Aktuelle Gesetzesvorhaben: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Gesetzesvorhaben, die die Privatsphäre gefährden.
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==Pläne==
 
==Pläne==
  
 
Hier sind Pläne gesammelt, die noch in der Diskussion sind und noch nicht als Gesetzentwurf vorliegen.
 
Hier sind Pläne gesammelt, die noch in der Diskussion sind und noch nicht als Gesetzentwurf vorliegen.
 
===Welt===
 
====Briefdatensammlung====
 
Die USA fordern, dass ihnen künftig zu jedem Brief ein Datensatz mit Absender und Empfänger des Briefs übermittelt wird. Die Daten sollen in den USA gespeichert und zur Verdachtsgenerierung genutzt werden. Eine Reihe anderer Staaten fordert solche Daten auch. Hinter verschlossenen Türen wird über ein entsprechendes, bindendes internationales Abkommen verhandelt. Bisher wehrt sich nur Österreich gegen den Verstoß gegen das Postgeheimnis.
 
 
Schon heute wird den USA zu jeder dorthin versandten Express-Sendung ein Datensatz mit Absender und Empfänger übermittelt. Die deutsche DHL hält dieses Verfahren geheim.
 
 
[http://www.zeit.de/online/2008/04/post-ueberwachung?page=all Quelle 1], [http://www.zeit.de/online/2008/04/post-daten-protest?page=all Quelle 2], [http://www.zeit.de/online/2008/07/paketdaten-postgeheimnis?page=all Quelle 3], [http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27290/1.html Quelle 4]
 
  
 
===EU===
 
===EU===
====Internetkontrolle====
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====Fluggastdaten-Auslieferung an Kanada====
Künftig soll der Aufruf zum Terrorismus sowie das Anwerben und das Ausbilden von Terroristen über das Internet strafbar werden. Geplant ist dazu sogar die Sperrung von Webseiten und die Verhinderung der Suche in Suchmaschinen nach bestimmten Suchwörtern.
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Die EU plant ein neues Abkommen zur Auslieferung von Fluggastdaten an Kanada. Betroffen sind die Daten von Reisenden zwischen der EU und Kanada.  
  
[http://www.heise.de/newsticker/meldung/98296 Quelle]
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Kritische Inhalte:
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# Kanada begnügt sich nicht damit, im Einzelfall zur Strafverfolgung Reisedaten von der Fluggesellschaft anfordern zu können. Es will elektronischen Online-Zugriff auf die Daten aller Reisender. Dazu will es eine staatliche Datenbank mit sämtlichen Reisedaten aufbauen und diese fünf Jahre lang auf Vorrat speichern - flächendeckend und ohne Verdacht.
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# Kanada begnügt sich nicht damit, die Daten im Einzelfall abzurufen, wo es für ein Strafverfahren erforderlich ist. Das Abkommen erlaubt es Kanada vielmehr, Reisende automatisiert in "Risikokategorien" einzuteilen und auf undurchsichtiger Grundlage z.B. einer verschärften Befragung zu unterziehen.
  
====Fingerabdrücke und Irisscan bei Einreise====
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Datenschutzbeauftragte haben PNR-Abkommen wie folgt kritisiert:
Nach einem Vorschlag von EU-Justizkommissar Franco Frattini sollen künftig alle Reisende aus Drittländern, die für weniger als drei Monate in den Schengen-Raum kommen, Fingerabdrücke abgeben und sich fotografieren lassen. Bisher galt das nur für Asylsuchende. In einem zentralen Ein- und Ausreiseregister sollen zudem Ort und Zeitpunkt der Ankunft sowie die Dauer des Aufenthaltes erfasst werden. Dem Schengener Abkommen, das den Wegfall von Grenzkontrollen vorsieht, gehören seit Dezember 24 europäische Länder an.
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#[http://ec.europa.eu/justice/policies/privacy/docs/wpdocs/2010/wp178_de.pdf#page=8 Kritisiert] wird die „en bloc-Übermittlung“ von Fluggastdaten. Aus dem Blickwinkel der Verhältnismäßigkeit wäre eine Übermittlung von Fluggastdaten nur dann akzeptabel, wenn sie auf der Grundlage konkreter Informationen bzw. Hinweise in konkreten Bedarfsfällen (z.B. bei Verdacht einer Straftat) erfolgen würde. Die die Daten anfordernde zuständige Behörde müsste dann jeweils nachweisen, dass die Fluggastdaten in dem betreffenden Einzelfall benötigt werden.
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#Der Zweck von PNR-Abkommen besteht in der Bekämpfung des Terrorismus und schwerer (grenzüberschreitender) Kriminalität durch Erhebung sehr großer Datenmengen über alle Fluggäste, um damit eine Risikobewertung dieser Fluggäste vorzunehmen. Bisher hat der Datenschutzbeauftragte in den Begründungen bestehender oder geplanter PNR-Konzepte noch keine überzeugenden Argumente zur Rechtfertigung dieses Verfahrens und zum Nachweis der Verhältnismäßigkeit gefunden. Aktuelle Studien legten vielmehr den Schluss nahe, dass Profiling besonders bei der Terrorismusbekämpfung kontraproduktiv [http://ec.europa.eu/justice/policies/privacy/docs/wpdocs/2010/wp178_de.pdf#page=5 ist].
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# Die Aufbewahrungszeit von fünfeinhalb Jahren sei "eindeutig unverhältnismäßig", vor allem, wenn man diese Aufbewahrungszeit vergleiche mit dem früheren australischen PNR-Konzept, in dem eine Speicherung der Daten gar nicht bzw. nur fallweise vorgesehen war. Nach Ansicht des EDSB sind PNR-Daten grundsätzlich zu löschen, wenn die Kontrollen, die anlässlich der Datenübermittlung durchgeführt wurden, keine Zwangsmaßnahmen ausgelöst haben.
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#Die Definition von "Terrorismus" ist schwammig (sie erfasst auch Verhalten, das nicht verboten ist!).
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#Die im Anhang des Vorschlags aufgelisteten PNR-Daten gingen über das hinaus, was die Datenschutzbehörden in den Stellungnahmen der Artikel 29-Datenschutzgruppe für angemessen gehalten [http://ec.europa.eu/justice/policies/privacy/docs/wpdocs/2004/wp88_de.pdf#page=9 haben].
  
[http://de.reuters.com/article/worldNews/idDESCH35119320080213 Quelle]
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Das von der EU-Kommission ausgehandelte Abkommen bedarf der Zustimmung von EU-Parlament und EU-Ministerrat. Deutschland hat bereits Kritik geäußert.
  
===Bund===
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Dokumente:
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*[http://cryptome.org/2013/03/pnr-eu-ca-draft.pdf Entwurf des Abkommens EU-Kanada vom 19.03.2013]
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*[https://secure.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/Consultation/Opinions/2011/11-07-15_PNR_Australia_DE.pdf Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zum Entwurf des EU-australischen Abkommens vom 05.11.2011]
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*[https://secure.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/Consultation/Opinions/2010/10-10-19_PNR_DE.pdf Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zu der Mitteilung der Kommission über das sektorübergreifende Konzept für die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR) an Drittländer vom 30.12.2010]
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*[http://pnr.digitalegesellschaft.de Abgeordnete kontaktieren]
  
====Zentrales Melderegister====
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====Datenauslieferung an die USA====
Die Bundesregierung plant die Einführung eines zentralen Melderegisters für alle Bürger in Deutschland. [http://www.heise.de/newsticker/meldung/83859 Quelle]
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Die EU verhandelt seit 2007 mit den USA über ein allgemeines Abkommen zur Übermittlung persönlicher Informationen (z.B. Bankdaten, Reisedaten, Internet-Nutzungsdaten) von Europäern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden. An den Verhandlungen sind Vertreter der jeweiligen Ratspräsidentschaft, der EU-Kommission und des US-amerikanischen Innenministeriums [http://www.europarl.europa.eu/sides/getAllAnswers.do?reference=E-2006-5454&language=DE beteiligt], nicht aber das Europäische Parlament.
  
