Aktuelle Gesetzesvorhaben: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Gesetzesvorhaben, die die Privatsphäre gefährden.
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==Pläne==
 
==Pläne==
  
 
Hier sind Pläne gesammelt, die noch in der Diskussion sind und noch nicht als Gesetzentwurf vorliegen.
 
Hier sind Pläne gesammelt, die noch in der Diskussion sind und noch nicht als Gesetzentwurf vorliegen.
 
===Welt===
 
====Briefdatensammlung====
 
Die USA fordern, dass ihnen künftig zu jedem Brief ein Datensatz mit Absender und Empfänger des Briefs übermittelt wird. Die Daten sollen in den USA gespeichert und zur Verdachtsgenerierung genutzt werden. Eine Reihe anderer Staaten fordert solche Daten auch. Hinter verschlossenen Türen wird über ein entsprechendes, bindendes internationales Abkommen verhandelt. Bisher wehrt sich nur Österreich gegen den Verstoß gegen das Postgeheimnis.
 
 
Schon heute wird den USA zu jeder dorthin versandten Express-Sendung ein Datensatz mit Absender und Empfänger übermittelt. Die deutsche DHL hält dieses Verfahren geheim.
 
 
[http://www.zeit.de/online/2008/04/post-ueberwachung?page=all Quelle 1], [http://www.zeit.de/online/2008/04/post-daten-protest?page=all Quelle 2]
 
  
 
===EU===
 
===EU===
====Internetkontrolle====
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====Fluggastdaten-Auslieferung an Kanada====
Künftig soll der Aufruf zum Terrorismus sowie das Anwerben und das Ausbilden von Terroristen über das Internet strafbar werden. Geplant ist dazu sogar die Sperrung von Webseiten und die Verhinderung der Suche in Suchmaschinen nach bestimmten Suchwörtern.
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Die EU plant ein neues Abkommen zur Auslieferung von Fluggastdaten an Kanada. Betroffen sind die Daten von Reisenden zwischen der EU und Kanada.  
  
[http://www.heise.de/newsticker/meldung/98296 Quelle]
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Kritische Inhalte:
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# Kanada begnügt sich nicht damit, im Einzelfall zur Strafverfolgung Reisedaten von der Fluggesellschaft anfordern zu können. Es will elektronischen Online-Zugriff auf die Daten aller Reisender. Dazu will es eine staatliche Datenbank mit sämtlichen Reisedaten aufbauen und diese fünf Jahre lang auf Vorrat speichern - flächendeckend und ohne Verdacht.
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# Kanada begnügt sich nicht damit, die Daten im Einzelfall abzurufen, wo es für ein Strafverfahren erforderlich ist. Das Abkommen erlaubt es Kanada vielmehr, Reisende automatisiert in "Risikokategorien" einzuteilen und auf undurchsichtiger Grundlage z.B. einer verschärften Befragung zu unterziehen.
  
===Bund===
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Datenschutzbeauftragte haben PNR-Abkommen wie folgt kritisiert:
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#[http://ec.europa.eu/justice/policies/privacy/docs/wpdocs/2010/wp178_de.pdf#page=8 Kritisiert] wird die „en bloc-Übermittlung“ von Fluggastdaten. Aus dem Blickwinkel der Verhältnismäßigkeit wäre eine Übermittlung von Fluggastdaten nur dann akzeptabel, wenn sie auf der Grundlage konkreter Informationen bzw. Hinweise in konkreten Bedarfsfällen (z.B. bei Verdacht einer Straftat) erfolgen würde. Die die Daten anfordernde zuständige Behörde müsste dann jeweils nachweisen, dass die Fluggastdaten in dem betreffenden Einzelfall benötigt werden.
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#Der Zweck von PNR-Abkommen besteht in der Bekämpfung des Terrorismus und schwerer (grenzüberschreitender) Kriminalität durch Erhebung sehr großer Datenmengen über alle Fluggäste, um damit eine Risikobewertung dieser Fluggäste vorzunehmen. Bisher hat der Datenschutzbeauftragte in den Begründungen bestehender oder geplanter PNR-Konzepte noch keine überzeugenden Argumente zur Rechtfertigung dieses Verfahrens und zum Nachweis der Verhältnismäßigkeit gefunden. Aktuelle Studien legten vielmehr den Schluss nahe, dass Profiling besonders bei der Terrorismusbekämpfung kontraproduktiv [http://ec.europa.eu/justice/policies/privacy/docs/wpdocs/2010/wp178_de.pdf#page=5 ist].
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# Die Aufbewahrungszeit von fünfeinhalb Jahren sei "eindeutig unverhältnismäßig", vor allem, wenn man diese Aufbewahrungszeit vergleiche mit dem früheren australischen PNR-Konzept, in dem eine Speicherung der Daten gar nicht bzw. nur fallweise vorgesehen war. Nach Ansicht des EDSB sind PNR-Daten grundsätzlich zu löschen, wenn die Kontrollen, die anlässlich der Datenübermittlung durchgeführt wurden, keine Zwangsmaßnahmen ausgelöst haben.
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#Die Definition von "Terrorismus" ist schwammig (sie erfasst auch Verhalten, das nicht verboten ist!).
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#Die im Anhang des Vorschlags aufgelisteten PNR-Daten gingen über das hinaus, was die Datenschutzbehörden in den Stellungnahmen der Artikel 29-Datenschutzgruppe für angemessen gehalten [http://ec.europa.eu/justice/policies/privacy/docs/wpdocs/2004/wp88_de.pdf#page=9 haben].
  
====Zentrales Melderegister====
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Das von der EU-Kommission ausgehandelte Abkommen bedarf der Zustimmung von EU-Parlament und EU-Ministerrat. Deutschland hat bereits Kritik geäußert.
Die Bundesregierung plant die Einführung eines zentralen Melderegisters für alle Bürger in Deutschland. [http://www.heise.de/newsticker/meldung/83859 Quelle]
 
  
Von jeder in Deutschland gemeldeten Person würden mindestens 27 persönliche Daten gespeichert, wesentlich mehr als heute in den Meldebehörden erfasst sind. Darunter
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Dokumente:
*das Geschlecht,
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*[http://cryptome.org/2013/03/pnr-eu-ca-draft.pdf Entwurf des Abkommens EU-Kanada vom 19.03.2013]
*die Religionszugehörigkeit,
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*[https://secure.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/Consultation/Opinions/2011/11-07-15_PNR_Australia_DE.pdf Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zum Entwurf des EU-australischen Abkommens vom 05.11.2011]
*der Familienstand sowie
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*[https://secure.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/Consultation/Opinions/2010/10-10-19_PNR_DE.pdf Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zu der Mitteilung der Kommission über das sektorübergreifende Konzept für die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR) an Drittländer vom 30.12.2010]
*die Steueridentifikationsnummer, die jeder Steuerpflichtige sein Leben lang behält. Auch
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*[http://pnr.digitalegesellschaft.de Abgeordnete kontaktieren]
*Pass- und Ausweisdaten sollen gespeichert werden.  
 
