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Das Märchen vom rechtsfreien Raum Internet

Einige Politiker behaupten oder suggerieren immer wieder, das Internet sei ein rechtsfreier Raum, so etwa Ministerin von der Leyen in einem Interview [1] mit der FAZ. Auch der SPD-Innenpolitiker Wiefelspütz (SPD) stimmte im Juni gegenüber der Berliner Zeitung in das Credo ein [2], es könne doch nicht sein, „dass es im Internet eine Welt ohne Recht und Gesetz gibt.“ Damit möchten die Politiker ihrer mit dem Internet unversierten Wählerklientel Angst machen: Das Internet sei etwas Unbekanntes und Bedrohliches, das man von Gesetzes wegen in seine Schranken weisen müsse. Der Wahlkampf mit der Angst ist längst bekannt.

Vielleicht sind die Statements auch auf eigene Unkenntnis und damit einhergehende Angst der Politiker zurückzuführen. So wusste [3] Justizministerin Zypries (SPD) in einer berüchtigten Sendung des ARD-Morgenmagazins vom 27.06.2007 genauso wenig wie Parteikollege und Verteidigungsminister Struck (SPD), was ein Browser [4] ist. Dennoch entwarf sie federführend das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten.

„Wahrscheinlich auch net“

Innenminister Schäuble (CDU) tat auf einer Pressekonferenz zur Onlinedurchsuchung seine Vorstellung vom Internet wie folgt kund [5]:

„Unter Onlinedurchsuchung wird Verschiedenes verstanden, das ist wahr. Da wird zum, da wird wohl, sowohl verstanden der Telekommunikation, der Verkehr, als auch die Durchsuchung in den System selbst, weil die technische Entwicklung eben so ist. Aber da müssen wir jetzt dann schon fast die, die, die Internetexperten genauer befragen. Nicht so entwickelt, dass eben unsere, oder meine laienhafte Vorstellung, dass das Internet so etwas ähnliches sei wie eine moderne Telefonanlage, das stimmt eben lange nicht mehr. Und deswegen braucht man da… Wenn Sie wollen, kann der Herr Fromm [6] das auch genauer erläutern, der versteht’s, ein wenig, richtig verstehen tut er’s wahrscheinlich auch nicht. Denn das wäre ja gar nicht gut, wenn der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz ein Onlineexperte wäre.“

Wie will Minister Schäuble eigentlich beurteilen, dass die – bis heute gar nicht eingesetzte – Onlinedurchsuchung notwendig war, wenn er offenkundig noch nicht einmal den Unterschied zwischen dem Internet und einer Telefonanlage kennt, aber trotzdem über die Notwendigkeit und Tauglichkeit der Maßnahme urteilt?

Ein-, zweimal im Internet gewesen

In besagter Sendung des ARD-Morgenmagazins antwortete der Linke-Fraktionsvorsitzende Gregor Gysi auf die Frage, ob er die E-Mails seiner Mitarbeiter lesen könne, das könne er schon deshalb nicht, weil ihm der technische Durchblick fehle. Gesundheitsministerin Schmidt (SPD) verneinte dieselbe Frage mit der Begründung, sie wisse ja die Passwörter ihrer Mitarbeiter gar nicht. Gut, dass Frau Schmidt uns so auf ein probates Mittel gegen die Onlinedurchsuchung bringt: Wir verraten einfach Herrn Schäuble unser Passwort nicht. Der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Ströbele gab indes im Interview an, er sei bislang nur ein- oder zweimal im Internet gewesen und könne auch seine Homepage nicht bedienen. Der FPD-Vorsitzende Westerwelle gab immerhin an, der Computer sei für ihn „ein ganz einfaches Instrument, so wie ein Hammer oder ein Nagel“. Dieser heimwerkerische Sachverstand der FDP hinderte die Fraktion nicht daran, seinerzeit etwa für den erklärtermaßen verfassungswidrigen großen Lauschangriff zu stimmen [7]. Wie man Kriminalität in einer modernen Telefonanlage zu bekämpfen hat, das wissen aber alle miteinander.

Weltfremdheit

Tatsächlich ist es ausgemachter Unsinn, das Internet sei ein rechtsfreier Raum, es war auch noch nie einer. Alle Gesetze gelten, und zwar seit jeher, selbstverständlich auch im Internet, und auch dort begangene Straftaten sind strafbar und werden rechtlich wie faktisch bestraft. Man denke an die zahlreichen Prozesse über eBay-Bewertungen, über die Anfechtung von Kaufverträgen in Onlineshops oder über Abmahnungen vermeintlicher Raubkopierer. Das Urheberrechtsgesetz sanktioniert auch Raubkopien im Internet, das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt online wie offline vor Werbe- oder anderen Belästigungen, und das Strafgesetzbuch erfasst auch Internetbetrug oder Internetbeleidigung. Das Internet ist keine eigene, in sich abgeschlossene Welt, in der juristisch andere Gesetze gälten, auch wenn einige sich das mangels praktischer Erfahrung möglicherweise so vorstellen. Die Vorstellung der sich Äußernden über das Internet als ein solches Konstrukt spricht insoweit für ihre völlige Weltfremdheit.

Falsche Sicherheit

Es gibt außer der auch vom Abgeordneten Tauss kritisierten [8] notorischen Unkenntnis der zuständigen Politiker überhaupt keinen Grund, weshalb im Internet nicht seit jeher dieselben Gesetze wie sonst auch gelten sollen. Ein „Internetgesetz“ ist nicht nötig, sondern es ist nötig, dass sich verantwortliche Politiker auf einen zeitgemäßen Kenntnisstand bringen, ehe sie Entscheidungen treffen und Ängste über etwas Unbekanntes in der Wählerschaft schüren, um sie hinterher auszunutzen. Auch Kinderpornografie ist seit jeher im Internet verboten, mehrere Internettauschringe wurden gesprengt. Es ist weit und breit nicht ersichtlich, inwieweit das Internet ein rechtsfreier Raum sein soll. Dass naturgemäß nicht alle Straftaten aufgeklärt werden können, weil es eine 100-prozentige Aufklärungsquote nur beim Bullen von Tölz gibt, ist auch in der Offlinewelt nicht anders und ist auch von der Politik nicht veränderbar. Ist vielleicht nicht das Internet ein rechtsfreier Raum, sondern unsere Bundesregierung ein internetkenntnisfreier Raum, der uns Bürgern durch immer neue, nutzlose Gesetze über eine ihm unbekannte Materie eine falsche Sicherheit vorspiegelt?

Jonas