Von jeder in Deutschland gemeldeten Person würden mindestens 27 persönliche Daten gespeichert, wesentlich mehr als heute in den Meldebehörden erfasst sind. Darunter
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In den USA existiert zurzeit kein gesetzlicher Schutz für Daten über Europäer. Die USA wollen dies auch nicht ändern, sondern - wie im Fall der Fluggastdaten - nur Versprechen ("Zusicherungen") der Regierung anbieten. Selbst Daten über Rasse, Religion, politische Meinung, Gesundheit und Sexualleben einer Person sollen nach dem aktuellen Verhandlungsstand übermittelt werden dürfen, wenn - nicht näher definierte - "angemessene Vorkehrungen" gesetzlich vorgesehen sind. Europäische Bürger sollen - wie im Fall der Fluggastdaten - keinerlei gerichtlich durchsetzbare Rechte erhalten. Experten weisen darauf hin, dass es in der Praxis selbst für US-Amerikaner oft unmöglich ist, sich gegen Datenmissbrauch oder -fehlgebrauch der Regierung zu wehren.
*das Geschlecht,
 
*die Religionszugehörigkeit,
 
*der Familienstand sowie
 
*die Steueridentifikationsnummer, die jeder Steuerpflichtige sein Leben lang behält. Auch
 
*Pass- und Ausweisdaten sollen gespeichert werden.
 
*Neben der E-Mail-Adresse ("elektronische Bürgeradresse") sowie
 
*Hochzeitstag- und Ort sollen auch
 
*die gesetzlichen Vertreter samt
 
*Doktorgrad,  
 
*Anschrift,  
 
*Geburtstag,  
 
*Geschlecht und  
 
*Todestag im Bundesmelderegister erfasst werden. Die gleichen Daten werden von
 
*Ehegatten,  
 
*Lebenspartnern und
 
*minderjährigen Kindern gespeichert.  
 
Weitere Informationen sollen für bestimmte Zwecke erfasst werden:
 
*Darf die Person wählen oder gewählt werden?
 
*Ist sie bereits für den Wehrdienst erfasst worden?
 
*Wurde eine Waffenerlaubnis erteilt; wenn ja, wann?
 
  
In den kommunalen Meldebehörden sollen noch mehr Daten gespeichert werden als im Bundesmelderegister. Für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten sollen unter anderem erfasst werden:  
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Im Einzelnen hat die EU-US-"High Level Contact Group on data protection and data sharing (HLCG)" die folgenden angeblich gemeinsamen Datenschutzprinzipien erarbeitet:
*Steuerklasse,
 
*Freibeträge,
 
*rechtliche Stellung der Kinder,
 
*Namen und Anschrift der Stiefeltern.
 
*Auch Name und Anschrift der Wohnungseigentümer müssten erfasst werden.
 
  
Neu ist, dass die Daten der Meldebehörden zur Feststellung der Identität genutzt werden könnten. Mit der nach dem Referentenentwurf geplanten umfangreichen Datenspeicherung wird die Identifizierung von Personen wesentlich leichter. Der Gesetzentwurf sieht zudem eine erhebliche Ausweitung der Zugriffsmöglichkeit für Geheimdienste und Verfassungsschutz vor. BND und Militärischer Abschirmdienst dürften auf alle beim Bundesmelderegister und den Meldebehörden gespeicherten Daten zugreifen. Das gleiche Recht hätten auch Polizei, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsbehörden, Zollfahndung und zur Strafverfolgung auch Finanzbehörden. Sogar Private können zur Geltendmachung von Forderungen auf die Daten zugreifen.
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# Zweckbestimmung und -begrenzung: Daten müssen für einen bestimmten Zweck gesammelt werden. Sie sollen aber im Sicherheitsbereich auch für jeglichen anderen Zweck verwendet werden dürfen, ebenso wenn es wegen "wirtschaftlicher oder finanzieller Interessen" erforderlich ist.
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# Datenintegrität
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# Verhältnismäßigkeitsgebot
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# Datensicherheit
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# Sensible Daten: Daten über Rasse, Religion, politische Meinung, Gesundheit und Sexualleben einer Person sollen übermittelt werden dürfen, wenn - nicht näher definierte - "angemessene Vorkehrungen" gesetzlich vorgesehen sind.
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# Verantwortlichkeit
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# Aufsicht: Es muss keine unabhängige Aufsichtsbehörde geben, sondern die Aufsicht kann von einer höherrangigen Behörde (z.B. Ministerium) ausgeübt werden. Die Aufsichtsstelle muss auch nicht unabhängig von der Regierung sein.
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# Auskunfts- und Berichtigungsanspruch
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# Benachrichtigungsanspruch
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# Rechtsweg: Die USA wollen Europäern keinen Rechtsweg zu Gerichten zugestehen.
  
Derzeit sind nur wenige Daten bei den Meldebehörden hinterlegt, etwa Name, Geburtsdatum, Geburtsort, früher Wohnsitz, Tag des Zuzugs und das Geschlecht.
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Die wirklichen Mindesterfordernisse des Datenschutzes finden sich [http://www.daten-speicherung.de/index.php/zehn-gebote-zum-schutz-der-privatheit/ hier]. Die Kommission vergisst aber,
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dass all diese Maßstäbe nur für den privaten Sektor gelten. Für den staatlichen Bereich gibt es noch keinen gemeinsamen Schutzstandard.
  
[http://www.heise.de/newsticker/meldung/103157 Quelle]
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In einer gemeinsamen [http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/en/er/101043.pdf Erklärung] von EU-Kommission und USA am 10.06.2008 heißt es, Daten müssten zum Zweck der Strafverfolgung zwischen der EU und den USA ausgetauscht werden. Mit den Gesprächen werde ein Übereinkommen zur verstärkten Zusammenarbeit auf allen Gebieten der Strafverfolgung angestrebt.
  
[http://philipbanse.de/docs/Referenenentwurf_Meldegesetz.pdf Referentenentwurf]
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Der weitere Stand findet sich in einer gemeinsamen [http://useu.usmission.gov/Dossiers/Data_Privacy/Dec1208_SLCG_Statement.asp Erklärung] vom 12.12.2008. Unter anderem soll die "gegenseitige Anwendung des Datenschutzrechts auf Private" eingeführt werden. Das könnte bedeuten, dass das bessere EU-Recht keine Anwendung mehr findet. Hierüber wird ebenso noch verhandelt wie über die Frage, ob wir einen Zugang zu den Gerichten in den USA bekommen. Selbst, wenn letzteres formal durchgesetzt wird, weisen die US-Gerichte alle Klagen ab, in denen sich die Regierung auf eine Gefährdung der nationalen Sicherheit beruft. Dies genügt der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht. [http://www.statewatch.org/analyses/no-78-eu-us-dp.pdf Details... (englisch)]
  
====Biometrischer Personalausweis====
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Am 28.10.2009 legte die High Level Contact Group ihren [http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/09/st15/st15851.en09.pdf Abschlussbericht] vor.
Die Bundesregierung plant, Personalausweise mit einem kontaktlosen Funkchip zu versehen. Auf diesem sollen neben den Ausweisdaten auch ein biometrisches Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. [http://www.heise.de/newsticker/meldung/97138 Quelle]
 
  
====Elektronischer Personalausweis====
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Ende 2009 [http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/09/st17/st17024.de09.pdf ersuchte] der Europäische Rat die Kommission, "eine Empfehlung zur Aushandlung von Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über Datenschutz und gegebenenfalls über Datenaustausch zu Zwecken der Strafverfolgung vorzulegen, die auf der Arbeit der hochrangigen Kontaktgruppe EU-USA für den Informationsaustausch und den Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten aufbaut". Die Kommission führte eine [http://ec.europa.eu/justice_home/news/consulting_public/news_consulting_0005_en.htm Anhörung] dazu durch.
Die Bundesregierung will eine „Infrastruktur zur eindeutigen elektronischen Identifizierung für Bürgerinnen und Bürger“ aufbauen. Die Identifizierung soll gegenüber dem Staat wie auch gegenüber Privatunternehmen möglich werden. Dazu soll ein „elektronischer Personalausweis“ bereitgestellt werden, und zwar in Form eines Chips auf dem herkömmlichen Personalausweis. Der Chip soll auch biometrische Daten speichern, nämlich ein digitales Bild vom Gesicht sowie Fingerabdrücke. Außerdem ist geplant, dass der künftige elektronische Personalausweis mit einer elektronischen Authentisierungsfunktion und optional auch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ausgestattet wird. Die Authentisierungsfunktion soll dem Ausweisinhaber die Möglichkeit eröffnen, sich im Internet elektronisch auszuweisen. Sie soll offenbar zwingender Bestandteil des Ausweises werden, aber immerhin „nur auf Wunsch des Inhabers und mit seiner expliziten Zustimmung im Einzelfall ausgelesen werden können.“ Das Verfahren zur Schaffung der gesetzlichen Grundlagen verzögert sich bisher. Nach neueren [http://www.heise.de/newsticker/meldung/103530 Äusserungen] aus dem BMI soll nun auch die Nutzung von Pseudonymen möglich sein. Ob diese u.U. doch wieder verkettet werden können, ist bisher unklar, da die technischen Spezifikationen noch nicht vorliegen.
 
