2009 haben neun Organisationen der Zivilgesellschaft Vorschläge für einen besseren Schutz personenbezogener Daten im Internet vorgelegt [1].
Ich habe die damaligen Vorschläge nun aktualisiert und insbesondere um die Frage der Störerhaftung für Anbieter von Hotspots ergänzt:
Telemedien- und Internetrecht – Forderungen aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer (pdf) [2]
Im Einzelnen betreffen die Vorschläge folgende Punkte:
- Besserer Datenschutz bei Mehrwertdiensten
- Begrenzung der Verantwortlichkeit von Telekommunikationsanbietern (z.B. Hotspot-Betreiber)
- Bessere Erreichbarkeit der Datenschutzbeauftragten
- Ausschluss einer „Privatpolizei“ im Internet, Schutz der Meinungsfreiheit im Internet, Ausschluss exzessiver Überwachungspflichten
- Datenschutz bei Internetzugängen und Emaildiensten
- Kontrolle vorformulierter Einwilligungserklärungen
- Recht auf Anonymität
- Schutz vor zwangsweiser Datenerhebung (Koppelungsverbot)
- Benachteiligungsverbot
- Einführung eines Telemediennutzungsgeheimnisses
- Transparenz der Datenverarbeitung hinsichtlich der Speicherdauer
- Erweitertes Auskunftsrecht des Nutzers
- Ausspionieren des Nutzers durch „Spyware“, „Web-Bugs“ usw.
- Zugriff auf unsere Internetnutzung zur Strafverfolgung, durch Geheimdienste, durch Inhaber geistigen Eigentums und zur Gefahrenabwehr
- Schutz von IP-Adressen
- Einschränkung der Erstellung von Nutzerprofilen
- Einschränkung der Datenspeicherung zur Missbrauchsbekämpfung
- Einschränkung der Datennutzung zu Werbezwecken
Verbesserungsvorschläge sind willkommen.
Die Piratenfraktion im schleswig-holsteinischen Landtag will die Landesregierung auffordern, auf der Grundlage des Forderungskatalogs einen Gesetzentwurf über den Bundesrat einzubringen.