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Telekommunikationsgesetz verfassungswidrig: Beschwerdeführer begrüßen Urteil [ergänzt]

Pressemitteilung der Beschwerdeführer vom 24.02.2012 zu dem heute veröffentlichten Beschluss [1] des Bundesverfassungsgerichts zum staatlichen Telekommunikationsdatenzugriff:

„Es ist ein großer Erfolg unserer Beschwerde, dass das Bundesverfassungsgericht der ausufernden staatlichen Identifizierung von Internetnutzern einen Riegel vorschiebt und die Anonymität unserer Internetnutzung schützt“, erklärt der Beschwerdeführer Patrick Breyer. „Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist das Telekommunikationsgesetz zur Ruine rot-grünen Überwachungswahns geworden. Die Bundesjustizministerin muss jetzt klarstellen, dass Internetnutzer künftig nur noch nur mit richterlicher Genehmigung und nur zur Verfolgung schwerer Straftaten sowie zum Schutz von Leib oder Leben identifiziert werden dürfen. Ihr Vorhaben zur verdachtslosen Vorratsspeicherung jeder Internetverbindung (IP-Adresse) muss Frau Leutheusser-Schnarrenberger endlich beerdigen.“

„Ein Durchbruch ist, dass das Bundesverfassungsgericht PINs und Passwörter, etwa zu E-Mail-Konten, endlich vor staatlichem Zugriff ohne jede richterliche Genehmigung schützt“, erklärt der Beschwerdeführer Jonas Breyer. „Wenn sich der Staat Zugriffscodes aushändigen lässt, ist unkontrollierten Zugriffen auf E-Mails und Sprachnachrichten Tür und Tor geöffnet. Einen direkten staatlichen Zugriff auf E-Mails und Mailboxen darf es deshalb nicht geben.“

Soweit das Bundesverfassungsgericht den allgemeinen Identifizierungszwang für Mobilfunkkarten (Prepaidkarten) unbeanstandet gelassen hat, werden wir voraussichtlich Beschwerde bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen. „Es ist grob unverhältnismäßig, sämtliche Telekommunikationskunden ohne jeden Anlass zu identifizieren, nur weil ein Bruchteil dieser Daten zur ‚Missbrauchsbekämpfung‘ einmal nützlich sein könnte“, begründet Patrick Breyer. „Unsere Gesellschaft braucht anonyme Telekommunikation, damit jeder Mensch ohne Furcht vor Nachteilen telefonische Beratung oder Hilfe in Anspruch nehmen, Straftaten anzeigen und die Presse von Missständen in Kenntnis setzen kann.“

Wer sind die Beschwerdeführer?

Der Beschwerdeführer Patrick Breyer ist Bürgerrechtler, Datenschützer und Kandidat der Piratenpartei zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein (Listenplatz 4). Er ist bereits gegen das Gesetz zur Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten erfolgreich vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Im Januar 2012 hat er vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen das „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik“ erhoben.

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/528/79/lang,de/ [2]

http://www.patrick-breyer.de [3]

Der Beschwerdeführer Jonas Breyer ist Jurist in Frankfurt (Main), Datenschützer und Mitglied im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Rechtsanwalt Meinhard Starostik in Berlin hat die Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten. Er war bereits mit der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde von über 34.000 Menschen gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung befasst. http://www.starostik.de [4]

Was ist das Ziel der Beschwerdeführer?

  1. Vorausbezahlte Mobilfunkkarten müssen ohne Zwang zur Identifizierung wieder anonym erhältlich sein.
  2. Der Staat darf die Anonymität der Telekommunikation und Internetnutzung nur mit richterlicher Genehmigung aufheben, und zwar nur zur Verfolgung schwerer Straftaten sowie zum Schutz von Leib oder Leben. Staatsbeamte dürfen keinen direkten Online-Datenzugriff haben. Geheimdienste dürfen in keinem Fall Zugriff erhalten.

Was sind die wichtigsten Argumente der Beschwerdeführer?

Kernargumente gegen das Verbot anonymer Prepaidkarten:

Kernargumente gegen den Onlinezugriff von Behörden auf die Kundendatenbanken der Telefon-, Mobilfunk-, Internetzugangs- und E-Mail-Anbieter:

Zugriffsstatistik der Bundesnetzagentur [6]:

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Kernargumente gegen die ausufernde Identifizierung von Internetnutzern über die IP-Adresse:

Was sind die Gegenargumente der Bundesregierung?

Die Bundesregierung ließ ihr teils verfassungswidriges Gesetz von dem Bayreuther Professor Dr. Markus Möstl verteidigen. Sämtliche Schriftsätze sind veröffentlicht:

http://www.daten-speicherung.de/index.php/tkg-verfassungsbeschwerde/ [8]

Wer ist für das verfassungswidrige Gesetz verantwortlich?

Die verfassungswidrigen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes wurden vom Ministerium des damaligen SPD-Bundeswirtschaftsministers Wolfgang Clement entworfen. Der damalige SPD-Bundesinnenminister Otto Schily nahm starken Einfluss darauf.

