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Urteil zum Kfz-Massenabgleich muss Folgen haben
 
Urteil zum Kfz-Massenabgleich muss Folgen haben
  
Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag den verdachtslosen  
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Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag den heimlichen und verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Fahndungsdateien für verfassungswidrig erklärt. Die Beschwerde­führer begrüßen das Urteil und fordern auch von den nicht unmittelbar betroffenen Bundes­ländern die Abschaffung ihrer entsprechenden, zu weit gehenden Ermächtigungen. Darüber hinaus bedeutet das Urteil nach unserer Überzeugung das endgültige Aus für Pläne, an Flughäfen oder Bahnhöfen beliebige Menschen unter Verwendung biometrischer oder anderer Verfahren mit Fahndungsdateien abzugleichen.  
Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Fahndungsdateien für verfassungswidrig erklärt. Die Beschwerdeführer begrüßen das Urteil und fordern auch von den nicht unmittelbar betroffenen Bundesländern die Abschaffung ihrer entsprechenden Ermächtigungen. Darüber hinaus bedeutet das Urteil das endgültige Aus für Pläne, an Flughäfen oder Bahnhöfen beliebige Menschen unter Verwendung biometrischer Verfahren mit Fahndungsdateien abzugleichen. Die entsprechende Forschung aus öffentlichen Mitteln muss eingestellt werden. Bei der Autobahnmaut muss durch eine Gesetzesänderung sicher gestellt werden, dass erhobene Daten unverzüglich wieder gelöscht werden; die derzeitige zwangsweise dreijährige Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig.
 
  
(Zitate)
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Als einer der erfolgreichen Beschwerdeführer gibt der Datenschutzexperte und Bürgerrechtler Roland Schäfer zu bedenken: "Die vorliegende Entscheidung korrigiert nur eine der zahlreichen überzogenen gesetzlichen Eingriffsbefugnisse. Andere Befugnisse werden nicht oder nicht erfolgreich vor den Verfassungsgerichten angefochten. Es ist daher dringend geboten, dass sich Bürger vermehrt zusammenschließen, um auch auf der politischen Ebene diesen machthungrigen Staat in seine Grenzen zu verweisen."
  
Der Jurist Patrick Breyer, der den schleswig-holsteinischen Landtag vergeblich vor der Einführung des verfassungswidrigen Kfz-Scannings gewarnt hatte, erklärt: "Das heutige Urteil ist ein Armutszeugnis für die Landesregierungen von CDU und SPD, denen die Unvereinbarkeit dieser Regelung mit unserer Verfassung bekannt sein musste. Wir brauchen Änderungen am Gesetzgebungsverfahren, um die Besorgnis erregende Zunahme verfassungswidriger Gesetze künftig zu bremsen. Eine unabhängige Grundrechteagentur sollte Gesetzentwürfe auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung prüfen. Darüber hinaus sollten zwei Fraktionen und der Bundespräsident das Recht erhalten, Gesetze dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen."
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Der Jurist Patrick Breyer, der den schleswig-holsteinischen Landtag vergeblich vor der Ein­führung des verfassungswidrigen Kfz-Massenabgleichs gewarnt hatte, erklärt: "Das heutige Urteil ist ein Armutszeugnis für die Landesregierungen von CDU, CSU und SPD, denen die Unvereinbarkeit dieser Regelung mit unserer Verfassung bekannt sein musste. Wir brauchen Verbesserungen des Gesetzgebungsverfahrens, um die Besorgnis erregende Zunahme verfassungswidriger Gesetze künftig zu bremsen."
  
Die dem heutigen Urteil zugrunde liegenden Verfassungsbeschwerden
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Die dem heutigen Urteil zugrunde liegenden Verfassungsbeschwerden richteten sich gegen das hessische und das schleswig-holsteinische Polizeigesetz, die beide den zügellosen Einsatz automatischer Kennzeichenlesegeräte erlaubten, um Fahrzeuge zu melden, nach denen gefahndet wird. Der automatisierte Kfz-Kennzeichenmassenabgleich erfolgte heimlich und ohne Anlass. Ein solches massenhaftes Stochern im Nebel behandelt jeden Autofahrer wie einen potenziellen Straftäter und legt den Grundstein für einen immer umfangreicheren maschinellen Abgleich der Bevölkerung mit polizeilichen Datenbanken. Konkrete mit den Geräten erzielte Erfolge waren kaum zu vermelden. Auch wenn die Polizei versichert, sie habe kein Interesse an den Daten der Verkehrsteilnehmer, für die keine Fahndungsnotierung vorliegt, so werden zunächst doch alle Verkehrsteilnehmer durchgesiebt. Allein durch die Möglichkeit automatischer Verkehrsüberwachung wird psychischer Druck erzeugt, der geeignet ist, die allgemeine Handlungs- und Bewegungsfreiheit zu beschränken.
richteten sich gegen das hessische und das schleswig-
 
