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Pressemitteilung vom 29.10.2009:
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Entwurf Presseerklärung der Beschwerdeführer vom 20.11.2009:
  
==Urteil zu Kfz-Massenabgleich in Bayern veröffentlicht==
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==Verfassungsbeschwerde gegen automatischen Pkw-Kennzeichen-Massenabgleich in Baden-Württemberg eingereicht==
  
In einem heute veröffentlichten Urteil bezeichnet das Verwaltungsgericht München den dauerhaften und anlasslosen Abgleich von Kfz-Nummernschildern auf bayerischen Straßen als rechtmäßig. Mit Unterstützung des ADAC und mithilfe eines Spendenaufrufs will der klagende Autofahrer Benjamin Erhart jetzt gegen das Urteil Berufung einlegen.
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Drei Autofahrer haben bei dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen ein Gesetz eingereicht, das der Polizei in Baden-Württemberg seit einem Jahr erlaubt, Pkw-Kennzeichen automatisiert und massenhaft zu erfassen. Die in Freiburg und im Schwarzwald wohnhaften Autofahrer monieren in ihrer Beschwerde,<ref>http://www.daten-speicherung.de/data/Beschwerdeschrift_Kfz-Massenscanning_BW_2009-11-13.pdf</ref> das von der schwarz-gelben Landtagsmehrheit 2008 beschlossene Polizeigesetz lasse "in Abwesenheit jeder Gefahr" eine automatisierte Massenkontrolle des öffentlichen Straßenverkehrs zu. Autofahrer, an denen Polizei oder Geheimdienste interessiert seien, müssten aufgrund des Kennzeichenabgleichs "mit der Erstellung von Bewegungsprofilen rechnen".
  
Mit Urteil vom 23. September wies das Verwaltungsgericht München die Klage Erharts gegen den Dauereinsatz von Kennzeichenlesegeräten<ref>http://de.wikipedia.org/wiki/Automatische_Nummernschilderkennung</ref> in Bayern ab (Az. M 7 K 08.3052). In der inzwischen vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung<ref>...</ref> erkennt das Gericht zwar das Risiko an, dass ein unschuldiger Autofahrer als "fehlerhafter Trefferfall erfasst wird". Der Massenabgleich habe auch eine "präventive Datenerhebung ohne konkreten Anlass" zum Gegenstand und stelle "eine ereignis- und verdachtsunabhängig ausgestaltete und deshalb im Sinn einer Prävention wenig zielgenaue Befugnis" dar. Obwohl der erfasste Autofahrer "keinen ihm zurechenbaren Anlass durch sein Verhalten" setze, sei die Maßnahme "als Vorsorge zur Verfolgung von bzw. Verhütung von Straftaten" zulässig. Selbst der "Einsatz stationärer Anlagen an Kriminalitätsschwerpunkten im Dauerbetrieb" sei für die abgeglichenen Fahrer im Regelfall "lediglich eine Grundrechtsbeeinträchtigung und kein Grundrechtseingriff".
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Automatische Kennzeichenlesegeräte ermöglichen es, den gesamten Fahrzeugverkehr auf einer Straße auf ausgeschriebene Kennzeichen hin zu durchsuchen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 11.03.2008 vergleichbare Regelungen der Länder Schleswig-Holstein und Hessen als mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig aufgehoben.<ref>http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-027.html</ref> Nach Überprüfung des am 18.11.2008 beschlossenen baden-württembergischen Gesetzes zur Einführung eines Kfz-Massenabgleichs sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass auch dieses Gesetz mit den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes zum Schutz unbescholtener Bürger unvereinbar ist:
  