Verabschiedet wurde das Gesetz vom Bundestag mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU. Nur die FDP stimmte dagegen.

Kommt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts überraschend?

Nein. Der Beschwerdeführer Patrick Breyer hat dem Bundeswirtschaftsministerium schon sehr früh, mit E-Mail vom 04.07.2003, aufgezeigt [9], dass der damalige Referentenentwurf unter anderem in den jetzt beanstandeten Punkten verfassungswidrig war. Auch dem Bundestag wurde dieses Gutachten noch vor der ersten Lesung übersandt.

Am 21.11.2003 warnte [10] die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vor „gravierenden Verschlechterungen des Datenschutzes im Entwurf des neuen Telekommunikationsgesetzes“ und forderte den Gesetzgeber auf, „den Entwurf bei den bevorstehenden Beratungen in diesen sensiblen Punkten zu korrigieren und den gebotenen Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses sicherzustellen“.

Ist eine rasche Neuregelung erforderlich?

Die Identifizierung von Internetnutzern gegenüber Eingriffsbehörden muss neu geregelt werden. Wir fordern bei der Neuregelung, dass der Staat die Anonymität der Telekommunikation und Internetnutzung nur mit richterlicher Genehmigung aufheben darf, und zwar nur zur Verfolgung schwerer Straftaten sowie zum Schutz von Leib oder Leben. Staatsbeamte dürfen keinen direkten Online-Datenzugriff haben. Geheimdienste dürfen in keinem Fall Zugriff erhalten.

Der staatliche Zugriff auf Zugangssicherungscodes (z.B. PINs und Passwörter) muss nicht neu geregelt werden. Diese Ermächtigung kann entfallen. Der Staat braucht solche Codes nicht, denn er kann von den Anbietern die Herausgabe gesicherter E-Mails und Nachrichten verlangen, ohne das Passwort selbst kennen zu müssen.

Über Telekommunikationsnetze und das Internet begangene Straftaten sind nicht schwerer aufzuklären, sondern leichter als andere Straftaten. Während die durchschnittliche Aufklärungsquote bei 55% liegt, wurde bei Internetdelikten 2010 eine Aufklärungsquote von 72% erzielt. Die Aufklärungsquote bei Kinderpornografie im Internet betrug sogar 76%.

Neue Angriffe auf das Recht auf Anonymität müssen abgewehrt werden. Die FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger plant eine verdachtslose Vorratsspeicherung aller Internetverbindungen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts fordern wir sie auf, dieses Vorhaben sofort aufzugeben.

Ist die Identifizierung einer IP-Adresse nicht nur ein geringfügiger Grundrechtseingriff?

Nein. Die Identifizierung von IP-Adressen bedeutet in Verbindung mit Aufzeichnungen der Diensteanbieter (einschließlich staatlicher Internetportale) die Nachverfolgbarkeit potenziell jedes Klicks und jeder Eingabe, jeder gelesenen Seite und jeder geäußerten Meinung im Internet bedeuten – ein schwerer Eingriff in das Recht auf unbefangene Information, Meinungsäußerung und Kommunikation über das Internet.

Nähere Informationen bietet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung an:

Wie können verfassungswidrige Sicherheitsgesetze künftig noch vor ihrer Verabschiedung erkannt und gestoppt werden?

  1. Wir fordern, dass Bundesinnen- und Bundesjustizministerium künftig jeden Vorschlag für neue Sicherheitsgesetze noch im Entwurfsstadium von der Deutschen Grundrechteagentur auf seine Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten, auf seine Wirksamkeit, seine Kosten, seine schädlichen Nebenwirkungen und auf Alternativen begutachten lassen. Nur durch einen solchen „Gesetzes-TÜV“ nach dem Vorbild des Normenkontrollrats kann der zunehmenden Rechtsunsicherheit über die Bestandskraft von Sicherheitsgesetzen, der fortschreitenden Erosion unserer Grundrechte und dem Fehleinsatz von Sicherheitsressourcen wirksam entgegen gewirkt werden.
  2. Wir fordern außerdem, einem Drittel des Deutschen Bundestages oder zwei Fraktionen das Recht zu geben, ein Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungskonformität eines Gesetzesvorhabens einzuholen. Der Bundespräsident muss darüber hinaus das Recht erhalten, bei verfassungsrechtlichen Zweifeln vor der Ausfertigung eines Gesetzes das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Weitere Informationen [13]

Wo finden sich weitere Informationen zu dem Verfahren?

Sämtliche Schriftsätze der Beschwerdeführer, der Bundesregierung und der Datenschutzbeauftragten sind veröffentlicht [8]. Die Schriftsätze der Beschwerdeführer umfassen über 300 Seiten. Das Verfahren hat über sechs Jahre in Anspruch genommen.

Ergänzung vom 25.02.2012:

Empfehlenswerte Presseberichte zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Video: