2009 haben mein Bruder und ich Verfassungsbeschwerde gegen die Weitergabe von Verbindungs- und Computerdaten an ausländische Staaten nach dem „Übereinkommen über Computerkriminalität“ (Cybercrime-Konvention) eingereicht (Az. 2 BvR 637/09 [1]). Wir halten die deutsche Zusammenarbeit mit Staaten, die keinen vergleichbaren Daten- und Grundrechtsschutz gewährleisten, für verfassungswidrig. Die deutsche Kooperation mit den USA nimmt beispielsweise schwere Menschenrechtsverletzungen im Zuge des „war on terror“ bis hin zu Folter und Tötungen bewusst in Kauf.
Vor dem Hintergrund des internationalen Abhörskandals ist die Klärung der verfassungsrechtlichen Grenzen des internationalen Datenaustauschs eilbedürftig. Ich habe deswegen beim Bundesverfassungsgericht nach dem Stand der Bearbeitung unserer Verfassungsbeschwerde gefragt. Die Antwort:
Ihre Verfassungsbeschwerde ist in Bearbeitung. Aufgrund der Komplexität ihres Gegenstands ist ein konkreter Entscheidungszeitpunkt derzeit jedoch noch nicht absehbar.
Ich hoffe auf ein Grundsatzurteil, das die deutsche Zusammenarbeit mit Staaten, die die Menschenrechte missachten, verbietet. Derzeit machen sich deutsche Sicherheitsbehörden nämlich potenziell der Beihilfe zu ausländischen Menschenrechtsverletzungen schuldig.
Weitere Informationen zu der Verfassungsbeschwerde gegen die Cybercrime-Konvention [2]