  
Bürgerinnen und Bürger sollen darüber hinaus über genannte [http://http://www.buergerportale.de/ "Bürgerportale"] „eine elektronische Präsenz im Netz mit elektronischer Meldeadresse“ erhalten, um sich „gegenüber Dritten im Internet verlässlich authentisieren“ zu können. Bei dieser elektronischen Meldeadresse soll es sich offenbar um eine Emailadresse handeln. Diese Adresse soll „auch auf dem elektronischen Personalausweis festgehalten werden“. In dem Postfach sollen „Dokumente und Informationen“ zur eigenen Person „langfristig sicher aufbewahrt und ausgewählten Kommunikationspartnern bereitgestellt werden“. Dazu zählen „Anträge und Bescheide, Fotos und Videos, Abrechnungen und andere persönlichen Daten“. Erstaunlich offen heißt es weiter: „Bürger-Portale geben Bürgerinnen und Bürgern im Internet ein Gesicht. Sie machen die nicht-anonyme und sichere elektronische Kommunikation zum Normalfall“.
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Der Europäische Rat berät zurzeit, welches Mandat er der Kommission für die Aufnahme von Verhandlungen erteilt.
  
Kritik: Das Programm soll die Anonymität im Internet verdrängen und nicht nicht-anonyme Nutzung zum „Normalfall“ machen. Es braucht wenig Fantasie, um vorherzusehen, dass die zunächst freiwilligen Identifizierungsverfahren nach und nach obligatorisch werden werden und die anonyme Nutzung von Angeboten unmöglich werden wird, sei es der Abruf von Verwaltungsinformationen oder der Einkauf im Internet. Im Internet wird eine Identifizierung mit Personalausweis viel öfters gefordert werden als im „wirklichen“ Leben.
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Weitere Informationen:
 
 
[http://www.daten-speicherung.de/index.php/e-ueberwachung-20-bundesregierung-will-anonymitaet-im-internet-verdraengen/ Quelle 1], [http://philipbanse.de/docs/ePa_Hanning_Pseudonyme.pdf Quelle 2]
 
 
 
==Gesetzentwürfe==
 
Hier sind Pläne gesammelt, die schon als Gesetzentwurf vorliegen und über deren Einführung zurzeit die zuständigen Stellen beraten.
 
 
 
===EU===
 
====Fluggastdatensammlung====
 
Die Flugreisen sämtlicher europäischer Bürger sollen verdachtsunabhängig registriert und 13 Jahre lang in Datenbanken aufbewahrt werden. Erfasst werden sollen sämtliche Flüge zwischen Europa und Nicht-EU-Staaten. Zu den Daten gehören Wohnadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Adresse und Telefonnummer am Zielort, Zahlungsdaten einschließlich Kreditkartennummer, Reiseverlauf, Essen und alle zu einer Mietwagen- oder Hotelbuchung gehörenden Daten (sogenannte "Passenger Name Records" oder "PNR").
 
 
 
Kritik: "Da für keine einzige Straftat – erst recht nicht für terroristische Anschläge - nachgewiesen ist, dass sie mit heute nicht verfügbaren Daten hätte verhindert werden können, ist der Vorschlag von vornherein untauglich. Stattdessen würde er Millionen von Euro verschlingen, die an anderer Stelle dringend benötigt werden, um etwa die radikalen Kürzungen der letzten Jahren bei Projekten zur Gewaltprävention rückgängig zu machen. Nach Angaben der EU-Kommission würde die Flugdatensammlung allein im ersten Jahr 600 Mio. Euro Steuergelder kosten, in den Folgejahren jeweils 73 Mio. Euro. Die Fluggesellschaften würde das Vorhaben im ersten Jahr 18 Mio. Euro und in den Folgejahren je 7 Mio. Euro kosten. All diese Kosten wären letztlich vom Bürger durch Steuern oder höhere Flugpreise zu tragen." [http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/194/1/lang,de/ Quelle]
 
 
 
====Visa Informations-System (VIS)====
 
Die EU hat eine zentrale Datenbank über alle Personen eingerichtet, die ein Visum zum Aufenthalt in der EU beantragt haben. Künftig soll ein Visum nur noch erhalten, wer ein biometrisches Foto und alle 10 Fingerabdrücke abgibt. Diese biometrischen Daten werden zusammen mit den Daten über die Person in die zentrale Datenbank eingestellt und fünf Jahre auf Vorrat gespeichert. Diverse Stellen haben Online-Zugriff auf die Datenbank. [http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l14517.htm Quelle]
 
 
 
====Ausbau von Europol====
 
Die europäische Polizeibehörde Europol soll künftig nicht mehr zur Bekämpfung organisierter Kriminalität, sondern für eine Vielzahl weiterer Delikte tätig werden. Europol soll künftig auch Daten privater Stellen sammeln. Außerdem soll ein automatischer, massenhafter Austausch von Daten zwischen Europol und nationalen Behörden erfolgen ("Interoperabilität"). Europol soll automatisierten Zugriff auf "nationale und internationale Informationssysteme" erhalten. Auf Daten unbescholtener, nicht vorbestrafter Bürger soll künftig unbeschränkt zugegriffen werden dürfen. Die Erforderlichkeit der gespeicherten Daten soll nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle drei Jahre überprüft werden. Der Zugang der Betroffenen zu ihren eigenen Daten wird unangemessen eingeschränkt. [http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/Consultation/Opinions/2007/07-02-16_Europol_DE.pdf Quelle 1], [http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/077/1607742.pdf Quelle 2]
 
 
 
===Bund===
 
====Bundeskriminalamt: Online-Durchsuchungen, Rasterfahndung====
 
 
 
Das Bundeskriminalamt soll erstmals die Erlaubnis erhalten, selbst exekutivisch tätig zu werden. Erlaubt werden sollen Rasterfahndung, der große Lauschangriff, die Telefonüberwachung und die Online-Durchsuchung. Zur Online-Durchsuchung will der Bundesinnenminister dem Bundeskriminalamt erlauben, sich online in private Computer einzuhacken und Daten abzugleichen. Das BKA soll zudem personenbezogene Daten auch aus den Datenbeständen von Privatunternehmen erheben, speichern und verstärkt auf die erkennungsdienstliche Behandlung zurückgreifen dürfen. Für Ermittlungen ist der praktisch unregulierte Einsatz von Observationen auch mit Hilfe technischer Mittel vorgesehen. Dies beinhaltet die akustische und optische Überwachung der Betroffenen sowie den Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern auch innerhalb von Wohnungen. Zu diesem Zwecke sollen Mitarbeiter des BKA auch Urkunden verändern und fälschen dürfen. Ebenso wird das Recht eingeräumt, die Anfertigung von Lichtbildern und Tonaufnahmen in Wohnungen Unbeteiligter vorzunehmen, sofern sich ein Betroffener dort aufhält. Betroffene würden von den Maßnahmen nur in Ausnahmefällen benachrichtigt.
 
