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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte prüft Beschwerde gegen deutschen Identifizierungszwang für Prepaidkarten

Die Bürgerrechtler Patrick Breyer und Jonas Breyer haben bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen das deutsche Verbot des Vertriebs anonymer Prepaid-Handykarten eingereicht.[1] Sie möchten erreichen, dass der Menschenrechtsgerichtshof - anders als das Bundesverfassungsgericht[2] - ein Recht auf anonyme Telekommunikation und anonymen Internetzugang anerkennt.

"Die von SPD und Grünen 2004 eingeführte Zwangsidentifizierung aller Nutzer von Prepaidkarten gefährdet die freie und unbefangene Kommunikation und Internetnutzung, die für viele Menschen unverzichtbar ist", begründet Patrick Breyer die Beschwerde. "Anonymität ist essenziell für Presseinformanten, für die anonyme Äußerung unliebsamer Meinungen im Internet, für den vertraulichen Austausch von Geschäftsgeheimnissen, für die vertrauliche Koordinierung politischer Proteste, für die psychologische, medizinische und juristische Beratung sowie für Selbsthilfegruppen."

"Zwei Drittel der EU-Mitgliedsstaaten verfolgen Straftaten erfolgreich auch ohne ein Generalverbot anonymer Handykarten", erklärt der Jurist Jonas Breyer. "Weil Prepaidkarten in Deutschland legal auf Fantasienamen registriert, weitergegeben oder aus dem Ausland eingeführt werden können, führen die Identifizierungsdaten nach Angaben von Strafverfolgern ohnehin 'in aller Regel nicht weiter'. Das Anonymitätsverbot ist daher ebenso nutzlos wie schädlich."

Die Beschwerdeführer rechnen sich in Strasburg gute Chancen aus, weil der Europarat in einem Bericht bereits vor einer Entwicklung gewarnt hat, welche die „Kommunikationsfreiheit behindern kann, weil sie das Maß an Anonymität mindert, der sich Teilnehmer und Nutzer unter Umständen bei der Benutzung des Telefons bedienen wollen, indem sie gezwungen werden, ihre Identitäten offenzulegen".[3]

Wer sind die Beschwerdeführer?

Der Beschwerdeführer Patrick Breyer ist Bürgerrechtler, Datenschützer und Landtagsabgeordneter der Piratenpartei in Schleswig-Holstein. Er ist bereits gegen das Gesetz zur Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten erfolgreich vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Im Januar 2012 hat er vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen das „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik“ erhoben.

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/528/79/lang,de/

http://www.patrick-breyer.de

Der Beschwerdeführer Jonas Breyer ist Jurist in Frankfurt (Main), Datenschützer und Mitglied im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Was sind die wichtigsten Argumente der Beschwerdeführer?

  • Der Identifizierungszwang ist nutzlos, weil Straftäter ihn routinemäßig umgehen (z.B. Angabe falscher Daten, Weitergabe bereits registrierter Karten, Nutzung anonymer ausländischer Karten). In 18 der 27 EU-Mitgliedsstaaten besteht kein Identifizierungszwang. Die EU-Kommission hat es 2010 mit der folgenden Begründung abgelehnt, einen Identifizierungszwang einzuführen: „Bislang wurden keine Nachweise für die Wirksamkeit der einzelstaatlichen Maßnahmen vorgelegt.“
  • Der Identifizierungszwang erschwert es technisch unbedarften Bürgern unzumutbar, ohne Furcht vor Nachteilen telefonische Beratung oder Hilfe in Anspruch zu nehmen, Straftaten anzuzeigen oder die Presse von Missständen in Kenntnis zu setzen. Dies kann Menschenleben kosten, z.B. wenn sich Straftäter aus Furcht vor Verfolgung nicht mehr anonym an die Telefonseelsorge werden können.
  • Auf der Straße und per Post kann man kommunizieren, ohne Namen und Geburtsdatum nennen zu müssen. Per Telefon oder über das Internet darf dies nicht anders sein.

Wer ist für den Identifizierungszwang verantwortlich?

Die entsprechende Regelung des Telekommunikationsgesetzes wurde vom Ministerium des damaligen SPD-Bundeswirtschaftsministers Wolfgang Clement entworfen. Der damalige SPD-Bundesinnenminister Otto Schily nahm starken Einfluss darauf. Verabschiedet wurde das Gesetz vom Bundestag mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU. Nur die FDP stimmte dagegen.