Schäubles Daten-Exhibitionismus gefährdet die Sicherheit der Europäer [5. Ergänzung]

Pressemitteilung vom 12.02.2007

Zum Europäischen Polizeikongress, der diese Woche in Berlin stattfinden wird, erklären die Bürgerrechtsorganisationen Netzwerk Neue Medien, STOP1984 und FoeBuD:

Laut Pressemitteilung vom 26.1. will der Bundesinnenminister den USA verstärkten Zugriff auf persönliche Daten von Deutschen gewähren. Diesen Daten-Ausverkauf lehnen wir entschieden ab. Stattdessen müssen sich Deutschland und die EU dafür einsetzen, dass Daten von Europäern in den USA gesetzlich geschützt werden und dass wir vor den amerikanischen Gerichten gegen Missbrauch und Fehlentscheidungen der amerikanischen Sicherheitsbehörden und Geheimdienste klagen können.

Wenn Bundesinnenminister Schäuble ein Abkommen über einen verstärkten Austausch personenbezogener Daten mit den USA anstrebt, dann ignoriert er, dass die USA alle ihnen übermittelten Informationen dazu nutzen, um

  • Europäer als vermeintliches Sicherheitsrisiko einzustufen,
  • Europäer bei der Einreise festzuhalten und zu vernehmen oder ihnen die Einreise gänzlich zu verweigern,
  • Europäer im Ausland aufzugreifen und sie in Geheimgefängnisse wie Guantanamo zu verbringen, wo sie zeitlich unbeschränkt ohne Anspruch auf ein gerichtliches Verfahren festgehalten und unter Anwendung von Foltermethoden verhört werden,
  • an Europäern die Todesstrafe zu vollstrecken,
  • die elektronische Kommunikation (Telefon, E-Mail, Internet) von Europäern mithilfe des weltweiten Abhörnetzwerks ECHELON dauerhaft zu überwachen und zu analysieren,
  • Geldüberweisungen von Europäern zu überwachen (SWIFT) und Bankkonten von Europäern einzufrieren,
  • die erlangten Informationen quasi lebenslänglich auf Vorrat abzuspeichern, um sie den Betroffenen bei Bedarf auch nach 30 oder 50 Jahren noch vorhalten zu können,
  • die erlangten Informationen freizügig an andere Behörden und Geheimdienste weiterzustreuen, innerhalb der USA wie auch an ausländische Unrechtsstaaten (z.B. Philippinen).

In den USA gibt es keinen gesetzlichen Schutz personenbezogener Daten und keine gerichtliche Kontrolle der Verarbeitung personenbezogener Daten von Europäern. Die Verwendung personenbezogener Daten ist weder sachlich noch zeitlich oder mengenmäßig nennenswert begrenzt. Vorschriften über den Umgang von Geheimdiensten mit den Daten von Nichtamerikanern gibt es nicht oder sie werden geheim gehalten. Die wenigen vorhandenen Schutzgesetze sind auf amerikanische Staatsangehörige beschränkt. Mit dem Argument der nationalen Sicherheit nimmt der Präsident der USA für sich in Anspruch, Entscheidungen frei von jeder Kontrolle treffen zu dürfen.

Der amerikanische Geheimdienst CIA führt eine Liste angeblicher Terrorverdächtiger, in welcher mehr als 190.000 Personen aufgeführt sind. Daneben haben die USA unzählige Menschen auf Flugverbotslisten gesetzt. Zehntausende Einträge waren erwiesenermaßen falsch. Man kann kein Gericht anrufen, um gegen die willkürliche Eintragung auf einer solchen Liste vorzugehen. Sogar der amerikanische Senator Edward Kennedy stand im Jahr 2004 auf einer Flugverbotsliste und hatte große Schwierigkeiten, seinen Namen wieder löschen zu lassen. Die amerikanischen Behörden und Geheimdienste beobachten und infiltrieren friedliche Bürgerrechts-, Umwelt-, Friedens- und Glaubensgruppen (darunter ACLU, Greenpeace und 28 weitere Gruppen und Aktivisten). In den USA kann schon eine kritische Meinungsäußerung (z.B. über die Politik von Präsident Bush, über den Irakkrieg oder über Guantanamo) dazu führen, dass Europäer als „Sicherheitsrisiko“ eingestuft werden. Schon wer ein T-Shirt mit kritischer Aufschrift trägt oder regierungskritische Bücher bestellt hat, muss mit drakonischen Maßnahmen rechnen.

Es kann nicht sein, dass wir den USA Daten übermitteln, damit sie uns noch weiteren solchen Nachteilen aussetzen können.

