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Eine neue, freiheitsfreundliche Sicherheitspolitik ist möglich

In den letzten Jahren ist in Deutschland und Europa eine law and order-Sicherheitspolitik betrieben worden, die auf größtmögliche staatliche Kontrolle ausgerichtet war. Die zunehmende Kontrolle der gesamten Bevölkerung hat jedoch keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität bewirkt, kostet stattdessen Millionen von Euro und gefährdet die Freiheit unschuldiger Bürger.

Eine neue, nachhaltige Sicherheitspolitik, die unsere Freiheit stärkt und gleichzeitig unsere Sicherheit erhöht, ist möglich:

1. Freiheitsfreundliche Entscheider einsetzen

Um eine rationale Sicherheitspolitik zu betreiben, müssen die Ministerien und Generaldirektionen für Inneres und Justiz von freiheitsfreundlichen Personen geführt werden. Gegen autoritäre Minister und Kommissare lässt sich eine neue Sicherheitspolitik nicht durchsetzen. Die Einsetzung freiheitsfreundlicher Entscheider in den Bereichen Inneres und Justiz muss unter allen Personalfragen politische Prioriät genießen.

Um eine neue Sicherheitspolitik zu ermöglichen und den zuständigen Entscheidern neue Handlungsoptionen zu eröffnen, muss die Ressortzuständigkeit des Innenministeriums und der Innendirektion auf Kriminalprävention und Maßnahmen zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins erweitert werden.

2. Sicherheitsbewusstsein stärken

Um ein sicheres Leben zu gewährleisten, müssen sich die Bürger des objektiven Sicherheitsniveaus bewusst sein. Obwohl wir in Deutschland und Europa sowohl im internationalen wie im zeitlichen Vergleich mit am sichersten leben, überschätzen wir das Kriminalitätsrisiko und die Kriminalitätsentwicklung dramatisch. Untersuchungen zeigen, dass die Einführung immer neuer Kontrollmaßnahmen und -gesetze nicht geeignet ist, das Sicherheitsbewusstsein nachhaltig zu stärken.

Maßnahmen der Bildung und Information sind erforderlich, um ein realistisches Bild der Kriminalität und des Kriminalitätsrisikos zu vermitteln - auch im Vergleich zu anderen Risiken wie Unfällen.

3. Kriminalprävention forcieren

Im Gegensatz zu staatlichen Kontrollmaßnahmen, die keine belegten Auswirkungen auf das Sicherheitsniveau haben, sind Präventionsprojekte ein nachgewiesenermaßen wirksames Mittel, um das Risiko von Straftaten zu senken. Dazu gehört Sozialarbeit mit und Bildung für Personen, die Straftaten begangen haben oder die zu einer Risikogruppe gehören. Aussichtsreich ist auch die Aufklärung potenzieller Opfer und die Förderung von Schutzmaßnahmen, gerade im Internetbereich. In Betracht kommt auch ein eigenes Präventionsgesetz.

Anstelle von Verschärfungen staatlicher Kontrolle muss Sicherheitspolitik in erster Linie auf primäre und sekundäre Prävention von Straftaten setzen.

4. Überwachung abbauen, Mittel umschichten

Um Freiheit und Eigenverantwortung der Menschen zu stärken und Mittel für eine zielführende Sicherheitspolitik freizusetzen, muss die massenhafte, ungezielte Sammlung von Informationen über Unverdächtige beendet werden, etwa die Vorratsspeicherung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung. Auch Mittel für die Erforschung entsprechender Technologien sind umzuschichten. Bei den Sicherheitsbehörden muss in Menschen statt in Maschinen investiert werden.

5. Systematische Evaluierung

Eine aufgeklärte, rationale Sicherheitspolitik setzt voraus, dass die Wirksamkeit bestehender und geplanter Maßnahmen - auch im Vergleich zu Alternativen - bekannt ist und ihre Kosten in finanzieller wie auch bürgerrechtlicher Hinsicht eingeschätzt werden können. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Sicherheitseuro bestmöglich eingesetzt wird.

Erforderlich ist daher eine systematische Überprüfung bestehender und geplanter Sicherheitsmaßnahmen und -gesetze durch unabhängige Experten aus der Wissenschaft. Die Überprüfungen sind nach wissenschaftlichen Kriterien vorzunehmen und müssen auch die Erfahrungen anderer Staaten einbeziehen. Mit der Evaluierung ist eine permanente, unabhängige Einrichtung zu beauftragen, die nur dem Parlament untersteht ("Grundrechteagentur").

Eine Stärkung der Sicherheit setzt außerdem voraus, dass aktuelle Informationen über Art und Ausmaß der Kriminalität gewonnen werden. Dazu müssen regelmäßige repräsentative Befragungen erfolgen. Die Kriminalitätsstatistik erlaubt nachgewiesenermaßen keine Rückschlüsse auf Ausmaß und Entwicklung der Kriminalität.

6. Verfassungskonformität sichern

Um Sicherheit gewährleisten zu können, sind die damit betrauten Behörden auf präzise und bestandskräftige Gesetze angewiesen. Zugleich muss die Sicherheit der betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Vor- und Fehlurteilen von Amtsträgern gewährleistet werden. In den letzten Jahren ist beides zunehmend durch verfassungswidrige Gesetze beeinträchtigt worden, deren Unvereinbarkeit mit unseren Grundrechten von den Parlamenten nicht erkannt worden war.

Um die Unsicherheit über die Vereinbarkeit von Gesetzen mit den Grundrechten zu reduzieren, ist die Einrichtung eines Grundrechtskontrollrats erforderlich, in dem unabhängige Verfassungsexperten die Vereinbarkeit von Gesetzesvorhaben mit der Verfassung bereits im Entstehungsstadium begutachten. Das Gutachten soll unverbindlich sein, aber dem Parlament zur Verfügung gestellt werden. Der Grundrechtskontrollrat darf alleine dem Parlament unterstehen und nicht der Regierung, deren Gesetzentwürfe er begutachten soll.

7. Prioritäten richtig setzen

Um die Sicherheit der Menschen zu stärken, müssen diejenigen Herausforderungen und Risiken Priorität genießen, die den Menschen am meisten Sorgen machen. Dies sind nicht in erster Linie Kriminalität, sondern etwa Lebenshaltungskosten, Wirtschaftslage, Naturkatastrophen, Pflegefallrisiko, Gesundheit oder Arbeitslosigkeit. Eine Politik, die sich auf diese Zukunftsaufgaben und Risiken konzentriert, reduziert zugleich Ursachen von Kriminalität.

Die Verteilung der Haushaltsmittel muss den Prioritäten der Menschen Rechnung tragen.