikation zum Normalfall“.

Kritik: Das Programm soll die Anonymität im Internet verdrängen und nicht nicht-anonyme Nutzung zum „Normalfall“ machen. Es braucht wenig Fantasie, um vorherzusehen, dass die zunächst freiwilligen Identifizierungsverfahren nach und nach obligatorisch werden werden und die anonyme Nutzung von Angeboten unmöglich werden wird, sei es der Abruf von Verwaltungsinformationen oder der Einkauf im Internet. Im Internet wird eine Identifizierung mit Personalausweis viel öfters gefordert werden als im „wirklichen“ Leben.

Quelle 1, Quelle 2

Gesetzentwürfe

Hier sind Pläne gesammelt, die schon als Gesetzentwurf vorliegen und über deren Einführung zurzeit die zuständigen Stellen beraten.

EU

Fluggastdatensammlung

Die Flugreisen sämtlicher europäischer Bürger sollen verdachtsunabhängig registriert und 13 Jahre lang in Datenbanken aufbewahrt werden. Erfasst werden sollen sämtliche Flüge zwischen Europa und Nicht-EU-Staaten. Zu den Daten gehören Wohnadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Adresse und Telefonnummer am Zielort, Zahlungsdaten einschließlich Kreditkartennummer, Reiseverlauf, Essen und alle zu einer Mietwagen- oder Hotelbuchung gehörenden Daten (sogenannte "Passenger Name Records" oder "PNR").

Kritik: "Da für keine einzige Straftat – erst recht nicht für terroristische Anschläge - nachgewiesen ist, dass sie mit heute nicht verfügbaren Daten hätte verhindert werden können, ist der Vorschlag von vornherein untauglich. Stattdessen würde er Millionen von Euro verschlingen, die an anderer Stelle dringend benötigt werden, um etwa die radikalen Kürzungen der letzten Jahren bei Projekten zur Gewaltprävention rückgängig zu machen. Nach Angaben der EU-Kommission würde die Flugdatensammlung allein im ersten Jahr 600 Mio. Euro Steuergelder kosten, in den Folgejahren jeweils 73 Mio. Euro. Die Fluggesellschaften würde das Vorhaben im ersten Jahr 18 Mio. Euro und in den Folgejahren je 7 Mio. Euro kosten. All diese Kosten wären letztlich vom Bürger durch Steuern oder höhere Flugpreise zu tragen." Quelle

Visa Informations-System (VIS)

Die EU hat eine zentrale Datenbank über alle Personen eingerichtet, die ein Visum zum Aufenthalt in der EU beantragt haben. Künftig soll ein Visum nur noch erhalten, wer ein biometrisches Foto und alle 10 Fingerabdrücke abgibt. Diese biometrischen Daten werden zusammen mit den Daten über die Person in die zentrale Datenbank eingestellt und fünf Jahre auf Vorrat gespeichert. Diverse Stellen haben Online-Zugriff auf die Datenbank. Quelle

Ausbau von Europol

Die europäische Polizeibehörde Europol soll künftig nicht mehr zur Bekämpfung organisierter Kriminalität, sondern für eine Vielzahl weiterer Delikte tätig werden. Europol soll künftig auch Daten privater Stellen sammeln. Außerdem soll ein automatischer, massenhafter Austausch von Daten zwischen Europol und nationalen Behörden erfolgen ("Interoperabilität"). Europol soll automatisierten Zugriff auf "nationale und internationale Informationssysteme" erhalten. Auf Daten unbescholtener, nicht vorbestrafter Bürger soll künftig unbeschränkt zugegriffen werden dürfen. Die Erforderlichkeit der gespeicherten Daten soll nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle drei Jahre überprüft werden. Der Zugang der Betroffenen zu ihren eigenen Daten wird unangemessen eingeschränkt. Quelle 1, Quelle 2

Bund

Bundeskriminalamt: Online-Durchsuchungen, Rasterfahndung

Das Bundeskriminalamt soll erstmals die Erlaubnis erhalten, selbst exekutivisch tätig zu werden. Erlaubt werden sollen Rasterfahndung, der große Lauschangriff, die Telefonüberwachung und die Online-Durchsuchung. Zur Online-Durchsuchung will der Bundesinnenminister dem Bundeskriminalamt erlauben, sich online in private Computer einzuhacken und Daten abzugleichen. Das BKA soll zudem personenbezogene Daten auch aus den Datenbeständen von Privatunternehmen erheben, speichern und verstärkt auf die erkennungsdienstliche Behandlung zurückgreifen dürfen. Für Ermittlungen ist der praktisch unregulierte Einsatz von Observationen auch mit Hilfe technischer Mittel vorgesehen. Dies beinhaltet die akustische und optische Überwachung der Betroffenen sowie den Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern auch innerhalb von Wohnungen. Zu diesem Zwecke sollen Mitarbeiter des BKA auch Urkunden verändern und fälschen dürfen. Ebenso wird das Recht eingeräumt, die Anfertigung von Lichtbildern und Tonaufnahmen in Wohnungen Unbeteiligter vorzunehmen, sofern sich ein Betroffener dort aufhält. Betroffene würden von den Maßnahmen nur in Ausnahmefällen benachrichtigt.

