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Urteil zum Kfz-Massenabgleich muss Folgen haben
 
Urteil zum Kfz-Massenabgleich muss Folgen haben
  
Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag den heimlichen und verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Fahndungsdateien für verfassungswidrig erklärt. Die Beschwerde­führer begrüßen das Urteil und fordern auch von den nicht unmittelbar betroffenen Bundes­ländern (Bayern, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Rheinland-Pfalz) die Abschaffung ihrer entsprechenden, zu weit gehenden Ermächtigungen. Darüber hinaus bedeutet das Urteil nach unserer Überzeugung das endgültige Aus für Pläne, an Flughäfen oder Bahnhöfen beliebige Menschen unter Verwendung biometrischer oder anderer Verfahren mit Fahndungsdateien abzugleichen oder zu orten.  
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Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag den heimlichen und verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Fahndungsdateien für verfassungswidrig erklärt. Die Beschwerde­führer begrüßen das Urteil und fordern auch von den nicht unmittelbar betroffenen Bundes­ländern (Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz) die Abschaffung ihrer entsprechenden, zu weit gehenden Ermächtigungen. Darüber hinaus bedeutet das Urteil nach unserer Überzeugung das endgültige Aus für Pläne, an Flughäfen oder Bahnhöfen beliebige Menschen unter Verwendung biometrischer oder anderer Verfahren mit Fahndungsdateien abzugleichen oder zu orten.  
  
 
Als einer der erfolgreichen Beschwerdeführer gibt der Datenschutzexperte und Bürgerrechtler Roland Schäfer zu bedenken: "Die vorliegende Entscheidung korrigiert nur eine der zahlreichen überzogenen gesetzlichen Eingriffsbefugnisse. Andere Befugnisse werden nicht oder nicht erfolgreich vor den Verfassungsgerichten angefochten. Es ist daher dringend geboten, dass sich Bürger vermehrt zusammenschließen, um auch auf der politischen Ebene diesen machthungrigen Staat in seine Grenzen zu verweisen."
 
Als einer der erfolgreichen Beschwerdeführer gibt der Datenschutzexperte und Bürgerrechtler Roland Schäfer zu bedenken: "Die vorliegende Entscheidung korrigiert nur eine der zahlreichen überzogenen gesetzlichen Eingriffsbefugnisse. Andere Befugnisse werden nicht oder nicht erfolgreich vor den Verfassungsgerichten angefochten. Es ist daher dringend geboten, dass sich Bürger vermehrt zusammenschließen, um auch auf der politischen Ebene diesen machthungrigen Staat in seine Grenzen zu verweisen."
  
Der Jurist Patrick Breyer, der den schleswig-holsteinischen Landtag vergeblich vor der Ein­führung des verfassungswidrigen Kfz-Massenabgleichs gewarnt hatte, erklärt: "Das heutige Urteil ist ein Armutszeugnis für die Landesregierungen von CDU, CSU und SPD, denen die Unvereinbarkeit dieser Regelung mit unserer Verfassung bekannt sein musste. Wir brauchen Verbesserungen des Gesetzgebungsverfahrens, um die Besorgnis erregende Zunahme verfassungswidriger Gesetze zu bremsen."
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Der Jurist Patrick Breyer, der den schleswig-holsteinischen Landtag vergeblich vor der Ein­führung des verfassungswidrigen Kfz-Massenabgleichs gewarnt hatte, erklärt: "Das heutige Urteil ist ein Armutszeugnis für die Landesregierungen von CDU, CSU und SPD, denen die Unvereinbarkeit dieser Regelung mit unserer Verfassung bekannt sein musste. Wir brauchen Verbesserungen des Gesetzgebungsverfahrens, um die Besorgnis erregende Zunahme verfassungswidriger Gesetze zu bremsen." Dass die Regierungen und Parlamente immer öfter verfassungswidrige Gesetze verabschieden, kritisierte gestern auch der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt: "Es ist ein absolutes Unding, dass die Politik schon wieder Gesetze verabschiedet hat, die offensichtlich nicht mit der Verfassung übereinstimmen und im Nachhinein vom Bundesverfassungsgericht korrigiert werden müssen." [1]
  
