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Gesetzentwurf der Grünen zur Reform der Telekommunikationsüberwachung

Die Grünen haben einen Gesetzentwurf [1] zur Reform der Telekommunikationsüberwachung erarbeitet. Er soll verbesserten Grundrechtsschutz und eine Eindämmung der Telefonüberwachungen bewirken. In der Tat steigt die Anzahl der TK-Überwachungsmaßnahmen Jahr für Jahr rasant. Alle fünf Jahre tritt derzeit eine Verdoppelung der Fallzahlen ein.

Im einzelnen hat der Gesetzentwurf der Grünen die folgende Zielrichtung:

Nähere Details finden sich in einer Kurzinformation [2].

M.E. geht das Papier in vielen Punkten in die richtige Richtung und enthält wichtige Fortschritte. Gleichzeitig sind einige Aspekte aber auch noch verbesserungsfähig. Ich habe deswegen eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen [3] erarbeitet.

Am 10.11.2006 veranstalten die Grünen ein „Fachgespräch [4]„, bei dem der Gesetzentwurf diskutiert werden soll. Bedauerlich ist, dass „aus Sicherheitsgründen“ eine persönliche Anmeldung unter Angabe des Geburtsdatums gefordert wird!

Das Bundesjustizministerium arbeitet derweil ebenfalls an einer Gesamtregelung der strafprozessualen heimlichen Ermittlungsmaßnahmen, die die Vorschriften zur Telekommunikationsüberwachung umfassen. Wie das Bundesverfassungsgericht süffisant anmerkte [5], dauern diese Arbeiten allerdings nunmehr schon seit Jahren an. Der Gesetzentwurf des Justizministeriums soll auch eine Regelung zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung enthalten.

Update vom 22.12.2006:

Der letztendlich in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf der Grünen vom 13.12.2006 findet sich hier [6].