Quelle 1, Quelle 2, Quelle 3

Kritik der FDP:

Würde der Entwurf Gesetz, wäre das BKA nicht wieder zu erkennen, so das Fazit der FDP-Innenexpertin. Während ganz Deutschland auf die Scharmützel um die Online-Durchsuchung starre, entstünde hinter den Kulissen „so etwas wie eine Superpolizei nach dem Vorbild des FBI, die im Kampf gegen den Terror fast alles darf“, kritisiert Piltz. So bekäme das Bundeskriminalamt umfassende verdeckte Ermittlungsbefugnisse, wie der Einsatz von V-Leuten, die Überwachung von Telefon und E-Mailverkehr, die Durchführung von Rasterfahndungen oder die Abfrage von Verbindungsdaten. „Das sind Maßnahmen, wie man sie eigentlich eher bei den Nachrichtendiensten als bei der Polizei erwarten würde. Und das alles ohne ausreichende Kontrolle“, warnte Piltz.

Jedoch werden in den Augen der FDP-Innenexpertin nicht nur die Befugnisse ausgeweitet, die Ermittlungen können zukünftig auch weitestgehend im Dunklen ablaufen. Der Richtervorbehalt und die Benachrichtigungspflichten würden „zurückgedrängt und der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung umgangen werden“, kritisiert die Liberale. Auch im Bereich der Terrorismusbekämpfung würde das BKA – ähnlich dem US-amerikanischen Vorbildern FBI – zur Superinstitution werden, „teilweise sogar, ohne die Länder informieren zu müssen“. Die Landeskriminalämter würden auf die Aufgabe der Amtshilfe reduziert und „dem BKA faktisch unterstellt“.

Ausländer-Ausweis, Fingerabdrücke aller Ausländer

Bundesinnenminister Schäuble will ausländische Staatsbürger/innen verpflichten, eine elektronische Aufenthaltskarte bei sich zu führen. Quelle

Gemäß einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur Änderung des Ausländerzentralregistergesetzes (AZR) sollen von allen Ausländern (außer Schweiz und EU) Fingerabdrücke im Ausländerzentralregister gespeichert werden. Dies soll auch für dauerhaft in Deutschland lebende Personen gelten.

Bundesländer

Die Kultusminister der deutschen Bundesländer planen die Einführung einer bundesweiten Datenbank, in der sämtliche Daten über Schüler/innen und Lehrer/innen eingespeichert werden, angeblich um die Bildung zu verbessern. Jede/r Schüler/in soll eine einheitliche "Schüler-Identifikationsnummer" erhalten. Quelle

Baden-Württemberg

Polizei

Die Polizei in Baden-Württemberg soll mehr Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten erhalten. So wird die Videoüberwachung im neuen Polizeirecht von diesem Sommer an ausgeweitet. Gefilmt werden dürfen dann nicht mehr nur Kriminalitätsschwerpunkte, sondern alle Menschen, die Volksfeste und große Stadien besuchen. Die Daten dürfen sogar vier Wochen lang gespeichert werden. Zudem dürfen präventiv Telefonverbindungsdaten erhoben werden. Quelle Außerdem soll der Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen mit Fahndungsdaten zugelassen werden. Quelle Es soll außerdem gemeinsame Dateien von Geheimdienst und Polizei geben. Quelle Bürger sollen verpflichtet sein, der Polizei zur Abwehr von Gefahren Auskunft zu geben, ohne dass sie dafür verantwortlich sind. Quelle

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Sachsen

Polizei

Der sächsische Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) will die Telefonüberwachung massiv ausweiten, automatische Kfz-Kennzeichenscanner erlauben und die Voraussetzungen von Wohnungsdurchsuchungen absenken.

Quelle

Thüringen

Polizei

Thüringen soll ein neues Polizeigesetz bekommen. Der Gesetzentwurf enthält unter anderem die "anlassfreie elektronische Erfassung von KFZ-Kennzeichen", mit der ein KFZ-Scanning im Gefahrenfall erlaubt werden soll. Dabei werden die Daten aller KFZ mit Fahndungsdaten abgeglichen.

Quelle

Gesetzentwurf

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