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==Sammlung von Passdaten und Passbildern in Karlsruhe auf dem Prüfstand==
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Pressemitteilung vom 06.06.2008:
  
Bei dem Bundesverfassungsgericht ist diese Woche eine [x http://www.datenspeicherung.de/data/Verfassungsbeschwerde_Passregister_2008-05-09.pdf Verfassungsbeschwerde] gegen die Sammlung von Passdaten und Passbildern aller 28 Mio. Inhaber von Reisepässen eingereicht worden.
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==Klagen gegen Kfz-Massenabgleich in Bayern und Niedersachsen==
  
Derzeit werden von jeder Person, die einen Reisepass oder Personalausweis beantragt, sämtliche Angaben einschließlich des Lichtbilds gesammelt und fünfzehn Jahre lang vorgehalten. Eine unbestimmte Vielzahl von Behörden kann die Daten einsehen. Seit November 2007 sind die Pass- und Personalausweisregister zudem elektronisch verknüpft. Polizei- und Ordnungsbehörden haben einen direkten Online-Zugriff auf die Personalien und Fotos praktisch der gesamten Bevölkerung.
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Zwei Autofahrer aus Bayern und Niedersachsen wehren sich gegen den anlasslosen Massenabgleich ihrer Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Dateien.
  
Die Verfassungsbeschwerde bezeichnet solche Register als "Verstoß gegen das aus dem Gebot der Verhältnismäßigkeit abzuleitende Verbot der Speicherung personenbezogener Daten ins Blaue hinein". "Volkskartei" und Ausweiszwang seien Relikte aus der Zeit des Nationalsozialismus. Europäische Nachbarländer wie Großbritannien und Frankreich zeigten, dass Passregister mit Lichtbildern in einer demokratischen Gesellschaft überflüssig seien. Aufgrund der 2007 von Union und SPD eingeführten elektronischen Vernetzung aller Pass- und Personalausweisregister sei zu erwarten, dass es zu weiteren Erleichterungen des Zugriffs und zu seiner zahlenmäßigen Vervielfachung kommen werde. Es bedürfe nur kleiner technischer Änderungen, um alle elektronisch gespeicherten Lichtbilder mit Fahndungsfotos oder mit den Aufnahmen von Überwachungskameras abzugleichen. Sogar eine automatisierte Selektion des farbigen Anteils der Bevölkerung sei möglich.  
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Nachdem das Bundesverfassungsgericht entsprechende Gesetze in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig erklärt hatte, haben auch andere Länder wie Rheinland-Pfalz (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,540785,00.html) und Hamburg (http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/aktuelles/pressemitteilungen/2008/2008-03-11-bfi-pm-kennzeichenlesegeraet-verknpfg.html) den Massenabgleich ausgesetzt. Nur der bayerische Innenminister Herrmann (CSU) und Niedersachsens Innenminister Schünemann (CDU) weigern sich, die Massenkontrollen des Straßenverkehrs einzustellen (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,540785,00.html). Mit den nun eingereichten Klagen vor dem Verwaltungsgericht Regensburg und dem Bundesverfassungsgericht sollen diese Länder gezwungen werden, die Grundrechte der Autofahrer zu beachten und ihre Praxis einzustellen.
  
Dem Bundesverfassungsgericht liegt bereits eine [http://www.zeit.de/2008/06/Verfassungsbeschwerde?page=all Verfassungsbeschwerde] der Schriftstellerin Juli Zeh gegen die zwangsweise Abnahme von Fingerabdrücken bei der Beantragung von Reisepässen vor. Auch der Bochumer Rechtsanwalt Michael Schwarz [http://www.foebud.org/datenschutz-buergerrechte/biometrie/klage-gegen-fingerabdruecke/ klagt] seit November 2007 vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auf Ausstellung eines Reisepasses ohne Fingerabdrücke.
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(Zitate)
  
Die schwarz-rote Bundesregierung denkt demgegenüber nicht an eine Einschränkung der massenhaften Registrierung der Bevölkerung, sondern plant ihre Ausweitung: Fingerabdrücke und kontaktlos auslesbare RFID-Funkchips sollen nach ihrem Willen künftig auch in Personalausweise aufgenommen werden. Zudem [http://www.bundesregierung.de/nn_774/Content/DE/Artikel/2001-2006/2006/09/2006-09-13-zukunftsorientierte-verwaltung.html soll] ein "Elektronischer Personalausweis" die anonyme Nutzung des Internet verdrängen. Offenbar nach dem Vorbild des zentralen Melderegisters der DDR [http://philipbanse.de/docs/Referenenentwurf_Meldegesetz.pdf soll] schließlich ein zentrales Bundesmelderegister mit einer Vielzahl von Angaben über jeden Bürger wie Religionszugehörigkeit, Steueridentifikationsnummer, Ausweisdaten und E-Mail-Adresse aufgebaut werden.
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In Bayern wird der Kfz-Massenabgleich so intensiv wie in keinem anderen Bundesland praktiziert. 35 Scanner gleichen im Dauerbetrieb 5 Mio. Fahrzeuge pro Monat ab. Die gemeldete Trefferquote liegt lediglich bei 0,03%, während der Abgleich zu 99,97% ohne Ergebnis bleibt. An konkreten Erfolgen wurde nur die Sicherstellung einiger Fahrzeuge und das Aufgreifen eines Mordverdächtigen vermeldet, der aber auch durch eine gezielte, anlassbezogene Suche hätte gestellt werden können.
  