Eine internationale Vergleichsuntersuchung von Privacy International aus dem Jahr 2006 kommt zu dem Ergebnis, dass das Datenschutzniveau der USA etwa dem von Thailand und den Philippinen entspricht. Es gebe in den USA „wenige Sicherungen und eine verbreitete Überwachungspraxis“. In keinem anderen Land sei der gesetzliche Schutz persönlicher Daten und die unabhängige Kontrolle der Datenverarbeitung so gering wie in den USA.

Vor diesem Hintergrund ist es ein Verrat europäischer Interessen, wenn der deutsche Innenminister unsere Daten an Staaten wie die USA weitergeben will. Wir Europäer können durch einen solchen Austausch nur verlieren. Solange die USA die Daten von Europäern nicht gesetzlich schützen und es dort keinen Rechtsschutz für Nichtamerikaner gibt, darf es keine Übermittlung europäischer Daten in die USA geben. Dies verbietet auch die Europäische Menschenrechtskonvention, die uns vor der Übermittlung unserer Daten an unsichere Drittstaaten schützt. Um die USA zur Einführung ausreichender Schutzvorkehrungen zu bewegen, kommt eine Aufhebung der Visumsbefreiung für US-Amerikaner, der Entzug von Landerechten für amerikanische Fluggesellschaften und ähnliche Mittel in Betracht, welche die USA in vergleichbaren Situationen in der Vergangenheit ihrerseits ohne Bedenken gegen Europäer eingesetzt haben.

Es gibt auch kein berechtigtes Bedürfnis nach einem verstärkten Datenaustausch. Schon heute bestehen Rechtshilfeabkommen zwischen der EU sowie Deutschland und den USA, welche die Zusammenarbeit im Rahmen konkreter Ermittlungsverfahren ermöglichen. Schon diese Abkommen versäumen es, die Sicherheit der betroffenen Europäer zu gewährleisten, weil die USA mit den erhaltenen Daten beliebig verfahren können und die Verwendung der Informationen weder gerichtlich noch von einem unabhängigen Datenschutzbeauftragten kontrolliert wird.

Wie verwahren uns dagegen, dass der Bundesinnenminister unsere Grundrechte weiter ausverkauft. Wir fordern den Bundesinnenminister stattdessen auf, sich im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft dafür einzusetzen, dass Daten von Europäern in den USA endlich gesetzlich geschützt werden und dass wir vor den amerikanischen Gerichten gegen Missbrauch und Fehler der amerikanischen Sicherheitsbehörden und Geheimdienste vorgehen können. Diese rechtsstaatlichen Mindeststandards für Europäer und andere Nichtamerikaner müssen in den USA allgemein eingeführt werden, auch für Daten, welche die USA selbst erheben. Schließlich dürfen Verträge mit den USA und anderen Staaten, die in unsere Grundrechte eingreifen, nur mit vorheriger parlamentarischer Zustimmung beschlossen werden. Dass dieses demokratische Grundprinzip gegenwärtig nicht gewährleistet ist, muss bei den Bürgerinnen und Bürgern auf Unverständnis stoßen und die Politikverdrossenheit weiter bestärken.

12.02.2007

Update vom 15.02.2007:

Das Europäische Parlament hat gestern eine „Entschließung zu SWIFT, dem Abkommen über Fluggastdatensätze und dem transatlantischen Dialog über diese Themen“ verabschiedet, in der es unter anderem heißt:

Das Europäische Parlament…

  • in der Erwägung, dass die Bekämpfung von Terrorismus und Verbrechen demokratisch angemessen legitimiert sein muss, woraus folgt, dass Programme für die gemeinsame Nutzung von Daten jederzeit parlamentarischer Kontrolle und der Überprüfung durch Gerichte unterliegen müssen…
  • bekräftigt seine Vorbehalte – die vor kurzem auch vom amerikanischen Kongress geäußert wurden – bezüglich der Methoden der Profilerstellung und der gezielten Datensuche, die die wahllose Anhäufung immer größerer Bestände personenbezogener Daten beinhalten, wie im Fall des von der amerikanischen Regierung benutzten ATS…
  • vertritt jedoch die Auffassung, dass diese Verbesserungen nicht ausreichend sind in Bezug auf den Schutz der Daten von EU-Bürgern und dass es sehr zu begrüßen wäre, wenn das Gesetz von 1974 über die Privatsphäre (Privacy Act) auf der Grundlage der Gegenseitigkeit auch für EU-Bürger gelten würde, damit sie Zugang zu den sie betreffenden Daten einschließlich des Anspruchs auf Berichtigung und Änderung dieser Daten sowie Zugang zu Rechtsbehelfen und zu einer unabhängigen Datenschutzbehörde erhielten;
  • vertritt die Auffassung, dass solche internationalen Abkommen, da sie die Grundrechte von EU-Bürgern und US-Bürgern berühren, unter uneingeschränkter Mitwirkung des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten sowie des amerikanischen Kongresses auszuhandeln wären;