*Neben der E-Mail-Adresse ("elektronische Bürgeradresse") sowie
 
*Hochzeitstag- und Ort sollen auch
 
*die gesetzlichen Vertreter samt
 
*Doktorgrad,
 
*Anschrift,
 
*Geburtstag,
 
*Geschlecht und
 
*Todestag im Bundesmelderegister erfasst werden. Die gleichen Daten werden von
 
*Ehegatten,
 
*Lebenspartnern und
 
*minderjährigen Kindern gespeichert.  
 
Weitere Informationen sollen für bestimmte Zwecke erfasst werden:
 
*Darf die Person wählen oder gewählt werden?
 
*Ist sie bereits für den Wehrdienst erfasst worden?
 
*Wurde eine Waffenerlaubnis erteilt; wenn ja, wann?
 
  
In den kommunalen Meldebehörden sollen noch mehr Daten gespeichert werden als im Bundesmelderegister. Für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten sollen unter anderem erfasst werden:
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====Datenauslieferung an die USA====
*Steuerklasse,  
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Die EU verhandelt seit 2007 mit den USA über ein allgemeines Abkommen zur Übermittlung persönlicher Informationen (z.B. Bankdaten, Reisedaten, Internet-Nutzungsdaten) von Europäern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden. An den Verhandlungen sind Vertreter der jeweiligen Ratspräsidentschaft, der EU-Kommission und des US-amerikanischen Innenministeriums [http://www.europarl.europa.eu/sides/getAllAnswers.do?reference=E-2006-5454&language=DE beteiligt], nicht aber das Europäische Parlament.  
*Freibeträge,  
 
*rechtliche Stellung der Kinder,  
 
*Namen und Anschrift der Stiefeltern.  
 
*Auch Name und Anschrift der Wohnungseigentümer müssten erfasst werden.
 
  
Neu ist, dass die Daten der Meldebehörden zur Feststellung der Identität genutzt werden könnten. Mit der nach dem Referentenentwurf geplanten umfangreichen Datenspeicherung wird die Identifizierung von Personen wesentlich leichter. Der Gesetzentwurf sieht zudem eine erhebliche Ausweitung der Zugriffsmöglichkeit für Geheimdienste und Verfassungsschutz vor. BND und Militärischer Abschirmdienst dürften auf alle beim Bundesmelderegister und den Meldebehörden gespeicherten Daten zugreifen. Das gleiche Recht hätten auch Polizei, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsbehörden, Zollfahndung und zur Strafverfolgung auch Finanzbehörden. Sogar Private können zur Geltendmachung von Forderungen auf die Daten zugreifen.
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In den USA existiert zurzeit kein gesetzlicher Schutz für Daten über Europäer. Die USA wollen dies auch nicht ändern, sondern - wie im Fall der Fluggastdaten - nur Versprechen ("Zusicherungen") der Regierung anbieten. Selbst Daten über Rasse, Religion, politische Meinung, Gesundheit und Sexualleben einer Person sollen nach dem aktuellen Verhandlungsstand übermittelt werden dürfen, wenn - nicht näher definierte - "angemessene Vorkehrungen" gesetzlich vorgesehen sind. Europäische Bürger sollen - wie im Fall der Fluggastdaten - keinerlei gerichtlich durchsetzbare Rechte erhalten. Experten weisen darauf hin, dass es in der Praxis selbst für US-Amerikaner oft unmöglich ist, sich gegen Datenmissbrauch oder -fehlgebrauch der Regierung zu wehren.
  
Derzeit sind nur wenige Daten bei den Meldebehörden hinterlegt, etwa Name, Geburtsdatum, Geburtsort, früher Wohnsitz, Tag des Zuzugs und das Geschlecht.
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Im Einzelnen hat die EU-US-"High Level Contact Group on data protection and data sharing (HLCG)" die folgenden angeblich gemeinsamen Datenschutzprinzipien erarbeitet:
  
[http://www.heise.de/newsticker/meldung/103157 Quelle]
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# Zweckbestimmung und -begrenzung: Daten müssen für einen bestimmten Zweck gesammelt werden. Sie sollen aber im Sicherheitsbereich auch für jeglichen anderen Zweck verwendet werden dürfen, ebenso wenn es wegen "wirtschaftlicher oder finanzieller Interessen" erforderlich ist.
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# Datenintegrität
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# Verhältnismäßigkeitsgebot
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# Datensicherheit
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# Sensible Daten: Daten über Rasse, Religion, politische Meinung, Gesundheit und Sexualleben einer Person sollen übermittelt werden dürfen, wenn - nicht näher definierte - "angemessene Vorkehrungen" gesetzlich vorgesehen sind.
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# Verantwortlichkeit
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# Aufsicht: Es muss keine unabhängige Aufsichtsbehörde geben, sondern die Aufsicht kann von einer höherrangigen Behörde (z.B. Ministerium) ausgeübt werden. Die Aufsichtsstelle muss auch nicht unabhängig von der Regierung sein.
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# Auskunfts- und Berichtigungsanspruch
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# Benachrichtigungsanspruch
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# Rechtsweg: Die USA wollen Europäern keinen Rechtsweg zu Gerichten zugestehen.
  
====Biometrischer Personalausweis====
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Die wirklichen Mindesterfordernisse des Datenschutzes finden sich [http://www.daten-speicherung.de/index.php/zehn-gebote-zum-schutz-der-privatheit/ hier]. Die Kommission vergisst aber,
Die Bundesregierung plant, Personalausweise mit einem kontaktlosen Funkchip zu versehen. Auf diesem sollen neben den Ausweisdaten auch ein biometrisches Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. [http://www.heise.de/newsticker/meldung/97138 Quelle]
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dass all diese Maßstäbe nur für den privaten Sektor gelten. Für den staatlichen Bereich gibt es noch keinen gemeinsamen Schutzstandard.
  
==Gesetzentwürfe==
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In einer gemeinsamen [http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/en/er/101043.pdf Erklärung] von EU-Kommission und USA am 10.06.2008 heißt es, Daten müssten zum Zweck der Strafverfolgung zwischen der EU und den USA ausgetauscht werden. Mit den Gesprächen werde ein Übereinkommen zur verstärkten Zusammenarbeit auf allen Gebieten der Strafverfolgung angestrebt.  
Hier sind Pläne gesammelt, die schon als Gesetzentwurf vorliegen und über deren Einführung zurzeit die zuständigen Stellen beraten.
 