 
 
[http://www.fuldainfo.de/page/include.php?path==content/articles.php&contentid==13960 Quelle 1], [http://www.tagesspiegel.de/politik/Deutschland-Datenschutz-Online-Durchsuchungen;art122,2328982 Quelle 2], [http://www.ccc.de/updates/2007/bkaterror?language==de Quelle 3]
 
 
 
[http://www.fdp-fraktion.de/webcom/show_article.php/_c-334/_nr-963/_p-1/i.html Kritik] der FDP:
 
 
 
Würde der Entwurf Gesetz, wäre das BKA nicht wieder zu erkennen, so das Fazit der FDP-Innenexpertin. Während ganz Deutschland auf die Scharmützel um die Online-Durchsuchung starre, entstünde hinter den Kulissen „so etwas wie eine Superpolizei nach dem Vorbild des FBI, die im Kampf gegen den Terror fast alles darf“, kritisiert Piltz. So bekäme das Bundeskriminalamt umfassende verdeckte Ermittlungsbefugnisse, wie der Einsatz von V-Leuten, die Überwachung von Telefon und E-Mailverkehr, die Durchführung von Rasterfahndungen oder die Abfrage von Verbindungsdaten. „Das sind Maßnahmen, wie man sie eigentlich eher bei den Nachrichtendiensten als bei der Polizei erwarten würde. Und das alles ohne ausreichende Kontrolle“, warnte Piltz.
 
 
 
Jedoch werden in den Augen der FDP-Innenexpertin nicht nur die Befugnisse ausgeweitet, die Ermittlungen können zukünftig auch weitestgehend im Dunklen ablaufen. Der Richtervorbehalt und die Benachrichtigungspflichten würden „zurückgedrängt und der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung umgangen werden“, kritisiert die Liberale. Auch im Bereich der Terrorismusbekämpfung würde das BKA – ähnlich dem US-amerikanischen Vorbildern FBI – zur Superinstitution werden, „teilweise sogar, ohne die Länder informieren zu müssen“. Die Landeskriminalämter würden auf die Aufgabe der Amtshilfe reduziert und „dem BKA faktisch unterstellt“.
 
 
 
====Ausländer-Ausweis, Fingerabdrücke aller Ausländer====
 
 
 
Bundesinnenminister Schäuble will ausländische Staatsbürger/innen verpflichten, eine elektronische Aufenthaltskarte bei sich zu führen. [http://www.heise.de/newsticker/meldung/78841/ Quelle]
 
  
Gemäß einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur Änderung des Ausländerzentralregistergesetzes (AZR) sollen von allen Ausländern (außer Schweiz und EU) Fingerabdrücke im Ausländerzentralregister gespeichert werden. Dies soll auch für dauerhaft in Deutschland lebende Personen gelten.
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* [http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/09/st15/st15851.en09.pdf Abschlussbericht] der hochrangigen EU-US-Kontaktgruppe über Datenaustausch vom 28.10.2009
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*[http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/609&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en EU-Kommission: Europäische Kommission will Datenschutzabkommen mit den USA mit strengen Regeln für den Schutz der Privatsphäre vom 26.05.2010]
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*[http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/10/216&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en EU-Kommission: EU-US data protection agreement negotiations: frequently asked questions vom 26.05.2010]
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*[http://ec.europa.eu/governance/impact/planned_ia/docs/133_jls_recomm-us_data_protection_en.pdf Impact Assessment der Kommission vom Mai 2010] (englisch)
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* [http://ec.europa.eu/home-affairs/news/consulting_public/0005/contributions/citizens/p_breyer_citizen_en.pdf Eigene kritische Stellungnahme vom 12.03.2010] (englisch)
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* [http://www.daten-speicherung.de/index.php/schaeubles-daten-exhibitionismus-gefaehrdet-die-sicherheit-der-europaeer/ Pressemeldung vom 12.02.2007]: Schäubles Daten-Exhibitionismus gefährdet die Sicherheit der Europäer
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*[http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/Consultation/Opinions/2008/08-11-11_High_Level_Contact_Group_DE.pdf Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 11.11.2008]
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*[http://www.statewatch.org/analyses/no-78-eu-us-dp.pdf Kommentar von Statewatch]
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*[http://translate.google.lu/translate?u=http%3A%2F%2Fwww.riksdagen.se%2Fwebbnav%2F%3Fnid%3D251%26doktyp%3Dfpm%26dok_id%3DGX06FPM100%26rm%3D2009%2F10%26bet%3DFPM100&sl=sv&tl=en&hl=&ie=UTF-8 Position der schwedischen Regierung]
  
====Online-Zugriff der USA auf deutsche Fingerabdruck- und DNA-Daten====
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====Elektronisches System zur Aufzeichnung der Ein- und Ausreisenden ("Smart Borders")====
Ein von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am 11.03.2008 unterschriebener Vertrag sieht einen automatisierten Austausch von Fingerabdruck- und DNA-Daten mit den USA vor. Die USA sollen direkten Zugriff auf die deutschen DNA- und Fingerabdruckdatenbanken erhalten.
 
  
Das Abkommen tritt nur in Kraft, wenn ihm der Bundestag zustimmt.
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Die EU-Kommission will, dass künftig alle Personen aus Nicht-EU-Staaten, die nach Europa ein- und ausreisen, elektronisch erfasst werden. Es soll also zentral erfasst werden, welche Drittstaatsangehörigen sich in der EU aufhalten und in der Vergangenheit aufgehalten haben. Dies soll auch Personen betreffen, die kein Visum benötigen (z.B. Schweizer, Kanadier, Australier, US-Amerikaner). Reist eine Person nicht rechtzeitig aus, wird Alarm gegeben. Die Reisendenregistrierung könnte die Grundlage für ein elektronisches Einreise-Genehmigungssystem und eine automatisierte Risikoeinstufung jedes Einreisewilligen bilden.
  
Weitere Informationen:
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Außerdem sollen Vielreisende wie Geschäftsleute oder deren Familienangehörige in einem freiwilligen "Registrierungsprogramm" die Möglichkeit erhalten, über automatische Kontrollschleusen in die EU gelangen, nachdem sie sich einer Vorprüfung unterzogen und ihre biometrischen Daten abgegeben haben. Dieses freiwillige Programm stellt eine Vorstufe auf dem Weg zu einer verpflichtenden Abgabe und Vorratsspeicherung der biometrischen Merkmale wie in den USA dar.
*[http://www.bmj.bund.de/enid/a72b0050027f3c349ca7e670989a1b25,27c556706d635f6964092d0935303336093a0979656172092d0932303038093a096d6f6e7468092d093033093a095f7472636964092d0935303336/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums]
 
*[http://www.daten-speicherung.de/index.php/schaeubles-daten-exhibitionismus-gefaehrdet-die-sicherheit-der-europaeer/ Pressemitteilung "Schäubles Daten-Exhibitionismus gefährdet die Sicherheit der Europäer"]
 
* [http://podster.de/episode/551565 WDR-Radiointerview mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten über den Umgang mit unseren Daten in den USA (Audio)]
 
* [http://streaming.tagesschau.de/bb/redirect.lsc?content=download&media=http&stream=tagesschau/2008/0311/AU-20080311-1114-3101.mp3 Deutschlandfunk-Radiointerview mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten über den Umgang mit unseren Daten in den USA (Audio)]
 
  
===Bundesländer===
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Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag will die EU-Kommission Anfang 2012 vorlegen.
  
Die Kultusminister der deutschen Bundesländer planen die Einführung einer bundesweiten Datenbank, in der sämtliche Daten über Schüler/innen und Lehrer/innen eingespeichert werden, angeblich um die Bildung zu verbessern. Jede/r Schüler/in soll eine einheitliche "Schüler-Identifikationsnummer" erhalten. [http://www.wdr.de/themen/politik/bildung/kmk_datenbank/index.jhtml Quelle]
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Bislang wird datenschutzfreundlich dezentral jeder Pass gestempelt, um den Tag der Ein- und Ausreise festzuhalten. Nur 11 EU-Staaten erfassen Ein- und Ausreise elektronisch.
  
