Diskussion:Satzungsentwurf: Unterschied zwischen den Versionen

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Wir sollten hier klarer formulieren, dass, wenn der Verein auf Anforderung des AK Vorrat tätig wird, damit ein gültiger AK-Beschluss gemeint ist, und nicht etwa nur 'eine Einzelmeinung' aus Reihen des AK. Das gilt v.a. für §3 (Kai-Uwe / 2009-11-30).
 
Wir sollten hier klarer formulieren, dass, wenn der Verein auf Anforderung des AK Vorrat tätig wird, damit ein gültiger AK-Beschluss gemeint ist, und nicht etwa nur 'eine Einzelmeinung' aus Reihen des AK. Das gilt v.a. für §3 (Kai-Uwe / 2009-11-30).
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:Hallo Kai-Uwe, genau so ist es gemeint. Es heißt daher "auf Anforderung des AK" und nicht "auf Anforderung eines AK-Mitglieds". Wie der AK entscheidet, ist diesem vorbehalten und kann daher nicht in der Satzung des Fördervereins aufgegriffen werden. Nach dieser Formulierung der Satzung gelten einfach die jeweils gültigen Entscheidungsregeln des AK. Viele Grüße, pab

Version vom 31. Dezember 2009, 21:55 Uhr

Wir sollten hier klarer formulieren, dass, wenn der Verein auf Anforderung des AK Vorrat tätig wird, damit ein gültiger AK-Beschluss gemeint ist, und nicht etwa nur 'eine Einzelmeinung' aus Reihen des AK. Das gilt v.a. für §3 (Kai-Uwe / 2009-11-30).

Hallo Kai-Uwe, genau so ist es gemeint. Es heißt daher "auf Anforderung des AK" und nicht "auf Anforderung eines AK-Mitglieds". Wie der AK entscheidet, ist diesem vorbehalten und kann daher nicht in der Satzung des Fördervereins aufgegriffen werden. Nach dieser Formulierung der Satzung gelten einfach die jeweils gültigen Entscheidungsregeln des AK. Viele Grüße, pab