  
===EU===
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Der weitere Stand findet sich in einer gemeinsamen [http://useu.usmission.gov/Dossiers/Data_Privacy/Dec1208_SLCG_Statement.asp Erklärung] vom 12.12.2008. Unter anderem soll die "gegenseitige Anwendung des Datenschutzrechts auf Private" eingeführt werden. Das könnte bedeuten, dass das bessere EU-Recht keine Anwendung mehr findet. Hierüber wird ebenso noch verhandelt wie über die Frage, ob wir einen Zugang zu den Gerichten in den USA bekommen. Selbst, wenn letzteres formal durchgesetzt wird, weisen die US-Gerichte alle Klagen ab, in denen sich die Regierung auf eine Gefährdung der nationalen Sicherheit beruft. Dies genügt der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht. [http://www.statewatch.org/analyses/no-78-eu-us-dp.pdf Details... (englisch)]
====Fluggastdatensammlung====
 
Die Flugreisen sämtlicher europäischer Bürger sollen verdachtsunabhängig registriert und 13 Jahre lang in Datenbanken aufbewahrt werden. Erfasst werden sollen sämtliche Flüge zwischen Europa und Nicht-EU-Staaten. Zu den Daten gehören Wohnadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Adresse und Telefonnummer am Zielort, Zahlungsdaten einschließlich Kreditkartennummer, Reiseverlauf, Essen und alle zu einer Mietwagen- oder Hotelbuchung gehörenden Daten (sogenannte "Passenger Name Records" oder "PNR").
 
  
Kritik: "Da für keine einzige Straftat – erst recht nicht für terroristische Anschläge - nachgewiesen ist, dass sie mit heute nicht verfügbaren Daten hätte verhindert werden können, ist der Vorschlag von vornherein untauglich. Stattdessen würde er Millionen von Euro verschlingen, die an anderer Stelle dringend benötigt werden, um etwa die radikalen Kürzungen der letzten Jahren bei Projekten zur Gewaltprävention rückgängig zu machen. Nach Angaben der EU-Kommission würde die Flugdatensammlung allein im ersten Jahr 600 Mio. Euro Steuergelder kosten, in den Folgejahren jeweils 73 Mio. Euro. Die Fluggesellschaften würde das Vorhaben im ersten Jahr 18 Mio. Euro und in den Folgejahren je 7 Mio. Euro kosten. All diese Kosten wären letztlich vom Bürger durch Steuern oder höhere Flugpreise zu tragen." [http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/194/1/lang,de/ Quelle]
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Am 28.10.2009 legte die High Level Contact Group ihren [http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/09/st15/st15851.en09.pdf Abschlussbericht] vor.
  
====Visa Informations-System (VIS)====
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Ende 2009 [http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/09/st17/st17024.de09.pdf ersuchte] der Europäische Rat die Kommission, "eine Empfehlung zur Aushandlung von Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über Datenschutz und gegebenenfalls über Datenaustausch zu Zwecken der Strafverfolgung vorzulegen, die auf der Arbeit der hochrangigen Kontaktgruppe EU-USA für den Informationsaustausch und den Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten aufbaut". Die Kommission führte eine [http://ec.europa.eu/justice_home/news/consulting_public/news_consulting_0005_en.htm Anhörung] dazu durch.
Die EU hat eine zentrale Datenbank über alle Personen eingerichtet, die ein Visum zum Aufenthalt in der EU beantragt haben. Künftig soll ein Visum nur noch erhalten, wer ein biometrisches Foto und alle 10 Fingerabdrücke abgibt. Diese biometrischen Daten werden zusammen mit den Daten über die Person in die zentrale Datenbank eingestellt und fünf Jahre auf Vorrat gespeichert. Diverse Stellen haben Online-Zugriff auf die Datenbank. [http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l14517.htm Quelle]
 
  
====Ausbau von Europol====
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Der Europäische Rat berät zurzeit, welches Mandat er der Kommission für die Aufnahme von Verhandlungen erteilt.
Die europäische Polizeibehörde Europol soll künftig nicht mehr zur Bekämpfung organisierter Kriminalität, sondern für eine Vielzahl weiterer Delikte tätig werden. Europol soll künftig auch Daten privater Stellen sammeln. Außerdem soll ein automatischer, massenhafter Austausch von Daten zwischen Europol und nationalen Behörden erfolgen ("Interoperabilität"). Europol soll automatisierten Zugriff auf "nationale und internationale Informationssysteme" erhalten. Auf Daten unbescholtener, nicht vorbestrafter Bürger soll künftig unbeschränkt zugegriffen werden dürfen. Die Erforderlichkeit der gespeicherten Daten soll nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle drei Jahre überprüft werden. Der Zugang der Betroffenen zu ihren eigenen Daten wird unangemessen eingeschränkt. [http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/Consultation/Opinions/2007/07-02-16_Europol_DE.pdf Quelle 1], [http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/077/1607742.pdf Quelle 2]
 
  
===Bund===
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Weitere Informationen:
====Bundeskriminalamt: Online-Durchsuchungen, Rasterfahndung====
 
  
Das Bundeskriminalamt soll erstmals die Erlaubnis erhalten, selbst exekutivisch tätig zu werden. Erlaubt werden sollen Rasterfahndung, der große Lauschangriff, die Telefonüberwachung und die Online-Durchsuchung. Zur Online-Durchsuchung will der Bundesinnenminister dem Bundeskriminalamt erlauben, sich online in private Computer einzuhacken und Daten abzugleichen. Das BKA soll zudem personenbezogene Daten auch aus den Datenbeständen von Privatunternehmen erheben, speichern und verstärkt auf die erkennungsdienstliche Behandlung zurückgreifen dürfen. Für Ermittlungen ist der praktisch unregulierte Einsatz von Observationen auch mit Hilfe technischer Mittel vorgesehen. Dies beinhaltet die akustische und optische Überwachung der Betroffenen sowie den Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern auch innerhalb von Wohnungen. Zu diesem Zwecke sollen Mitarbeiter des BKA auch Urkunden verändern und fälschen dürfen. Ebenso wird das Recht eingeräumt, die Anfertigung von Lichtbildern und Tonaufnahmen in Wohnungen Unbeteiligter vorzunehmen, sofern sich ein Betroffener dort aufhält. Betroffene würden von den Maßnahmen nur in Ausnahmefällen benachrichtigt.
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* [http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/09/st15/st15851.en09.pdf Abschlussbericht] der hochrangigen EU-US-Kontaktgruppe über Datenaustausch vom 28.10.2009
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*[http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/609&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en EU-Kommission: Europäische Kommission will Datenschutzabkommen mit den USA mit strengen Regeln für den Schutz der Privatsphäre vom 26.05.2010]
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*[http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/10/216&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en EU-Kommission: EU-US data protection agreement negotiations: frequently asked questions vom 26.05.2010]
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*[http://ec.europa.eu/governance/impact/planned_ia/docs/133_jls_recomm-us_data_protection_en.pdf Impact Assessment der Kommission vom Mai 2010] (englisch)
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* [http://ec.europa.eu/home-affairs/news/consulting_public/0005/contributions/citizens/p_breyer_citizen_en.pdf Eigene kritische Stellungnahme vom 12.03.2010] (englisch)
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* [http://www.daten-speicherung.de/index.php/schaeubles-daten-exhibitionismus-gefaehrdet-die-sicherheit-der-europaeer/ Pressemeldung vom 12.02.2007]: Schäubles Daten-Exhibitionismus gefährdet die Sicherheit der Europäer
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*[http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/Consultation/Opinions/2008/08-11-11_High_Level_Contact_Group_DE.pdf Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 11.11.2008]
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*[http://www.statewatch.org/analyses/no-78-eu-us-dp.pdf Kommentar von Statewatch]
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*[http://translate.google.lu/translate?u=http%3A%2F%2Fwww.riksdagen.se%2Fwebbnav%2F%3Fnid%3D251%26doktyp%3Dfpm%26dok_id%3DGX06FPM100%26rm%3D2009%2F10%26bet%3DFPM100&sl=sv&tl=en&hl=&ie=UTF-8 Position der schwedischen Regierung]
  