holsteinische Polizeigesetz, die beide den dauerhaften Einsatz  
 
automatischer Kennzeichenlesegeräte erlaubten, um Fahrzeuge zu  
 
melden, nach denen gefahndet wird. Der automatisierte Kfz-
 
Kennzeichenabgleich erfolgte ungezielt und ohne Anlass. Ein solches  
 
massenhaftes Stochern im Nebel behandelt jeden Autofahrer wie einen  
 
potenziellen Straftäter und legt den Grundstein für einen immer  
 
umfangreicheren maschinellen Abgleich der Bevölkerung mit  
 
polizeilichen Datenbanken. Konkrete mit den Geräten erzielte Erfolge  
 
waren kaum zu vermelden. Vielmehr ist die Zahl gestohlener
 
Kraftfahrzeuge zwischen 1993 und 2006 auch ohne Kfz-Massenabgleich
 
um 83% zurückgegangen. Im praktischen Einsatz sind bis zu 40% der
 
gemeldeten "Treffer" fehlerhaft. Die schon heute eingesetzten Geräte
 
sind in der Lage, pro Stunde mehrere tausend Fahrzeuge
 
informationell abzugleichen. Auch wenn die Polizei versichert, sie  
 
habe kein Interesse an den Daten der Verkehrsteilnehmer, für die  
 
keine Fahndungsnotierung vorliegt, so werden zunächst doch alle  
 
Verkehrsteilnehmer durchgesiebt. Allein durch die  
 
Möglichkeit automatischer Verkehrsüberwachung wird psychischer Druck erzeugt, der geeignet ist, die  
 
allgemeine Handlungs- und Bewegungsfreiheit zu beschränken.
 
  
Der Kfz-Kennzeichenabgleich stellte im  
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Der Kfz-Kennzeichenmassenabgleich stellt im Kern einen Präzedenzfall einer allge­meinen, heimlichen und anlasslosen Überwachung der Bevölkerung dar. Wäre eine generelle, verdachtslose Kennzeichenüberwachung zugelassen worden, wäre der Überwachung der gesamten Bevölkerung durch permanenten Abgleich mit allen polizeilichen Fahndungsdateien Tür und Tor eröffnet worden. Solchen Überwachungsvorhaben hat das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorgeschoben und damit unseren Freiheitsrechte erneut einen großen Dienst erwiesen.
Kern einen Präzedenzfall einer allgemeinen, vorsorglichen
 
Überwachung der Bevölkerung dar. Wäre eine generelle,  
 
verdachtslose Kennzeichenüberwachung zugelassen worden, wäre der Überwachung der  
 
gesamten Bevölkerung durch permanenten Abgleich mit allen  
 
polizeilichen Fahndungsdatein der Weg eröffnet worden, etwa einer
 
automatischen Überprüfung aller Inhaber eingeschalteter
 
Mobiltelefone, einer permanenten, kontaktlosen Fahndung anhand von
 
RFID-Chips in mitgeführten Ausweispapieren oder einer generellen
 
biometrischen Gesichtserkennung an jeder Straßenecke. Solchen Überwachungsvorhaben hat das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorgeschoben und damit unseren Freiheitsrechte erneut einen großen Dienst erwiesen.
 
  
Die beiden hessischen und der schleswig-holsteinische Beschwerdeführer wurden durch den Freiburger Datenschutzexperten und Rechtsanwalt Dr. Kauß vertreten.
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Alle drei Beschwerdeführer wurden durch den Freiburger Datenschutzexperten und Rechtsanwalt Dr. Kauß vertreten.
  