Der Kläger Benjamin Erhart, Informatiker und ehrenamtlich als „Freiheitsredner“<ref>http://www.freiheitsredner.de</ref> engagiert, will Berufung gegen das Urteil einlegen: „50 Millionen Autofahrer in Deutschland dürfen nicht als potenzielle Verbrecher unter Generalverdacht gestellt werden.“ Erhart befürchtet, Autofahrer könnten durch den Massenabgleich jederzeit irrtümlich angehalten und kontrolliert werden. Selbst wenn die Fehlerkennungsrate nur 5% betrüge, käme es aufgrund des massenhaften Abgleichs stündlich zu Falschmeldungen. Der Massenabgleich, mit dessen Hilfe auch verdeckte Bewegungsprofile für Polizei und Geheimdienste erstellt würden, entfalte insgesamt eine schädliche und abschreckende Wirkung auf unsere Gesellschaft, besonders etwa im Vorfeld von Demonstrationen. Dem stehe kein nennenswerter Nutzen gegenüber, krisiert auch ADAC-Vizepräsident Ulrich Becker: „Anlass- und verdachtslose Video-Rasterfahndung brachte bisher keine erwähnenswerten Erfolge.
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#In Baden-Württemberg soll die automatische Kennzeichenlesung auch zur Strafverfolgung eingesetzt werden. Dies widerspricht der im Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung, die die Gesetzgebungszuständigkeit für diesen Bereich ausschließlich dem Bund, also dem Deutschen Bundestag, zuweist. In der Strafprozessordnung ist ein massenhafter Abgleich des Straßenverkehrs aus gutem Grund nicht vorgesehen.
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#Die baden-württembergische Befugnis ist so unbestimmt und weit gefasst, dass nicht vorhersehbar ist, wann und wie die Polizei von ihr Gebrauch macht. Diese Frage der polizeilichen Willkür zu überlassen, verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes.
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#Wird der Bürger nicht angehalten, erfährt er nicht, wann und unter welchen Umständen sein Kennzeichen erfasst und gegebenenfalls festgehalten worden ist. Daher können die Gerichte die Rechtmäßigkeit der Maßnahme im Regelfall nicht überprüfen. Nach dem Grundgesetz muss staatliches Handeln aber stets durch die Gerichte überprüfbar sein.
  
Der ADAC unterstützt die Berufung finanziell. Daneben bittet Benjamin Erhart auf seiner Internet-Homepage<ref>blog.tladesignz.com/kennzeichenscanning/</ref> um Spenden zur Finanzierung der Berufung, über die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof voraussichtlich im nächsten Jahr entscheiden wird. Die Vertretung des Klägers wird der Freiburger Rechtsanwalt Udo Kauss übernehmen, der bereits für die erfolgreichen Kläger gegen den Kfz-Massenabgleich in Hessen und Schleswig-Holstein vor dem Bundesverfassungsgericht aufgetreten war.
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Dem Bundesverfassungsgericht liegt bereits eine Beschwerde gegen ein ähnliches Gesetz in Niedersachsen vor (Az. 1 BvR 1443/08).<ref>http://www.daten-speicherung.de/?p=262</ref> Gegen den Kfz-Massenabgleich in Bayern ist bei dem Verwaltungsgerichtshof in München eine vom ADAC unterstützte Klage anhängig (Az. 10 BV 09.2641).<ref>http://www.daten-speicherung.de/?p=1697</ref> Der bayerische Landtag hat der Landesregierung im Oktober 20 kritische Fragen<ref>http://www.daten-speicherung.de/?p=1813</ref> zu der Maßnahme gestellt, etwa in wie vielen Fällen "überhaupt Folgemaßnahmen, die nicht nur auf Zufallsfunden beruhten, ergriffen" wurden. Die neue schwarz-gelb-grüne Koalition im Saarland hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Kfz-Massenabgleich im Saarland zu "streichen".<ref>http://bildungsthema.de/__oneclick_uploads/2009/11/sl_dokument.pdf</ref>
  
Hintergrund:
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Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die nun erhobene Beschwerde kann für 2010 oder 2011 gerechnet werden. Die Beschwerdeführer fordern den Baden-Württembergischen Landtag unabhängig davon auf, das Gesetz zum Kfz-Massenabgleich freiwillig wieder aufzuheben. "Das Kfz-Scanning bindet Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit eingesetzt werden sollte", begründet Rechtsanwalt Udo Kauß von der Humanistischen Union, der die Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht vertritt.
 
