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Pressemitteilung vom 29.10.2009:
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Entwurf Presseerklärung der Beschwerdeführer vom ...:
  
==Urteil zu Kfz-Massenabgleich in Bayern veröffentlicht==
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==Verfassungsbeschwerde gegen automatischen Pkw-Kennzeichen-Massenabgleich in Baden-Württemberg eingereicht==
  
In einem heute veröffentlichten Urteil bezeichnet das Verwaltungsgericht München den dauerhaften und anlasslosen Abgleich von Kfz-Nummernschildern auf bayerischen Straßen als rechtmäßig. Mit Unterstützung des ADAC und mithilfe eines Spendenaufrufs will der klagende Autofahrer Benjamin Erhart Berufung gegen das Urteil einlegen.
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Drei Autofahrer aus Baden-Württemberg haben bei dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen ein Gesetz erhoben, das der Polizei seit einem Jahr erlaubt, Pkw-Kennzeichen automatisiert und massenhaft zu erfassen. Die Autofahrer, die aus Freiburg und aus dem Schwarzwald kommen, monieren in ihrer Beschwerdeschrift,<ref>...</ref> der Kfz-Massenabgleich werde "in Abwesenheit jeder Gefahr" zugelassen. Autofahrer, an denen Polizei oder Geheimdienste interessiert sind, müssten aufgrund des Kennzeichenabgleichs "mit der Erstellung von Bewegungsprofilen rechnen".
  
Mit Urteil vom 23. September wies das Verwaltungsgericht München die Klage Erharts gegen den Dauereinsatz von Kennzeichenlesegeräten<ref>http://de.wikipedia.org/wiki/Automatische_Nummernschilderkennung</ref> in Bayern ab (Az. M 7 K 08.3052). In der inzwischen vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung<ref>...</ref> erkennt das Gericht zwar das Risiko an, dass ein unschuldiger Autofahrer als "fehlerhafter Trefferfall erfasst wird". Der Massenabgleich habe auch eine "präventive Datenerhebung ohne konkreten Anlass" zum Gegenstand und stelle "eine ereignis- und verdachtsunabhängig ausgestaltete und deshalb im Sinn einer Prävention wenig zielgenaue Befugnis" dar. Obwohl der erfasste Autofahrer "keinen ihm zurechenbaren Anlass durch sein Verhalten" setze, sei die Maßnahme "als Vorsorge zur Verfolgung von bzw. Verhütung von Straftaten" zulässig. Selbst der "Einsatz stationärer Anlagen an Kriminalitätsschwerpunkten im Dauerbetrieb" sei für die abgeglichenen Fahrer im Regelfall "lediglich eine Grundrechtsbeeinträchtigung und kein Grundrechtseingriff".
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Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 11.03.2008 vergleichbare Regelungen in den Landesgesetzen von Schleswig-Holstein und Hessen als mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig aufgehoben. Nach Überprüfung des am 18.11.2008 beschlossenen baden-württembergischen Gesetzes zur Einführung des Kfz-Massenabgleichs sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass das Gesetz mit den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes an diese erste Massenkontrolltechnologie im öffentlichen Raum unvereinbar ist:
  
Der Kläger Benjamin Erhart, Informatiker und ehrenamtlich als „Freiheitsredner“<ref>http://www.freiheitsredner.de</ref> engagiert, will Berufung gegen das Urteil einlegen: „50 Millionen Autofahrer in Deutschland dürfen nicht als potenzielle Verbrecher unter Generalverdacht gestellt werden.“ Erhart befürchtet, Autofahrer könnten durch den Massenabgleich jederzeit irrtümlich angehalten und kontrolliert werden. Selbst wenn die Fehlerkennungsrate nur 5% betrüge, käme es aufgrund des massenhaften Abgleichs stündlich zu Falschmeldungen. Der Massenabgleich, mit dessen Hilfe auch verdeckte Bewegungsprofile für Polizei und Geheimdienste erstellt würden, entfalte insgesamt eine schädliche und abschreckende Wirkung auf unsere Gesellschaft, besonders etwa im Vorfeld von Demonstrationen. Dem stehe kein nennenswerter Nutzen gegenüber, kritisiert auch ADAC-Vizepräsident Ulrich Becker: „Anlass- und verdachtslose Video-Rasterfahndung brachte bisher keine erwähnenswerten Erfolge.
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#In Baden-Württemberg soll die automatische Kennzeichenlesung auch zur Strafverfolgung eingesetzt werden. Dies widerspricht der im Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung, die die Gesetzgebungszuständigkeit für diesen Bereich ausschließlich beim Bund, also beim Deutschen Bundestag sieht.
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#Die Befugnis ist unbestimmt und so weit gefasst, dass nicht vorhersehbar ist, wann die Polizei von ihr Gebrauch machen kann. Diese Frage der polizeilichen Willkür zu überlassen, verstößt das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes.
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#Wird der Bürger nicht angehalten, erfährt er nicht, wann und unter welchen Umständen sein Kennzeichen erfasst und gegebenenfalls festgehalten wird. Damit können die Gerichte die Rechtmäßigkeit der Maßnahme im Regelfall nicht überprüfen. Nach dem Grundgesetz müssen Polizeieinsätze stets durch die Gerichte überprüfbar sein.
  