[http://www.fuldainfo.de/page/include.php?path==content/articles.php&contentid==13960 Quelle 1], [http://www.tagesspiegel.de/politik/Deutschland-Datenschutz-Online-Durchsuchungen;art122,2328982 Quelle 2], [http://www.ccc.de/updates/2007/bkaterror?language==de Quelle 3]
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====Elektronisches System zur Aufzeichnung der Ein- und Ausreisenden ("Smart Borders")====
  
[http://www.fdp-fraktion.de/webcom/show_article.php/_c-334/_nr-963/_p-1/i.html Kritik] der FDP:
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Die EU-Kommission will, dass künftig alle Personen aus Nicht-EU-Staaten, die nach Europa ein- und ausreisen, elektronisch erfasst werden. Es soll also zentral erfasst werden, welche Drittstaatsangehörigen sich in der EU aufhalten und in der Vergangenheit aufgehalten haben. Dies soll auch Personen betreffen, die kein Visum benötigen (z.B. Schweizer, Kanadier, Australier, US-Amerikaner). Reist eine Person nicht rechtzeitig aus, wird Alarm gegeben. Die Reisendenregistrierung könnte die Grundlage für ein elektronisches Einreise-Genehmigungssystem und eine automatisierte Risikoeinstufung jedes Einreisewilligen bilden.
  
Würde der Entwurf Gesetz, wäre das BKA nicht wieder zu erkennen, so das Fazit der FDP-Innenexpertin. Während ganz Deutschland auf die Scharmützel um die Online-Durchsuchung starre, entstünde hinter den Kulissen „so etwas wie eine Superpolizei nach dem Vorbild des FBI, die im Kampf gegen den Terror fast alles darf“, kritisiert Piltz. So bekäme das Bundeskriminalamt umfassende verdeckte Ermittlungsbefugnisse, wie der Einsatz von V-Leuten, die Überwachung von Telefon und E-Mailverkehr, die Durchführung von Rasterfahndungen oder die Abfrage von Verbindungsdaten. „Das sind Maßnahmen, wie man sie eigentlich eher bei den Nachrichtendiensten als bei der Polizei erwarten würde. Und das alles ohne ausreichende Kontrolle“, warnte Piltz.
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Außerdem sollen Vielreisende wie Geschäftsleute oder deren Familienangehörige in einem freiwilligen "Registrierungsprogramm" die Möglichkeit erhalten, über automatische Kontrollschleusen in die EU gelangen, nachdem sie sich einer Vorprüfung unterzogen und ihre biometrischen Daten abgegeben haben. Dieses freiwillige Programm stellt eine Vorstufe auf dem Weg zu einer verpflichtenden Abgabe und Vorratsspeicherung der biometrischen Merkmale wie in den USA dar.
  
Jedoch werden in den Augen der FDP-Innenexpertin nicht nur die Befugnisse ausgeweitet, die Ermittlungen können zukünftig auch weitestgehend im Dunklen ablaufen. Der Richtervorbehalt und die Benachrichtigungspflichten würden „zurückgedrängt und der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung umgangen werden“, kritisiert die Liberale. Auch im Bereich der Terrorismusbekämpfung würde das BKA – ähnlich dem US-amerikanischen Vorbildern FBI – zur Superinstitution werden, „teilweise sogar, ohne die Länder informieren zu müssen“. Die Landeskriminalämter würden auf die Aufgabe der Amtshilfe reduziert und „dem BKA faktisch unterstellt“.
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Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag will die EU-Kommission Anfang 2012 vorlegen.
  
====Ausländer-Ausweis, Fingerabdrücke aller Ausländer====
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Bislang wird datenschutzfreundlich dezentral jeder Pass gestempelt, um den Tag der Ein- und Ausreise festzuhalten. Nur 11 EU-Staaten erfassen Ein- und Ausreise elektronisch.
  
Bundesinnenminister Schäuble will ausländische Staatsbürger/innen verpflichten, eine elektronische Aufenthaltskarte bei sich zu führen. [http://www.heise.de/newsticker/meldung/78841/ Quelle]
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Der Europäische Datenschutzbeauftragte kritisierte an dem Plan schon 2008
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*die Vielzahl von Einzelvorschlägen der EU-Kommission zur "Sicherung der Außengrenzen" statt der Präsentation einer Gesamtstrategie,
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*das Fehlen zuverlässiger Belege für die Erforderlichkeit neuer Datensammlungen,
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*das Fehlen einer Auswertung bestehender Systeme dieser Art (z.B. in einigen EU-Mitgliedsstaaten und den USA - so hätte das US-System für 1 Mrd. US-$ gerade einmal zu 1.500 Einreiseverweigerungen geführt),
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*die Verwendung biometrischer Daten für das System,
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*die Umkehr der Unschuldsvermutung, die darin liegt, dass alle Reisenden als potenzielle Rechtsbrecher angesehen und ohne Anlass gespeichert werden.
  
Gemäß einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur Änderung des Ausländerzentralregistergesetzes (AZR) sollen von allen Ausländern (außer Schweiz und EU) Fingerabdrücke im Ausländerzentralregister gespeichert werden. Dies soll auch für dauerhaft in Deutschland lebende Personen gelten.
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2011 meldete er erneut Zweifel an der Notwendigkeit und Effizienz eines solchen Systems an. Das Registrierte-Reisende-Programm hält er für überflüssig, weil es schon jetzt Visa gibt, welche die wiederholte Einreise erlauben.
  
===Bundesländer===
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Das Europäische Parlament bezweifelte 2009, "ob die Umsetzung eines solchen Systems unbedingt notwendig ist".
  
Die Kultusminister der deutschen Bundesländer planen die Einführung einer bundesweiten Datenbank, in der sämtliche Daten über Schüler/innen und Lehrer/innen eingespeichert werden, angeblich um die Bildung zu verbessern. Jede/r Schüler/in soll eine einheitliche "Schüler-Identifikationsnummer" erhalten. [http://www.wdr.de/themen/politik/bildung/kmk_datenbank/index.jhtml Quelle]
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Die Grünen im Europaparlament kritisieren: "Die EU versucht, für viel Geld ein US-Programm zu kopieren, das wir hier in Europa überhaupt nicht brauchen und das in den USA nicht mal besonders gut funktioniert. Das 'Smart-Borders'-Paket kostet voraussichtlich mehr als eine Milliarde Euro. Es bringt aber nichts – außer mehr Überwachung und Bürokratie. Es ist deshalb reine Verschwendung."
  
====Baden-Württemberg====
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Weitere Informationen:
=====Polizei=====
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*[http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/1234&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en Pressemitteilung der EU-Kommission vom 25.10.2011]
Die Polizei in Baden-Württemberg soll mehr Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten erhalten (ausgeweitete Telefon- und Videoüberwachung, verdachtsloses Kfz-Kennzeichenscanning). [http://www.heise.de/newsticker/meldung/94747 Quelle]
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*[http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/11/728&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en FAQ der EU-Kommission (englisch)]
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*[http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/shared/Documents/Consultation/Comments/2008/08-03-03_Comments_border_package_EN.pdf Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 03.03.2008 (englisch)]
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*[http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/Consultation/Opinions/2011/11-07-07_Migration_EN.pdf Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 07.07.2011 (englisch)]
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*[http://www.europarl.europa.eu/RegData/seance_pleniere/textes_adoptes/definitif/2009/03-10/0085/P6_TA%282009%290085_DE.pdf Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009]
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*[http://ec.europa.eu/home-affairs/news/intro/docs/20111025/20111025-680%20de.pdf Die vollständige Mitteilung der EU-Kommission: "Intelligente Grenzen: Optionen und weiteres Vorgehen" (25.10.2011)]
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*[http://www.statewatch.org/news/2008/jul/eu-exit-entry.pdf Kritischer Bericht für den Bürgerrechtsausschuss vom 25. Juni 2008 (englisch)]
  
[http://www.landtag-bw.de/kontakte/index.asp Schreiben Sie dem Petitionsausschuss des Landtags Ihre Meinung]
 
 
====Brandenburg====
 
=====Polizei=====
 
In Brandenburg ist seit Juni 2006 die Verschärfung des Polizeirechts [https://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id==259393 geplant]. Unter anderem soll das Abhören von Telefonen, die Standortermittlung von Mobiltelefonen sowie eine anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung eingeführt werden. Die Linkspartei hat eine Verfassungsbeschwerde angekündigt.
 
 
[http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w4/drs/ab%5F3500/3508.pdf Gesetzentwurf]
 
 
=====Schüler-ID=====
 
 
Ein Gesetzesentwurf sieht die Einrichtung einer landeseigenen und -einheitlichen Schülernummer vor, "um individuelle schulische Bildungsverläufe von Schülern ohne namentlichen Bezug nachzuvollziehen und auszuwerten".
 
 
[http://www.heise.de/newsticker/meldung/92117 Quelle]
 
 
====Sachsen====
 
=====Polizei=====
 
Der sächsische Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) will die Telefonüberwachung massiv ausweiten, automatische Kfz-Kennzeichenscanner erlauben und die Voraussetzungen von Wohnungsdurchsuchungen absenken.
 
 
[http://www.jungewelt.de/2007/01-05/057.php Quelle]
 
 
====Saarland====
 
=====Polizei=====
 
Saarland soll ein neues Polizeigesetz bekommen. Wie in Schleswig-Holstein enthält der Gesetzentwurf die "anlassfreie elektronische Erfassung von KFZ-Kennzeichen", mit der ein KFZ-Scanning im Gefahrenfall erlaubt werden soll. Dabei werden die Daten aller KFZ mit Fahndungsdaten abgeglichen.
 
 
Die staatliche Videoüberwachung soll nicht mehr auf Kriminalitätsschwerpunkte beschränkt bleiben, sondern immer dann erlaubt werden, "wenn es der Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit dient." Die Videoüberwachung aller Schulhöfe ist geplant. Die Telekommunikationsüberwachung soll schon bei der Vorbereitung einer Straftat möglich sein.
 
 
Der Referentenentwurf, der auch von der saarländischen SPD und FDP kritisiert wird, soll nun dem Kabinett vorgelegt und danach im Landtag zur Abstimmung eingebracht werden. Im Saarland regiert die CDU mit absoluter Mehrheit.
 
 
[http://www.heise.de/newsticker/meldung/72772 Quelle]
 
 
Schreiben Sie dem Petitionsausschuss des Landtags Ihre Meinung: [mailto:r.riemann@landtag-saar.de Mail]
 
 
====Thüringen====
 
=====Polizei=====
 
Thüringen soll ein neues Polizeigesetz bekommen. Der Gesetzentwurf enthält unter anderem die "anlassfreie elektronische Erfassung von KFZ-Kennzeichen", mit der ein KFZ-Scanning im Gefahrenfall erlaubt werden soll. Dabei werden die Daten aller KFZ mit Fahndungsdaten abgeglichen.
 
 
[http://www.pr-inside.com/de/notwendige-veraenderungen-r113689.htm Quelle]
 
 
Schreiben Sie dem Petitionsausschuss des Landtags Ihre Meinung: [mailto:petitionsausschuss@landtag.thueringen.de Mail]
 
 
==Umgesetzt==
 
 
Hier sind Maßnahmen gesammelt, die bereits eingeführt worden sind.
 
 
===Bund===
 
===Bund===
====Vorratsdatenspeicherung====
 
Künftig soll sechs Monate lang gespeichert werden, wer wann wo mit wem per Telefon, Handy, Email oder Internet kommuniziert hat. Anonyme Emailkonten und Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.
 
 
Ausführliche Infos finden sich auf [http://www.vorratsdatenspeicherung.de www.vorratsdatenspeicherung.de]. Der Gesetzentwurf findet sich [http://www.humanistische-union.de/fileadmin/hu_upload/doku/vorratsdaten/de-recht/bmj_2006.11.pdf hier].
 
  
====Fluggastdatenübermittlung an Bundespolizei====
+
====Arbeitnehmerüberwachung====
Luftfahrtunternehmen sollen zur Übermittlung bestimmter Passagierdaten bei Flügen aus Drittstaaten in EU-Mitgliedstaaten an die Bundespolizeidirektion verpflichtet werden. Die Speicherdauer von Videoaufzeichnungen im Aufgabenbereich der Bundespolizei wurde von 48 Stunden auf 30 Tage verlängert.
 
  
[http://dip21.bundestag.de/dip21.web/searchProcedures/simple_search_list.do?selId=9469&method=select&offset=0&anzahl=10&sort=3&direction=desc Weitere Informationen]
+
Der Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz sieht einen dramatischen Abbau des Datenschutzes am Arbeitsplatz vor. So kann Videoüberwachung am Arbeitsplatz derzeit nur bei konkretem Verdacht gegen bestimmte Personen als letztes Mittel zulässig sein. Nach dem geplanten "Beschäftigtendatenschutzgesetz" könnte jeder Arbeitsplatz hingegen permanent und ohne jeden Anlass videoüberwacht werden.  
  
====Zentrale Steuerdatenbank mit allen Einkommensdaten====
+
Zudem würde der anlass- und verdachtslose Abgleich von Beschäftigtendaten, um etwaige Pflichtverletzungen aufzuspüren, erstmals legalisiert werden ("Screening"). Derzeit ist ein solches Stochern im Nebel ohne jeglichen Verdachtsmoment verboten.
  
In Zukunft soll ein zentrales Datenregister sämtliche Einkommensdaten abhängig Beschäftigter der letzten vier Jahre erfassen ("Elektronischer Einkommensnachweis", ELENA). Damit sollen Sozialmissbrauch unterbunden und Bürokratie abgebaut werden. Das heißt aber im Klartext auch, dass demnächst zehntausende von Sachbearbeitern Zugriff auf persönliche Vermögensangaben haben. [http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,486104,00.html Quelle]
+
"Im Ergebnis würden die vorgesehenen Änderungen in zentralen Bereichen des Arbeitslebens eine Verschlechterung des Datenschutzes für die Beschäftigten zur Folge haben", warnen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Die Gewerkschaften laufen Sturm gegen das Vorhaben.
  
Unter dem Namen "Jahressteuergesetz 2008" lassen CDU, CSU und SPD eine zentrale Datenbank der Finanzbehörden in Berlin einrichten. Die Steuerdaten waren zuvor nur dezentral bei den einzelnen Finanzämtern gespeichert. Die neue zentrale Datei soll Daten zum Ehepartner, zu Kindern, zur Religionszugehörigkeit, zur Steuerklasse und zu Freibeträgen enthalten.
+
Der Bundestag will die Arbeitnehmerüberwachung durch Änderungen des Regierungsentwurfs noch weiter ausweiten (siehe "[http://www.aus-portal.de/media/BeschDS_FV.pdf Formulierungsvorschläge]" des Bundesinnenministeriums vom 07.09.2011):
  
====Gläserne Bankkonten von Hartz-IV-Empfängern====
+
*Das Fernmeldegeheimnis für private Gespräche und E-Mails am Arbeitsplatz soll abgeschafft werden. Der Arbeitgeber soll auch private Gespräche mithören dürfen - um zu überprüfen, ob sie wirklich privat sind.
Union und SPD es im Rahmen der Unternehmenssteuerreform den Jobcentern und Arbeitsämtern bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch ermöglicht, elektronisch abzufragen, über welche Konten, Depots und Bausparverträge diese Personen verfügen. Auch bei Wohngeld- und BAFöG-Empfängern soll der Zugriff erlaubt werden. Eine vorherige Anfrage an den Betroffenen ist nicht erforderlich, wenn sie "keinen Erfolg verspricht". Die Ämter sollen nicht nur auf die Stammdaten Zugriff erhalten, sondern auch auf Kontostand und Umsätze. [http://www.heise.de/newsticker/meldung/93001 Quelle]
+
*Das Mithören dienstlicher Telefongespräche und das Mitlesen dienstlicher E-Mails soll permanent und ständig zugelassen werden, nicht mehr nur stichprobenhaft in vorher mitzuteilenden Zeiträumen.
 +
*Die permanente Videoüberwachung von Beschäftigten soll ganz allgemein "zur Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen" zugelassen werden.
 +
*Der anlass- und verdachtslose Abgleich von Beschäftigtendaten ("Screening") soll nicht mehr nur zur Aufdeckung von Verfehlungen zugelassen werden, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, sondern auch zum Aufspüren minder schwerer "Pflichtverletzungen".
 +
*Innerhalb von Konzernen soll eine uneingeschränkte Übermittlung von Arbeitnehmerdaten zugelassen werden.
 +
*Eignungstests nach Methoden, die wissenschaftlich nicht anerkannt sind, sollen zugelassen werden.
 +
*Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge sollen künftig Vorrang vor dem Datenschutzgesetz erhalten und selbst das geringe gesetzliche Schutzniveau gänzlich aufheben dürfen.
  
===Bundesländer===
+
Nutzt ein Arbeitgeber seine Spielräume, wird das geplante Gesetz - in den Worten der Datenschutzbeauftragten - "zu einer ständigen Kontrolle der Beschäftigten führen oder den Betroffenen den Eindruck einer umfassenden Überwachung am Arbeitsplatz vermitteln - etwa durch ständige Videoüberwachung oder regelmäßige Aufzeichnung, Mitschnitte oder Mithören von Ferngesprächen".  
====Berlin====
 
=====Polizei=====
 
Die Polizei in Berlin erhält mehr Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten: Zulassung von Videoaufnahmen und -aufzeichnungen im öffentlichen Personennahverkehr, bei Großveranstaltungen wie Sportereignissen sowie zur Eigensicherung der Polizei; Erhebung und Untersuchung von DNA-Vergleichsproben vermisster Personen; Standortfeststellung vermisster oder suizidgefährdeter Personen) [http://www.berlin.de/landespressestelle/archiv/2007/08/21/83844/index.html Quelle]
 
  
==Editieren==
+
Die Gewerkschaften und 3.000 Betriebsräte [http://www.dgb.de/themen/++co++289c3c00-f57c-11e0-4ff5-00188b4dc422 wollen] den Gesetzentwurf ganz stoppen. Die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) bestätigt in dem [http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=8717838/1fnhqc6/index.html SWR-Fernsehbeitrag "Ausgespähte Mitarbeiter - Bundesregierung will Chefs das Spionieren erleichtern"] vom 11.10.2011, dass es für Beschäftigte deutlich
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Aktuelle Version vom 21. Mai 2014, 23:07 Uhr

Aktuelle Gesetzesvorhaben, die die Privatsphäre gefährden.

Pläne[Bearbeiten]

Hier sind Pläne gesammelt, die noch in der Diskussion sind und noch nicht als Gesetzentwurf vorliegen.

EU[Bearbeiten]

Fluggastdaten-Auslieferung an Kanada[Bearbeiten]

Die EU plant ein neues Abkommen zur Auslieferung von Fluggastdaten an Kanada. Betroffen sind die Daten von Reisenden zwischen der EU und Kanada.

Kritische Inhalte:

  1. Kanada begnügt sich nicht damit, im Einzelfall zur Strafverfolgung Reisedaten von der Fluggesellschaft anfordern zu können. Es will elektronischen Online-Zugriff auf die Daten aller Reisender. Dazu will es eine staatliche Datenbank mit sämtlichen Reisedaten aufbauen und diese fünf Jahre lang auf Vorrat speichern - flächendeckend und ohne Verdacht.
  2. Kanada begnügt sich nicht damit, die Daten im Einzelfall abzurufen, wo es für ein Strafverfahren erforderlich ist. Das Abkommen erlaubt es Kanada vielmehr, Reisende automatisiert in "Risikokategorien" einzuteilen und auf undurchsichtiger Grundlage z.B. einer verschärften Befragung zu unterziehen.