 
Diese Pressemitteilung mit weiterführenden Links im Internet:  
 
Diese Pressemitteilung mit weiterführenden Links im Internet:  

Version vom 23. Februar 2008, 11:27 Uhr

Pressemitteilung der Beschwerdeführer vom 11.03.2008:

Urteil zum Kfz-Massenabgleich muss Folgen haben

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag den heimlichen und verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Fahndungsdateien für verfassungswidrig erklärt. Die Beschwerde­führer begrüßen das Urteil und fordern auch von den nicht unmittelbar betroffenen Bundes­ländern die Abschaffung ihrer entsprechenden, zu weit gehenden Ermächtigungen. Darüber hinaus bedeutet das Urteil nach unserer Überzeugung das endgültige Aus für Pläne, an Flughäfen oder Bahnhöfen beliebige Menschen unter Verwendung biometrischer oder anderer Verfahren mit Fahndungsdateien abzugleichen.

Als einer der erfolgreichen Beschwerdeführer gibt der Datenschutzexperte und Bürgerrechtler Roland Schäfer zu bedenken: "Die vorliegende Entscheidung korrigiert nur eine der zahlreichen überzogenen gesetzlichen Eingriffsbefugnisse. Andere Befugnisse werden nicht oder nicht erfolgreich vor den Verfassungsgerichten angefochten. Es ist daher dringend geboten, dass sich Bürger vermehrt zusammenschließen, um auch auf der politischen Ebene diesen machthungrigen Staat in seine Grenzen zu verweisen."

Der Jurist Patrick Breyer, der den schleswig-holsteinischen Landtag vergeblich vor der Ein­führung des verfassungswidrigen Kfz-Massenabgleichs gewarnt hatte, erklärt: "Das heutige Urteil ist ein Armutszeugnis für die Landesregierungen von CDU, CSU und SPD, denen die Unvereinbarkeit dieser Regelung mit unserer Verfassung bekannt sein musste. Wir brauchen Verbesserungen des Gesetzgebungsverfahrens, um die Besorgnis erregende Zunahme verfassungswidriger Gesetze künftig zu bremsen."

Die dem heutigen Urteil zugrunde liegenden Verfassungsbeschwerden richteten sich gegen das hessische und das schleswig-holsteinische Polizeigesetz, die beide den zügellosen Einsatz automatischer Kennzeichenlesegeräte erlaubten, um Fahrzeuge zu melden, nach denen gefahndet wird. Der automatisierte Kfz-Kennzeichenmassenabgleich erfolgte heimlich und ohne Anlass. Ein solches massenhaftes Stochern im Nebel behandelt jeden Autofahrer wie einen potenziellen Straftäter und legt den Grundstein für einen immer umfangreicheren maschinellen Abgleich der Bevölkerung mit polizeilichen Datenbanken. Konkrete mit den Geräten erzielte Erfolge waren kaum zu vermelden. Auch wenn die Polizei versichert, sie habe kein Interesse an den Daten der Verkehrsteilnehmer, für die keine Fahndungsnotierung vorliegt, so werden zunächst doch alle Verkehrsteilnehmer durchgesiebt. Allein durch die Möglichkeit automatischer Verkehrsüberwachung wird psychischer Druck erzeugt, der geeignet ist, die allgemeine Handlungs- und Bewegungsfreiheit zu beschränken.

Der Kfz-Kennzeichenmassenabgleich stellt im Kern einen Präzedenzfall einer allge­meinen, heimlichen und anlasslosen Überwachung der Bevölkerung dar. Wäre eine generelle, verdachtslose Kennzeichenüberwachung zugelassen worden, wäre der Überwachung der gesamten Bevölkerung durch permanenten Abgleich mit allen polizeilichen Fahndungsdateien Tür und Tor eröffnet worden. Solchen Überwachungsvorhaben hat das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorgeschoben und damit unseren Freiheitsrechte erneut einen großen Dienst erwiesen.

Alle drei Beschwerdeführer wurden durch den Freiburger Datenschutzexperten und Rechtsanwalt Dr. Kauß vertreten.

Diese Pressemitteilung mit weiterführenden Links im Internet: http://www.daten-speicherung.de/?p=...

Ansprechpartner für Presseanfragen (bitte nicht veröffentlichen):
Rechtsanwalt Dr. Udo Kauss, Tel. ...
Roland Schäfer (Beschwerdeführer), Tel. ...
Dragan Pavlovic (Beschwerdeführer), Tel. ...
Patrick Breyer, Tel. ...