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Klage gegen Suchmaschinen-Staubsauger

Drei AOL-Kunden haben in Kalifornien Klage gegen die Vorratsspeicherung ihrer Suchwörter erhoben. AOL speichert – ebenso wie Google und andere Suchmaschinen – bei jeder Anfrage an seine Suchmaschine ab, wer wann nach welchen Wörtern gesucht hat. Der Suchende wird entweder direkt mit seiner Kundenkennung gespeichert, oder es wird seine IP-Adresse protokolliert. Mithilfe anderer Datenbestände, wie sie etwa bei Internet-Zugangsprovidern vorliegen, kann auch aus der IP-Adresse auf die Identität des Anschlussinhabers geschlossen werden. Im Übrigen lässt sich nicht selten schon aus der Suchanfrage selbst die Identität aufdecken: Viele Menschen suchen nach ihrer Stadt oder gar ihrem Namen.

Die Suchmaschinen bewahren diese Daten monate- oder sogar jahrelang auf und weigern sich, dies zu ändern. In den Blickpunkt der Öffentlichkeit geriet diese Praxis erst, als AOL einen dreimonatigen Bestand seiner Suchprotokolle öffentlich ins Internet stellte. Die Nutzerkennungen waren zwar durch Kennziffern ersetzt worden. Anhand der Suchanfragen konnten trotzdem mehrere Menschen identifiziert werden.

Wer meint, in Europa sei eine derartige Datenspeicherung nicht möglich, irrt sich. Googles europäischer Server befindet sich in Irland und protokolliert die Suchanfragen ungehindert mit. Sogar Suchmaschinen mit Sitz in Deutschland wie Fireball [1] (betrieben von der Lycos Europe GmbH in Gütersloh) lassen sich nicht lumpen. Auf Anfrage teilt man zwar nicht mit, wie lange die Suchprotokolle aufbewahrt werden. In der revidierten Datenschutzerklärung [2] wird jetzt aber immerhin eingeräumt, dass auch das deutsche Unternehmen jeden einzelnen Seitenaufruf mitsamt IP-Adresse protokolliert. Bei dem Konkurrenten Web.de [3] fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Datenschutzerklärung gänzlich.

Um die massenhafte Nutzerdurchleuchtung zu stoppen, fordern Datenschutzgruppen Änderungen des geplanten Telemediengesetzes.