Datenschutzbeauftragte haben PNR-Abkommen wie folgt kritisiert:

  1. Kritisiert wird die „en bloc-Übermittlung“ von Fluggastdaten. Aus dem Blickwinkel der Verhältnismäßigkeit wäre eine Übermittlung von Fluggastdaten nur dann akzeptabel, wenn sie auf der Grundlage konkreter Informationen bzw. Hinweise in konkreten Bedarfsfällen (z.B. bei Verdacht einer Straftat) erfolgen würde. Die die Daten anfordernde zuständige Behörde müsste dann jeweils nachweisen, dass die Fluggastdaten in dem betreffenden Einzelfall benötigt werden.
  2. Der Zweck von PNR-Abkommen besteht in der Bekämpfung des Terrorismus und schwerer (grenzüberschreitender) Kriminalität durch Erhebung sehr großer Datenmengen über alle Fluggäste, um damit eine Risikobewertung dieser Fluggäste vorzunehmen. Bisher hat der Datenschutzbeauftragte in den Begründungen bestehender oder geplanter PNR-Konzepte noch keine überzeugenden Argumente zur Rechtfertigung dieses Verfahrens und zum Nachweis der Verhältnismäßigkeit gefunden. Aktuelle Studien legten vielmehr den Schluss nahe, dass Profiling besonders bei der Terrorismusbekämpfung kontraproduktiv ist.
  3. Die Aufbewahrungszeit von fünfeinhalb Jahren sei "eindeutig unverhältnismäßig", vor allem, wenn man diese Aufbewahrungszeit vergleiche mit dem früheren australischen PNR-Konzept, in dem eine Speicherung der Daten gar nicht bzw. nur fallweise vorgesehen war. Nach Ansicht des EDSB sind PNR-Daten grundsätzlich zu löschen, wenn die Kontrollen, die anlässlich der Datenübermittlung durchgeführt wurden, keine Zwangsmaßnahmen ausgelöst haben.
  4. Die Definition von "Terrorismus" ist schwammig (sie erfasst auch Verhalten, das nicht verboten ist!).
  5. Die im Anhang des Vorschlags aufgelisteten PNR-Daten gingen über das hinaus, was die Datenschutzbehörden in den Stellungnahmen der Artikel 29-Datenschutzgruppe für angemessen gehalten haben.

Das von der EU-Kommission ausgehandelte Abkommen bedarf der Zustimmung von EU-Parlament und EU-Ministerrat. Deutschland hat bereits Kritik geäußert.

Dokumente:

Datenauslieferung an die USA[Bearbeiten]

Die EU verhandelt seit 2007 mit den USA über ein allgemeines Abkommen zur Übermittlung persönlicher Informationen (z.B. Bankdaten, Reisedaten, Internet-Nutzungsdaten) von Europäern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden. An den Verhandlungen sind Vertreter der jeweiligen Ratspräsidentschaft, der EU-Kommission und des US-amerikanischen Innenministeriums beteiligt, nicht aber das Europäische Parlament.

In den USA existiert zurzeit kein gesetzlicher Schutz für Daten über Europäer. Die USA wollen dies auch nicht ändern, sondern - wie im Fall der Fluggastdaten - nur Versprechen ("Zusicherungen") der Regierung anbieten. Selbst Daten über Rasse, Religion, politische Meinung, Gesundheit und Sexualleben einer Person sollen nach dem aktuellen Verhandlungsstand übermittelt werden dürfen, wenn - nicht näher definierte - "angemessene Vorkehrungen" gesetzlich vorgesehen sind. Europäische Bürger sollen - wie im Fall der Fluggastdaten - keinerlei gerichtlich durchsetzbare Rechte erhalten. Experten weisen darauf hin, dass es in der Praxis selbst für US-Amerikaner oft unmöglich ist, sich gegen Datenmissbrauch oder -fehlgebrauch der Regierung zu wehren.

Im Einzelnen hat die EU-US-"High Level Contact Group on data protection and data sharing (HLCG)" die folgenden angeblich gemeinsamen Datenschutzprinzipien erarbeitet:

  1. Zweckbestimmung und -begrenzung: Daten müssen für einen bestimmten Zweck gesammelt werden. Sie sollen aber im Sicherheitsbereich auch für jeglichen anderen Zweck verwendet werden dürfen, ebenso wenn es wegen "wirtschaftlicher oder finanzieller Interessen" erforderlich ist.
  2. Datenintegrität
  3. Verhältnismäßigkeitsgebot
  4. Datensicherheit
  5. Sensible Daten: Daten über Rasse, Religion, politische Meinung, Gesundheit und Sexualleben einer Person sollen übermittelt werden dürfen, wenn - nicht näher definierte - "angemessene Vorkehrungen" gesetzlich vorgesehen sind.
  6. Verantwortlichkeit
  7. Aufsicht: Es muss keine unabhängige Aufsichtsbehörde geben, sondern die Aufsicht kann von einer höherrangigen Behörde (z.B. Ministerium) ausgeübt werden. Die Aufsichtsstelle muss auch nicht unabhängig von der Regierung sein.
  8. Auskunfts- und Berichtigungsanspruch
  9. Benachrichtigungsanspruch
  10. Rechtsweg: Die USA wollen Europäern keinen Rechtsweg zu Gerichten zugestehen.

Die wirklichen Mindesterfordernisse des Datenschutzes finden sich hier. Die Kommission vergisst aber, dass all diese Maßstäbe nur für den privaten Sektor gelten. Für den staatlichen Bereich gibt es noch keinen gemeinsamen Schutzstandard.

In einer gemeinsamen Erklärung von EU-Kommission und USA am 10.06.2008 heißt es, Daten müssten zum Zweck der Strafverfolgung zwischen der EU und den USA ausgetauscht werden. Mit den Gesprächen werde ein Übereinkommen zur verstärkten Zusammenarbeit auf allen Gebieten der Strafverfolgung angestrebt.

Der weitere Stand findet sich in einer gemeinsamen Erklärung vom 12.12.2008. Unter anderem soll die "gegenseitige Anwendung des Datenschutzrechts auf Private" eingeführt werden. Das könnte bedeuten, dass das bessere EU-Recht keine Anwendung mehr findet. Hierüber wird ebenso noch verhandelt wie über die Frage, ob wir einen Zugang zu den Gerichten in den USA bekommen. Selbst, wenn letzteres formal durchgesetzt wird, weisen die US-Gerichte alle Klagen ab, in denen sich die Regierung auf eine Gefährdung der nationalen Sicherheit beruft. Dies genügt der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht. Details... (englisch)

Am 28.10.2009 legte die High Level Contact Group ihren Abschlussbericht vor.

Ende 2009 ersuchte der Europäische Rat die Kommission, "eine Empfehlung zur Aushandlung von Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über Datenschutz und gegebenenfalls über Datenaustausch zu Zwecken der Strafverfolgung vorzulegen, die auf der Arbeit der hochrangigen Kontaktgruppe EU-USA für den Informationsaustausch und den Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten aufbaut". Die Kommission führte eine Anhörung dazu durch.