 
Die dem heutigen Urteil zugrunde liegenden Verfassungsbeschwerden richteten sich gegen das hessische und das schleswig-holsteinische Polizeigesetz, die beide den zügellosen Einsatz automatischer Kennzeichenlesegeräte erlaubten, um Fahrzeuge zu melden, nach denen gefahndet wird. Der automatisierte Kfz-Kennzeichenmassenabgleich erfolgte heimlich und ohne Anlass. Ein solches massenhaftes Stochern im Nebel behandelt jeden Autofahrer wie einen potenziellen Straftäter und legt den Grundstein für einen immer umfangreicheren maschinellen Abgleich der Bevölkerung mit polizeilichen Datenbanken. Konkrete mit den Geräten erzielte Erfolge waren kaum zu vermelden. Auch wenn die Polizei versichert, sie habe kein Interesse an den Daten der Verkehrsteilnehmer, für die keine Fahndungsnotierung vorliegt, so werden zunächst doch alle Verkehrsteilnehmer durchgesiebt. Allein durch die Möglichkeit automatischer Verkehrsüberwachung wird psychischer Druck erzeugt, der geeignet ist, die allgemeine Handlungs- und Bewegungsfreiheit zu beschränken.
 
Die dem heutigen Urteil zugrunde liegenden Verfassungsbeschwerden richteten sich gegen das hessische und das schleswig-holsteinische Polizeigesetz, die beide den zügellosen Einsatz automatischer Kennzeichenlesegeräte erlaubten, um Fahrzeuge zu melden, nach denen gefahndet wird. Der automatisierte Kfz-Kennzeichenmassenabgleich erfolgte heimlich und ohne Anlass. Ein solches massenhaftes Stochern im Nebel behandelt jeden Autofahrer wie einen potenziellen Straftäter und legt den Grundstein für einen immer umfangreicheren maschinellen Abgleich der Bevölkerung mit polizeilichen Datenbanken. Konkrete mit den Geräten erzielte Erfolge waren kaum zu vermelden. Auch wenn die Polizei versichert, sie habe kein Interesse an den Daten der Verkehrsteilnehmer, für die keine Fahndungsnotierung vorliegt, so werden zunächst doch alle Verkehrsteilnehmer durchgesiebt. Allein durch die Möglichkeit automatischer Verkehrsüberwachung wird psychischer Druck erzeugt, der geeignet ist, die allgemeine Handlungs- und Bewegungsfreiheit zu beschränken.
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Alle drei Beschwerdeführer wurden durch den Freiburger Datenschutzexperten und Rechtsanwalt Dr. Kauß vertreten.
 
Alle drei Beschwerdeführer wurden durch den Freiburger Datenschutzexperten und Rechtsanwalt Dr. Kauß vertreten.
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Fußnoten:
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[1] Pressemitteilung der Gewerkschaft der Polizei vom 10.03.2008: http://www.dpolg.de/front_content.php?idcatart=693&lang=1&client=1
  
 
Diese Pressemitteilung mit weiterführenden Links im Internet:  
 
Diese Pressemitteilung mit weiterführenden Links im Internet:  

Version vom 10. März 2008, 19:41 Uhr

Pressemitteilung der Beschwerdeführer vom 11.03.2008:

Urteil zum Kfz-Massenabgleich muss Folgen haben

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag den heimlichen und verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Fahndungsdateien für verfassungswidrig erklärt. Die Beschwerde­führer begrüßen das Urteil und fordern auch von den nicht unmittelbar betroffenen Bundes­ländern (Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz) die Abschaffung ihrer entsprechenden, zu weit gehenden Ermächtigungen. Darüber hinaus bedeutet das Urteil nach unserer Überzeugung das endgültige Aus für Pläne, an Flughäfen oder Bahnhöfen beliebige Menschen unter Verwendung biometrischer oder anderer Verfahren mit Fahndungsdateien abzugleichen oder zu orten.