Der ADAC unterstützt die Berufung finanziell. Daneben bittet Benjamin Erhart auf seiner Internet-Homepage<ref>blog.tladesignz.com/kennzeichenscanning/</ref> um Spenden zur Finanzierung der Berufung, über die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof voraussichtlich im nächsten Jahr entscheiden wird. Die Vertretung des Klägers wird der Freiburger Rechtsanwalt Udo Kauss übernehmen, der bereits für die erfolgreichen Kläger gegen den Kfz-Massenabgleich in Hessen und Schleswig-Holstein vor dem Bundesverfassungsgericht aufgetreten war.
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Dem Bundesverfassungsgericht liegt bereits eine Klage gegen ein ähnliches Gesetz in Niedersachsen vor (Az. 1 BvR 1443/08).<ref>http://www.daten-speicherung.de/?p=262</ref> Gegen den Kfz-Massenabgleich in Bayern ist bei dem Verwaltungsgerichtshof in München eine Klage anhängig.<ref>http://www.daten-speicherung.de/?p=1697</ref> Der bayerische Landtag hat der Landesregierung zudem 20 kritische Fragen über die Maßnahme zukommenn lassen, etwa in wie vielen Fällen "überhaupt Folgemaßnahmen, die nicht nur auf Zufallsfunden beruhten, ergriffen" wurden.<ref>http://www.daten-speicherung.de/?p=1813</ref> Die schwarz-gelb-grüne Koalition im Saarland hat in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, den Kfz-Massenabgleich im Saarland zu "streichen".<ref>http://bildungsthema.de/__oneclick_uploads/2009/11/sl_dokument.pdf</ref>
  
Hintergrund:
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Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die nun erhobene Beschwerde kann für 2010 oder 2011 erwartet werden.
 
 
Bayern setzt zurzeit 25 Anlagen zum Kfz-Massenabgleich ein: 22 Anlagen werden an 12 festen Standorten eingesetzt, während 3 Anlagen mobil eingesetzt werden. Auf diese Weise werden in Bayern monatlich 5 Mio. Fahrzeuge abgeglichen - so viele wie in keinem anderen Bundesland. Die gemeldete Trefferquote liegt lediglich bei 0,03%, während der Abgleich zu 99,97% ohne Ergebnis bleibt. An konkreten Erfolgen wurde bisher nur die Sicherstellung einiger Fahrzeuge und das Aufgreifen eines Mordverdächtigen vermeldet, wobei der Verdächtige auch durch eine gezielte, anlassbezogene Suche hätte gestellt werden können.
 
 
 
Im vergangenen Jahr erklärte das Bundesverfassungsgericht den Kfz-Massenabgleich in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig und entschied: "Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist im Übrigen nicht gewahrt, wenn die gesetzliche Ermächtigung die automatisierte Erfassung und Auswertung von Kraftfahrzeugkennzeichen ermöglicht, ohne dass konkrete Gefahrenlagen oder allgemein gesteigerte Risiken von Rechtsgutgefährdungen oder -verletzungen einen Anlass zur Einrichtung der Kennzeichenerfassung geben."<ref>http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080311_1bvr207405.html</ref> Nach dem Urteil stellte Innenminister Lothar Hay den Kfz-Massenabgleich in Schleswig-Holstein ein und erklärte: "Das Kfz-Scanning hat sich als ungeeignetes Instrument zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erwiesen".<ref>http://www.schleswig-holstein.de/IM/DE/Service/Presse/PI/2008/080311__im__kfzScanning.html</ref> Es binde Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit eingesetzt werden könne. Während auch andere Länder auf den bedenklichen Massenabgleich verzichten oder entsprechende Gesetze nicht anwenden, wird der Kfz-Massenabgleich gerade in Bayern aufgrund eines noch von der CSU alleine beschlossenen Gesetzes ungebremst und massenhaft praktiziert.
 