 
Bayern setzt zurzeit 25 Anlagen zum Kfz-Massenabgleich ein: 22 Anlagen werden an 12 festen Standorten eingesetzt, während 3 Anlagen mobil eingesetzt werden. Auf diese Weise werden in Bayern monatlich 5 Mio. Fahrzeuge abgeglichen - so viele wie in keinem anderen Bundesland. Die gemeldete Trefferquote liegt lediglich bei 0,03%, während der Abgleich zu 99,97% ohne Ergebnis bleibt. An konkreten Erfolgen wurde bisher nur die Sicherstellung einiger Fahrzeuge und das Aufgreifen eines Mordverdächtigen vermeldet, wobei der Verdächtige auch durch eine gezielte, anlassbezogene Suche hätte gestellt werden können.
 
 
 
Im vergangenen Jahr erklärte das Bundesverfassungsgericht den Kfz-Massenabgleich in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig und entschied: "Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist im Übrigen nicht gewahrt, wenn die gesetzliche Ermächtigung die automatisierte Erfassung und Auswertung von Kraftfahrzeugkennzeichen ermöglicht, ohne dass konkrete Gefahrenlagen oder allgemein gesteigerte Risiken von Rechtsgutgefährdungen oder -verletzungen einen Anlass zur Einrichtung der Kennzeichenerfassung geben."<ref>http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080311_1bvr207405.html</ref> Nach dem Urteil stellte Innenminister Lothar Hay den Kfz-Massenabgleich in Schleswig-Holstein ein und erklärte: "Das Kfz-Scanning hat sich als ungeeignetes Instrument zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erwiesen".<ref>http://www.schleswig-holstein.de/IM/DE/Service/Presse/PI/2008/080311__im__kfzScanning.html</ref> Es binde Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit eingesetzt werden könne. Während auch andere Länder auf den bedenklichen Massenabgleich verzichten oder entsprechende Gesetze nicht anwenden, wird der Kfz-Massenabgleich gerade in Bayern aufgrund eines noch von der CSU alleine beschlossenen Gesetzes ungebremst und massenhaft praktiziert.
 
 
 
Der Kfz-Massenabgleich ist in der letzten Zeit zunehmend in die Kritik geraten: Bei dem Bundesverfassungsgericht ist Verfassungsbeschwerde gegen den Kfz-Massenabgleich in Niedersachsen eingereicht worden (Az. 1 BvR 1443/08).<ref>http://www.daten-speicherung.de/?p=262</ref> Gegen die neu eingeführte Ermächtigung zum Kfz-Massenabgleich in Baden-Württemberg soll in Kürze ebenfalls Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Der Automobilclub ADAC fordert ein "Recht auf datenfreie Fahrt".<ref>http://www1.adac.de/Verkehr/verkehrsexperten/glaeserner_autofahrer/default.asp?quer=verkehr&ComponentID=166170&SourcePageID=251288</ref> ADAC-Vizepräsident Ulrich Becker kritisiert: "Die Kontrollen finden zum ersten Mal verdachtsfrei und bei allen Fahrzeugen statt. Der Bürger wird also unter Generalverdacht gestellt."<ref>http://www.adac.de/images/MG-Statement-ADAC-VP-Becker-23April09-final_tcm8-251692.pdf</ref> Ein vom ADAC im Frühjahr in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten<ref>http://www1.adac.de/images/2009-03-Expertise-Umsetzung-des-BVerfG-Urteils-Kennzeichenscanning-Kurzfassung_tcm8-251695.pdf</ref> des Kasseler Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Alexander Roßnagel kommt zu dem Ergebnis, dass keines der bestehenden Gesetze zum Kfz-Massenabgleich mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Hessen plant zurzeit trotz Warnungen von Rechtsexperten die Wiedereinführung des Kfz-Massenabgleichs.
 
  
 
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Siehe auch die dpa-Meldung vom 23.09.2009:
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Ansprechpartner für Presseanfragen (bitte nicht veröffentlichen):
 
 
http://www.verkehrsrundschau.de/massenabgleich-von-kfz-kennzeichen-rechtens-886299.html
 
 
 
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen im Internet:
 
 
 
http://www.daten-speicherung.de/index.php/category/datenschutz-im-staat/kfz-kennzeichenscanning/
 
 
 
Ansprechpartner für Presseanfragen:
 
 
 
Benjamin Erhart, Tel. ...
 