Aushandlung des langfristigen Abkommens über Fluggastdatensätze

  • Politik anhand erwiesener Tatsachen: vor dem Abschluss eines neuen Abkommens muss eine sorgfältige Auswertung durchgeführt werden; die Frage der Wirksamkeit des laufenden Abkommens (und des Vorläuferabkommens) sowie die Frage der Kosten und der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Luftverkehrsunternehmen sollten behandelt werden; in der Auswertung sind auch die Umsetzung der Verpflichtungen und das Problem der Fluggastdaten im ATS zu behandeln…
  • ein künftiges Abkommen muss auf dem Kriterium der Angemessenheit beruhen, was den Schutz personenbezogener Daten angeht; aus europäischer Sicht steht fest, dass Regeln über den Schutz personenbezogener Daten im Bereich der dritten Säule dringend notwendig sind, sowie weltweit geltende Normen, die für sämtliche Kategorien personenbezogener Daten gelten

Zugang zu SWIFT-Daten

  • …weist darauf hin, dass die natürliche Folge darin besteht, dass die SWIFT die Pflicht hat, ihre derzeitige Praxis der Parallelaufzeichnung sämtlicher Daten über EU-Bürger und EU-Unternehmen auf ihrer amerikanischen Internet-Seite einzustellen oder ihren alternativen Datenbankstandort nach außerhalb des Hoheitsgebiets der USA zu verlegen…
  • erklärt sich darüber besorgt, dass europäische Unternehmen und Wirtschaftszweige, die in den USA Aktivitäten ausüben, die nicht unter das „Safe Harbour Agreement“ fallen, derzeit gezwungen werden können, personenbezogene Daten amerikanischen Stellen verfügbar zu machen, insbesondere amerikanische Zweigunternehmen von europäischen Banken, Versicherungsunternehmen, Einrichtungen der sozialen Sicherheit und Telekommunikationsdiensteanbietern…

2. Update vom 27.02.2007:

Interview des Radiosenders oldenburg eins zum Thema „Datenaustausch USA“ (22.02.07, MP3, 4 min.)

3. Update vom 12.05.2007:

SWIFT will Daten über innereuropäische Überweisungen künftig nicht mehr in den USA speichern (Handelsblatt vom 27.04.2007)

4. Update vom 13.07.2007:

Kritische Stellungnahme des Europäischen Parlaments zum endgültigen Abkommen zur Fluggastdatenübermittlung in die USA.

5. Ergänzung vom 13.03.2008:

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2 Kommentare »


  1. Was für Unsinn diese Sammelwut! — 22. Juli 2010 @ 22.27 Uhr

    Was für Handlanger stellen eigentlich die Regierungen der EU Länder dar? Im eigenen Land werden die Bürger gequält mit Vorschriften zum Datenschutz, während die Banken dazu gezwungen werden Daten zu grenzüberschreitenden Überweisungen und sei die Rechnung noch so klein an die USA Behörden herauszugeben. Wenn jetzt sich aber jetzt ein EU-Bürger erdreistet nachzufragen, welche Daten über ihn gespeichert wurden, dann läuft der gegen eine Wand. Früher oder später wird sich diese Paranoia der Regierenden rächen und Wahlbeteiligungen gegen Null Prozent laufen. Die Bankdatenmenge unserer international tätigen Übersetzungsagentur dürfte inzwischen ganz schön umfangreich sein.


  2. Google, DoubleClick: Daten auf Vorrat? – ☠ Ringfahndung — 23. August 2017 @ 11.00 Uhr

    […] Übrigens: Eine internationale Vergleichsuntersuchung von Privacy International aus dem Jahr 2006 kommt zu dem Ergebnis, dass das Datenschutzniveau der USA etwa dem von Thailand und den Philippinen entspricht. Es gebe in den USA „wenige Sicherungen und eine verbreitete Überwachungspraxis“. In keinem anderen Land sei der gesetzliche Schutz persönlicher Daten und die unabhängige Kontrolle der Datenverarbeitung so gering wie in den USA. […]

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