====Bayern====
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Der Europäische Datenschutzbeauftragte kritisierte an dem Plan schon 2008
=====Versammlungsrecht=====
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*die Vielzahl von Einzelvorschlägen der EU-Kommission zur "Sicherung der Außengrenzen" statt der Präsentation einer Gesamtstrategie,
Bayern will das Versammlungsrecht einschränken und verschärfen. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor:
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*das Fehlen zuverlässiger Belege für die Erforderlichkeit neuer Datensammlungen,
*Anmeldungen von Versammlungen sollen Ort, Zeit, Thema und Name des Veranstalters enthalten müssen, sonst Geldbuße bis zu €3.000.
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*das Fehlen einer Auswertung bestehender Systeme dieser Art (z.B. in einigen EU-Mitgliedsstaaten und den USA - so hätte das US-System für 1 Mrd. US-$ gerade einmal zu 1.500 Einreiseverweigerungen geführt),
*Nur noch der Einsatzleiter muss sich auf Versammlungen zu erkennen geben, andere Polizeibeamte sollen verdeckt operieren und teilnehmen dürfen.
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*die Verwendung biometrischer Daten für das System,
*Die Polizei soll das Recht erhalten, mit Videokameras Übersichtsaufnahmen von der Versammlung und ihrem Umfeld anzufertigen und die Videoaufnahmen aufzuzeichnen. Voraussetzung soll nicht mehr sein, dass tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von bestimmten Personen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Die Aufnahmen sollen bis zu drei Jahre lang aufbewahrt werden dürfen.
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*die Umkehr der Unschuldsvermutung, die darin liegt, dass alle Reisenden als potenzielle Rechtsbrecher angesehen und ohne Anlass gespeichert werden.
*Der Veranstalter einer geschlossenen Versammlung soll verpflichtet werden, auf Anforderung Familiennamen, Vornamen, Geburtsnamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift des Leiters mitzuteilen, ebenso die Anzahl der Ordner sowie deren persönliche Daten. (diese Personen werden wohl gegen Dateien abgeglichen).
 
*In der Anmeldung einer öffentlichen Versammlung sollen nicht mehr nur die verantwortliche Person angegeben werden, sondern auch: 1. der Ort der Versammlung, 2. der Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Versammlung, 3. das Versammlungsthema, 4. der Veranstalter und der Leiter mit ihren persönlichen Daten im Sinn des Art. 10 Abs. 3 Satz 1 und telefonischer Erreichbarkeit, 5. die erwartete Anzahl der teilnehmenden Personen, 6. der beabsichtigte Ablauf der Versammlung, 7. die zur Durchführung der Versammlung mitgeführten Gegenstände oder die verwendeten technischen Hilfsmittel und 8. die vorgesehene Anzahl von Ordnern. Bei sich fortbewegenden Versammlungen ist auch der beabsichtigte Streckenverlauf mitzuteilen.
 
*Der Veranstalter einer öffentlichen Versammlung soll verpflichtet werden, auf Anforderung Familiennamen, Vornamen, Geburtsnamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift der Ordner mitzuteilen. (diese Daten sollen wohl gegen diverse Dateien abgeglichen werden)
 
  
Hier wurden nur die datenschutzrelevanten Verschlechterungen dargestellt. Die teils gravierenden Einschränkungen der Versammlungsfreiheit werden hier nicht dargestellt.
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2011 meldete er erneut Zweifel an der Notwendigkeit und Effizienz eines solchen Systems an. Das Registrierte-Reisende-Programm hält er für überflüssig, weil es schon jetzt Visa gibt, welche die wiederholte Einreise erlauben.
  
Details finden sich in der [https://sphere.muc.ccc.de/~fpletz/Synopse-Versammlungsgesetz-mit-Kommentar1.pdf Gegenüberstellung] des [http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/service/gesetzesentwuerfe/e_bayversg.pdf Gesetzentwurfs] zum derzeitigen Versammlungsgesetz. Es handelt sich bisher nur um einen Gesetzentwurf des Innenministeriums, der veröffentlicht worden ist, damit [mailto:poststelle@stmi.bayern.de Stellungnahmen] abgegeben werden können. Die Landesregierung hat noch nicht entschieden, ob sie den Gesetzentwurf so dem Parlament vorlegt.
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Das Europäische Parlament bezweifelte 2009, "ob die Umsetzung eines solchen Systems unbedingt notwendig ist".
  
====Verfassungsschutz====
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Die Grünen im Europaparlament kritisieren: "Die EU versucht, für viel Geld ein US-Programm zu kopieren, das wir hier in Europa überhaupt nicht brauchen und das in den USA nicht mal besonders gut funktioniert. Das 'Smart-Borders'-Paket kostet voraussichtlich mehr als eine Milliarde Euro. Es bringt aber nichts – außer mehr Überwachung und Bürokratie. Es ist deshalb reine Verschwendung."
Dem bayerischen Landtag liegt ein Gesetzentwurf vor, der folgendes vorsieht:
 
*Die Behörde soll geheime Online-Spionage auf Computern betreiben dürfen.
 
*Erheblich öfters soll der Einsatz technischer Mittel zur Lokalisierung und Identizifierung von Handys (IMSI-Catcher) zum Einsatz kommen.
 
*Der Verfassungsschutz soll das Recht erhalten, außerhalb von Wohnungen Abhörwanzen anzubringen.
 
*Welche "nachrichtendienstlichen Mittel" angewendet werden dürfen, wird nicht im Gesetz, sondern in einem Geheimverfahren festgelegt.
 
*Abfragen von Bank- und Flugdaten, Postdaten und Internetdaten (z.B. eBay) sollen weniger kontrolliert werden.
 
*Der Verfassungsschutz soll die Herausgabe ganzer Passagierlisten von Flugzeugen verlangen können.
 
*Der Verfassungsschutz soll unbeschränkt Zugriff auf Telekommunikations-Bestandsdaten und Postbestandsdaten (z.B. von Postfächern) erhalten.
 
*Der Verfassungsschutz soll Zugriff auf Bestandsdaten der Nutzer von Telemedien (einschließlich Passwörtern) und Standortdaten von nur betriebsbereiten Handys erhalten. Erstmals soll auch auf Nutzungsdaten öffentlicher Mediendienste (z.B. Spiegel Online) zugegriffen werden dürfen.
 
*Privatunternehmen sollen erstmals verpflichtet werden, Auskunftsersuchen des Geheimdienstes Folge zu leisten. Bisher war dies freiwillig.
 
*Der Verfassungsschutz soll Zugriff auf die Telekommunikationsdaten der letzten sechs Monate erhalten, die seit dem 01.01.2008 auf Vorrat gespeichert werden müssen.
 
*Greift der Verfassungsschutz auf Bank- oder Flugdaten zu, so soll keine Benachrichtigung der Betroffenen mehr erfolgen.
 
*Der Verfassungsschutz soll Auskunft nur noch über gespeicherte Daten erteilen müssen, aber nicht mehr darüber, woher die Daten kommen und an wen er sie weiter gegeben hat (letzteres dürfte verfassungswidrig sein). Personen, zu denen mehrere hundert Einzelinformationen vorliegen, soll Auskunft nicht mehr über alle Daten erteilt werden; es soll eine „zusammengefasste“ Auskunft genügen.
 
*Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis sowie das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung würden durch die neuen Befugnisse weiter eingeschränkt.
 
  
 
Weitere Informationen:
 
Weitere Informationen:
*[http://www.bayern.de/Presse-Info/PM/2008MRat/080212-Ministerrat.html#1 Presseministerium des bayerischen Innenministeriums]
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*[http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/1234&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en Pressemitteilung der EU-Kommission vom 25.10.2011]
*[http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/service/gesetzesentwuerfe/verfschg_e.pdf Gesetzentwurf]
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*[http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/11/728&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en FAQ der EU-Kommission (englisch)]
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*[http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/shared/Documents/Consultation/Comments/2008/08-03-03_Comments_border_package_EN.pdf Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 03.03.2008 (englisch)]
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*[http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/Consultation/Opinions/2011/11-07-07_Migration_EN.pdf Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 07.07.2011 (englisch)]
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*[http://www.europarl.europa.eu/RegData/seance_pleniere/textes_adoptes/definitif/2009/03-10/0085/P6_TA%282009%290085_DE.pdf Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009]
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*[http://ec.europa.eu/home-affairs/news/intro/docs/20111025/20111025-680%20de.pdf Die vollständige Mitteilung der EU-Kommission: "Intelligente Grenzen: Optionen und weiteres Vorgehen" (25.10.2011)]
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*[http://www.statewatch.org/news/2008/jul/eu-exit-entry.pdf Kritischer Bericht für den Bürgerrechtsausschuss vom 25. Juni 2008 (englisch)]
  
====Videoüberwachung===
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===Bund===
Dem bayerischen Landtag liegt ein Gesetzentwurf vor, der den Einsatz von Videoüberwachungssystemen durch sämtliche Behörden und öffentliche Stellen zulassen soll (nicht nur durch die Polizei). Der Einsatz wird quasi in jedem öffentlichen Gebäude zugelassen, solange er mit dem Schutz öffentlicher Gebäude und Verkehrsmittel vor Sachbeschädigung begründet wird. Auch Strafgefangene sollen der Dauerüberwachung ausgesetzt werden. Die Aufnahmen sollen sogar aufgezeichnet werden dürfen. Erst nach zwei Monaten sollen sie gelöscht werden.
 