 
 
Der Kfz-Massenabgleich ist in der letzten Zeit zunehmend in die Kritik geraten: Bei dem Bundesverfassungsgericht ist Verfassungsbeschwerde gegen den Kfz-Massenabgleich in Niedersachsen anhängig (Az. 1 BvR 1443/08).<ref>http://www.daten-speicherung.de/?p=262</ref> Gegen die neu eingeführte Ermächtigung zum Kfz-Massenabgleich in Baden-Württemberg soll in Kürze ebenfalls Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Der Automobilclub ADAC fordert ein "Recht auf datenfreie Fahrt".<ref>http://www1.adac.de/Verkehr/verkehrsexperten/glaeserner_autofahrer/default.asp?quer=verkehr&ComponentID=166170&SourcePageID=251288</ref> ADAC-Vizepräsident Ulrich Becker kritisiert: "Die Kontrollen finden zum ersten Mal verdachtsfrei und bei allen Fahrzeugen statt. Der Bürger wird also unter Generalverdacht gestellt."<ref>http://www.adac.de/images/MG-Statement-ADAC-VP-Becker-23April09-final_tcm8-251692.pdf</ref> Ein vom ADAC im Frühjahr in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten<ref>http://www1.adac.de/images/2009-03-Expertise-Umsetzung-des-BVerfG-Urteils-Kennzeichenscanning-Kurzfassung_tcm8-251695.pdf</ref> des Kasseler Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Alexander Roßnagel kommt zu dem Ergebnis, dass keines der bestehenden Gesetze zum Kfz-Massenabgleich mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Hessen plant aktuell trotz Warnungen von Rechtsexperten die Wiedereinführung des Kfz-Massenabgleichs.
 
  
 
Fußnoten:
 
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Siehe auch die dpa-Meldung vom 23.09.2009:
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Ansprechpartner:
 
 
http://www.verkehrsrundschau.de/massenabgleich-von-kfz-kennzeichen-rechtens-886299.html
 
 
 
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen im Internet:
 
 
 
http://www.daten-speicherung.de/index.php/category/datenschutz-im-staat/kfz-kennzeichenscanning/
 
 
 
Ansprechpartner für Presseanfragen:
 
 
 
Benjamin Erhart, Tel. ...
 

Version vom 20. November 2009, 19:11 Uhr

Entwurf Presseerklärung der Beschwerdeführer vom ...:

Verfassungsbeschwerde gegen automatischen Pkw-Kennzeichen-Massenabgleich in Baden-Württemberg eingereicht

Drei Autofahrer aus Baden-Württemberg haben bei dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen ein Gesetz erhoben, das der Polizei seit einem Jahr erlaubt, Pkw-Kennzeichen automatisiert und massenhaft zu erfassen. Die Autofahrer, die aus Freiburg und aus dem Schwarzwald kommen, monieren in ihrer Beschwerdeschrift,[1] der Kfz-Massenabgleich werde "in Abwesenheit jeder Gefahr" zugelassen. Autofahrer, an denen Polizei oder Geheimdienste interessiert sind, müssten aufgrund des Kennzeichenabgleichs "mit der Erstellung von Bewegungsprofilen rechnen".

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 11.03.2008 vergleichbare Regelungen in den Landesgesetzen von Schleswig-Holstein und Hessen als mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig aufgehoben. Nach Überprüfung des am 18.11.2008 beschlossenen baden-württembergischen Gesetzes zur Einführung des Kfz-Massenabgleichs sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass das Gesetz mit den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes an diese erste Massenkontrolltechnologie im öffentlichen Raum unvereinbar ist:

  1. In Baden-Württemberg soll die automatische Kennzeichenlesung auch zur Strafverfolgung eingesetzt werden. Dies widerspricht der im Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung, die die Gesetzgebungszuständigkeit für diesen Bereich ausschließlich beim Bund, also beim Deutschen Bundestag sieht.
  2. Die Befugnis ist unbestimmt und so weit gefasst, dass nicht vorhersehbar ist, wann die Polizei von ihr Gebrauch machen kann. Diese Frage der polizeilichen Willkür zu überlassen, verstößt das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes.
  3. Wird der Bürger nicht angehalten, erfährt er nicht, wann und unter welchen Umständen sein Kennzeichen erfasst und gegebenenfalls festgehalten wird. Damit können die Gerichte die Rechtmäßigkeit der Maßnahme im Regelfall nicht überprüfen. Nach dem Grundgesetz müssen Polizeieinsätze stets durch die Gerichte überprüfbar sein.

Dem Bundesverfassungsgericht liegt bereits eine Klage gegen ein ähnliches Gesetz in Niedersachsen vor (Az. 1 BvR 1443/08).[2] Gegen den Kfz-Massenabgleich in Bayern ist bei dem Verwaltungsgerichtshof in München eine Klage anhängig.[3] Der bayerische Landtag hat der Landesregierung zudem 20 kritische Fragen über die Maßnahme zukommenn lassen, etwa in wie vielen Fällen "überhaupt Folgemaßnahmen, die nicht nur auf Zufallsfunden beruhten, ergriffen" wurden.[4] Die schwarz-gelb-grüne Koalition im Saarland hat in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, den Kfz-Massenabgleich im Saarland zu "streichen".[5]

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die nun erhobene Beschwerde kann für 2010 oder 2011 erwartet werden.

Fußnoten:

Ansprechpartner: