TKG-Verfassungsbeschwerde
Die TKG-Verfassungsbeschwerde (Az. 1 BvR 1299/05) richtete sich gegen die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes über die Erfassung von Kundendaten und die staatlichen Zugriffsrechte darauf.
Am 20.06.2005 reichte der Berliner Rechtsanwalt Starostik im Namen von zwei Privatpersonen und vier Internet-Unternehmen beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) ein. Mit der Verfassungsbeschwerde wurde angegriffen:
- die Pflicht zur Angabe persönlicher Daten bei der Anmeldung eines Telefonanschlusses (z.B. auch beim Kauf von Prepaid-Mobiltelefonkarten),
- das Recht von Telekommunikationsunternehmen, Daten über ihre Kunden und deren Telekommunikation über die erforderliche Dauer hinaus speichern zu dürfen (z.B. Vorratsspeicherung von Internet-Nutzungsdaten zur „Missbrauchsbekämpfung“),
- die weit gehenden staatlichen Zugriffsrechte auf persönliche Daten von Telekommunikationsnutzern,
- die Pflicht von Telekommunikationsunternehmen, ohne Entschädigung an staatlichen Überwachungsmaßnahmen mitwirken zu müssen.
Das Bundesverfassungsgericht entschied am 21.06.2006, einen Teil der Beschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen.
Dadurch richtete sich die Verfassungsbeschwerde noch gegen die folgenden Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes:
- die Pflicht zur Angabe von Name, Anschrift und Geburtsdatum bei der Anmeldung eines Telefon- oder Internetanschlusses, selbst wenn man ein kostenfreies oder vorausbezahltes Angebot wie eine Prepaid-Handykarte nutzen möchte (§ 111 TKG),
- das Recht der Anbieter, von Kunden die Vorlage eines Ausweispapiers verlangen zu können (§ 95 Abs. 4 TKG),
- die Ermächtigung vieler Behörden, Auskünfte über Name, Anschrift, Rufnummern, PINs, Passwörter und weitere persönliche Daten von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzern verlangen zu können (§§ 112, 113 TKG),
- die Pflicht von Telekommunikationsunternehmen zur Aufbewahrung solcher Kundendaten über das Vertragsende hinaus (§ 95 Abs. 3 TKG).
Die Beschwerdeführer argumentierten, es sei grob unverhältnismäßig, persönliche Daten sämtlicher Telekommunikationskunden auf Vorrat zu erfassen und für staatliche Zwecke vorzuhalten, nur weil ein Bruchteil dieser Daten zur „Missbrauchsbekämpfung“ einmal nützlich sein könnte. Besonders schädlich sei das Verbot anonymer Telekommunikation.
Mit Beschluss vom 24. Januar 2012 hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde gegen das Verbot anonymer Telekommunikation zurückgewiesen. Jedoch hat es die staatliche Identifizierung von Internetnutzern und den staatlichen Zugriff auf Handy-PINs und E-Mail-Passwörter eingeschränkt.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Recht auf anonyme Kommunikation und einen anonymen Internetzugang nicht anerkannt hat, soll diese Frage vor dem EGMR geklärt werden. Deswegen haben wir 2012 Beschwerde gegen das deutsche Verbot des Vertriebs anonymer Prepaid-Handykarten beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht (Aktenzeichen 50001/12). Die Beschwerde hatte keinen Erfolg.
2017 wurde zudem Verfassungsbeschwerde gegen den Zwang zur Vorlage eines Ausweises vor Freischaltung von Prepaidkarten (§ 111 TKG) eingelegt.
Prozessdokumentation
Abgeschlossenes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht – Bestandsdatenauskunft I (Az. 1 BvR 1299/05)
- Verfassungsbeschwerdeschrift vom 13.07.2005
- Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.06.2006
- Stellungnahmen der Bundesregierung vom 31.01.2007 sowie des Bundesdatenschutzbeauftragten und zweier Landesdatenschutzbeauftragter
- Stellungnahmen der Datenschutzbeauftragten
- Schriftsatz der Beschwerdeführer vom 23.03.2007
- Schriftsatz der Beschwerdeführer vom 29.01.2008
- Schriftsatz des Bevollmächtigten der Bundesregierung vom 31.03.2008
- Schriftsatz der Beschwerdeführer vom 05.05.2009
- Schriftsatz der Beschwerdeführer vom 12.08.2010
- Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.01.2012
- Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.02.2012
- Pressemitteilung der Beschwerdeführer vom 24.02.2012
Abgeschlossenes Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Az. 50001/12)
- Beschwerdeschrift vom 27.07.2012
- Schreiben des EGMR vom 25.01.2016
- Antwortschreiben der Beschwerdeführer nebst Anlage (GSMA-Bericht)
- Schreiben und Fragen des EGMR vom 05.04.2016
- amicus curiae-Schriftsatz von Privacy International und Article 19
- Stellungnahme der Bundesregierung vom 07.09.2016
- Antwort der Beschwerdeführer vom 28.10.2016
- Urteil der Fünften Sektion vom 30.01.2020
- Pressemitteilung des Gerichtshofs vom 30.01.2020
- Pressemitteilung der Beschwerdeführer vom 30.01.2020
- Antrag auf Überprüfung durch die Große Kammer vom 29.04.2020
- Ablehnung des Antrags am 07.09.2020
Laufendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 1713/17)
Beschwerdeschrift vom 31.07.2017
Berichte zu dem Verfahren
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19 Kommentare »
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Kein Recht auf anonyme Kommunikation? Patrick Breyer unterliegt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – Patrick Breyer — 30. Januar 2020 @ 14.40 Uhr
[…] Die Beschwerdeschrift und Schriftsätze im Volltext […]
Patrick Breyer » Verfassungsbeschwerde gegen Bestandsdatenauskunft eingereicht (Piratenpartei) - Klarmachen zum Ändern! — 1. Juli 2013 @ 21.27 Uhr
[...] Informationen zur ersten Verfassungsbeschwerde gegen die Bestandsdatenauskunft [...]
Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft | Piraten OHZ — 10. Mai 2013 @ 0.03 Uhr
[...] hat mit seinem Bruder erfolgreich gegen das erste rot-grüne Gesetz zur Bestandsdatenauskunft geklagt. Auch gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist er erfolgreich nach Karlsruhe gezogen. [...]
Verfassungsbeschwerde wegen Bestandsdatenauskunft - ComputerBase — 7. Mai 2013 @ 23.33 Uhr
[...] ist dabei kein Unbekannter. Er hatte bereits gegen die ursprüngliche Regelung der Bestandsdatenauskunft geklagt, die infolge dessen vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde. [...]
Juni 2005 « Roberts Blog — 26. Februar 2012 @ 0.58 Uhr
[...] im Auftrag der Brüder Patrick und Jonas Breyer sowie vier Internet-Unternehmen. Und zwar schon im Juni 2005, also noch vor dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Folgende Punkte im [...]
Bitterer Beigeschmack beim Urteil des Bundesverfassunsggericht zum TKG « isarmatrose — 24. Februar 2012 @ 15.06 Uhr
[...] und der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht muss man aber feststellen, dass das Gericht der Klage des Rechtsanwalt Meinhard Starostik vom 20. Juni 2005 im Auftrag von zwei Privatpersonen und vier Internet-Unternehmen, gegen das [...]
Bundesverfassungsgericht urteilt: Es gibt kein Recht auf anonyme Kommunikation › netzpolitik.org — 24. Februar 2012 @ 13.30 Uhr
[...] Starostik im Auftrag von Patrick Breyer und Jonas Breyer sowie vier Internet-Unternehmen. Und zwar schon im Juni 2005, also noch vor dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Folgende Punkte im Telekommunikationsgesetz [...]
Fremdgelesen & verlinkt: “Verfassungsgericht muss sich zunehmend mit freiheitsbeschränkenden Überwachungsgesetzen befassen” » Bildungspiraten — 16. April 2011 @ 6.53 Uhr
[...] [2] http://www.daten-speicherung.de/index.php/tkg-verfassungsbeschwerde/ [3] http://www.daten-speicherung.de/index.php/bundeskriminalamt-soll-zentrale-staatspolizei-werden/ […]
Französische Hosting-Provider müssen Login-Daten speichern | Vertumnus Creative Media Services – Technik-Blog — 15. März 2011 @ 10.04 Uhr
[...] (TKG), die deren Initiatoren zufolge mit den französischen Auflagen vergleichbar sind. Ihrer Ansicht nach würden mit den Paragraphen 112 und 113 TKG “viele Behörden” ermächtigt, [...]
RechtsanwaltArbeitsrechtKöln — 14. Dezember 2010 @ 21.14 Uhr
Sehr lobenswerte Aktion, die viele Nachahmer finden sollte. Jeder der sich näher mit dem Internet beschäftigt weiss, dass es um die persönliche Freiheit schlecht bestellt ist. Das muss geändert werden.
Nach dem Urteil... — 5. März 2010 @ 3.55 Uhr
…habe ich sehr gemischte Gefühle. Es war einerseits gut, daß das bisherige, völlig unverhältnismäßige Gesetz gekippt wurde. Was ich aber sehr kritisch sehe, besonders in Hinblick auf das BvG selbst, ist, daß es nach dem Grundgesetz „grundsätzlich möglich“ sein soll, solch eine Totalüberwachung einzurichten, und man Europa „nicht im Wege stehen“ wolle. Verneigt sich da die höchste Instanz Deutschlands gerade vor einer nicht gewählten und korruptionsgeschüttelten, gesellschaftspolitisch amoklaufenden Währungsunion? Erkennt es damit Europa als übermächtige Instanz an, gegen die wir völlig machtlos sind? Ich weiß nicht, wovor ich mehr Angst habe: vor diesen wahnwitzigen Gesetzen oder vor Konzerneuropa.
Webmaster: Über die TKG-Verfassungsbeschwerde ist noch nicht entschieden worden.