 
 
Das Bundesverfassungsgericht hat gefordert, dass für eine Videoüberwachung stets ein "hinreichender Anlass" bestehen muss. Der bayerische Gesetzentwurf bestimmt nicht, dass ein bestimmter Anlass erforderlich ist und welche Anlässe ausreichen.
 
 
 
Weitere Informationen:
 
*[http://www.bayern.landtag.de/ElanTextAblage_WP15/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000005000/0000005380.pdf Gesetzentwurf]
 
*[http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-031.html Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Videoüberwachung]
 
 
 
====Baden-Württemberg====
 
=====Polizei=====
 
Die Polizei in Baden-Württemberg soll mehr Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten erhalten:
 
*So soll die Videoüberwachung ausgeweitet werden. Gefilmt werden sollen nicht mehr nur Kriminalitätsschwerpunkte, sondern alle Menschen, die Volksfeste und große Stadien besuchen, aber auch Public Viewing, Volksfeste und Weihnachtsmärkte. Es genügt eine "größere Ansammlungen von Menschen" oder eine "öffentliche Veranstaltung". Es dürfen sogar Aufzeichnungen angefertigt werden, die erst nach vier Wochen gelöscht werden müssen.
 
*Die Polizei soll das Recht erhalten, präventiv Telefonverbindungsdaten zu erheben ([http://www.heise.de/newsticker/meldung/104305 Quelle]) und einen sogenannten IMSI-Catcher einzusetzen, um den Standort eines Mobiltelefons zu ermitteln und um identifizieren zu können, welchen Anschluss eine Person benutzt.
 
*Die Polizei soll das Recht erhalten, Telekommunikation zu unterbrechen und zu unterbinden.
 
*Außerdem soll der Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen mit Fahndungsdaten zugelassen werden. [http://www.pz-news.de/Home/Nachrichten/Suedwest/Mehr-Rechte-fuer-die-Polizei_arid,22316_regid,1_puid,1_pageid,26.html Quelle]
 
*Gemeinsame Dateien von Geheimdienst, Landeskriminalamt und Polizei sollen zugelassen werden. [http://www.cop2cop.de/2008/03/01/kritik-der-landtagsgrunen-am-polizeigesetz-cdu-und-fdp-wollen-den/ Quelle]
 
*Bürger sollen verpflichtet sein, der Polizei zur Abwehr von Gefahren Auskunft zu geben, ohne dass sie dafür verantwortlich sind. [http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=3213730/uofvi0/index.html Quelle]
 
*Erkenntnisse aus strafprozessualen Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen sollen präventiv genutzt werden dürfen.
 
*Die Polizei soll das Recht erhalten, zu präventiven Zwecken Bewegungen heimlich mittels GPS-Technik nachzuverfolgen.
 
 
 
Bis Mitte April 2008 haben Verbände und Organisationen Gelegenheit zur Stellungnahme, unter anderem die Polizeigewerkschaften DPolG und GdP sowie der Bund Deutscher Kriminalbeamter, der Verein der Richter und Staatsanwälte, die Kommunalen Spitzenverbände und der Deutsche Beamtenbund. Bereits einbezogen ist der Landesdatenschutzbeauftragte. [http://www.cop2cop.de/2008/03/04/novelliertes-polizeigesetz-geht-in-die-anhorung/ Quelle]
 
 
 
[http://www.landtag-bw.de/kontakte/index.asp Schreiben Sie dem Petitionsausschuss des Landtags Ihre Meinung]
 
 
 
====Nordrhein-Westfalen====
 
=====Polizei=====
 
In Nordrhein-Westfalen soll die Erlaubnis zur Videoüberwachung öffentlicher Plätze, die ursprünglich 2008 auslaufen sollte, verlängert werden. Es darf sogar eine Aufzeichnung stattfinden. Die Bänder müssen erst nach 14 Tagen gelöscht werden. Mit Düsseldorf, Bielefeld, Coesfeld und Mönchengladbach haben sich bisher vier von 47 nordrhein-westfälischen Polizeibehörden entschieden, Videokameras einzusetzen.
 
  
[http://www.nrw.de/Presseservice/meldungen/01_2008/080122IM.php Quelle]
+
====Arbeitnehmerüberwachung====
  
====Sachsen====
+
Der Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz sieht einen dramatischen Abbau des Datenschutzes am Arbeitsplatz vor. So kann Videoüberwachung am Arbeitsplatz derzeit nur bei konkretem Verdacht gegen bestimmte Personen als letztes Mittel zulässig sein. Nach dem geplanten "Beschäftigtendatenschutzgesetz" könnte jeder Arbeitsplatz hingegen permanent und ohne jeden Anlass videoüberwacht werden.  
=====Polizei=====
 
Der sächsische Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) will die Telefonüberwachung massiv ausweiten, automatische Kfz-Kennzeichenscanner erlauben und die Voraussetzungen von Wohnungsdurchsuchungen absenken.
 
  
[http://www.jungewelt.de/2007/01-05/057.php Quelle]
+
Zudem würde der anlass- und verdachtslose Abgleich von Beschäftigtendaten, um etwaige Pflichtverletzungen aufzuspüren, erstmals legalisiert werden ("Screening"). Derzeit ist ein solches Stochern im Nebel ohne jeglichen Verdachtsmoment verboten.  
  
====Thüringen====
+
"Im Ergebnis würden die vorgesehenen Änderungen in zentralen Bereichen des Arbeitslebens eine Verschlechterung des Datenschutzes für die Beschäftigten zur Folge haben", warnen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Die Gewerkschaften laufen Sturm gegen das Vorhaben.
=====Polizei=====
 
Thüringen soll ein neues Polizeigesetz bekommen. Der Gesetzentwurf enthält unter anderem die "anlassfreie elektronische Erfassung von KFZ-Kennzeichen", mit der ein KFZ-Scanning im Gefahrenfall erlaubt werden soll. Dabei werden die Daten aller KFZ mit Fahndungsdaten abgeglichen.
 
  
[http://www.pr-inside.com/de/notwendige-veraenderungen-r113689.htm Quelle]
+
Der Bundestag will die Arbeitnehmerüberwachung durch Änderungen des Regierungsentwurfs noch weiter ausweiten (siehe "[http://www.aus-portal.de/media/BeschDS_FV.pdf Formulierungsvorschläge]" des Bundesinnenministeriums vom 07.09.2011):
  
[http://www.parldok.thueringen.de/parldok/tcl/PDDocView.tcl?mode=show&dokid=29264&page=0 Gesetzentwurf]
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*Das Fernmeldegeheimnis für private Gespräche und E-Mails am Arbeitsplatz soll abgeschafft werden. Der Arbeitgeber soll auch private Gespräche mithören dürfen - um zu überprüfen, ob sie wirklich privat sind.
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*Das Mithören dienstlicher Telefongespräche und das Mitlesen dienstlicher E-Mails soll permanent und ständig zugelassen werden, nicht mehr nur stichprobenhaft in vorher mitzuteilenden Zeiträumen.
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*Die permanente Videoüberwachung von Beschäftigten soll ganz allgemein "zur Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen" zugelassen werden.
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*Der anlass- und verdachtslose Abgleich von Beschäftigtendaten ("Screening") soll nicht mehr nur zur Aufdeckung von Verfehlungen zugelassen werden, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, sondern auch zum Aufspüren minder schwerer "Pflichtverletzungen".
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*Innerhalb von Konzernen soll eine uneingeschränkte Übermittlung von Arbeitnehmerdaten zugelassen werden.
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*Eignungstests nach Methoden, die wissenschaftlich nicht anerkannt sind, sollen zugelassen werden.
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*Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge sollen künftig Vorrang vor dem Datenschutzgesetz erhalten und selbst das geringe gesetzliche Schutzniveau gänzlich aufheben dürfen.
  