Als einer der erfolgreichen Beschwerdeführer gibt der Datenschutzexperte und Bürgerrechtler Roland Schäfer zu bedenken: "Die vorliegende Entscheidung korrigiert nur eine der zahlreichen überzogenen gesetzlichen Eingriffsbefugnisse. Andere Befugnisse werden nicht oder nicht erfolgreich vor den Verfassungsgerichten angefochten. Es ist daher dringend geboten, dass sich Bürger vermehrt zusammenschließen, um auch auf der politischen Ebene diesen machthungrigen Staat in seine Grenzen zu verweisen."

Der Jurist Patrick Breyer, der den schleswig-holsteinischen Landtag vergeblich vor der Ein­führung des verfassungswidrigen Kfz-Massenabgleichs gewarnt hatte, erklärt: "Das heutige Urteil ist ein Armutszeugnis für die Landesregierungen von CDU, CSU und SPD, denen die Unvereinbarkeit dieser Regelung mit unserer Verfassung bekannt sein musste. Wir brauchen Verbesserungen des Gesetzgebungsverfahrens, um die Besorgnis erregende Zunahme verfassungswidriger Gesetze zu bremsen." Dass die Regierungen und Parlamente immer öfter verfassungswidrige Gesetze verabschieden, kritisierte gestern auch der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt: "Es ist ein absolutes Unding, dass die Politik schon wieder Gesetze verabschiedet hat, die offensichtlich nicht mit der Verfassung übereinstimmen und im Nachhinein vom Bundesverfassungsgericht korrigiert werden müssen." [1]

Die dem heutigen Urteil zugrunde liegenden Verfassungsbeschwerden richteten sich gegen das hessische und das schleswig-holsteinische Polizeigesetz, die beide den zügellosen Einsatz automatischer Kennzeichenlesegeräte erlaubten, um Fahrzeuge zu melden, nach denen gefahndet wird. Der automatisierte Kfz-Kennzeichenmassenabgleich erfolgte heimlich und ohne Anlass. Ein solches massenhaftes Stochern im Nebel behandelt jeden Autofahrer wie einen potenziellen Straftäter und legt den Grundstein für einen immer umfangreicheren maschinellen Abgleich der Bevölkerung mit polizeilichen Datenbanken. Konkrete mit den Geräten erzielte Erfolge waren kaum zu vermelden. Auch wenn die Polizei versichert, sie habe kein Interesse an den Daten der Verkehrsteilnehmer, für die keine Fahndungsnotierung vorliegt, so werden zunächst doch alle Verkehrsteilnehmer durchgesiebt. Allein durch die Möglichkeit automatischer Verkehrsüberwachung wird psychischer Druck erzeugt, der geeignet ist, die allgemeine Handlungs- und Bewegungsfreiheit zu beschränken.

Der Kfz-Kennzeichenmassenabgleich stellt im Kern einen Präzedenzfall einer allge­meinen, heimlichen und anlasslosen Überwachung der Bevölkerung dar. Wäre eine generelle, verdachtslose Kennzeichenüberwachung zugelassen worden, wäre der Überwachung der gesamten Bevölkerung durch permanenten Abgleich mit allen polizeilichen Fahndungsdateien Tür und Tor eröffnet worden. Solchen Überwachungsvorhaben hat das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorgeschoben und damit unseren Freiheitsrechte erneut einen großen Dienst erwiesen.

Alle drei Beschwerdeführer wurden durch den Freiburger Datenschutzexperten und Rechtsanwalt Dr. Kauß vertreten.

Fußnoten: [1] Pressemitteilung der Gewerkschaft der Polizei vom 10.03.2008: http://www.dpolg.de/front_content.php?idcatart=693&lang=1&client=1

Diese Pressemitteilung mit weiterführenden Links im Internet: http://www.daten-speicherung.de/?p=...

Ansprechpartner für Presseanfragen (bitte nicht veröffentlichen):
Rechtsanwalt Dr. Udo Kauss, Tel. ...
Roland Schäfer (Beschwerdeführer), Tel. ...
Dragan Pavlovic (Beschwerdeführer), Tel. ...
Patrick Breyer, Tel. ...