Aktuelle Version vom 28. November 2009, 13:17 Uhr

Entwurf Presseerklärung der Beschwerdeführer vom 20.11.2009:

Verfassungsbeschwerde gegen automatischen Pkw-Kennzeichen-Massenabgleich in Baden-Württemberg eingereicht[Bearbeiten]

Drei Autofahrer haben bei dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen ein Gesetz eingereicht, das der Polizei in Baden-Württemberg seit einem Jahr erlaubt, Pkw-Kennzeichen automatisiert und massenhaft zu erfassen. Die in Freiburg und im Schwarzwald wohnhaften Autofahrer monieren in ihrer Beschwerde,[1] das von der schwarz-gelben Landtagsmehrheit 2008 beschlossene Polizeigesetz lasse "in Abwesenheit jeder Gefahr" eine automatisierte Massenkontrolle des öffentlichen Straßenverkehrs zu. Autofahrer, an denen Polizei oder Geheimdienste interessiert seien, müssten aufgrund des Kennzeichenabgleichs "mit der Erstellung von Bewegungsprofilen rechnen".

Automatische Kennzeichenlesegeräte ermöglichen es, den gesamten Fahrzeugverkehr auf einer Straße auf ausgeschriebene Kennzeichen hin zu durchsuchen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 11.03.2008 vergleichbare Regelungen der Länder Schleswig-Holstein und Hessen als mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig aufgehoben.[2] Nach Überprüfung des am 18.11.2008 beschlossenen baden-württembergischen Gesetzes zur Einführung eines Kfz-Massenabgleichs sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass auch dieses Gesetz mit den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes zum Schutz unbescholtener Bürger unvereinbar ist:

  1. In Baden-Württemberg soll die automatische Kennzeichenlesung auch zur Strafverfolgung eingesetzt werden. Dies widerspricht der im Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung, die die Gesetzgebungszuständigkeit für diesen Bereich ausschließlich dem Bund, also dem Deutschen Bundestag, zuweist. In der Strafprozessordnung ist ein massenhafter Abgleich des Straßenverkehrs aus gutem Grund nicht vorgesehen.
  2. Die baden-württembergische Befugnis ist so unbestimmt und weit gefasst, dass nicht vorhersehbar ist, wann und wie die Polizei von ihr Gebrauch macht. Diese Frage der polizeilichen Willkür zu überlassen, verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes.
  3. Wird der Bürger nicht angehalten, erfährt er nicht, wann und unter welchen Umständen sein Kennzeichen erfasst und gegebenenfalls festgehalten worden ist. Daher können die Gerichte die Rechtmäßigkeit der Maßnahme im Regelfall nicht überprüfen. Nach dem Grundgesetz muss staatliches Handeln aber stets durch die Gerichte überprüfbar sein.

Dem Bundesverfassungsgericht liegt bereits eine Beschwerde gegen ein ähnliches Gesetz in Niedersachsen vor (Az. 1 BvR 1443/08).[3] Gegen den Kfz-Massenabgleich in Bayern ist bei dem Verwaltungsgerichtshof in München eine vom ADAC unterstützte Klage anhängig (Az. 10 BV 09.2641).[4] Der bayerische Landtag hat der Landesregierung im Oktober 20 kritische Fragen[5] zu der Maßnahme gestellt, etwa in wie vielen Fällen "überhaupt Folgemaßnahmen, die nicht nur auf Zufallsfunden beruhten, ergriffen" wurden. Die neue schwarz-gelb-grüne Koalition im Saarland hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Kfz-Massenabgleich im Saarland zu "streichen".[6]

Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die nun erhobene Beschwerde kann für 2010 oder 2011 gerechnet werden. Die Beschwerdeführer fordern den Baden-Württembergischen Landtag unabhängig davon auf, das Gesetz zum Kfz-Massenabgleich freiwillig wieder aufzuheben. "Das Kfz-Scanning bindet Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit eingesetzt werden sollte", begründet Rechtsanwalt Udo Kauß von der Humanistischen Union, der die Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht vertritt.

Fußnoten:

Ansprechpartner für Presseanfragen (bitte nicht veröffentlichen):