[http://www.parldok.thueringen.de/parldok/tcl/WPParse.tcl?c=19297050000418040964016&template=ViewVorgangsablauf.htm&SearchId=0&VorgangsID=17303 Aktueller Stand]
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Nutzt ein Arbeitgeber seine Spielräume, wird das geplante Gesetz - in den Worten der Datenschutzbeauftragten - "zu einer ständigen Kontrolle der Beschäftigten führen oder den Betroffenen den Eindruck einer umfassenden Überwachung am Arbeitsplatz vermitteln - etwa durch ständige Videoüberwachung oder regelmäßige Aufzeichnung, Mitschnitte oder Mithören von Ferngesprächen".  
  
Schreiben Sie dem Petitionsausschuss des Landtags Ihre Meinung: [mailto:petitionsausschuss@landtag.thueringen.de Mail]
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Die Gewerkschaften und 3.000 Betriebsräte [http://www.dgb.de/themen/++co++289c3c00-f57c-11e0-4ff5-00188b4dc422 wollen] den Gesetzentwurf ganz stoppen. Die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) bestätigt in dem [http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=8717838/1fnhqc6/index.html SWR-Fernsehbeitrag "Ausgespähte Mitarbeiter - Bundesregierung will Chefs das Spionieren erleichtern"] vom 11.10.2011, dass es für Beschäftigte deutlich

Aktuelle Version vom 22. Mai 2014, 00:07 Uhr

Aktuelle Gesetzesvorhaben, die die Privatsphäre gefährden.

Pläne[Bearbeiten]

Hier sind Pläne gesammelt, die noch in der Diskussion sind und noch nicht als Gesetzentwurf vorliegen.

EU[Bearbeiten]

Fluggastdaten-Auslieferung an Kanada[Bearbeiten]

Die EU plant ein neues Abkommen zur Auslieferung von Fluggastdaten an Kanada. Betroffen sind die Daten von Reisenden zwischen der EU und Kanada.

Kritische Inhalte:

  1. Kanada begnügt sich nicht damit, im Einzelfall zur Strafverfolgung Reisedaten von der Fluggesellschaft anfordern zu können. Es will elektronischen Online-Zugriff auf die Daten aller Reisender. Dazu will es eine staatliche Datenbank mit sämtlichen Reisedaten aufbauen und diese fünf Jahre lang auf Vorrat speichern - flächendeckend und ohne Verdacht.
  2. Kanada begnügt sich nicht damit, die Daten im Einzelfall abzurufen, wo es für ein Strafverfahren erforderlich ist. Das Abkommen erlaubt es Kanada vielmehr, Reisende automatisiert in "Risikokategorien" einzuteilen und auf undurchsichtiger Grundlage z.B. einer verschärften Befragung zu unterziehen.

Datenschutzbeauftragte haben PNR-Abkommen wie folgt kritisiert:

  1. Kritisiert wird die „en bloc-Übermittlung“ von Fluggastdaten. Aus dem Blickwinkel der Verhältnismäßigkeit wäre eine Übermittlung von Fluggastdaten nur dann akzeptabel, wenn sie auf der Grundlage konkreter Informationen bzw. Hinweise in konkreten Bedarfsfällen (z.B. bei Verdacht einer Straftat) erfolgen würde. Die die Daten anfordernde zuständige Behörde müsste dann jeweils nachweisen, dass die Fluggastdaten in dem betreffenden Einzelfall benötigt werden.
  2. Der Zweck von PNR-Abkommen besteht in der Bekämpfung des Terrorismus und schwerer (grenzüberschreitender) Kriminalität durch Erhebung sehr großer Datenmengen über alle Fluggäste, um damit eine Risikobewertung dieser Fluggäste vorzunehmen. Bisher hat der Datenschutzbeauftragte in den Begründungen bestehender oder geplanter PNR-Konzepte noch keine überzeugenden Argumente zur Rechtfertigung dieses Verfahrens und zum Nachweis der Verhältnismäßigkeit gefunden. Aktuelle Studien legten vielmehr den Schluss nahe, dass Profiling besonders bei der Terrorismusbekämpfung kontraproduktiv ist.
  3. Die Aufbewahrungszeit von fünfeinhalb Jahren sei "eindeutig unverhältnismäßig", vor allem, wenn man diese Aufbewahrungszeit vergleiche mit dem früheren australischen PNR-Konzept, in dem eine Speicherung der Daten gar nicht bzw. nur fallweise vorgesehen war. Nach Ansicht des EDSB sind PNR-Daten grundsätzlich zu löschen, wenn die Kontrollen, die anlässlich der Datenübermittlung durchgeführt wurden, keine Zwangsmaßnahmen ausgelöst haben.
  4. Die Definition von "Terrorismus" ist schwammig (sie erfasst auch Verhalten, das nicht verboten ist!).
  5. Die im Anhang des Vorschlags aufgelisteten PNR-Daten gingen über das hinaus, was die Datenschutzbehörden in den Stellungnahmen der Artikel 29-Datenschutzgruppe für angemessen gehalten haben.

Das von der EU-Kommission ausgehandelte Abkommen bedarf der Zustimmung von EU-Parlament und EU-Ministerrat. Deutschland hat bereits Kritik geäußert.

Dokumente:

Datenauslieferung an die USA[Bearbeiten]

Die EU verhandelt seit 2007 mit den USA über ein allgemeines Abkommen zur Übermittlung persönlicher Informationen (z.B. Bankdaten, Reisedaten, Internet-Nutzungsdaten) von Europäern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden. An den Verhandlungen sind Vertreter der jeweiligen Ratspräsidentschaft, der EU-Kommission und des US-amerikanischen Innenministeriums beteiligt, nicht aber das Europäische Parlament.

In den USA existiert zurzeit kein gesetzlicher Schutz für Daten über Europäer. Die USA wollen dies auch nicht ändern, sondern - wie im Fall der Fluggastdaten - nur Versprechen ("Zusicherungen") der Regierung anbieten. Selbst Daten über Rasse, Religion, politische Meinung, Gesundheit und Sexualleben einer Person sollen nach dem aktuellen Verhandlungsstand übermittelt werden dürfen, wenn - nicht näher definierte - "angemessene Vorkehrungen" gesetzlich vorgesehen sind. Europäische Bürger sollen - wie im Fall der Fluggastdaten - keinerlei gerichtlich durchsetzbare Rechte erhalten. Experten weisen darauf hin, dass es in der Praxis selbst für US-Amerikaner oft unmöglich ist, sich gegen Datenmissbrauch oder -fehlgebrauch der Regierung zu wehren.

Im Einzelnen hat die EU-US-"High Level Contact Group on data protection and data sharing (HLCG)" die folgenden angeblich gemeinsamen Datenschutzprinzipien erarbeitet:

  1. Zweckbestimmung und -begrenzung: Daten müssen für einen bestimmten Zweck gesammelt werden. Sie sollen aber im Sicherheitsbereich auch für jeglichen anderen Zweck verwendet werden dürfen, ebenso wenn es wegen "wirtschaftlicher oder finanzieller Interessen" erforderlich ist.
  2. Datenintegrität
  3. Verhältnismäßigkeitsgebot
  4. Datensicherheit
  5. Sensible Daten: Daten über Rasse, Religion, politische Meinung, Gesundheit und Sexualleben einer Person sollen übermittelt werden dürfen, wenn - nicht näher definierte - "angemessene Vorkehrungen" gesetzlich vorgesehen sind.
  6. Verantwortlichkeit
  7. Aufsicht: Es muss keine unabhängige Aufsichtsbehörde geben, sondern die Aufsicht kann von einer höherrangigen Behörde (z.B. Ministerium) ausgeübt werden. Die Aufsichtsstelle muss auch nicht unabhängig von der Regierung sein.
  8. Auskunfts- und Berichtigungsanspruch
  9. Benachrichtigungsanspruch
  10. Rechtsweg: Die USA wollen Europäern keinen Rechtsweg zu Gerichten zugestehen.

Die wirklichen Mindesterfordernisse des Datenschutzes finden sich hier. Die Kommission vergisst aber, dass all diese Maßstäbe nur für den privaten Sektor gelten. Für den staatlichen Bereich gibt es noch keinen gemeinsamen Schutzstandard.

