Diskussion:Musterklage: Unterschied zwischen den Versionen

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Ich will an dieser Stelle nur sagen: Vielen Dank hierfür!
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Ich hätte auch eine Frage: Ich bin bei Alice, wo die IP fünf Tage gespeichert wird. Kann ich auch die Musterklage verwenden und darin nur die Daten von T-Online gegen Alice tauschen oder muss ich da noch mehr beachten? Danke!
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[http://thammyngucantoan.vn/phau-thuat-nang-nguc-noi-soi-gia-bao-nhieu-tien-gia-nang-nguc-noi-soi.html nang nguc noi soi gia bao nhieu]
  
(Außerdem möchte ich sehen, ob meine IP von diesem Wiki gespeichert wird. *g*)
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== Alice / Andere Anbieter ==
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Die Musterklage kann auch für andere Anbieter verwendet werden. [http://thammyngucantoan.vn/phau-thuat-tham-nang-nguc-noi-soi-nguc-cang-tron-mem-mai-tu-nhien.html nang nguc noi soi] Man muss sie aber natürlich anpassen, vor allem überall dort, wo von "T-Online" die Rede ist (Textsuche verwenden), und auch dort, wo es heißt, die Daten würden 80 Tage lang gespeichert.
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Außerdem ist das Amtsgericht Darmstadt nur für Unternehmen mit Sitz im Bezirk Darmstadt zuständig. [http://thammyngucantoan.vn/nang-nguc-gia-bao-nhieu-bang-gia-nang-nguc-chuan-nhat.html nang nguc gia bao nhieu] Klage erheben sollte man an dem Amtsgericht, das für den Sitz des Providers zuständig ist. Welches Amtsgericht für welche Städte zuständig ist, erfährt man [http://www.justizadressen.nrw.de/ hier].
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Mit diesen Anpassungen ist die Musterklage gegen alle Anbieter verwendbar. [http://thammyngucantoan.vn/phau-thuat-nang-nguc-o-dau-dep-nhat-va-an-toan-nhat-tai-ha-noi.html nang nguc o dau dep]
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Dankeschön!
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bitte hinzufügen (hab ich grad als reaktion auf die anfrage bekommen):
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"Sehr geehrter Herr ****,
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vielen Dank für Ihre eMail.
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Die Deutsche Telekom AG, T-Com, wird ihre Praxis zur Speicherung von [http://thammyngucantoan.vn/phau-thuat-tham-nang-nguc-chay-xe-sau-sinh-lay-lai-vong-1-cang-tron.html nang nguc chay xe] IP-Adressen dahingehend ändern, dass IP-Adressen künftig statt 80 Tage nur noch sieben Tage gespeichert werden. Dies gilt sowohl für die Geschäftseinheit T-Online, als auch für T-Com als Vorleister für weitere Internetzugangsanbieter.  Die Speicherung für sieben Tage erfolgt ausschließlich zum Schutz der Internetzugangs-Plattform und der Mißbrauchsbekämpfung (Spam, Viren, Trojaner und andere schadhafte Codes) im Internet. Die Speicherung dient dazu die Qualität des Dienstes zu verbessern, [http://thammyngucantoan.vn/nang-nguc-bang-cay-mo-tu-ky-thuat-bom-nguc-2016.html nang nguc bang mo tu than] da der Ausbreitung von Schadcode entgegengewirkt werden kann und damit die Verfügbarkeit von Internetdiensten anderer Anbieter erhöht wird. Die technische Umsetzung in den Systemen der Deutschen Telekom AG, T-Com, wird einige Monate in Anspruch nehmen. Diese Vorgehensweise hat die Deutsche Telekom AG, T-Com, mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), als zuständige Aufsichtsbehörde abgestimmt.
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Die Reduzierung der IP-Adressenspeicherung auf sieben Tage würde natürlich nur bis zur Einführung einer Verpflichtung zur Vorratsdatenbspeicherung in deutsches Recht bestand haben.
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Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie unter www.t-online.de/datenschutz.
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Mit freundlichen Grüßen
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i. A. Nadine Meyer
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Datenschutz
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Deutsche Telekom AG, T-Com
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T-Online-Allee 1
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64295 Darmstadt
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E-Mail: datenschutz@t-online.com"

Aktuelle Version vom 16. Dezember 2016, 10:29 Uhr

Ich hätte auch eine Frage: Ich bin bei Alice, wo die IP fünf Tage gespeichert wird. Kann ich auch die Musterklage verwenden und darin nur die Daten von T-Online gegen Alice tauschen oder muss ich da noch mehr beachten? Danke! nang nguc noi soi gia bao nhieu

Alice / Andere Anbieter[Bearbeiten]

Die Musterklage kann auch für andere Anbieter verwendet werden. nang nguc noi soi Man muss sie aber natürlich anpassen, vor allem überall dort, wo von "T-Online" die Rede ist (Textsuche verwenden), und auch dort, wo es heißt, die Daten würden 80 Tage lang gespeichert.

Außerdem ist das Amtsgericht Darmstadt nur für Unternehmen mit Sitz im Bezirk Darmstadt zuständig. nang nguc gia bao nhieu Klage erheben sollte man an dem Amtsgericht, das für den Sitz des Providers zuständig ist. Welches Amtsgericht für welche Städte zuständig ist, erfährt man hier.

Mit diesen Anpassungen ist die Musterklage gegen alle Anbieter verwendbar. nang nguc o dau dep


Dankeschön!

ToDo[Bearbeiten]

bitte hinzufügen (hab ich grad als reaktion auf die anfrage bekommen): "Sehr geehrter Herr ****,

vielen Dank für Ihre eMail.

Die Deutsche Telekom AG, T-Com, wird ihre Praxis zur Speicherung von nang nguc chay xe IP-Adressen dahingehend ändern, dass IP-Adressen künftig statt 80 Tage nur noch sieben Tage gespeichert werden. Dies gilt sowohl für die Geschäftseinheit T-Online, als auch für T-Com als Vorleister für weitere Internetzugangsanbieter. Die Speicherung für sieben Tage erfolgt ausschließlich zum Schutz der Internetzugangs-Plattform und der Mißbrauchsbekämpfung (Spam, Viren, Trojaner und andere schadhafte Codes) im Internet. Die Speicherung dient dazu die Qualität des Dienstes zu verbessern, nang nguc bang mo tu than da der Ausbreitung von Schadcode entgegengewirkt werden kann und damit die Verfügbarkeit von Internetdiensten anderer Anbieter erhöht wird. Die technische Umsetzung in den Systemen der Deutschen Telekom AG, T-Com, wird einige Monate in Anspruch nehmen. Diese Vorgehensweise hat die Deutsche Telekom AG, T-Com, mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), als zuständige Aufsichtsbehörde abgestimmt.

Die Reduzierung der IP-Adressenspeicherung auf sieben Tage würde natürlich nur bis zur Einführung einer Verpflichtung zur Vorratsdatenbspeicherung in deutsches Recht bestand haben.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie unter www.t-online.de/datenschutz.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Nadine Meyer Datenschutz Deutsche Telekom AG, T-Com

T-Online-Allee 1 64295 Darmstadt E-Mail: datenschutz@t-online.com"