VPS — 26. Juni 2008 @ 16.49 Uhr
Nunja, generell kann man dem ganzen zwar zustimmen, aber insbesondere die Einschränkung der Verbindungsdatenaufzeichnung hat einen gewaltigen Nachteil in Sachen Strafverfolgung: Ich selbst bin Inhaber eines Rootservers, während deines USA-Aufenthaltes wurde dieser attackiert indem durch Download einer bestimmten Datei versucht wurde den Server zumindest zum Absturz zu bringen.
Das hat der Angriff – leider (!) – nicht geschafft, stattdessen wurde 4TB Datenverkehr verursacht, was auch ein nettes Extrasümmchen auf der Providerrechnung verursacht hat.
Da ich aber erst später den Angriff bemerkt habe – eben nach dem Auslangsaufenthalt – sind die (deutschen!) Täter nun nichtmehr ermittelbar. Über den Einstellungsbescheid der StA hab ich mich ja vielleicht gefreut..
Webmaster: Dann zeigt dein Verfahren ja, dass die leicht zu umgehende Identifizierungspflicht nichts bringt.
Datenspeicherung — 31. Dezember 2007 @ 16.19 Uhr
Als ich in den 70érn Orwell las war mir klar, das einiges von dem geschriebenen Realität wird. Aber das es so krass kommt hätte ich nicht gedacht.
Es wird mit dem Begriff „Terrorismus“ und der damit verbundenen Angst
ein präventiver Überwachungsstaat par excellance aufgebaut. Herr Schäuble & Co Kg blühen jetzt so richtig auf. Ja ihr Politiker – schafft ordentlich Ablenkung von den echten Problemen. Es gibt arme und hungernde Kinder in Deutschland; Die Energievorräte gehen zu Ende.
Seit dem Ölschock ´71 ist nichts passiert. Es wird Geld gemacht ohne Ende auf staatlicher wie wirtschaftlicher Seite. Mit ca. 70.000€ im Monat und der Aussicht auf einen Aufsichtsratposten nach der verlorenen Wahl würde ich Deutschland auch mit anderen Augen sehen.
Und übrigens: Wird hier überhaupt jemand gefragt?
Noch habe ich die Hoffnung auf den richtigen Blickwinkel unseres Verfassungsgerichtes. In den 80 érn war es ein Herr Schwarz-Schilling der mit aller Gewalt freien Informationsfluß über Satelliten verhindern wollte. Glücklicherweise ist er über Art. 5 GG gestolpert.
To be continued…..
Und was ist mit den Politikern? — 31. Dezember 2007 @ 13.11 Uhr
Bin mal gespannt ob die Herren und Frauen Politiker-innen sich so einfach abhören lassen. Schliesslich betrifft das Gesetz ausnahmlos alle Bürger.
Eine andere frage ist mit hohen Manager und Wirtschaftsbossen. Lassen die sich abhören? Oder fliessen dicke Summen an Verbände um entsprechende Politiker zu unterstützen. Deren Gespräche sollten auch überwacht werden und mann könnte herausfinden wer mit wem so Geschäfte betriebt. Das wäre was für das Kartellamt. Willkommen in der BRDDR
Vorratsdatenspeicherung — 19. Dezember 2007 @ 5.21 Uhr
Frankreich 1789. Es lebe die Revolution!!!
Gestapo, Stasi, KP-China... jetzt in Deutschland? dran! — 28. November 2007 @ 23.01 Uhr
Spionage im internet und email? Mein geografischer Standort soll auch bei jedem Handytelefonat mitgespeichert werden? Das ist faschistisch, totalitär und höchst verabscheuungswürdig. Die Regierung verwandelt unser Land in ein Gefängnis! Terrorverbindungen sind nihct annähernd so bedrohlich!
Und was passiert wenn ein Datensatz falsch verknüpft wird, oder bei einem Zahlendreher im Großrechner? Mneschliches Versagen? Dann landet Herr Peter Musterman auf einer internationalen Fahndungsliste…
Geht s noch weiter? Wo endet es? Werden wir uns im Jahr 2015 zweimal überlegen müssen, was wir in eine Email schreiben oder in Foren posten???
Ich habe erhrlich Angst davor!…
vorratspeicherung — 27. November 2007 @ 15.26 Uhr
was bei uns zur zeit abgeht ist schlimmer als 40 jahre ehmalige DDR
Ich fühle mich wie in der DDR — 10. November 2007 @ 23.38 Uhr
Ich komme aus der ehemaligen DDR. Was hat der Schäuble gegen die Stasi gewettert. Heute fühle ich mich wie zu Hause – nur ich werde nicht mehr von der Stasi beschnüffelt sondern von der Bundesrepublik Deutschland. Warum müssen unsere Innenminister immer so senile Chaoten sein. Der Schily war doch auch nicht besser. Ich hoffe, das die Verfassungsbeschwerde seinen vollen Erfolg hat und der Justizministerin und dem Innenminister den Stinkefinger gezeigt wird.
Viel Erfolg!! — 12. Juni 2007 @ 16.30 Uhr
Ich will keinen Überwachungsstaat! Es ist vollkommen unrechtens! Und wer hat die Bürger gefragt? Keiner!
Ich hoffe es ist bald Schluss mit diesem Müll!!! Langsam wird es wirklich brenzlig, also alles gute für die Klage!!