In einer gemeinsamen Erklärung von EU-Kommission und USA am 10.06.2008 heißt es, Daten müssten zum Zweck der Strafverfolgung zwischen der EU und den USA ausgetauscht werden. Mit den Gesprächen werde ein Übereinkommen zur verstärkten Zusammenarbeit auf allen Gebieten der Strafverfolgung angestrebt.

Der weitere Stand findet sich in einer gemeinsamen Erklärung vom 12.12.2008. Unter anderem soll die "gegenseitige Anwendung des Datenschutzrechts auf Private" eingeführt werden. Das könnte bedeuten, dass das bessere EU-Recht keine Anwendung mehr findet. Hierüber wird ebenso noch verhandelt wie über die Frage, ob wir einen Zugang zu den Gerichten in den USA bekommen. Selbst, wenn letzteres formal durchgesetzt wird, weisen die US-Gerichte alle Klagen ab, in denen sich die Regierung auf eine Gefährdung der nationalen Sicherheit beruft. Dies genügt der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht. Details... (englisch)

Am 28.10.2009 legte die High Level Contact Group ihren Abschlussbericht vor.

Ende 2009 ersuchte der Europäische Rat die Kommission, "eine Empfehlung zur Aushandlung von Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über Datenschutz und gegebenenfalls über Datenaustausch zu Zwecken der Strafverfolgung vorzulegen, die auf der Arbeit der hochrangigen Kontaktgruppe EU-USA für den Informationsaustausch und den Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten aufbaut". Die Kommission führte eine Anhörung dazu durch.

Der Europäische Rat berät zurzeit, welches Mandat er der Kommission für die Aufnahme von Verhandlungen erteilt.

Weitere Informationen:

Elektronisches System zur Aufzeichnung der Ein- und Ausreisenden ("Smart Borders")[Bearbeiten]

Die EU-Kommission will, dass künftig alle Personen aus Nicht-EU-Staaten, die nach Europa ein- und ausreisen, elektronisch erfasst werden. Es soll also zentral erfasst werden, welche Drittstaatsangehörigen sich in der EU aufhalten und in der Vergangenheit aufgehalten haben. Dies soll auch Personen betreffen, die kein Visum benötigen (z.B. Schweizer, Kanadier, Australier, US-Amerikaner). Reist eine Person nicht rechtzeitig aus, wird Alarm gegeben. Die Reisendenregistrierung könnte die Grundlage für ein elektronisches Einreise-Genehmigungssystem und eine automatisierte Risikoeinstufung jedes Einreisewilligen bilden.

Außerdem sollen Vielreisende wie Geschäftsleute oder deren Familienangehörige in einem freiwilligen "Registrierungsprogramm" die Möglichkeit erhalten, über automatische Kontrollschleusen in die EU gelangen, nachdem sie sich einer Vorprüfung unterzogen und ihre biometrischen Daten abgegeben haben. Dieses freiwillige Programm stellt eine Vorstufe auf dem Weg zu einer verpflichtenden Abgabe und Vorratsspeicherung der biometrischen Merkmale wie in den USA dar.

Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag will die EU-Kommission Anfang 2012 vorlegen.

Bislang wird datenschutzfreundlich dezentral jeder Pass gestempelt, um den Tag der Ein- und Ausreise festzuhalten. Nur 11 EU-Staaten erfassen Ein- und Ausreise elektronisch.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte kritisierte an dem Plan schon 2008

  • die Vielzahl von Einzelvorschlägen der EU-Kommission zur "Sicherung der Außengrenzen" statt der Präsentation einer Gesamtstrategie,
  • das Fehlen zuverlässiger Belege für die Erforderlichkeit neuer Datensammlungen,
  • das Fehlen einer Auswertung bestehender Systeme dieser Art (z.B. in einigen EU-Mitgliedsstaaten und den USA - so hätte das US-System für 1 Mrd. US-$ gerade einmal zu 1.500 Einreiseverweigerungen geführt),
  • die Verwendung biometrischer Daten für das System,
  • die Umkehr der Unschuldsvermutung, die darin liegt, dass alle Reisenden als potenzielle Rechtsbrecher angesehen und ohne Anlass gespeichert werden.

2011 meldete er erneut Zweifel an der Notwendigkeit und Effizienz eines solchen Systems an. Das Registrierte-Reisende-Programm hält er für überflüssig, weil es schon jetzt Visa gibt, welche die wiederholte Einreise erlauben.

Das Europäische Parlament bezweifelte 2009, "ob die Umsetzung eines solchen Systems unbedingt notwendig ist".

Die Grünen im Europaparlament kritisieren: "Die EU versucht, für viel Geld ein US-Programm zu kopieren, das wir hier in Europa überhaupt nicht brauchen und das in den USA nicht mal besonders gut funktioniert. Das 'Smart-Borders'-Paket kostet voraussichtlich mehr als eine Milliarde Euro. Es bringt aber nichts – außer mehr Überwachung und Bürokratie. Es ist deshalb reine Verschwendung."

Weitere Informationen:

Bund[Bearbeiten]

Arbeitnehmerüberwachung[Bearbeiten]

Der Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz sieht einen dramatischen Abbau des Datenschutzes am Arbeitsplatz vor. So kann Videoüberwachung am Arbeitsplatz derzeit nur bei konkretem Verdacht gegen bestimmte Personen als letztes Mittel zulässig sein. Nach dem geplanten "Beschäftigtendatenschutzgesetz" könnte jeder Arbeitsplatz hingegen permanent und ohne jeden Anlass videoüberwacht werden.

Zudem würde der anlass- und verdachtslose Abgleich von Beschäftigtendaten, um etwaige Pflichtverletzungen aufzuspüren, erstmals legalisiert werden ("Screening"). Derzeit ist ein solches Stochern im Nebel ohne jeglichen Verdachtsmoment verboten.

"Im Ergebnis würden die vorgesehenen Änderungen in zentralen Bereichen des Arbeitslebens eine Verschlechterung des Datenschutzes für die Beschäftigten zur Folge haben", warnen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Die Gewerkschaften laufen Sturm gegen das Vorhaben.

Der Bundestag will die Arbeitnehmerüberwachung durch Änderungen des Regierungsentwurfs noch weiter ausweiten (siehe "Formulierungsvorschläge" des Bundesinnenministeriums vom 07.09.2011):

  • Das Fernmeldegeheimnis für private Gespräche und E-Mails am Arbeitsplatz soll abgeschafft werden. Der Arbeitgeber soll auch private Gespräche mithören dürfen - um zu überprüfen, ob sie wirklich privat sind.
  • Das Mithören dienstlicher Telefongespräche und das Mitlesen dienstlicher E-Mails soll permanent und ständig zugelassen werden, nicht mehr nur stichprobenhaft in vorher mitzuteilenden Zeiträumen.
  • Die permanente Videoüberwachung von Beschäftigten soll ganz allgemein "zur Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen" zugelassen werden.
  • Der anlass- und verdachtslose Abgleich von Beschäftigtendaten ("Screening") soll nicht mehr nur zur Aufdeckung von Verfehlungen zugelassen werden, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, sondern auch zum Aufspüren minder schwerer "Pflichtverletzungen".
  • Innerhalb von Konzernen soll eine uneingeschränkte Übermittlung von Arbeitnehmerdaten zugelassen werden.
  • Eignungstests nach Methoden, die wissenschaftlich nicht anerkannt sind, sollen zugelassen werden.
  • Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge sollen künftig Vorrang vor dem Datenschutzgesetz erhalten und selbst das geringe gesetzliche Schutzniveau gänzlich aufheben dürfen.

Nutzt ein Arbeitgeber seine Spielräume, wird das geplante Gesetz - in den Worten der Datenschutzbeauftragten - "zu einer ständigen Kontrolle der Beschäftigten führen oder den Betroffenen den Eindruck einer umfassenden Überwachung am Arbeitsplatz vermitteln - etwa durch ständige Videoüberwachung oder regelmäßige Aufzeichnung, Mitschnitte oder Mithören von Ferngesprächen".

Die Gewerkschaften und 3.000 Betriebsräte wollen den Gesetzentwurf ganz stoppen. Die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) bestätigt in dem SWR-Fernsehbeitrag "Ausgespähte Mitarbeiter - Bundesregierung will Chefs das Spionieren erleichtern" vom 11.10.2011, dass es für Beschäftigte deutlich