Der Europäische Rat berät zurzeit, welches Mandat er der Kommission für die Aufnahme von Verhandlungen erteilt.

Weitere Informationen:

Elektronisches System zur Aufzeichnung der Ein- und Ausreisenden ("Smart Borders")[Bearbeiten]

Die EU-Kommission will, dass künftig alle Personen aus Nicht-EU-Staaten, die nach Europa ein- und ausreisen, elektronisch erfasst werden. Es soll also zentral erfasst werden, welche Drittstaatsangehörigen sich in der EU aufhalten und in der Vergangenheit aufgehalten haben. Dies soll auch Personen betreffen, die kein Visum benötigen (z.B. Schweizer, Kanadier, Australier, US-Amerikaner). Reist eine Person nicht rechtzeitig aus, wird Alarm gegeben. Die Reisendenregistrierung könnte die Grundlage für ein elektronisches Einreise-Genehmigungssystem und eine automatisierte Risikoeinstufung jedes Einreisewilligen bilden.

Außerdem sollen Vielreisende wie Geschäftsleute oder deren Familienangehörige in einem freiwilligen "Registrierungsprogramm" die Möglichkeit erhalten, über automatische Kontrollschleusen in die EU gelangen, nachdem sie sich einer Vorprüfung unterzogen und ihre biometrischen Daten abgegeben haben. Dieses freiwillige Programm stellt eine Vorstufe auf dem Weg zu einer verpflichtenden Abgabe und Vorratsspeicherung der biometrischen Merkmale wie in den USA dar.

Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag will die EU-Kommission Anfang 2012 vorlegen.

Bislang wird datenschutzfreundlich dezentral jeder Pass gestempelt, um den Tag der Ein- und Ausreise festzuhalten. Nur 11 EU-Staaten erfassen Ein- und Ausreise elektronisch.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte kritisierte an dem Plan schon 2008

  • die Vielzahl von Einzelvorschlägen der EU-Kommission zur "Sicherung der Außengrenzen" statt der Präsentation einer Gesamtstrategie,
  • das Fehlen zuverlässiger Belege für die Erforderlichkeit neuer Datensammlungen,
  • das Fehlen einer Auswertung bestehender Systeme dieser Art (z.B. in einigen EU-Mitgliedsstaaten und den USA - so hätte das US-System für 1 Mrd. US-$ gerade einmal zu 1.500 Einreiseverweigerungen geführt),
  • die Verwendung biometrischer Daten für das System,
  • die Umkehr der Unschuldsvermutung, die darin liegt, dass alle Reisenden als potenzielle Rechtsbrecher angesehen und ohne Anlass gespeichert werden.

2011 meldete er erneut Zweifel an der Notwendigkeit und Effizienz eines solchen Systems an. Das Registrierte-Reisende-Programm hält er für überflüssig, weil es schon jetzt Visa gibt, welche die wiederholte Einreise erlauben.

Das Europäische Parlament bezweifelte 2009, "ob die Umsetzung eines solchen Systems unbedingt notwendig ist".

Die Grünen im Europaparlament kritisieren: "Die EU versucht, für viel Geld ein US-Programm zu kopieren, das wir hier in Europa überhaupt nicht brauchen und das in den USA nicht mal besonders gut funktioniert. Das 'Smart-Borders'-Paket kostet voraussichtlich mehr als eine Milliarde Euro. Es bringt aber nichts – außer mehr Überwachung und Bürokratie. Es ist deshalb reine Verschwendung."

Weitere Informationen:

Bund[Bearbeiten]

Arbeitnehmerüberwachung[Bearbeiten]

Der Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz sieht einen dramatischen Abbau des Datenschutzes am Arbeitsplatz vor. So kann Videoüberwachung am Arbeitsplatz derzeit nur bei konkretem Verdacht gegen bestimmte Personen als letztes Mittel zulässig sein. Nach dem geplanten "Beschäftigtendatenschutzgesetz" könnte jeder Arbeitsplatz hingegen permanent und ohne jeden Anlass videoüberwacht werden.

Zudem würde der anlass- und verdachtslose Abgleich von Beschäftigtendaten, um etwaige Pflichtverletzungen aufzuspüren, erstmals legalisiert werden ("Screening"). Derzeit ist ein solches Stochern im Nebel ohne jeglichen Verdachtsmoment verboten.

"Im Ergebnis würden die vorgesehenen Änderungen in zentralen Bereichen des Arbeitslebens eine Verschlechterung des Datenschutzes für die Beschäftigten zur Folge haben", warnen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Die Gewerkschaften laufen Sturm gegen das Vorhaben.

Der Bundestag will die Arbeitnehmerüberwachung durch Änderungen des Regierungsentwurfs noch weiter ausweiten (siehe "Formulierungsvorschläge" des Bundesinnenministeriums vom 07.09.2011):

  • Das Fernmeldegeheimnis für private Gespräche und E-Mails am Arbeitsplatz soll abgeschafft werden. Der Arbeitgeber soll auch private Gespräche mithören dürfen - um zu überprüfen, ob sie wirklich privat sind.
  • Das Mithören dienstlicher Telefongespräche und das Mitlesen dienstlicher E-Mails soll permanent und ständig zugelassen werden, nicht mehr nur stichprobenhaft in vorher mitzuteilenden Zeiträumen.
  • Die permanente Videoüberwachung von Beschäftigten soll ganz allgemein "zur Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen" zugelassen werden.
  • Der anlass- und verdachtslose Abgleich von Beschäftigtendaten ("Screening") soll nicht mehr nur zur Aufdeckung von Verfehlungen zugelassen werden, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, sondern auch zum Aufspüren minder schwerer "Pflichtverletzungen".
  • Innerhalb von Konzernen soll eine uneingeschränkte Übermittlung von Arbeitnehmerdaten zugelassen werden.
  • Eignungstests nach Methoden, die wissenschaftlich nicht anerkannt sind, sollen zugelassen werden.
  • Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge sollen künftig Vorrang vor dem Datenschutzgesetz erhalten und selbst das geringe gesetzliche Schutzniveau gänzlich aufheben dürfen.

Nutzt ein Arbeitgeber seine Spielräume, wird das geplante Gesetz - in den Worten der Datenschutzbeauftragten - "zu einer ständigen Kontrolle der Beschäftigten führen oder den Betroffenen den Eindruck einer umfassenden Überwachung am Arbeitsplatz vermitteln - etwa durch ständige Videoüberwachung oder regelmäßige Aufzeichnung, Mitschnitte oder Mithören von Ferngesprächen".

Die Gewerkschaften und 3.000 Betriebsräte wollen den Gesetzentwurf ganz stoppen. Die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) bestätigt in dem SWR-Fernsehbeitrag "Ausgespähte Mitarbeiter - Bundesregierung will Chefs das Spionieren erleichtern" vom 11.10.2011, dass es für Beschäftigte deutlich