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*[http://www.daten-speicherung.de/data/padeluun.mp3 Audio-Stellungnahme von padeluun zum Konflikt zwischen Freiheit und Sicherheit im Internet (11.11.2006)]. [http://www.dradio.de/dlf/sendungen/computer/562337/ Quelle]
  
 
*[http://www.daten-speicherung.de/SWR-20061025-Die_Angst-Industrie.mp3 Audio-Ausschnitt aus der SWR-Reportage "Die Angst-Industrie" vom 25. Oktober 2006]. Anhand von Beispielen wie BSE und Asbest wird gezeigt, wie irrational der Versuch ist, Restrisiken auszuschalten, während gleichzeitig das Geld für sinnvollere Dinge fehlt. Das gleiche gilt für die Sicherheitspolitik.
 
*[http://www.daten-speicherung.de/SWR-20061025-Die_Angst-Industrie.mp3 Audio-Ausschnitt aus der SWR-Reportage "Die Angst-Industrie" vom 25. Oktober 2006]. Anhand von Beispielen wie BSE und Asbest wird gezeigt, wie irrational der Versuch ist, Restrisiken auszuschalten, während gleichzeitig das Geld für sinnvollere Dinge fehlt. Das gleiche gilt für die Sicherheitspolitik.

Version vom 16. November 2006, 21:06 Uhr

  • Das amerikanische Verteidigungsministerium und das FBI beobachten und infiltrieren friedliche Bürgerrechts-, Umwelt-, Friedens- und Glaubensgruppen (darunter ACLU, Greenpeace und 28 weitere Gruppen und Aktivisten).
  • Kritische Meldung der ARGE Daten zur Effizienz von Videoüberwachung (vom 26.07.2006)
  • Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität (Cybercrime-Konvention) vom 23.11.2001
  • Interessanter Artikel zur Risikowahrnehmung von Menschen und diesbezügliche Forschung. Terroranschläge oder die Explosion eines Kernkraftwerks werden in der Risikowahrnehmung weit überschätzt, während Alltagsrisiken (z.B. Haushaltsunfälle, Verkehrsunfälle) unterschätzt werden. "Panikmache führt dazu, dass öffentliche Gelder ineffizient verwendet werden."
  • Rede des Bürgerrechtlers Burkhard Hirsch (16.09.2006) über die Humanität unserer Rechtsordnung, die "beispiellose innenpolitische Aufrüstung der letzten 25 Jahre durch immer höhere Strafdrohungen und wachsende polizeiliche Eingriffsrechte, den schleichenden Umbau unseres Straf- und Strafverfahrensrechts in ein präventiv - polizeiliches Überwachungsrecht, die wachsenden innerstaatlichen Zuständigkeiten der Nachrichtendienste, den fast völligen Abbau des Asylrechts und des Fernmeldegeheimnisses bis hin zum dreisten Zugriff des Staates auf den Kernbereich privater Lebensbeziehungen", über den allmählichen Verlust der Maßstäbe, über Freiheit als Gefahr, über die Entwicklung hin zu "einem ständig zunehmenden, geradezu unersättlichem Sicherheitsbedürfnis", über "einen demokratischen Überwachungsstaat", dass "wir um der Humanität willen versuchen, der Technik Menschlichkeit beizubringen - Löschungsfristen, weil man vergessen können muß, Zweckbindung, weil niemand außer Gott allwissend sein sollte, Übermittlungsschranken, weil hemmungslose Tratscherei jedes Vertrauen zerstört, Schutz des Kernbereichs privater Lebenssphäre, weil man die Tür hinter sich zumachen und jemandem beichten können muß, auch wenn man nicht katholisch ist", über verfassungsrechtliche Grenzen, "denen der Gesetzgeber nur widerwillig und zögernd folgt", warum "nicht mehr den Anfängen, sondern dem bitteren Ende zu wehren" ist, dass innere Sicherheit "kein Selbstzweck ist, sondern dem inneren Frieden einer Gesellschaft dient".

Ton und Bild

  • Video: Kontrolle ist möglich (11.09.2003). 3sat-Beitrag zum Thema Sicherheit und Überwachung, mit Roland Schäfer von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz und Dr. Hans-Jürgen Lange von der Universität Marburg (Video, Realplayer stream, 9 min.).
  • Video: Total security (24.04.2002). 3sat-Beitrag zum Thema Videoüberwachung, Gerichtserkennung, Bewegungsüberwachung und mit einem Zukunftsszenario (Video, Realplayer stream, 3 min.).
  • Chaos Computer Club Ulm-Podcast "Datenschutz" (11.06.2006). Warum ist Datenschutz wichtig? Ist Datenschutz gleich Täterschutz? Was bringen die Anti-Terror Maßnahmen und was kosten sie? Haben Datenschützer alle was zu verbergen? In dieser Sendung sollen nicht einfach Grundrechte dogmatisiert werden. Vielmehr soll argumentiert werden, warum die Grundrechte so sind, wie sie sind und warum das abstrakte Thema "Datenschutz" für jeden Bürger von Relevanz ist. Eine Sendung des Chaos Computer Club Ulm. (Audio, MP3, 105 MB, 115 min.) Informationen zur Sendung. Sendung als Stream anhören.
  • Deutschlandradio-Interview mit Roland Schäfer von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (07.09.2006) zu den Themen Kundenkarten, RFID-Chips, gläserner Verbraucher (Audio, MP3, 7 min.).

Juristisches

Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Entschädigung für Leistungen der Telekommunikations-Überwachung und der Auskunftserteilung: Kurzgutachten im Auftrag des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) von Prof. Dr. Matthias Schmidt-Preuß, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (ab Seite 92 des pdf-Dokuments)

Zusammenfassung:

1. Die Problematik der Heranziehung privater Diensteanbieter bei TK-Überwachung und Auskunftserteilung ist vor dem Hintergrund der §§ 110 ff. TKG 2004 und des Gesetzgebungsverfahrens zur TKG-Novelle 2005 von hoher Bedeutung und Aktualität. Hinzu kommt der auf EU-Ebene geplante Rahmenbeschluß zur Einführung einer umfassenden Vorratsdatenspeicherung.

2. Der Gesetzgeber ist an die Vorgaben der Verfassung gebunden. Dies gilt für die Frage der Inpflichtnahme als solcher einerseits wie die Regelung der Kostentragung andererseits.

3. Die derzeitige Regelung der §§ 110 ff. TKG 2004 enthält einen Totalausschluß jeglicher Entschädigung im Infrastruktursektor (Kostenblock 1) sowie eine auf das JVEG beschränkte Entschädigung für laufende Betriebskosten bei TK-Überwachung und manueller Auskunftserteilung (Kostenblock 2).

4. Die Heranziehung von Diensteanbietern zu TKÜberwachung und Auskunftserteilung (§§ 110 ff. TKG 2004) als solche ist prinzipiell verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

5. Dagegen verstößt der Totalausschluß jeglicher Entschädigung für Infrastrukturkosten gegen Art. 14 und 12 I GG.

6. Art. 14 und 12 I GG fordern eine volle – 100%ige – Entschädigung für die Kosten, die sich aus der Inpflichtnahme der Diensteanbieter für TK-Überwachung und manuelle Auskunftserteilung ergeben. Für eine ausnahmsweise Abweichung vom Regelanforderungsprofil fehlt es an Anhaltspunkten. Bezugsgröße der 100%-Entschädigung sind beide Kostenblöcke, also die Kosten für die Infrastruktur wie für den laufenden Betrieb.