"Vor dem Hintergrund der Daten-Inkontinenz der Innenpolitiker und der ausufernden Zugriffsmöglichkeiten zahlloser Behörden ist der Schutz unserer Passdaten und Gesichtsfotos nur zu gewährleisten, wenn diese Daten erst gar nicht aufbewahrt werden", erklärt der Jurist Patrick Breyer, der die Verfassungsbeschwerde erhoben hat. "Leider hat die Innenpolitik zunehmend nicht mehr Straftäter im Visier, sondern jeden von uns. Die ausufernden anlasslosen, massenhaften, automatisierten Datenerhebungen (z.B. Identifizierungszwang für Handynutzer), Datenabgleichungen (z.B. biometrische Gesichtsfahndung) und Datenspeicherungen (z.B. TK-Vorratsdatenspeicherung, Passregister) müssen aufhören. Wenn wir in einer freien Gesellschaft leben möchten, ist eine derart breite Erfassung beliebiger Personen ins Blaue hinein nicht hinnehmbar."
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Der schleswig-holsteinische Innenminister erklärte nach der Nichtigerklärung der entsprechenden Ermächtigung seines Landes am 11.03.2008, das Kfz-Massenscanning weise nach den gewonnenen Erfahrungen "ein Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag" auf und "binde Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit eingesetzt werden könne" (http://snipurl.com/22v5f). Schleswig-Holstein verzichtet seither auf die Maßnahme, ebenso wie es Berlin, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und der Bund schon immer getan haben. Dagegen werden in Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und Thüringen zurzeit Vorschläge zur Zulassung des umstrittenen Instruments debattiert.
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Den nun eingereichten Klageschriften zufolge wird in Bayern und Niedersachsen ein massenhafter Abgleich von Nummerschildern ohne besonderen Anlass routinemäßig praktiziert - unter Verstoß gegen die klaren Vorgaben des Grundgesetzes. Im März hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: "Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist im Übrigen nicht gewahrt, wenn die gesetzliche Ermächtigung die automatisierte Erfassung und Auswertung von Kraftfahrzeugkennzeichen ermöglicht, ohne dass konkrete Gefahrenlagen oder allgemein gesteigerte Risiken von Rechtsgutgefährdungen oder -verletzungen einen Anlass zur Einrichtung der Kennzeichenerfassung geben."
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Die Klageschriften im Wortlaut:
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Version vom 4. Juni 2008, 23:33 Uhr

Pressemitteilung vom 06.06.2008:

Klagen gegen Kfz-Massenabgleich in Bayern und Niedersachsen

Zwei Autofahrer aus Bayern und Niedersachsen wehren sich gegen den anlasslosen Massenabgleich ihrer Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Dateien.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht entsprechende Gesetze in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig erklärt hatte, haben auch andere Länder wie Rheinland-Pfalz (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,540785,00.html) und Hamburg (http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/aktuelles/pressemitteilungen/2008/2008-03-11-bfi-pm-kennzeichenlesegeraet-verknpfg.html) den Massenabgleich ausgesetzt. Nur der bayerische Innenminister Herrmann (CSU) und Niedersachsens Innenminister Schünemann (CDU) weigern sich, die Massenkontrollen des Straßenverkehrs einzustellen (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,540785,00.html). Mit den nun eingereichten Klagen vor dem Verwaltungsgericht Regensburg und dem Bundesverfassungsgericht sollen diese Länder gezwungen werden, die Grundrechte der Autofahrer zu beachten und ihre Praxis einzustellen.

(Zitate)

In Bayern wird der Kfz-Massenabgleich so intensiv wie in keinem anderen Bundesland praktiziert. 35 Scanner gleichen im Dauerbetrieb 5 Mio. Fahrzeuge pro Monat ab. Die gemeldete Trefferquote liegt lediglich bei 0,03%, während der Abgleich zu 99,97% ohne Ergebnis bleibt. An konkreten Erfolgen wurde nur die Sicherstellung einiger Fahrzeuge und das Aufgreifen eines Mordverdächtigen vermeldet, der aber auch durch eine gezielte, anlassbezogene Suche hätte gestellt werden können.

Der schleswig-holsteinische Innenminister erklärte nach der Nichtigerklärung der entsprechenden Ermächtigung seines Landes am 11.03.2008, das Kfz-Massenscanning weise nach den gewonnenen Erfahrungen "ein Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag" auf und "binde Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit eingesetzt werden könne" (http://snipurl.com/22v5f). Schleswig-Holstein verzichtet seither auf die Maßnahme, ebenso wie es Berlin, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und der Bund schon immer getan haben. Dagegen werden in Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und Thüringen zurzeit Vorschläge zur Zulassung des umstrittenen Instruments debattiert.

Den nun eingereichten Klageschriften zufolge wird in Bayern und Niedersachsen ein massenhafter Abgleich von Nummerschildern ohne besonderen Anlass routinemäßig praktiziert - unter Verstoß gegen die klaren Vorgaben des Grundgesetzes. Im März hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: "Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist im Übrigen nicht gewahrt, wenn die gesetzliche Ermächtigung die automatisierte Erfassung und Auswertung von Kraftfahrzeugkennzeichen ermöglicht, ohne dass konkrete Gefahrenlagen oder allgemein gesteigerte Risiken von Rechtsgutgefährdungen oder -verletzungen einen Anlass zur Einrichtung der Kennzeichenerfassung geben."

Die Klageschriften im Wortlaut: ...